1zu160 - Forum



Anzeige:
AP Modellbahn - Die Modellbahnverwaltung

THEMA: Verjährung von Warenbestellungen

THEMA: Verjährung von Warenbestellungen
Startbeitrag
KH-MODELLBAHNBAU - 03.05.11 15:37
Hallo,

wir wurden heute mit dem Thema konfrontiert.
Es ist bekannt, dass bei uns und anderen Herstellern von einer Bestellung bis zur Warenlieferung Jahre vergehen können.
In dem konkreten Fall waren es 8 Jahre von der Bestellung bis zur Lieferung. Der Kunde hat etwas geschrieben von verjährten Außenständen. Der Kunde ist inzwischen zur H0-Spur gewechselt. Da wir kulant sind, nehmen wir natürlich die Ware zurück und erstatten den Kaufbetrag. Auch noch weitere Außenständige Bestellungen des Kunden haben wir gestrichen.

Wir haben die Forum-Suchfunktion benutzt, aber es wurde nichts angezeigt.
Tante Google hat zwar über 30.000 Treffer gehabt, aber da waren meistens AGB´s von anderen Firmen.  

Wie ist eure Meinung dazu, aber Ihr solltet beim Thema bleiben und nicht nach dem 10-15. Posting abschweifen.

Gerne können auch hier mitlesende Kollegen aus der Branche dazu Ihre Meinung abgeben, wie Sie es halten bei diesem Thema.


Freundliche Grüße
Kurt Hegermann
http://www.kh-modellbahnbau.de

Diesmal ein Bild von der Chefin

Die von KH-MODELLBAHNBAU zu diesem Beitrag angefügten Bilder können nur von registrierten Usern gesehen werden - Login


Hallo Herr Hegermann,

wie das rechtlich aussieht weiß ich nicht, für mich persönlich würde ich folgende "Grenzen" festsetzen

- Großserienhersteller (und die die sich so darstellen) : bereits nach 1 Jahr, spätestens aber nach 2 Jahren wäre das ganze für mich als Kunde erledigt und ich würde persönlich davon ausgehen, das auch nichts mehr kommt.

- Kleinserienhersteller: hier würde ich spätestens nach 2-3 Jahren nachfragen ob sich noch was tut.


Grundsätzlich würde ich als Vertrieb versuchen ein Halbjährliches oder maximal jährliches Update zu machen und beim Kunden nachfragen ob noch weiterhin Interesse an den Bestellungen besteht.

Gruß michael aus Nbg
Moin,

nun geht aus dem Text nicht hervor, ob in den acht Jahren Kontakt zwischen Kunde und Lieferant bestand (K: Ist meine Bestellung lieferbar?/L: Nö, noch nicht, soll die Bestellung aufrecht erhalten werden? K: Ja, lass man auf der Rückstandsliste) oder ob acht Jahre nach der Bestellung plötzlich und unerwartet kommentarlos geliefert wurde. Im zweiten Fall hätte ich als Kunde die Ware auch nicht unbedingt abgenommen. Zwei Währungs- und eine Postleitzahlenreform später braucht mir niemand mehr mit Ware kommen. Allerdings hätte ich mich als Kunde zwischendurch mal mit dem Lieferanten in Verbindung gesetzt, falls sich der Lieferant nicht von sich aus gemeldet hätte. Muß ja nicht immer gleich alles eskalieren....

Gruß, Carsten
Hallo!

Solange im Kaufvertrag nichts drinnen steht, solange ist er auch gültig. Ein Kaufvertrag kann auch nicht verjähren. Wäre ja blöd, wenn die Hersteller ihre Ware zurückfordern würden

Wenn es keinen Kaufvertrag gibt, dann hat der Händler aber auch keinen Anspruch auf Abnahme durch den Kunden.

Lg Stefan

Edit:
Rechtschreibfehler, Gramatik etc.... man sollte nicht zuviel auf einmal machen.
Ach Kurt,

letztens hat ein Kunde eine Bestellung von 4 Kleinteilen storniert, weil es 6 Wochen gedauert hatte ein fehlendes Teil noch ätzen zu lassen. Da hat er sich halt anderweitig seine Teile besorgt.

