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THEMA: Problem mit Händler bei Gewährleistung

THEMA: Problem mit Händler bei Gewährleistung
Startbeitrag
Fliesengott - 15.06.11 21:17
Hallo,

ich versuche mich mal kurz zu halten und brauche kurze Tipps und eure Meinung dazu, wie ich rechtlich stehe:
- im Januar 2011 eine neue E10 von Hobbytrain beim Händler im Internet gekauft, gleich mit Einbau eines eingelötetem Decoders bestellt
- Lok fuhr nach Eintreffen der Bestellung
- Lok wurde erstmal bis Juni verstaut
- Das Gehäuse wurde mit einem baugleichen Gehäuse (nur andere Farbe) einer E10 Hobbytrain gewechselt
- das alte Gehäuse habe ich verkauft
- Nun wollte ich die Lok mit neuem Gehäuse wieder fahren lassen, aber es tat sich nichts
- Händler angemailt und mitgeteilt, dass die Lok nicht mehr läuft, aber ein anderes Gehäuse drauf ist
- Händler schreibt zurück, ich solle die lok mal zurückschicken und der Techniker schaut sich die Lok mal an. Garantiefall des Herstellers sei eh erloschen durch den Gehäuseumbau sagt der Händler
- Lok hingeschickt mit Brief im Paket "Nach Rücksprache mit Ihnen sende ich hiermit die defekte E10 zurück" (mehr nicht, kein Reparaturauftrag oder so!)
- heute kriege ich per Mail den Hinweis, dass der Decoder einen Kurzschluss hatte und das gelbe Kabel des Decoders unfachmännisch angelötet wurde, vermutlich durch Auf- oder Abnehmen des Gehäuses und dadurch Kurzschluss verursacht. Reparaturpreis: ca.70EUR!!!
- ich schreib zurück, ob das deren Ernst ist, ich keinen Reparaturauftrag gegeben habe und der Decoder und somit auch das unfachmännisch angelötete Kabel ja von DENEN eingebaut wurden
- nun krieg ich E-Mail zurück, dass ich einen Betrugsversuch begehen wollte, weil ich beim Abnehmen des Gehäuses das gelbe Kabel abgerissen habe und selber wieder angelötet habe. Das unterstellt der Händler mir einfach. Ich habe nichtmal einen Lötkolben geschweige denn kann ich löten!

Alles weitere werde ich über Briefpost mit Einschreiben machen.

Aber was sagt ihr dazu?

Fabian

Hallo Fabian,

schwerer Fall. Gut, der Hersteller wird wohl durchaus begründet ablehnen (Decoder eingelötet, Gehäusetausch).

Von der Schachtel raus ist die Lok ja gefahren, habe ich das richtig verstanden?

Dann Gehäusetausch. Da kanns ja wirklich gekürzelt haben. Ich fahre zwar analog, hatte aber auch schon "viel Spaß" bei diesen E10 wegen Fahrgestell/Platinenkontakt.

Noch ne blöde Frage: Läuft jetzt die Lok? Da ist die Rede von der defekten Lok zurück und dann Reparaturpreis 70 €. Nur für Nachsehen, würde ich sagen, sind 70 € unverschämt. Für repariert bzw. neuen Decoder noch nachvollziehbar. Aber gabs da von Seiten des Händlers keinen Kostenvoranschlag oder ähnliches?


Gruß
Christian Strecker
Hallo Fabian!

Wenn ich an deiner Stelle wäre, würde ich die Lok zurückfordern und sie einem Händler deines Vertrauens überreichen und ihn darum bitten, dass er sich die Lok ansehe. Der jetzige Händler will kein Geschäft machen und wenn er meint er müsse jemandem was unterstellen, würde ich in freundlichst darauf hinweisen, dass es auch andere Händler gibt.

mfg
Florian
Hallo Fabian,

ja, die Garantie dürfte erloschen sein, denn jede Veränderung führt zu deren Verlust.

Warum schreibst Du eigentlich an den Händler nicht genau, was Du willst ? Du wirst nun Beweisschwierigkeiten haben. Wenn der Händler aus dem von Dir zitierten Schreiben einen Reparaturauftrag ableitet, liegt er doch nicht verkehrt. Mal ehrlich, wenn es ein etwas größerer Händler ist, macht das Paket doch vermutlich jemand anderes auf, als Dein Telefonpartner.

Schätze, Du hast schlechte Karten. Einen Betrug sehe ich allerdings nicht, weil daß mit dem Gehäuse ja auch dem Händler offenkundig war.

Gruß Christian
Hallo,

okay, vielleicht habe ich ein paar Sachen vergessen zu schreiben:
- die Lok ist bereits repariert, ein neuer Decoder ist eingelötet worden, dafür möchte der Händler nun ca.70EUR haben
- die Lok ist aus der Schachtel heraus gefahren (Testfahrt), danach ca.5 Monate gelagert, zwischenzeitlich Gehäusetauch gemacht und dann fuhr sie nicht mehr
- die Lok liegt jetzt noch beim Händler und er fordert die Reparaturkosten, erst dann schickt er die Lok zurück

Fabian
Hallo Fabian

ist tatsächlich, wie Christian auch schon geschrieben hat, ein schwieriger Fall. Problematisch ist ganz klar, dass die Lok anfangs gefahren ist. Wäre das nicht der Fall gewesen, wäre es vermutlich einfacher, hier etwas zu "fordern".
Was mich natürlich auch interessieren würde, ob tatsächlich etwas repariert wurde. Hier stellt sich natürlich die Frage, WAS genau da repariert wurde. Neuer Decoder rein plus Arbeitszeit? Auch da sehe ich die 70 Euro schon als relativ hoch an. Ist natürlich die Frage, um welchen Decoder es sich handelt. Aber Decodereinbauten inkl. Decoder gibts schon für wesentlich weniger Euro zu haben.
Die Reaktion des Händlers (Betrugsversuch) finde ich schon heftig zumal du ihm ja ganz klar offengelegt hast, dass du das Gehäuse gewechselt und ihm das nicht verschwiegen hast. Da wäre es interessant zu wissen, wie deine Mail zuvor "ausgesehen" hat. Würde mir ein Händler in diesem Falle einen Betrugsversuch vorwerfen, ohne dass vorausgehend meinerseits sein Verhalten kritisiert wurde, so wäre dieser Händler definitiv auf meiner schwarzen Liste.

