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THEMA: Einfahrsignal links vom Gleis

THEMA: Einfahrsignal links vom Gleis
Startbeitrag
loki - 22.12.11 19:55
Hallo N Bahner,ich möchte gerne wissen darf ein Einfahrsignal auch links vom Gleis stehen.
Ich habe einen 6 Gleisigen Kopfbahnhof ,und die Einfahrt soll von Hand Freigegeben werden
damit im Bahnhof alle Weichen richtig gestellt werden können.Rechts vom Gleis würde das Signal unter einer Brücke stehen,das gib es ja wohl nicht.Für Ratschläge währe ich sehr dankbar.

                    Gruß Lothar

Hallo Lothar,

na klar darf auch das Esig links vom Gleis stehen. Um es aber realitätsgetreu zu gestallten, musst du daneben eine Schachbretttafel aufstellen. Mir sind aber nur Fälle aus der Praxis auf eingleisigen Strecken bekannt.
Das Signal kann bei zweigleisiger Strecke aber auch weiter rechts vom Gleis stehen als üblich.

Bedeutung:

Das Hauptsignal steht -abweichend von der Regel- an einem anderen Standort.

siehe auch bei Ne 4.

http://de.wikipedia.org/wiki/Nebensignal

Gruß
Andreas
Mir ist die Situation bei Dir noch nicht klar:

Eingleisige Einfahrt?
Wie kann ein Signal rechts vom Gleis unter einer Brücke stehen, wenn es dies links vom Gleis nicht tut? Selbst wenn die Brücke diagonal quert, so kann es sich da doch nur um ein paar Meter handeln. Deswegen würde man eher das Signal ein Stück weiter nach vorne ziehen als es links vom Gleis aufzustellen.

Signale unter einer Brücke gibt es auch, genau wie im Tunnel usw. Eigentlich können Signale überall stehen, solange man sie weit genug sehen kann.

Bei zweigleisigen Strecken ist übrigens die Regelaufstellung für das linke Gleis auch links daneben und eben auch ohne Schachbretttafel, auch wenn sich die DB-AG in jüngster Zeit immer neue Regeln für Schachbretttafeln ausdenkt und damit zur kolossalen Verwirrung aller Tf beiträgt. Da gab es zwischenzeitlich sogar die absurde Situation von Schachbretttafeln mit darüber angebrachtem Richtungspfeil. Diese Dinger sind aber wieder einkassiert worden, da hat das EBA dann den Schreibtischlern mal den Vogel gezeigt. Das Thema ist aber immer noch nicht durch und ich hoffe man kommt zur "alten" Regel zurück. Diese war eindeutig und logisch, finde ich jedenfalls.

Gruß
Micha



Hallo Andreas,
vielen Dank für deine schnelle Antwort.

                           Gruß Lothar
Hallo Lothar!

Ich kann mich erinnern, vor ca. 20 Jahren an der Strecke Saßnitz Hafen - Saßnitz Bahnhof ein Einfahrsignal links vom Gleis gesehen zu haben. Es war noch ein Flügelsignal und es stand links, weil rechts vom Gleis eine Felswand war, die nicht genug Platz ließ. Damals zog eine Ludmilla zwei Interregio-Wagen den Berg hoch.

Wenn Brücken die Sicht behindern, werden selbst Flügelsignale manchmal als Zwergsignale ausgeführt. So etwas stand z. B. im Bahnhof Rheine als Ausfahrsignal. Lichtsignale werden manchmal sogar hängend an Brücken angebracht.

Herzliche Grüße
Elmar
Hallo Lothar!

Bei der Bedeutung und Wichtigkeit der Einfahrsignale würde ich dringend empfehlen, die Möglichkeit zu schaffen, das Einfahrsignal rechts vom Gleis aufzustellen. Man hat ja auch mal Triebwagenfahrer, die die Strecke nicht kennen. Wenn nicht anders möglich ist halt der Abstand zwischen Einfahrsignal und Bahnhof grösser... (weil an der idealen Stelle eine Brücke ist...)

LG

Richard
Zitat

Bei der Bedeutung und Wichtigkeit der Einfahrsignale...



??? Sind die anderen Signale nicht so wichtig ???

Ein Ausfahrsignal zu überfahren und dann auf den Gegenzug zu rammeln oder 'ne Flankenfahrt zu bauen ist doch nicht schöner, oder? Bin etwas verwundert über diese Aussage!

An einer eingleisigen Einfahrt besteht ja auch keine Verwechslungsgefahr, von daher ist die Situation im Gegenteil viel unkritischer, als wenn in der Ausfahrt die Signale "untypisch" stehen.

Zitat

Man hat ja auch mal Triebwagenfahrer, die die Strecke nicht kennen.



Nein, das hat man ganz sicher nicht! Bei der Bahn gilt und galt immer die Pflicht zur Streckenkunde. Wenn der Triebfahrzeugführer, zum Beispiel bei einer Sonderfahrt mit Dampf, die Strecke nicht kennt, besteht Lotsenpflicht! Da muß also einer auf die Lok, der die Strecke kennt. Als Ausnahme von der Ausnahme gilt dann, daß man eine unbekannte Strecke nur mit erheblicher Geschwindigkeitseinschränkung befahren darf, wenn kein Lotse gestellt werden kann. Das wird man aber zu vermeiden suchen, denn wer will schon Verspätungen erzeugen, nur weil kein Lotse gestellt werden kann. Sehr unwahrscheinlich.

Schade das der OP sich nicht zu den Fragen äußert.

