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THEMA: Verkauf auf eigener Homepage erlaubt?

THEMA: Verkauf auf eigener Homepage erlaubt?
Startbeitrag
Ronald S. - 17.10.11 14:55
Hallo

Ich würde gern einen Teil meiner noch nicht fertiggestellten Modellbahnnlage auf meiner Homepage zum Verkauf anbieten. Da ich gern alles auf einmal hergeben und trotzdem mehrere Fotos einstellen möchte ist´s für mich leichter auf meiner Website und in diversen Kleinanzeigen nur einen Link zu posten.
Vielleicht hat ja jemand von euch sowas schon gemacht und weiß ob´s da rechtlich irgendwelche Probleme geben kann?

Muß ich da irgend einen besonderen Satz oder sonstwas anmerken damit ich da nicht gleich als gewerblicher Verkäufer eingestuft werde?

Bin übrigens aus Österreich!

Gruß
Ronald

Hallo Ronald,
gewerblicher Verkauf ist eigentlich nur, wenn du regelmäßig bzw. in größerer Stückzahl Waren anbietest. Ein einmaliger Verkauf fällt nicht darunter, sonst müsste man ja auch beim Autoverkauf etc. ein Gewerbe anmelden ;)

Ganz genau kann (und darf) dir das ein Anwalt sagen.

Viele Grüße
msfrog von 1001-digital
Den "gewerblichen Verkäufer" gibt es so auch nicht...

Da gehts doch darum,
- ob Du Steuern für den Verkauf zahlen mußt, da gibt es im Steuerrecht reichlich Regelungen. Was da unter Freigrenzen bzw. Zeiten gilt, sagt Dir Dein Finanzamt ;) (vielleicht)

- ob Du zu einer Gewährleistung verpflichtet bist... hängt von einer ganzen Reihe von Dingen ab. Wenn alle die Dinge, die einen gewerblichen Verkauf ausmachen, für Dich nicht gelten, dann kannst Du die Gewährleistung ausschließen.

- Urheberrecht / Informationspflicht
Auf Webseiten gelten ja die einschlägigen Regelungen
insbesondere auf ein aussagekräftiges Impressum achten...

usw.

Es gibt also nicht EINE Einstufung, sondern einige Dutzend "Einstufungen"...

Gruß
Micha
Danke erstmal für eure Antworten

Eventuell präsentiere ich auf meiner Homepage nur die Fotos ohne Beschreibung und im Inserat setze ich einen Link auf die Bilder.
Mangels "Pflege" meiner Homepage ist der Besucherandrang eh nicht so groß daß sich irgendjemand Gedanken macht was das für Bilder sind.

Ronald
Sobald du etwas mit Gewinnerziehlungsabsicht kauft um es wieder zu verkaufen handelst du auf alle Fälle gewerblich. Das gleiche gilt wenn du immer wieder die selben oder  ähnliche Dinge verkaufst und der Verkauf über den rahmen einer privaten Sammlung hinaus geht.
Zitat - Antwort-Nr.: | Name:

insbesondere auf ein aussagekräftiges Impressum achten...


Rein private, persönliche Webseiten brauchen kein Impressum.

http://www.impressum-recht.de/impressum-pflicht-homepage-html.html

Jürgen H.
Ja, und da beginnt es schon... ist eine Homepage, auf der Artikel zum Kauf angeboten werden, eine "persönliche" Website? Da wäre ich vorsichtig.

Ich bin Steuerfachangestellter und uns wurde damals beigebracht, dass eine gewerbliche Tätigkeit vorliegt, wenn eine
selbständige
nachhaltige Betätigung
mit Gewinnerzielungsabsicht
und Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr
vorliegt.

In Deinem Fall würde ich per Definition sagen, dass

selbständig = du bist nicht im Angestelltenverhältnis im Verkauf tätig
Beteiligung am a.w. Verkehr = Homepage ist öffentlich aufrufbar

erfüllt sind.

Nachhaltigkeit ist in dem Fall Auslegungssache. Während der Ausbildung wurde uns beigebracht, dass wenn man z.B. eine Sammlung erbt und die am Stück verkauft, keine Nachhaltigkeit gegeben ist, aber sobald man Einzelposten verkauft, die Nachhaltigkeit beginnt.  Dazu fand ich gerade via Google noch einen Link zu den EStH:

Die Nachhaltigkeit einer Tätigkeit liegt dann vor,
•wenn sie auf die Erzielung von Einnahmen gerichtet ist und
•von dem Willen getragen ist, durch mehrere gleichartige Handlungen tätig zu werden (= Wiederholungsabsicht, H 15.2 [Einmalige Handlung], [Wiederholungsabsicht] EStH ; H 15.2 [Nachhaltigkeit - Einzelfälle] EStH ).