Gruß
Tomi
Hi nochmal
Zitat

- die Lok liegt jetzt noch beim Händler und er fordert die Reparaturkosten, erst dann schickt er die Lok zurück

wurde eine Reparatur deinerseits schriftlich gefordert bzw. gewünscht? Wenn ja, hast du schlechte Karten. Zumal ich in einem solchen Fall IMMER einen Kostenvoranschlag fordern würde.
Wenn kein Reparaturauftrag vorliegt, hast du die Karten in der Hand.

Gruß
Tomi
Moin Fabian,

Kurzversion: blöde Situation...
Langfassung:
Zitat

- im Januar 2011 eine neue E10 von Hobbytrain beim Händler im Internet gekauft, gleich mit Einbau eines eingelötetem Decoders bestellt

Damit hast du einen Gewährleistungsanspruch gegenüber dem Händler.


Zitat

- Lok fuhr nach Eintreffen der Bestellung

D.h., zunächst war alles ok.

Zitat

- Lok wurde erstmal bis Juni verstaut

kommt vor

Zitat

- Das Gehäuse wurde mit einem baugleichen Gehäuse (nur andere Farbe) einer E10 Hobbytrain gewechselt
- das alte Gehäuse habe ich verkauft
- Händler angemailt und mitgeteilt, dass die Lok nicht mehr läuft, aber ein anderes Gehäuse drauf ist

Im Nachhinein mehrere Fehler deinerseits. Du bist zwar noch innerhalb der 6 Monate, wo die Gewährleistung das Problem des Händlers ist, aber leider ist es durch den Hütchentausch nicht mehr die Maschine, die du beim Händler erworben hast. Somit ist der Händler rechtlich raus aus der Gewährleistung.

Zitat

- Händler schreibt zurück, ich solle die lok mal zurückschicken und der Techniker schaut sich die Lok mal an. Garantiefall des Herstellers sei eh erloschen durch den Gehäuseumbau sagt der Händler

Juristisch korrekt, aber vielleicht wäre über den Hersteller etwas über Kulanz gelaufen. Hat er sich überhaupt mit dem Hersteller in Verbindung gesetzt?

Zitat

- Lok hingeschickt mit Brief im Paket "Nach Rücksprache mit Ihnen sende ich hiermit die defekte E10 zurück" (mehr nicht, kein Reparaturauftrag oder so!)

Ist das definitiv und unangreifbar zu belegen, dass kein Reparaturauftrag erteilt wurde? Hier ist meiner Meinung nach der Knackpunkt. Wenn dem so ist, kuckt der Händler in die Röhre und du kannst auf die Herausgabe deiner Lok pochen, wenn Sie noch beim Händler sein sollte. Solltest du allerdings irgendwas wie "kuckt mal, was da zu machen ist" o.ä.geschrieben/gesagt haben, hast du die A...karte gezogen.
Zitat

- heute kriege ich per Mail den Hinweis, dass der Decoder einen Kurzschluss hatte und das gelbe Kabel des Decoders unfachmännisch angelötet wurde, vermutlich durch Auf- oder Abnehmen des Gehäuses und dadurch Kurzschluss verursacht. Reparaturpreis: ca.70EUR!!!

Den Preis für einen hochwertigen Decoder und Schrauberstunde finde ich jetzt nicht übertrieben.

Zitat

- ich schreib zurück, ob das deren Ernst ist, ich keinen Reparaturauftrag gegeben habe und der Decoder und somit auch das unfachmännisch angelötete Kabel ja von DENEN eingebaut wurden

Wie gesagt, wenn du wirklich keinen Auftrag erteilt hast, dann nicht zahlen und auf die Herausgabe deiner Lok bestehen. Wie weit du dabei gehen willst, um das durchzusetzen, musst du selbst entscheiden.

Zitat

nun krieg ich E-Mail zurück, dass ich einen Betrugsversuch begehen wollte, weil ich beim Abnehmen des Gehäuses das gelbe Kabel abgerissen habe und selber wieder angelötet habe.

Auch wenn es schwerfällt, würde ich darauf erstmal nicht weiter eingehen.

Zusammenfassung:

Problem 1: der Händler will Geld für eine Leistung, die er erbracht hat. Wenn du nicht zahlst, wirst du irgendwann einen Mahnbescheid bekommen. Dem widersprichst du. Dann muß der Händler beweisen, dass sein Anspruch zu recht besteht (z.B. weil ein Reparaturauftrag vorliegt), um an sein Geld zu kommen. Kann er es, wird es für dich teuer. Kann er es nicht, kannst du dich entspannt zurücklehnen, Schereien hast du damit trotzdem genug.

Problem 2: Händler hat deine Lok und wird sie nicht rausrücken wollen, bis du gezahlt hast bzw. Problem 1 geklärt ist. Du könntest Druck machen, aber wie weit du die Eskalationsleiter hinauf müsstest, ist nicht absehbar. Wie weit willst du gehen?

Mein Vorschlag: Rede nochmal mit dem Händler, ob ihr nicht zusammen (!) die festgefahrene Situation irgendwie entspannen könnt. War ein blöder Start. Einfach mal ein bisschen die Luft rauslassen, vielleicht geht da dann doch noch was. Die Keule kannst du immer noch rausholen.

Gruß, Carsten

Hallo Tomi,

wie bereits ganz oben geschrieben lag KEIN Reparaturauftrag vor. Der Händler hat geschrieben, dass ich der Techniker die Lok "mal anschaut".
Nun zu deiner Frage, WAs repariert wurde:
- Fehleranaylse, was nun kaputt ist (soll laut Händler am meisten gekostet haben)
- - Neuer Decoder: 29,00 €
- 55 Minuten Arbeit (40 € / Stunde brutto): 36,67 €
- Rückversand in Höhe von 3,99 €

69,66EUR

Der Händler gibt sogar zu, dasss die Reparatur mit mir nicht abgesprochen war. Er schreibt, dass die Möglichkeit besteht, "den neuen Decoder wieder abzulöten und das Chassi dann für ca. 37EUR zurückzusenden, da die Reparatur mit mir nicht abgesprochen war".