Ein anderer Kunde bekommt Vorkasse-Rechnung und bezahlt trotz mehrfacher Erinnerung nicht. Dann bestellt er 1 Jahr später die gleichen Artikel erneut, und wieder wird nicht gezahlt und nun warte ich und erinnere und warte...

Ich denke wir sollten bei solchen Kunden einfach locker, freundlich und kulant bleiben. Ansonsten stehts dann wieder in einem Forum....  

Grüße aus Waldeck

Gerd
Was meint denn der gesunde Menschenverstand dazu? Ein Kaufvertrag kann auch formlos abgeschlossen sein z.B. mit einem Anruf "schicken sie mir xy". Aber wenn der Verkäufer über Jahre nicht liefert (also seinen Teil des Vertrags nicht erfüllt) und der Käufer nicht nachmahnt, ist der Kaufvertrag "in stillschweigender Übereinkunft" hinfällig geworden.

Nun können wir noch diskutieren, ab wann der Vertrag hinfällig wird. In der Schweiz sind finanzielle Ansprüche von Gewerbetreibenden nach 5 Jahren verjährt. Das scheint mir für die hier behandelte Frage (Pflicht zur Lieferung einer Ware) schon ziemlich lange.

Wenn ein Händler nach 8 Jahren Lieferverzug die Rücknahme der Ware mit "Kulanz" bezeichnet, zeugt das schon von einem "gesunden" Selbstvertrauen...

Felix
Hallo Kurt,

mag sein dass das in der Branche bekannt ist, aber es steht halt nirgendwo explizit.

Der Normalverbraucher nimmt nicht notwendiger Weise an, dass die Lieferzeit einer Kaufsache mehrere Jahre betragen kann. Das steht auch nicht in Deinen AGB, und auch nicht im Kaufvertrag (Email Bestellbestätigung).
Auch nach dem Hinweis auf der Webseite (= Anbot), dass bei einem bestimmten Produkt (z.B. KL2) mit einer "längeren Lieferzeit" zu rechnen ist, würde ich nicht mit 8 Jahren rechnen.

Wenn kein konkreter Liefertermin vereinbart war, musst Du vom Kunden zunächst durch Setzung einer Frist überhaupt in Verzug gebracht werden. Dann kann Dir der Kunde noch eine Nachfrist setzen, und bei Verstreichen wegen Nichterfüllung vom Kaufvertrag zurück treten.

Die allgemeine Verjährungsfrist beträgt in Deutschland 3 Jahre. Inwieweit diese auch auf Nichterfüllung von Leistungen bei einem gültigen Kaufvertrag ohne vereinbarten Liefertermin anzuwenden ist, kann ich mangels juristischer Kenntnisse nicht sagen.

Grüße, Peter W.
8 Jahre? Da kann nun wirklich keiner mehr erwarten, daß die Ware noch abgenommen wird....

Gruß
Egbert
Zitat

Es ist bekannt, dass bei uns und anderen Herstellern von einer Bestellung bis zur Warenlieferung Jahre vergehen können.



Deswegen bestelle ich bei solchen Herstellern ja auch nichts, dann brauche ich mich nicht ärgern

Gruß Jürgen
Die Kernfrage scheint zu sein, was ist eine "marktübliche Lieferzeit".
Siehe auch:

http://www.channelpartner.de/knowledgecenter/recht/247996/
Nochmal zur Kenntnis:

Der Kunde bekam zwischenzeitlich Ware, zuletzt 2006, dazu wurde auch die Rückstandsliste gesendet !
Der Kunde hat keine Vorkasse geleistet.
Es handelt um normale Katalogware, die wir auch anderweitig verkaufen können, notfalls über Ebay.
Deswegen sind wir auch so kulant, weil wir die Ware sowieso verkaufen können, nimmt es der eine nicht, nimmts ein anderer.
Es ist uns auch passiert, dass während der Fertigungszeit ein Kunde verstorben ist, hat es halt der nächste wartende bekommen.
Also uns entsteht eigentlich kein Schaden.
Ich wollte nur so allgemein in die Runde fragen.

