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THEMA: Deutsche Weinstraße

THEMA: Deutsche Weinstraße
Startbeitrag
jensemann1962 - 24.07.11 19:18
Moin,
hab grad mal wieder was Interessantes in meiner "Eisenbahn-Mottenkiste" gefunden.
Viele von Euch kennen ja wahrscheinlich nur die von Roco bzw. neuerdings Fleischmann bekannten Wagen.

Fragt mich bitte nicht nach dem Aufnahmeort, solche Details hab ich mir seinerzeit nie aufgeschrieben.

Viele Grüße
Jens

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Hallo Jens

interessantes Bild. Das ist im Würzburger Hbf.

Viele Grüße
Tomi
Tomi, danke fü die Info!
Hallo Jens,

dieser Wagen war ein Einzelstück und wurde 1982 im AW Karlsruhe aus einem Liegewagen der US-Streitkräfte zu einem Bar-Büttenwagen umgebaut. Er trug die Nummer 89-80 903. Er diente als rollende Weinstube und hatte im Kühlregal bis zu 1500 Flaschen Wein an Bord. Der Wagen war bis zu einer Vmax von 160 km/h zugelassen.

Grüße
Markus
Hallo Jens,

danke für den Einblick in deine Mottenkiste

Markus, ich meine mich zu erinnern, dass der »Umbauwagenweinstraße« ein aus m-Wagen hergerichteter Zug folgte. Man hielt die Umbauwagen nicht mehr für Zeitgemäß oder die Fristen waren abgelaufen; ich weiß es nicht mehr. War das Einzelstück evtl. nur die Keimzelle zu einem gedachten ganzen Zug?
Der Wagen hat übrigens nur Drehtüren und dürfte damit wohl nur 140 km/h gefahren sein.

Schöne Grüße, Carsten
Hallo Jens,

was die DB damals genau vor hatte kann ich dir nicht sagen. Der Vierachsige Bcm erschien erst 1982 und damit 15 Jahre nach dem die Umbau-Dreiachser dem Puplikum vorgestellt wurden. Möglicherweise war es absehbar dass die die vorhandenen Umbau-Dreiachser und der Altbauschnellzugwagen der "Deutschen Weinstraße" am Ende ihrer Nutzungsdauer angelangt waren.

Laut "Obermayer/Deppmeyer" wurde der Bcm-Wagen nach dem Tausch der Drehgestelle und den Umbau der Bremse für 160 km/h zugelassen. Damit war der Wagen auch in schnellen D-Zügen einsetzbar. Die DB hatte sich diesen Umbau sicher einiges kosten lassen.

Was haben denn die Drehtüren mit der Vmax zu tun? Gab es da Vorschriften die andere Türen über 140 km/h vorschrieben?

Nachtrag:
zufällig gerade bei DSO entdeckt:

http://www.drehscheibe-foren.de/foren/read.php?17,5483243

Grüße
Markus

Hallo Markus,

belegen kann ich es nicht, Habe nur in Erinnerung, dass eine Türschließeeinrichtung nur bei den Drehfalttüren (und natürlich Schwenkschiebetüren) gegeben ist. Und in meiner anderen Erinnerung ist die Schließeinrichtung inkl. Verriegelung für Vmax. größer 140 km/h vorgeschrieben.
Vielleicht liegt es auch daran, dass Wagen mit Drehtüren i. d. R. mit Klotzbremsen ausgerüstet waren, sprich das limitierende Merkmal die Bremsen statt der Türen waren.
Kann mich aber auch täuschen.

Schöne Grüße, Carsten


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