Fabian
@Carsten: Einen Reparaturauftrag habe ich nicht erteilt. Es stand wie bereits erwähnt nur sinngemäß drin: "Hiermit sende ich Ihnen nach Rücksprache per E-Mail die defekte E10 von HT zurück. Die Lok fährt trotz Eingabe der Adresse 3 nicht.
Mit freundlichen Grüßen,
XXXX

Fabian
Moin Fabian,

was heißt "sinngemäß" "nach Rücksprache"? Der genaue Wortlaut könnte entscheidend sein. Allerdings sieht es gut für dich aus, denn..
Zitat

der Händler gibt sogar zu, dasss die Reparatur mit mir nicht abgesprochen war.

falls du das schriftlich hast. Wenn ja, dann schreibe dem Händler, dass er dir die Lok in dem Zustand, in dem du sie hingeschickt hast, wieder zurückzuschicken möge. Überweise ihm das Porto und hake die Geschichte als Lehrgeld ab. Die Lok läßt sich auch anders wieder flottmachen, soo kompliziert sind die HT-E10 ja nicht aufgebaut.

Gruß, Carsten
Hallo Carsten,

ja klar habe ich das schriftlich. Was anderes als Schriftverkehr auf E-Mail-Basis hatten wir ja nicht. Das hat er mir in der letzten Mail geschrieben.
Problem: Der Händler möchte ja alleine 37EUR dafür haben, dass ich die Lok OHNE Decoder wieder zurück bekomme.
Die 37EUR sind für die Fehlersuche, für das Einlöten des neuen Decoders usw.
Wenn ich die Lok mit dem neuen funktionsfähigen Decoder haben möchte soll ich die 70EUR bezahlen....

Fabian
Zitat

Allerdings sieht es gut für dich aus

sehe ich genau so.
Der Preis ist natürlich so eine Sache. Der Decoder selbst ist meiner Ansicht nach nicht zu beanstanden. Über die 55 Minuten Arbeitszeit lässt sich vermutlich streiten. Decoder aus- und einbauen dürfte sich im Bereich von maximal 15 Minuten abspielen. Wenn der "Techniker" dann 40 Minuten benötigt, um den Fehler zu finden, kann man sich so seinen Teil denken. Da wäre es billiger gewesen, den Decoder sofort auszulöten und gegen einen neuen zu ersetzen.
Aber ich denke, hier hast du wenig Möglichkeiten, da es ähnlich wie in einer Autowerkstatt ist. Da gibts auch gewisse Stundensätze. Und wenn er eben für die Fehlersuche 40 Minuten veranschlagt dann ist das so.
Aber unabhängig davon sehe ich die Sache ganz entspannt. Du hast keinen Auftrag zur Reparatur gegeben und wenn der Händler meint, er müsse für die Fehlersuche etwas verlangen, muss das auch vorab mit dir abgesprochen werden.
Meiner Ansicht nach hast DU die Karten jetzt in der Hand. Versuchs mit Gelassenheit und ein paar netten Worten.

Viele Grüße
Tomi
Moin Fabian,

Zitat

ja klar habe ich das schriftlich.

prima, dass verbessert deine Position erheblich. Auf welcher Grundlage möchte der Händler denn die 55 min. Arbeitszeit bezahlt haben? Wenn du keine Fehleranalyse in Auftrag gegeben hast, kuckt der Händler auch dabei in die Röhre. Er soll die Lok rausrücken und gut ist...

Die Frage ist, ob du nicht vielleicht doch durch dein Handeln eine Fehleranalyse in Auftrag gegeben hast? Der Händler bietet dir an
Zitat

ich solle die lok mal zurückschicken und der Techniker schaut sich die Lok mal an. Garantiefall des Herstellers sei eh erloschen durch den Gehäuseumbau


Inwieweit man jetzt als Kunde davon ausgehen darf, dass der Check kostenlos sei, vermag ich nicht einzuschätzen. Dieses Angebot des Händlers nimmst du an, indem die
Zitat

Lok hingeschickt mit Brief im Paket "Nach Rücksprache mit Ihnen sende ich hiermit die defekte E10 zurück"


Damit könnte ein Vertrag darüber zustandegekommen sein. Ist zwar nicht die feine englische Art, aber so könnte der Händler seinen Anspruch auf die 37 EUR begründen.

Gruß, Carsten

PS: Ich bin kein Rechtsanwalt...

Die Sache ist rechtlich ganz einfach, weil hier die gesetzliche Beweislastumkehr gilt, ich schreibs mal in einfachen Worten:

In den ersten 6 Monaten muss der Händler beweisen, dass ein Kundenverschulden, bzw. kein Gewährleistungsfall vorliegt.

Nach Ablauf der 6 Monate muss der Kunde beweisen, dass ein Gewährleistungsfall vorliegt.

In diesem Fall liegt die rechtliche Situation ganz klar zu Gunsten des Kunden, weil Kaufdatum im Januar 2011!

Ich würde den Händler auf folgendes hinweisen:

§ 476 BGB
Beweislastumkehr

Zeigt sich innerhalb von sechs Monaten seit Gefahrübergang ein Sachmangel, so wird vermutet, dass die Sache bereits bei Gefahrübergang mangelhaft war, es sei denn, diese Vermutung ist mit der Art der Sache oder des Mangels unvereinbar.

Grüße Andreas


Hallo !

...sicher richtig,wenn der Gehäusetausch nicht gewesen wäre.
Nun muß der Kunde beweisen,das Er nicht den >gelben Draht am Decoder< beschädigt hat.
...oder sehe ich das falsch ?

Gruß : Werner S.
@15
Nö, siehste richtig !
Zitat

Nun muß der Kunde beweisen,das Er nicht den >gelben Draht am Decoder< beschädigt hat.
...oder sehe ich das falsch ?