Viele Grüße
Kurt Hegermann, diesmal ohne Bildchen
Hallo,
da will ich mich auch mal unqualifiziert zu Wort melden... Ich wäre nach 8 Jahren Wartezeit auch nicht grad erfreut, wenn plötzlich was ankommt. Das ist schon ziemlich heftig... Mir drängt sich da vor allem die Frage auf: Warum dauerte das so lange?
Also, wenn ich 2006 eine Rückstandsliste schicke und 2011 die Ware, hätte ich keinen Grund, als Gewerbetreibender auf meine Dienstleistung stolz zu sein.

Felix
Hallo,

zum Lächeln   - die "angekündigten" Neuheiten 2004 !!!

http://www.1zu160.net/neues/neuheiten2004.php

Marktübliche Lieferzeiten sind wohl in der KSH Branche seehhr  lang.

Zwei Beispiele:  Frank Gutschow  - Meistermodell  ET166
und leider auch KH Modellbahnbau  mit diversen Bausätzen.

Mir als Kunde wären diese Zeitspannen zu lange ....

Gruß
Tilman

Zitat

Der Kunde bekam zwischenzeitlich Ware, zuletzt 2006, dazu wurde auch die Rückstandsliste gesendet !


Das ist schon mal gut. Aber von 2006 aus sind das immer noch 5 Jahre. Eine jährliche Aktualisierung der Rückstandsliste verbunden mit der Frage, ob noch Interesse besteht, würde ich hier für sinnvoll halten. Optimal läuft das bei Lokshop. Da gibt es sehr häufige Aktualisierungen der Rückstandslisten. Da verliert man nie den Überblick und weiß immer, was "noch im Rohr ist".

Gruß
Eglod
Hallo alle zusammen,

was sich mir aufdrängt:
Normale Katalogware, die leicht zu verkaufen ist und dann 5 bzw. 8 Jahre Lieferzeit?
Für mich widerspricht sich das. Auch aus Verkäufersicht.

Aber das ist das Manko, was mir an Deinem Shop, Kurt, so stört. Es ist leider nicht unbedingt ersichtlich ob überhaupt bzw. wann voraussichtlich welcher Artikel lieferbar ist. Das ist für mich kein Kaufanreiz.

Wenn mir die Zeitspanne von Bestellung und Lieferung zu lange wird (ich sprech jetzt von Jahren und nicht von 6 Wochen), dann storniere ich die Bestellung. Dieses Recht nehme ich mir dann raus und ich gehe dann davon aus, daß das der Hersteller auch so akzeptiert ohne Erwähung von Kulanz oder Freundlichkeit.


Gruß aus Zolling

Christian Strecker
Hallo,

#11 msfrog + 12 fgee
Das liegt vor allem daran, das nicht genug Vorbestellungen, was ja auch ein eigenes Thema ist, eingehen. Man muss als Kleinserienhersteller planen können, denn wenn man ein Modell plant und dann produziert und keiner nimmt es, können auch ganz schnell mal tausende von Euronen in den Sand gesetzt sein. Und als persönlich Haftender muss ich das Geld für die Bank dann woanders hernehmen, aus meiner nicht üppig gefüllten Privatschatulle z.B.

Im konkreten Fall ist ein Umbausatz, für den eine Nassschiebebeschriftung neu erstellt wurde und er in einer überschaubaren Menge vorbestellt wurde, obwohl ein Modellbild vorhanden war, daher hat es so lange gedauert.

Viele Grüße
Kurt Hegermann
Hallöchen
wird denn bei solchen bestellungen kein ca. Liefertermin angegeben ?
Also wenn ich irgenwo bestelle und dann kommt als Liefertermin ca. 6 bis 8 Jahre sag ich doch gleich nein Danke !
gruß Detlev
Hallo KH,

in solch einem Fall würde ich (als auch Gewerbetreibender) immer erst mal den Kunden anrufen/kontaktieren, freudig mitteilen dass die schon mal gewünschte Ware nun verfügbar ist und dabei erfragen wie das Interesse des Kunden daran ist.

Sagt er ja, ist alles in Butter.  Sagt er nein, sollte man antworten. "Kann ich verstehen, dass Sie nach so langer Zeit die Ware nicht mehr abnehmen wollen..."

Dies höflich, nett und freundlich.

Nach Fristen sollte man in einem solchen Fall gar nicht erst fragen....