Gruß
Micha
Hallo,Vielen Dank für Die schnellen Antworten und Hiweise bezüglich der Aufstellung von Signalen.
Ichh versuche mal ein paar Bilder zuladen damit ihr seht was ich meine.
Das Signal solte vor der Brücke stehen damit es auch ins Auge fällt.
Das hochladen hat nicht geklappt,ich versuche es noch einmal.
Vieleicht klappt es Jetzt.

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Hallo Lothar,

wo ist das Problem, setze das Einfahrsignal in etwa dort wo der grüne Pin in Bild 2 steckt. Etwas Platz bracht ja auch die Rangiermannschaft zum ausziehen. Dort gibt es rechts vom Gleis genug Platz für das Signal - auch ein Formsignal. Etwas davor kommt das Signal 'Halt für Rangiereinheit' (in die Gegenrichtung).

Lotse. Super. Bei einer Modellbahn.

LG

Richard
Zitat - Antwort-Nr.: | Name:

Nein, das hat man ganz sicher nicht! Bei der Bahn gilt und galt immer die Pflicht zur Streckenkunde. Wenn der Triebfahrzeugführer, zum Beispiel bei einer Sonderfahrt mit Dampf, die Strecke nicht kennt, besteht Lotsenpflicht!



Es besteht nicht immer Lotsenpflicht wenn ein EF die Strecke nicht kennt. Es gibt auch die eingeschränkte Streckenkenntnis, wo der EF nur durch einsehen von Betriblichen Unterlagen sich die befahrene  Strecke aneignet. Glt aber nur bei Einmalfahrten. also auch Sonderfahrten.

Die Geschwindigkeit muss den Strecken und Sichtverhältnissen angepasst sein.

MfG Andreas

hallo,ich bedanke mich nochmals für  die guten Tips und Ratschläge.
Auch ich werde mir nochmals überlegen ob das Signal hinter der Brücke Rechts,oder vor der Brücke links mit Schachbretttafel wie von Andreas vorgeschlagen,oder sogar vorne an der Brücke hängent wie von Elmar vorgeschlagen.Wie ich mich entschieden habe werde ich später darauf zurück kommen und ei paar Bilder anhängen.

MfG Lothar
Zitat

Es besteht nicht immer Lotsenpflicht wenn ein EF die Strecke nicht kennt. Es gibt auch die eingeschränkte Streckenkenntnis, wo der EF nur durch einsehen von Betriblichen Unterlagen sich die befahrene  Strecke aneignet. Glt aber nur bei Einmalfahrten. also auch Sonderfahrten.



Kenne ich so noch nicht. Kannst Du mal den Paragraphen//Absatz der 408 nennen? Würde ich gerne mal nachsehen.

Danke
Micha
Hallo,

neben der Aufstellung links/rechts gibt es ja noch die Form der Signalbrücke, die zumindest in den Epochen II und III häufiger vorkam. Prüfe doch mal, ob dass ggf. Dein Problem löst. Leider gibt es meines Wissens da kein fertiges Industrieprodukt, um so mehr ist eine solche Signalbrücke ein echtes Schmankerl, wenn man es selbst bauen kann oder gute Freunde hat.

Schöne Weihnacht!
Hi Lothar !

Ich sage mal es muß Dir gefallen, ob es 100 % richtig plaziert ist wer weis.
Ich habe ein Bahnhofssignal auch links gesetzt, habe somit erreicht, dass die vorgesehenen Zuglängen, somit auch passen.

Gruß Thomas

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Hallo, es besteht Lotsenpflicht - so ein Quatsch. Dafür gibt Befehle bei der Bahn.

Gruß
Heiko
Wie soll denn der passende Befehl lauten?

Die Aufstellung des Signals wie in #15 ist durchaus okay, da muss auch beim Vorbild noch nicht einmal eine Schachbrettafel hin bzw. sie wäre hier noch nicht einmal zulässig, da am anderen Gleis auch ein Signal steht.

Carsten
Hallo Carsten, meine Antwort mit dem Befehl hat nix mit dem Signal zu tun. Da genügt die Schachbretttafel. Antwort 11: Lotze - Bei fehlender Streckenkenntis brauche ich keinen Lotze. Die Geschwindigkeit des Zuges wird auf 40km/h herab gesetzt.

Richtlinie 408 - Züge fahren und Rangieren, Abschnitt 0301, Seite2, Punkt 5, Abs. 2 a / b

Gruß
Heiko

Hallo,

@ Micha <13> : Das steht in 408.0301 Abschnitt 5 Abs. 2

@ Thomas <15>: Deine Singale sind richtig gesetzt. In Bahnhöfen ist es egal, ob Signale links oder Rechts vom Gleis stehen. (Einfahrsignale stehen auf dem Regelgleis Rechts vom Gleis, Gegengleis Links vom Gleis)

@ Heiko <18>: Jetzt machen wir es noch ganz genau. Die Höchstgeschwindigkeit beträgt auf Hauptbahnen 100km/h, auf Nebenbahnen 40km/h. (In ÖRil kann höhere Geschwindigkeit für Nebenbahn zugelassen sein).
Einen Lotsen oder besser gesagt einen streckenkundigen Mitarbeiter benötige ich, wenn das Fahren ohne Streckenkenntnis in den Örtlichen Richtlinien verboten ist.

Gruß
Andreas
Hallo Andreas,

in meinen Örtlichen Richtlinien für meine Modellbahn ist das nicht verboten.

Gruß
Heiko
Hallo Heiko,

na dann darfst du ohne Streckenkenntnis fahren .

Gruß
Andreas
Hallo Andreas,

Danke.

Gruß
Heiko


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