Ich glaube, du siehst das ganz richtig. Aber so wie es aussieht, hat Fabian doch gar nichts in Auftrag gegeben. Von daher sieht die Sache wieder ein bisschen anders aus, zumindest wasdie Reparaturkosten angeht.

Gruß
Tomi
Hallo !

Fabian hat dem Händler die Lok zurück gesendet.
Vermutlich zum Umtausch oder zur Reparatur.
Warum sende ich sonst eine Lok zurück ?
Leider wurden einige wichtige Fragen vorher nicht geklärt.
Ich würde zähneknirschend die 70,.€ bezahlen und einen anderen Händler suchen.

Gruß : Werner S.
Hallo,

Fabian hat die Lok hingechickt nachdem der Händler gesagt hat, er schaue da mal rein.
Damit ist ein Teilauftrag entstanden( Aufmachen und reinschauen).
Das hat Fabian dann auch schriftlich bestätigt, indem er den Brief mit dem Wortlaut( Wie telefonisch besprochen) mit beigelegt hat.

An diesem Punkt hätte der Händler Fabian informieren müssen, ob die Lok wieder fahrtüchtig gemacht werden solle, oder nur die Fehleranalyse übermittelt werden solle.

Den weiteren Verlauf der Geschäftsbeziehung hätte ein Gespräch klären können.

Ich denke, der Händler kann die Euros für die Fehleranalyse verlangen....weil deswegen hat Fabian sie ja auch hingeschickt.

Durch den Gehäusetausch hat Fabian die Gewährleistung auf Lok und Decodereinbau verspielt.

Gruß
Andy....dessen Meinung oder Ansicht des Sachverhalts nicht der Rechtssprechung entsprechen muß.
Es gibt da überhaupt nichts zu diskutieren. JEDER Eingriff in die Lok - hier der Gehäusetausch - läßt die Garantie erlöschen. Es kommt deshalb auchnicht mehr auf die Beweislastumkehr an. Bereits der Umstand, daß die Lok mit dem Originalgehäuse OK war und erst danach nicht mehr funktionierte (eigentlich gleich nach Gehäusemontage keine Probefahrt unternommen sondern erst nach mehreren Monaten? - gibt einen Beweis des ersten anscheins, daß der Fehler durch die Montage verursacht wurde.

Grüße Christian
Hallo Zusammen,

Recht haben und Recht bekommen sind 2 paar Schuhe.

durch den "Hütchentausch" sind wohl alle Ansprüche bezüglich gesetzlicher Gewärleisteung und nicht von garantie erloschen.

Der Händler sollte wie besprochen mal nachschauen - ok das kostet Zeit - und Zeit kostet Geld - ist so.
Da es ja keinen Gewähleistungsanspruch gibt, darf der Kunde das bezahlen und wenn der Dekoder nur durch auslöten als Defekt zu erkenen ist, gehört das dazu und muß bezahlt werden.

Es gibt 2 Möglichkeiten:
Anwalt einschalten, und im Zweifellsfall klagen, incl Gutachter dürften das ein paar LILA Scheinchen werden :-O
oder
zahlen, und von einem weiteren Kontakt mit dem Händler abstand nehmenm, da die Kommunikation nicht die beste ist, er hätte nach der Fehlerursache  diese den Kunden mitteilen sollen

Gruß Detlef
@Christian und die andeen mit der selben Meinung,
bei Garantie gebe ich euch recht, gehäuse getauscht somit Garantie uter umständen futsch.
Hier handelt es sich aber um Gewährleistung und da muß der Händler in den ersten 6 Monaten beweisen das der Fehler bei übergabe nicht vorlag.
Um die behauptung rechtskräftig aufstellen zu können die Lok ist durch den Hütchentausch defekt geworden, dafür dürfte das Wissen eines Hänlers nicht reichen.
Mein Tipp.
Den Händler mit Hinweis auf die Gewährleistung in Verzug setzten und sollte das nichts nützen ab zum Rechtsanwalt.

Gruß Alex
Moin Alex,

Fabian hat wahrscheinlich nie eine Garantie auf die Lok gehabt. Ist aber auch egal, es geht hier um Gewährleistung! Ersetze in Christians Beitrag "Garantie" durch "Gewährleistung", dann ist dazu alles gesagt.

Zitat

Hier handelt es sich aber um Gewährleistung und da muß der Händler in den ersten 6 Monaten beweisen das der Fehler bei übergabe nicht vorlag.

Muß er nicht. Die Lok, die er verkauft hat, gibt es nicht mehr. Und selbst wenn. Er könnte beweisen, dass der Fehler bei Übergabe nicht vorlag. Er bräuchte nur auf Fabians Eingangsposting zu verweisen Da steht´s: Lok fuhr nach Eintreffen der Bestellung.

Gruß, Carsten
Oder ein beidseitiges Entgegenkommen vereinbaren.

Nun,

der Händler muß beweisen, dass die Lok einwandfrei lief, als der Decoder eingebaut wurde.
Fabian müsste beweisen, dass der Gehäusetausch nicht den Draht abgerissen hat.
Aussage gegen Aussage ......

Nun, muß Fabian wissen was er will und dementsprechen mal versuchen mit dem Händler zu verhandeln.

Entweder die 37 € teilen und die Lok fahruntüchtig zurückbekommen.
Oder
Versuchen die 70 € zu drücken und die Lok fahrtüchtig zurückbekommen.


Ich würde versuchen die 37 € mit dem Händler zu teilen und mir nen Moba-Kollegen suchen, der mir den Decoder für eine kleine Aufmersamkeit einlötet.

Anwalt ist echt der allerletzte Schluß

Gruß
Andy
Stimmt, Fabian hat es ja geschrieben...die Lok lief ja als sie vom Händler kam.
Da hat Fabian wohl die Tasche aufzumachen und den jeweiligen Betrag zu zahlen...37€ defekt zurück, oder 70€ fahrtüchtig.

Moin,

ein unglücklicher Fall.

In solchen oder ähnlichen Fällen (nicht nur bei der Moba) sage ich mir immer: aufregen wegen "Kleinigkeiten" lohnt nicht und ist schädlich für das Herz... Damit will ich jetzt nicht sagen, dass 70 Euronen eine Kleinigkeit sind - aber eben auch nicht existenzbedrohend...