Michael

Edit meint dazu etwas gefunden zu haben: ...ist aus Wiki-Annahmeverzug. http://de.wikipedia.org/wiki/Annahmeverzug

"Die Offerte ist also am Leistungsort und zur vertraglich vereinbarten Zeit (die sich bei fehlender vertraglichen Vereinbarung aus den Umständen heraus objektiv! bestimmen lässt - dann aber nach § 299 BGB Annahmeverzug nur, wenn der Schuldner die Leistung zuvor angekündigt hat) zu erbringen."

Der Text oben stellt klar wenn kein vertraglicher LT bestimmt wurde, sollte die Lieferzeit objektiv! bestimmbar sein. 8 Jahre sind das sicher nicht.. !!!

Weiter zum Schluß und auch nur dann: "wenn der Schuldner die Leistung zuvor angekündigt hat."

Ergo, der Händler seinem Kunden rechtzeitig mitteilt, dass die Ware in den Versand gehen wird!

Hallo zusammen,

im Bereich B2C (also Geschäftsmann zu Privatkunde) gehe ich bei meinem Geschäft von einer Verjährung von 3 Jahren zum Jahresende aus.

Bei einem Geschäft mit üblichen Wartezeiten von mehreren Monaten bzw. Jahren, wie im vorliegenden Fall würde ich als Geschäftsinhaber jedoch zum Jahresende den Status offener Bestellungen allen Kunden in Form einer vom Computer genrerierten Rundmail mitteilen.
Dem Kunde würde ich diesen Service anbieten, wenn er im Gegenzug bereit ist, eine Mailadresse zu nennen, da der Postversand zusätzliche Kosten erzeugt.
  
Hallo Kollegen

meine bescheidene Meinung als Kunde:
1. wenn ich etwas bestelle und mir eine Lieferzeit bestätigt wurde, nehme ich mir dann natürlich das Recht heraus, bei wesentlicher Überschreitung der Lieferzeit, die Ware stornieren zu dürfen.
2. wenn ich etwas bestellen möchte und KEINE Lieferzeit genannt ist, frage ich vorher nach, um mir ein grobes Bild darüber machen zu können, ob sich eine Bestellung lohnt. Ich persönlich sehe Lieferzeiten von über einem Jahr (auch bei Kleinserienherstellern) etwas kritisch. Andererseits kommt es auch darauf an, ob man in Vorleistung getreten ist oder nicht.
Fakt ist, dass ich im zweiten Falle bei Überschreitung der Lieferzeit den Händler/Hersteller um eine Aussage bitten würde. Sollte hier keine klare Angabe gemacht werden können, nehme ich mir auch hier das Recht heraus, den Händler um eine Stornierung der Ware zu bitten.
3. wenn ich etwas bestelle, mir eine Auftragsbestätigung ohne Angabe der Lieferzeit "ins Haus flattert" kann ich als Kunde nicht davon ausgehen, dass eine Lieferzeit von 8 Jahren normal ist. Hier erwarte ich einfach den Hinweis des Händlers/Herstellers, dass es zeitlich etwas länger dauern kann. Wurde dieser Hinweis nicht gegeben, sehe ich zumindest den Händler in der Pflicht, dass er VOR der Herstellung der bestellten Ware nochmals beim Kunden nachfragt. Es sei denn, es handelt sich um Waren, die 8 Jahre benötigen, bis sie fertiggestellt sind.

Nun noch meine bescheidene Meinung als Händler (zwar schon 3 Jahre her und in einer anderen Branche, aber kommt vom Prinzip her aufs selbe raus):
Wenn ein Kunde bestellt hat, bekam er von mir eine Auftragsbestätigung mit dem spätesten Lieferdatum genannt. Auf der Auftragsbestätigung war vermerkt, dass bei Überschreitung dieses Datums der Versand nicht dem Kunden belastet wird. Eine Stornierung nach Überschreitung des vorausgesagten Lieferdatums war jederzeit möglich.

