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THEMA: Nahm Bahn tödliche Unfalle in Kauf?

THEMA: Nahm Bahn tödliche Unfalle in Kauf?
Startbeitrag
Der Schlunz - 11.07.14 16:01

Hallo,

Mehrkosten von 2 Millionen Euro für die Sicherheit der Mitarbeiter sind der Bahn zu viel. Aber für Prestigeprojekte wie S21 und für das Recycling von erfolglosen CDU-Politikern ist immer Geld da...

Das die Bahn über Leichen geht ist nichts neues. Auf der stark belasteten Rheintalbahn wurde lose Gleise mit Holzklötzen (!!!!!) "gesichert". Die Strecke bei Karlsruhe wird auch von ICEs mit bis zu 200 km/h befahren. Die herbeigerufenen Beamten des EBA erkannten auf einen Blick, dass die Schiene gebrochen war. Die Bahn hatte die Stelle für neun Monate lang nur notdürftig mit unterlegten Holzklötzen gesichert. Hier der komplette Bericht:

http://www.swr.de/landesschau-aktuell/akten-des...96/yao9tj/index.html

Grube geht also über Leichen - wird er als Leichengrube in die Geschichte eingehen???

Grüße
Markus
Hi,

wie sagte doch treffend unser Ex-Bundesautoverkehrsminster Ramsauer am 04.07.2014 in der "Phoenix-Runde":

"Die Bahn ist doch kein Unternehmen der öffentlichen Hand".

Da zeigt einem palastisch, das die politisch Veranwortlichen keinen Schimmer davon haben, was da eiigentlich im Bahnbetrieb abgeht. Der ganz normale Wahnsinn.

Wer sich ein volles Bild machen möchte: http://www.phoenix.de/content/854464


VG
Andreas

schon die altvorderen Eisenbahner wussten: https://www.flickr.com/photos/linie305/10443278864/


Morgen!
Ist ja schlimm... Kein Kommentar zu einer solchen Sauerei...

lg Raven
Hallo,
jetzt habt Euch nicht so.

Strassenverkehr ist tausendmal gefährlicher.

Als Reisender muß man immer mit einem Unfall rechnen.
Denkt mal über andere Zeiten und Länder nach.
Im Böhmer Wald, zum Beispiel, verschwand jedes dritte Fuhrwerk spurlos.

Außerdem würde es die Autolobby, vorallem die Fernbushersteller, sehr bedauern.

L.G.
Hans-I.

Hi !

Wieso soll die Bahn ( DB AG ) , daran Schuld sein wenn Mitarbeiter von Fremdfirmen verunfallen so schlimm es auch ist, jeder Unfall ist einer zu viel, dass ist klar.
Nur hat der Arbeitgeber der den Auftrag annimmt dafür Sorge zu tragen, seine Mitarbeiter so zu schulen, dass diese, diese Arbeiten unter allen Sicherheitsbestimmungen auch ausführen können.
Arbeitsplatzbeschreibung PSA ( Persönliche Schutzausrichtung ) Absperrmaßnahmen, Richtlinien Arbeitsanweisungen des Auftraggebers zu beachten usw. sind Pflicht, somit ist der Auftraggeber erstmal aus der Verantwortung raus.
Was das Freischalten und sichern der Schalthandlungen betrifft, ist natürlich der Netzbetreiber verantwortlich.
Das Beispiel ist vielleicht etwas krass, paßt aber eine Hausfrau gibt einen Reparaturauftrag an eine Firma den Herd zu reparieren, der Monteur macht sich an die Arbeit und bekommt einen elektrischen Schlag weil er nicht die Sicherungen freigeschaltet hat, würde jemand von Euch der Frau die Schuld geben ?

Gruß Thomas

Hallo!

Die Bahntrasse ist weder ein privater Haushalt noch eine öffentliche Strasse.