Ich würde dem Händler vorschlagen, dass du die Lok mit dem neuen Decoder zurückhaben möchtest - aber dass du ein "Entgegenkommen" von Händler erwartest und davon spätere Einkäufe abhängig machst. Vielleicht rückt der Händler 20 € (oder so - wäre "fair") raus - vielleicht aber auch nicht. Das ist zwar so oder so "ärgerlich" - aber, wie schon erwähnt, "ärgern" lohnt nicht...

So sind dann eben 70 € zu zahlen (vielleicht ein bisschen weniger) und unter Erfahrungen abzubuchen. Die "Keule" (Anwalt) sollte nach meiner Meinung in diesem Fall nicht rausgeholt werden - weil dann der Aufwand (an Zeit, Nerven und Geld) in keinem Verhältnis zum Vorgang steht.

Gruß Tom
Hallo alle zusammen,

habe das ganze nochmal überflogen bzw. mir gestern drüber auch nochmal Gedanken gemacht.

So wie es Tom in Nr. 27 geschrieben hat, war dann auch mein Endgedanke. Ich denke, das wird wohl die realistischte und nervenschonendste Variante sein.


Gruß
Christian Strecker
Hallo zusammen,

meines Erachtens ein typisches Kommunikationsproblem.:

Der Kunde fragt nicht nach, ob die Fehlersuche umsonst ist (wovon man nicht unbedingt ausgehen muß, wenn einem der Händler sagt, Garantie bestehe nicht mehr).

Der Händler weist nicht darauf hin, daß er für das Reinschauen Geld haben will (wovon man ebenfalls nicht ausgehen muß, da manche Händler dies umsonst machen, - aber eben nur manche...)

Gruß Stefan
Ich sehe genau 3 Möglichkeiten :
1. 70.- bezahlen und eine funktionierende Lok erhalten.
2. 37.- bezahlen und eine defekte Lok zurück bekommen.
3. Nichts zahlen und keine Lok bekommen.

Zu 1. Würde ich machen. Der Ärger ist irgendwann vergessen. Die Lok läuft.
Zu 2. Halte ich für sinnlose Geldausgabe. Der persönliche Frust dauert länger an und beim Kauf einer neuen Lok kocht er wieder hoch.
Zu 3. Nur wenn die Kohle für 1. zu knapp ist. Ärger kann folgen, wenn der Händler die Sache weiter verfolgt.
Die Sache ist aus Sicht des Händlers eindeutig. Verschulden des Kunden durch Gehäusetausch.
Schliesslich hat er zunächst eine einwandfreie Lok ausgeliefert und ein Kurzschluss auf dem Lichtausgang lag nicht vor. Der Verdacht, dass der Schaden durch den Gehäusetausch entstanden ist, lieg auf der Hand.
4. Würde ich mir einen anderen Händler suchen, da der Einbaupreis für einen Decoder in eine Lok mit Lötschnitttstelle viel zu hoch war. Kostet bei meinem Fachhändler im Ort incl. Rautenhaus RMX-Decoder 46.-  
Die Feststellung und Behebung einer falsch angelöteten Leitung wäre gratis mit dabei. Mein Händler nennt das Kundenservice.

Jürgen H.


Rein juristisch sind folgende Punkte meines Erachtens relevant:
1. Kam es zwischen Dir und dem Händler zu einem gültigen Vertragsabschluss und wurde der Inhalt des Vertrages von beiden verstanden und auch dem auch entsprechend zugestimmt.
Ein privatrechtlicher Vertrag besteht aus mehreren Elementen und erfordert auch gewisse Handlungen, die einen Vetragsabschluss erst bedingen.
2. Ist der Preis angemessen und war bzw. musste er Bestandteil des Vertrages sein. Er muss nicht Bestandteil eines solchen Vertrages sein, wenn der Vertrag sonst gültig geschlossen wurde, denke ich . In deinem Fall handelt es sich meines Erachtens um einen Werksvertrag (wenn dieser überhaupt zustande kam) und wenn kein Preis vereinbart wurde gilt nach dem Gesetz ein branchenüblicher Preis. Ob 70 Euro ein solcher ist, ist dann eventuell ein Diskussionspunkt.

Ist allerdings kein gültiger Vertrag zustande gekommen oder du unterliegst einem Vertragsirrtum (Händler nahm an, dass du eine Reperatur haben wolltest, du hast diese aber nicht gewollt, dann könnte theoretisch der Tatbestand eines Irrtums vorliegen) Allerdings knüpft das BGB dies an gewisse Bedingungen. Falls du einen solchen Irrtum tatsächlich geltend machen kannst, dann hieße das allerdings auch, das der Vertrag ex tunc aufgelöst ist, also du zu dem Zeitpunkt des falschen Vertragsabschlusses zurückfällst. Das würde bedeuten, der Händler müsste dir die Ware zum Zustand vor der Reperatur zurückstellen. Kein neuer Decoder, keine Behebung des Fehlers. Irrtum = kein Vertrag = keine Leistung

Bezüglich Gewährleistung sehe ich schlechte Karten, da du ja das Gehäuse getauscht hast und es im Bereich des Möglichen liegt, dass dadurch der Fehler aufgetreten ist. Lok hat ja vorher funktioniert. Somit erlischt wohl die Gewährleistung des Händlers.

Also ich rate dir doch folgendes: ruf den Händler an, erklär ihm deine Situation, versuche eine Einigung zu erzielen mit ihm, eventuell lässt er ja vom Preis was nach. Und du bekommst eine funktionsfähige Lok zurück. Den Gerichtsweg wegen 70 Euro zu beschreiten halte ich für übertrieben, vorallem weil es nicht gesagt ist, dass du dich auf Irrtum berufen kannst, dazu müsste ein Anwalt den Fall mal subsumieren (also analysieren) und schauen ob die Voraussetzungen, die im BGB genannt werden, erfüllt sind. Und das Gericht wird so und so versuchen vor dem Prozess eine gütliche Lösung herbeizuführen, wenn der Fall nicht sogar wegen Geringfügigkeit abgelehnt wird!
Wie heissts so schön: durch's Reden kommen die Leut zsamm, sich mit Vorwürfen zu bewerfen bringt nicht viel. Du wolltest eine Reperatur nur wenn er vorher nochmals Rücksprache hält, hast es aber nicht explizit geschrieben, er hat es als Reperaturauftrag gewertet. Jetzt solltest du das direkte Gespräch suchen und eine Einigung herbeiführen. Der Händler wird dadurch so und so Schaden nehmen, weil du wohl bei ihm nicht mehr bestellen wirst. Aber vielleicht seid ihr ja nach dem Gespräch auch die besten Freunde.