Handelte es sich um Ware, bei welcher es mir als Händler nicht möglich war, den exakten Liefertermin zu nennen, wurde dem Kunden generell Versandkostenfreiheit zugesichert.
Des Weiteren wurde in diesem Fall der Kunde über die mir vorliegenden "geplanten" Lieferzeiten des Herstellers informiert und der Hinweis gegeben, dass bei einer möglichen Stornierung wegen der Lieferzeit eine Frist von 14 Tagen nach Erhalt der Auftragsbestätigung eingehalten werden muss. Dennoch wurde in zwei solcher Fälle eine spätere Stornierung meinerseits akzeptiert. (warum auch nicht, der Kunde ist König )

Wurde die Ware seitens des Herstellers zu spät geliefert, war das ein Problem zwischen mir und dem Hersteller.

Waren, deren Lieferzeit gar nicht "vorhersehbar" waren, musste ich zum Glück nicht verkaufen.

Viele Grüße
Tomi (der 8 Jahre Lieferzeit schon ganz schön extrem hoch empfindet und sich vorstellt, wie das ist, wenn er als Rentner mit 70 Jahren Ware bestellt, die 8 Jahre Lieferzeit hat... und das bei einer durchschnittlichen Lebenserwartung von 76 Jahren )

Hallo Zusammen !

Nur Mal zur Info bei Internet und Versandhandel gibt es keine Abnahme Verpflichtung
bis 14 Tage nach erhalt der Ware kann der Käufer hier vom Vertrag zurücktreten.
Ohne Angabe von Gründen !!!
Anders sehe es aus wenn die Ware Ausschlieslich für den Kunden Produziert wird und anderweitig nicht Verkauft werden kann.


Gruss Holger

Tante Edit sagt Finger zu groß.
Hallo Holger,

wenn die Ware direkt für den Kuden produziert wird, handelt es sich um einen Werkvertrag und nicht um einen Kaufvertrag,

Gruß,

Michael
Eben, und da es ja offenbar normale Katalogware war, braucht der Kunde gar nichts abzunehmen, egal ob Wartezeit oder nicht.

Carsten
Hallo Herr Hegermann,
so sehr ich das aus Sicht des Verkäufers verstehen kann, so sehr kann mir das als Kunde egal sein, auch wenn das hart klingt. Wenns ein paar Monate dauert, bei Kleinserienherstellern wie Ihnen vielleicht auch mal 1 Jahr, ok. Aber 8 Jahre? Nee, das ist wirklich zu lange. Als Kunde erwarte ich eine Lieferung in einem überschaubaren Zeitraum, bei 8 Jahren weiß ich ja nichtmal, ob Sie den Preis dann überhaupt noch halten können - oder ob wir dann noch die gleiche Währung haben ;)

Wenn Sie hier schreiben, dass Sie die Sachen normal bei ebay oder im Shop loswerden, dann verstehe ich noch weniger die lange Wartezeit. Wenn die Sachen so einfach zu verkaufen sind, warum wird dann nicht zeitnah produziert und gleich dieser Weg beschritten? Denn Interessenten sind dann ja offensichtlich da.
(Edit) = Hallo,
Aus meinem Notizbuch (allerdings schon von 2006) mehr oder weniger erfreulicher Erfahrungen mit Kunden und Lieferanten und unliebsamen Schriftstücken (KEIN INTERNETHANDEL!!!):

Eine Bestellung trägt den Charakter eines Bedarfsdeckungsvertrages und hat den Zweck den Bedarf des Kunden mit ??? zu decken. Vom Grundsatz her erfolgt ein Abschluß auf längere bzw. unbestimmte Zeit. (DENN: Dies beeinflusst die Produktions-/Bestellmengen und bindet das Kapital des Lieferanten.) Es sei denn, der Lieferant bestätigt eine fixe Lieferzeit. Oder der Kunde limitiert den spätesten Liefertermin von vorneherein schriftlich in seiner Bestellung. Wird dazu ein abweichender Termin bestätigt, und diesem nicht widersprochen, so gilt dieser dann.

Termingerecht gelieferte Waren/Dienstleistungen (aus Verträgen) sind immer abzunehmen. Wird die Ware NICHT vor Auslieferung schriftlich storniert (bzw.  erfolgt kein Rücktritt vom Vertrag durch den Besteller), so ist auch verspätet ausgelieferte Ware abzunehmen. (Grundsätzlich empfiehlt sich nach der ersten schriftlichen Anmahnung ggf. eine schriftliche Inverzugsetzung mit letzter Abnahmefrist und ggf. Ankündigung eines Deckungskaufes.) (Werden Warenabnahmen trotzdem verweigert ist ggf. eine Schadenersatzforderung zu prüfen - sollte idealerweise gleich in den AGB fixiert werden.)