Der Netzbetreiber hat für die Sicherheit zu sorgen.
Und somit nur geeignete Unternehmen zu beauftragen.
Das EBA hat zu kontrollieren.

Wenn notdürftig Schienen stabilisiert wurden, dann war das bestimmt eine Flickschusterei die nur durch flasche Sparmaßnahmen des "Managements" verursacht wurde. Leider haben diese Verantwortlichen meißt keine Ahnung von Technik, und sind somit als private Person des öffenlichen Rechtes, nicht haftungeberechtigt.
Deswegen nimmt man lieber Kaufleute als Techniker für solche Stellen.

L.G:
Hans.I.

Hi,

Zitat - Antwort-Nr.: 6 | Name:

Das Bundes Eisenbahn Amt hat zu kontrollieren.

das Amt muß aber zuerst noch geschaffen werden .

Bin auch gleich wieder weg
Johannes
Hallo,
schon ausgebessert.

Übrigens.
Was ist eigendlich "Bahn", im Sinne der Anklage?

Danke!
Hans-I.
Hallo,

in anderen Unternehmen werden arbeiten unter deutlich höheren Spannung durchgeführt. Dafür gibt es entsprechende Schutzausrüstungen. Die paar Volt sind doch Kleinkram. Zumindest wenn man sich damit auskennt, die richtige Ausrüstung hat und entsprechend geschult ist.

Und ich gebe twingo auch Recht, die Fremdfirmen übernehmen den Auftrag und haben damit natürlich auch die Verantwortung für ihre Mitarbeiter.

Grüße aus Berlin
Hallo Rene
Ich glaube nicht das bis zu 17500 Volt Kleinkram sind und schon gar nicht für einen Maler oder Maurer der im Gefahrenbereich arbeitet. Mal abgesehen davon geht es ja nicht nur um Stromunfälle sondern um allgemeine Unfälle. Ich hätte selbst letztens einen Bauarbeiter fast überfahren weil er offenbar nicht damit rechnete das ein Zug kommt und einfach seine Abflussrohre die er trug übers Gleis ausdrehte.
Lg Peter
Hallo Hans-I,
darf ich mir diese beiden Sätze
Zitat - Antwort-Nr.: 6 | Name:

Leider haben diese Verantwortlichen meißt keine Ahnung von Technik, und sind somit als private Person des öffenlichen Rechtes, nicht haftungeberechtigt.
Deswegen nimmt man lieber Kaufleute als Techniker für solche Stellen.


ausschneiden und einrahmen?
Wäre ganz lieb
Vielen Dank!
Robert  
Gerne!

Wenn man in "haftunsgeberechigt" noch das "ge" weg läßt.
Habe da auch lange kichernd dran herum gebastelt.
Durch das viele Strichen und umkonstruieren,
geht halt der ganze halbe Sarkasmus den Bahndamm hinab.


Hans-I.
Cool!
Du müsstest mir aber mal in einer langen Winternacht erklären,was Du damit meinst .

Haftungsberechtigt möchte ich auch mal werden, wenn ich groß bin Nee, Spaß!

Aber Du meinst, dass man vorsätzlich Kaufleute nimmt, weil die mehr Ahnung von Technik haben? Kleiner Schelm, Du!  
Oder verstehe ich Dich richtig, dass man extra Kaufleute auf die Leitungspositionen setzt, weil man sich damit aus der Verantwortung stehlen kann?
Diese Aussage ist natürlich starker Tobak! Puh!  (Obwohl man manchmal bei den ständigen Umorganisationen durchaus den Eindruck gewinnen könnte, dass da so eine Strategie dahinter steckten könnte! Aber als großer Schelm bleibe ich sicherheitshalber lieber beim KONJUNKTIV)

Viele Grüße
Robert, der solche Diskussionen eigentlich überhaupt nicht mag
Nö,
habe nur Parallelen zum ICE Unfall in Eschede gezogen,
und mit den Ausdrücken des Strafrechtes geschmückt.

L.G.
Hans-I.


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