Wenn du allerdings eine genaue juristische Beurteilung des Falles willst, kontaktiere einen Anwalt falls du Rechtschutz versicherst bist. Oder wende dich an die Beratung/Ombudsstelle des Konsumentenschutzes, die geben auch kostenlose Beratung.

Ich hab hier nur eine eher ungenaue kurzfristige Analyse gemacht, das muss man sicher noch genauer betrachten. Also keine Gewähr
ps: theoretisch (kenne dein Alter ja nicht gäbe es noch den Tatbestand, dass ein solcher Vertrag üblicherweise nicht mit Minderjährigen ohne Einwilligung der Eltern geschlossen werden darf (aber das führe ich jetzt nicht weiter aus, ich will ja nicht ins Fettnäpfen treten weil du dieser Altersgruppe längst nicht mehr angehörst )
Ich bin nachwievor der Meinung durch einen Hütchentausch kann so ein Fehler nicht passieren . Somit Gewährleistung. Die Aussagen die Lok hat ja funktioniert kann als Ablehnung der Gewährleistung in meinen Augen auch nicht herangezogen werden. Ich hatte auch schon einige Maschinen die erst nach einer Stunde einfahren den Geist aufgegeben haben.
Gruß Alex
Hallo Alex,

natürlich "kann" soetwas nicht passieren...es "kann" aber auch eben doch passieren.
Das Problem liegt hier meines Erachtens im Hütchentausch.
Letztenendes liegt es nun bei Fabian wie weit er nun "ausholen" will um dem Händler davon zu übrerzeugen kann dass es die Lok ist die der Händler verkauft hat...das dürfte ber nun schwer sein, da Fabian den Hütchentausch zugegeben hat.

Anwalt scheidet aus, da es auf Geringfügigkeit im Sinne des Sachwertes hinauslaufen wird und die Kosten für ein Verfahren ungleich höher ausfallen würden.

Fabian muß nun halt wissen was er will, und zwar auf die Sache bezogen und nicht des Gefühls wegen über "den Tisch gezogen worden zu sein"

Beide Seiten habe Interesse die Geschichte über die Bühne zu kriegen.

Ich würde so Verfahren:

Händler anrufen und Ihm erklären, dass ein Kommunikationsproblem beisderseits bestand und du aufgrund dessen, die Lok unrepariert zurückbekommst......für 37 €.
Nun muß der Händler wieder Zeit und deshalb auch Geld investieren, deine Lok in den Zustand zurückzuversetzten, wie du sie dort hingechickt hast....
Letztenendes wirst du um die Zahlung von 37€ nicht herumkommen und das Geld als Lehrgeld verbuchen müssen, weil auch du eventuell einen mißverständlichen Auftrag erteilt hast.

Ergo:
In Zukunft exakt schriftlich mitteilen wie mit deiner Lok zu verfahren ist.

Man sollte immer damit rechnen, dass jeder Handgriff Geld kostet.

Eigentlich ist der ganze Trubel vermeidbar gewesen.
Du hättest selber die Lok öffnen können...du hast ja auch schließlich die Hütchen getauscht.
Dann wäre dir das lose Kabel selber aufgefallen.

Dann hättest du hier Fotos deiner Lok einstellen können und das Forum um Rat fragen können, weil die Lok die der Händler verkauft hat, gibt es ja in dieser Art nun nicht mehr.
Du hast das originale Gehäuse verkauft.

Du hättest also selber gesehen, dass das gelbe Kabel ab ist und daraus erkennen können, dass es sich um einen Lichtanschluß handelt........und da der andere Lichtanschluß noch ok war, bliebe ja nur noch eine Möglichkeit übrig...und zwar der Lichtanschluß, welcher nicht mit dem weißen Kabel verbunden ist...bzw den freien Kontakt auf der Platine fällt einem doch ins Auge, wenn man unter Berücksichtigung der Symetrie der Kabel, auf der Platine mal nachschaut.

Hier im Forum hätten wir dir sofort sagen können woran es liegt, dass deine Lok nicht fährt.


Das ist nicht als Vorwurf zu verstehen...

Gruß
Andy...37€ Lehrgeld sind zu verschmerzen


Hi!

Mal was Technisches:
Mir ist nicht klar, wie dadurch der Decoder zerstört wurde, wenn wirklich das gelbe Lichtkabel abgegangen und irgendwo kurzgeschlossen wurde?
Mir ist sowas auch schon passiert, aber da war dann nur die Lichtfunktion im Dutt, aber der Decoder lief weiterhin. Den Decoder habe ich dann in eine V60 eingebaut, die ohnehin kein Licht hat.
Zu Diskussion selbst will ich lieber nicht auch noch was schreiben, das ist einfach blöde gelaufen!

Viele Grüsse
Mathi
Zitat

Es gibt da überhaupt nichts zu diskutieren. JEDER Eingriff in die Lok - hier der Gehäusetausch - läßt die Garantie erlöschen. Es kommt deshalb auchnicht mehr auf die Beweislastumkehr an.


Leute, schmeißt doch nicht immer Gewährleistung und Garantie durcheinander. Also: Garantie kann der Hersteller auslegen, wie er will. Gewährleistung ist ein gesetzlich verankertes Recht (bzw. Pflicht). Und die erlischt auch nicht einfach dadurch, daß Du die Lok mal öffnest. Das Thema wurde auch schon zur Genüge in anderem Kontext diskutiert - z. B. was passiert, wenn der Kunde einen gekauften PC öffnet und erweitert (z. B. Steckkarte einbaut).