Für die Frage der Wiederholungsabsicht kommt es auf die subjektive Absicht des Steuerpflichtigen an. Besteht sie, beginnt die gewerbliche Tätigkeit mit dem ersten Geschäft.

Ist also Ermessensfrage des zuständigen Finanzbeamten.

Und vor allem zählt da keine "Gewinnerzielungsabsicht" sondern die "Einnahmenerzielungsabsicht".

Die Gewinnerzielungsabsicht dürfte am schwierigsten zu klären sein. Per Definition ist das "die Absicht, Einnahmen zu erzielen, die über die reine Kostendeckung hinausgehen". Tja... und wie man das rausfindet, ist schwierig.   Wenn ich mir da manchmal die Preise in den Kleinanzeigen ansehe...  

Ich hoffe, ich konnte helfen.

Gruß aus Rathenow

Lutz
@Lutz : Wer lesen kann ....

Zitat - Antwort-Nr.: 0 | Name: Ronald

Da ich gern alles auf einmal hergeben......



Jürgen H.
PUUH

Das ist jetzt aber (für mich zumindest) kompliziert geworden.

@ luzifer-RN

" In Deinem Fall würde ich per Definition sagen, dass

selbständig = du bist nicht im Angestelltenverhältnis im Verkauf tätig
Beteiligung am a.w. Verkehr = Homepage ist öffentlich aufrufbar

erfüllt sind. "

Ich bin in unserer Firma (die aber weder mit meiner Homepage noch mit Modellbahn was zu tun hat) schon als Angestellter im Verkauf tätig.

Ich werde aber wie oben beschrieben verfahren und auf meiner Homepage lediglich Fotos präsentieren auf die ich im Inserat verweise.

Danke nochmals für eure ausführlichen Beiträge

Gruß
Ronald

@ Jürgen...

Ja, und? Hab ich was anderes geschrieben? (Mal den Hinweis zurückgebe )

Die Frage, ob eine Website, die dem Verkauf dient, eine persönliche Website ist, ist damit immer noch ungeklärt.

Ich zitiere:   http://www.e-recht24.de/artikel/datenschutz/209.html

Rein private Webseiten sind zunächst von der Impressumspflicht ausgenommen. § 5 TMG spricht von geschäftsmäßigen Online-Diensten, die ein Impressum benötigen. Auch § 55 RStV geht davon aus, dass bei Webseiten, die ausschließlich persönlichen oder familiären Zwecken dienen, kein Impressum notwendig ist. Hier gibt es aber zwei Punkte zu beachten:

Zum einen ist die Rechtsprechung sehr streng bei der Einordnung einer Website in Bezug auf unternehmerisches bzw. geschäftsmäßiges Handeln. Schon ein Werbebanner oder die Teilnahme an einem Affiliat-Programm kann dazu führen, dass eine Website nicht mehr als rein privat gilt. Wer also Werbebanner oder Partnerprogramme auf seiner Seite laufen lässt, sollte ein Impressum aufnehmen. Dies gilt auch, wenn mit der Werbung keine oder minimale Umsätze generiert werden.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass von der Impressumspflicht wohl nur Seiten ausgenommen sind, die sich tatsächlich auf rein private und familiäre Inhalte beschränken (mein Kind, meine Katze, mein Haus). Alle anderen Seitenbetreiber sollten, um rechtliche Auseinandersetzungen zu vermeiden, über ein Impressum verfügen.

Zitatende!

Nur hinsichtlich des Gewerbes und der steuerlichen Auswirkungen ist eir bei einem Direktverkauf "auf einmal" ruhiger dran, denn da ist eine gewerbliche Tätigkeit dann nicht anzunehmen.

@ Ronald

Ich würde trotzdem sicherheitshalber ein Impressum auf die Website basteln.

Der steuerliche Teil hört sich nur so schwierig an, weil ich die Definitionen eingebaut habe.

Du bist (für den Moba Verkauf) nicht angestellt, also selbständig.  ( also JA)
Du bist (für den Moba Verkauf) durch die Website Teilnehmer am wirtschaftlichen Verkehr (also dafür nochmal JA)
Du bist (für den Moba Verkauf) aber nicht nachhaltig tätig, wenn Du komplett verkaufst (also NEIN dafür)
Und Gewinne willst Du vermutlich nicht erzielen (zumindest nicht primär). (also dafür auch eher ein NEIN)

In Sachen Steuern kannst Du also ruhig schlafen.