Das Problem ist natürlich, daß Fabian durchaus durch seinen Eingriff den Fehler verursacht haben könnte, aber auch das muß der Händler nachweisen.

Dumm von Fabian war einfach, daß er das originale Gehäuse vekauft hat. Ich hätte es in jedem Falle über die Gewährleistungs-/Garantiezeit hinweg aufgehoben. Wenn ich kein schlechtes Gewissen haben muß, dann vor Einsendung Lok zurück in Originalzustand und ab damit an den Geschäftspartner.

Ungeachtet der rechtlichen Situation: Sich mit dem Händler rumzuzoffen ist in der Tat die nervenaufreibendste Lösung und kann - wenn es vor Gericht geht - sich auch schon mal über ein Jahr hinziehen.

Da der Händler einräumt, die Reparatur ohne Auftrag gemacht zu haben, würde ich wohl auch versuchen, mich dahingehend zu einigen, daß ich die Kosten für die Analyse zahle, aber nicht die nicht beauftragten Arbeiten (Decodertausch) und mir die Lok und den defekten Decoder zurücksenden lassen. Insbesondere in Anbetracht des Betrugsvorwurfs würde ich jedenfalls nihct noch für eine nicht beauftragte Arbeit bezahlen.

Viele Grüße,
Torsten
In der Tat, das Erlöschen der Gewährleistung ist nicht von vorne herein sicher, nur weil das Gehäuse getauscht wurde. Aber erstens glaube ich, dass das Gericht eine Klage (auf welchen Tatbestand auch immer) in Zusammenhang mit der Causa als geringfügig abweisen würde (immaterieller Schaden ist ja keiner entstanden nach dem was ich hier lese) und zweitens ist es, glaube ich, der beste Weg, mit dem Händler mal persönlich zu reden und versuchen eine Einigung zu erzielen. Ich denke, der Händler sollte wohl einen Preisnachlass gewähren.
Oder eben den Fall mal mit der Obmannschaft des Konsumentenschutzes erörtern. Die sagen auch ob irgendeine Klage Aussicht auf Erfolg hat, bzw. vermitteln auch mal zwischen Händler und Kunden.
Moin,

wir drehen uns langsam im Kreis. Fabian sollte noch mal auf seinen Händler zugehen und  schauen, wie/ob man sich einigen kann. Wenn der Händler auf stur schaltet, könnte Fabian durchblicken lassen, dass er bei Facebook sei, bald Geburtstag habe und diesen beim Händler feiern wollte

Gruß, Carsten
Wie?
Echt?
Glückwunsch, ich komm auch!
Party und gudde Laune...jeder bringt seine zerschossenen Decoder mit und wir bastlen eine schöne Partydeko daraus.



Carsten, bringst du Kartoffelsalat mit?
Ich besorge Bockwürstchen

Gruß
Andy
Hallo,

der Gehäusetausch mit einem Originalteil muss weder Gewährleistung noch Garantie schmälern. Der Garantieausschluss betrifft vor allem den nicht bestimmungsgemäßen Gebrauch, einen nicht autorisierten Eingriff und die Verwendung von Teilen, die nicht vom Hersteller freigegeben sind. Im gegenständlichen Fall wurde vom Kunden ein Originalersatzteil installiert, wenngleich auch in anderer Farbe, was keinen Einfluss auf die Funktion hat. Der Einbau von Ersatzteilen verkürzt den Garantiezeitraum nicht, verlängert ihn aber auch nicht.

Ob beim Gehäusetausch nun das gelbe Kabel kaputt ging oder es vom Umbauer bereits schlecht angelötet war, ist schwer zu beweisen.

In den ersten 6 Monaten ab Erbringung der Dienstleistung gilt die Gewährleistung für den Digitalumbau, somit gilt gesetzlich die Beweisumkehr, d.h. der Händler muss dem Kunden nachweisen dass er das Kabel so sauber angelötet und verlegt hatte dass es beim Öffnen der Lok - was zu Servicezwecken (Reinigen, Ölen und Schmieren) ja vorgesehen ist - nicht abgeht.

Dem Kunden kann kein Betrug unterstellt werden, da dies die Absicht zur Bereicherung voraussetzt, was hier nicht der Fall ist, da nur eine Überprüfung abgesprochen, aber keine Reparatur beauftragt war.

Grüße, Peter W.
Hallo alle zusammen,

es wird immer wieder hier geschrieben, daß der Händler in der Beweispflicht ist. Das mag sein, will ich hier auch nicht bezweifeln bzw. zur Diskussion stellen.

Aber genau dieser Beweis ist doch für den Händler hier ein Kinderspiel. Die Lok hat ein anderes Gehäuse... wenn es nicht der Händler getauscht hat, dann hat ein anderer dran "rumgepfuscht".

Fakt ist halt auch, daß der Händler die Lok SO nicht verkauft hat. Also für was soll er da noch gerade stehen.

Ich weiß jetzt nicht auswendig, was da so im Waschzettel drin steht, aber inzwischen steht doch auch gerne mal drin, daß das Modell nur von Fachpersonal geöffnet werden soll/darf.

Ich teile nicht die Ansicht "ein Hütchentausch beendet die Gewährleistung nicht". Ich bin auch im Handel schon seit Jahrzehnten tätig, und glaubt mir, es gibt genug Leute die den Händler für dumm verkaufen wollen. Aber nicht jeder Händler läßt sich zum DvD stempeln und läßt dann halt (vielleicht auch mal unbegründet) den Rolladen runter.

Die einzige Möglichkeit, diesem Händler was rauszuhandeln ist der Punkt mit dem nicht erteilten Reparaturauftrag. Wie schon oben beschrieben wird es wohl auf ca. 20 € Kulanz raulaufen - schätze ich.


Gruß
Christian Strecker

PS: @PeterW
Da hast Du einen Begriff gebracht. "Autorisierter Eingriff".
Ketzerische Frage: Welcher Modellbahner ist vom Hersteller "autorisiert/zertifiziert" für eine Reparatur oder ähnlichem - im Hinblick auf Garantie/Gewährleistung?
Im Einzelfall, denke ich, kommt es auch noch drauf an, was im Waschzettel so drinsteht.

@Christian,
Der Händler kann nur eine Vermutung anstellen das durch den Hütchentausch der Fehler entstanden ist. Da das etfernen eines Gehäuse bei Modellbahnartikel sogar teilweise beim schmieren oder sonstigen Arbeiten vom Hersteller empfohlen wird dürfte dabei eigentlich solch ein Fehler nicht passieren was den Händler nach meinem empfinden wieder in die Beweispflicht drängen würde

Gruß Alex
Hallo Leute,

ich wollte mich ganz ganz herzlich für die echt große Resonanz bedanken. Geteiltes Leid ist halbes Leid
Ich habe alle Antworten aufmekrsam durchgelesen, allerdings wird man da auch ziemlich hin und hergerissen
Um dem ganzen ein Ende zu setzten habe ich dem Händler einen Gegenvorschlag von 50EUR gemacht, so dass ich die Lok repariert mit neuem Decoder zurückbekomme.
Das ist teures Lehrgeld und ich werde mit meinem PC nicht einmal mehr auf dessen Homepage gehen. Aber gut, nun bin ich schlauer.
Vielen Dank nochmal für rechtliche Tipps. Ich hätte durchaus einiges gebrauchen können, aber wie bereits viele geschrieben haben hätte sich wohl ein gerichtlicher Weg bei dem Wert nicht gelohnt.

Fabian
Hallo Christian,

Zitat

Aber genau dieser Beweis ist doch für den Händler hier ein Kinderspiel. Die Lok hat ein anderes Gehäuse... wenn es nicht der Händler getauscht hat, dann hat ein anderer dran "rumgepfuscht".


Das wage ich stark zu bezweifeln. Leicht beweisbar ist nur, daß das Gehäuse getauscht wurde. Das ist aber auch schon alles.

Zitat

Fakt ist halt auch, daß der Händler die Lok SO nicht verkauft hat. Also für was soll er da noch gerade stehen.


Korrekt. Auf das Gehäuse besteht daher auch ganz sicher keine Gewährleistung beim Verkäufer der Lok, daher sagte ich ja schon, daß es nicht sonderlich schlau war, das originale während der Gewährleistungszeit zu verkaufen. Was wäre, wenn ein irreparabler Schaden eintritt? Dann müßte das Modell ja im Originalzustand zurück an den Verkäufer.

Nur mal am Rande: Der Tausch von Teilen oder der ganzen Ware durch den Hersteller bei einer Garantieleistung ist letztlich ja auch der Grund dafür, warum immer wieder geraten wird, wenigstens während der ersten 6 Monate nach dem Kauf eben NICHT die Garantie in Anspruch zu nehmen, sondern erstmal die Gewährleistung. Wird der Artikel vom Hersteller oder einem seiner Serviceunternehmen ausgetauscht (oder auch nur Teile getauscht), ist der Verkäufer eben nicht mehr in der Gewährleistungspflicht.

Zitat

Ich weiß jetzt nicht auswendig, was da so im Waschzettel drin steht, aber inzwischen steht doch auch gerne mal drin, daß das Modell nur von Fachpersonal geöffnet werden soll/darf.


Dies hat aber per se auch erstmal keinen Einfluß auf die gesetzliche Gewährleistung.

Zitat

Ich teile nicht die Ansicht "ein Hütchentausch beendet die Gewährleistung nicht". Ich bin auch im Handel schon seit Jahrzehnten tätig, und glaubt mir, es gibt genug Leute die den Händler für dumm verkaufen wollen. Aber nicht jeder Händler läßt sich zum DvD stempeln und läßt dann halt (vielleicht auch mal unbegründet) den Rolladen runter.


Das ist keine Ansicht, sondern gängige Rechtssprechung. Sonst könnte die gesetzliche Gewährleistung allzu leicht ausgehebelt werden. Daß es genügend Kunden gibt, die den Verkäufer für dumm verkaufen wollen, mag ja sein.

Zitat

Die einzige Möglichkeit, diesem Händler was rauszuhandeln ist der Punkt mit dem nicht erteilten Reparaturauftrag. Wie schon oben beschrieben wird es wohl auf ca. 20 € Kulanz raulaufen - schätze ich.


Für Fabian ist das sicherlich die beste Lösung, wenn auch bitter. Daß die Werkstatt des Händlers fast eine Stunde gebraucht hat, um einen Defekt festzustellen und den Decoder zu tauschen, ist allerdings schon etwas heftig und spricht nicht gerade für die Qualifikation.

Zitat

PS: @PeterW
Da hast Du einen Begriff gebracht. "Autorisierter Eingriff".
Ketzerische Frage: Welcher Modellbahner ist vom Hersteller "autorisiert/zertifiziert" für eine Reparatur oder ähnlichem - im Hinblick auf Garantie/Gewährleistung?
Im Einzelfall, denke ich, kommt es auch noch drauf an, was im Waschzettel so drinsteht.


Sofern im Waschzettel Wartungshinweise gegeben sind, die auch das Öffnen des Modells einschließen, und nicht explizit auf Serviceunternehmen verwiesen wird, kann man wohl davon ausgehen, daß es sich nicht um einen unautorisierten Eingriff handelt. Bei sehr "fummeligen" Modellen (z. B. Trix KöF) wird schon mal explizit auf die Serviceunternehmen verwiesen, aber auch hier bekam ich schon Modelle aus der Reparatur zurück, die ich im Nachhinein erstmal gangbar machen mußte.

Viele Grüße,
Torsten
Hallo Kollegen
hier gehts doch eigentlich um "zwei verschiedene paar Schuhe".
Ich sehe hier nicht das Problem bezügl. Garantie bzw. Gewährleistung sondern die Tatsache, dass etwas ohne Reparaturauftrag und ohne genaues Absprechen beider Parteien erfolgt ist, dass jetzt Gegenstand der Diskussion ist. Und da hat meiner Erfahrung nach Fabian die besseren Karten.
Aber so wie es aussieht, hast du, Fabian, ja dem Händler jetzt etwas vorgeschlagen. Kannst ja mal bescheid geben, was dabei heraus gekommen ist.

Viel Erfolg und viele Grüße
Tomi


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