Gruß Lutz

EDIT: Zu Ronalds Antwort nochmal präzisiert.




@5:

Danke für den Link, war mir bis dahin neu.

Wer aber was verkaufen mag, sollte sich schon zu erkennen geben. Ich würde jedenfalls als potentieller Käufer stutzig, wenn mir da einer seine Adresse nicht nennen mag

Gruß
Micha
Zitat - Antwort-Nr.: | Name:

Mangels "Pflege" meiner Homepage ist der Besucherandrang eh nicht so groß daß sich irgendjemand Gedanken macht was das für Bilder sind.



Und trotzdem: Du solltest der Versuchung widerstehen, fremde Bilder zu verwenden, insbesondere die der Hersteller. Egal ob bei Ebay oder bei einer privaten Seite kann das sehr schnell sehr teuer werden.

Gruß Lothar
Mahlzeit,

ich habe mir vor einigen Jahren genau die gleichen Fragen wie Ronald gestellt,
da ich meine umfangreiche Sammlung von Wiking-Modellen verkaufen wollte.

Zum Glück bin ich gleich zum Finanzamt und nicht zu einem Steuerfachangestellten
gegangen  

Die Aussage des Finanzamts war absolut eindeutig.
Man kann alles was man jemals privat erworben hat völlig problemlos wieder privat
verkaufen ohne als Gewerbetreibender angesehen zu werden.

Das Finanzamt wirft nur dann einen Blick drauf, wenn das private Verkaufen nachhaltig
betrieben wird, es also einen gewissen Umfang annimmt.
Dann wird geprüft ob beim Kauf der Ware bereits ein Verkauf mit Gewinnerzielungsabsicht
geplant war. Dies wird meist dann unterstellt, wenn der Verkäufer viele gleiche Artikel und ausschließlich Neuwaren verkauft.

Der Verkauf einer privaten Sammlung - selbst wie bei mir mit über tausend eBay-Auktionen in 8 Jahren - ist zwar von der Menge nachhaltig, aber eine Gewinnerzielungsabsicht (beim Kauf!) wurde mir nicht unterstellt.

Manche Artikel unterliegen auch einer Haltefrist, bevor sie steuerfrei wieder verkauft
werden dürfen, z.B. Immobilien mit 12 Jahren.

Ansonsten wird man sicher nicht zum steuerrechtlich Selbständigen, weil man nicht
im Verkauf angestellt ist.
Und mit einem Link auf die Bilder einer privaten Homepage wird man auch nicht Teilnehmer
am wirtschaftlichen Verkehr.
Das ist - mit Verlaub - Blödsinn.

Beste Grüsse
Christian
"Das ist - mit Verlaub - Blödsinn."

So sehe ich das auch. Ich darf alles, was ich mir zum privaten Gebrauch angeschafft habe, auch privat wieder veräußern, selbst wenn es sich - wie in meinem Fall - um 150 eBay-Auktionen von verschiedenenen Modellbahnartikeln handelt. Dass man nicht gewerblich handelt, regelt sich meistens schon über das finanzielle Volumen. Und wo soll die Gewinnerzielungsabsicht stecken, wenn die Teile i.d.R. unter dem ursprünglichen Einkaufspreises verkauft werden - für den es dann auch Belege geben müsste.
Also alles einzeln oder gesamt verkaufen und den Ordner ganz schnell zumachen, damit nicht noch mehr in die Irre geführt wird.

Betriebswirtschaftliche Grüße
Helmut
So, hab meine Sachen jetzt fotografiert und in der Anzeige zwei Links gesetzt.

Komischerweise führen die Links aber nicht immer zur gewünschten Unterseite, zumindest bei mir, sondern meist auf die Hauptseite.

Aber jetzt lass ichs mal so laufen.

Gruß und danke nochmal

aus Tirol
Hallo,
vielleicht sollte man bei dieser ganzen Diskussion und steuerlichen Hinweisen einfach mal auf den letzten Satz des Thread-Erstellers achten:

"Bin übrigens aus Österreich!"

Trotz vieler Harmonisierungbestrebungen in Europa weicht das österreichische Recht doch vom deutschen Recht ab.
Hinweise aus Deutschland z.B. auf das deutsche Steuerrecht (aber auch in den anderen Bereichen) sind also nicht unbedingt zielführend.

Gruß
Dieter

Edit: Ich habe noch ein "r" gefunden



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