In Produktion befindliche Sonderanfertigungen bzw. Einzelanfertigungen sind immer abzunehmen, es sei denn Besteller und Lieferer einigen sich auf den Ausgleich des bislang entstandenen Aufwandes (Material, Arbeitszeit usw..) Bestätigte Sonderanfertigungen bzw. Einzelanfertigungen die in vertragsgemäßer Beschaffenheit und Stückzahl geliefert wurden, sind nie rückgabefähig. (Sonderanfertigungen stets schriftlich in Beschaffenheit, Stückzahl, und Preis ggf. mit Möglichkeit der Anpassung von Rohstoff-/Legierungszuschlägen bestätigen.)

++++++
NOCH EINMAL EDIT: Meine längste Lieferzeit war allerdings nur 2 1/2 Jahre lang!
********

MfG,
Michael
KH-MODELLBAHNBAU schrieb im Ausgangsbeitrag:
Zitat

In dem konkreten Fall waren es 8 Jahre von der Bestellung bis zur Lieferung. Der Kunde hat etwas geschrieben von verjährten Außenständen. Der Kunde ist inzwischen zur H0-Spur gewechselt. Da wir kulant sind, nehmen wir natürlich die Ware zurück und erstatten den Kaufbetrag. Auch noch weitere Außenständige Bestellungen des Kunden haben wir gestrichen.


fgee schrieb in #12:
Zitat

Also, wenn ich 2006 eine Rückstandsliste schicke und 2011 die Ware, hätte ich keinen Grund, als Gewerbetreibender auf meine Dienstleistung stolz zu sein.


Man könnte es nicht besser ausdrücken!

Grundsätzlich zu diesem Thread: Es gehört schon eine Portion Mut und Selbstvertrauen dazu 8 Jahre nach Bestellung zu liefern und dann noch von Kulanz zu reden, wenn man nach dieser Zeit eine Warenrücknahme einräumt. Ich würde dazu sicherlich keinen Thread mehr eröffnen!


KUSWA schrieb in #4:
Zitat

letztens hat ein Kunde eine Bestellung von 4 Kleinteilen storniert, weil es 6 Wochen gedauert hatte ein fehlendes Teil noch ätzen zu lassen. Da hat er sich halt anderweitig seine Teile besorgt.


In diesem Fall stehe ich voll und ganz hinter dem Kleinserienhersteller, ich finde wer bei einem Kleinserienhersteller bestellt, muss schon damit rechnen, dass eine Lieferung auch mal etwas länger dauert. 6 Wochen sind doch voll und ganz akzetabel für eine Kleinserie.


Aber insgesamt finde ich, dass auch ein Kleinserienhersteller spätestens nach 2-3 Jahre liefern sollte! Wenn ich allerdings an so manchen Großserienhersteller denke, der nach 2 Jahren immer noch nicht fähig ist, ein Ersatzteil zu liefern...

Hallo Michael !

In meinen Beitrag wird weder Kauf, noch Werkvertrag erwähnt.
Hallo puffel,

das mag sein. (da auf Internet und Versandhandel bezogen, interessierte mich Dein Kommentar momentan auch gar nicht).

Aber H. Hegermann erwähnte in seinem Startkommentar die Begriffe "Bestellung" bzw. "Warenlieferung". Ich hatte den Eindruck gewonnen, dass es sich hierbei um die grundsätzliche Problematik handelt.

MfG,
Michael

Drollige Frage, finde ich

Typischer Weise wird man doch was bestellen um es auch zu bekommen. Wenn es dann in absehbarer Zeit nicht zu einer Lieferung kommt, dann geht doch wohl das übliche Spiel mit Fristsetzung usw. los, bis dann vom Vertrag zurück getreten werden kann. Jahre auf Spielwaren zu warten kann sicherlich nicht von einem Kunden verlangt werden. Wer dennoch dei Ware haben will, sollte sich dann ja die jeweils noch gültige Währung auf Lager legen

Gefühlt würde ich auf nichts länger als 'nen Monat warten, es sei denn, es sind klare Fristen jenseits diesen Termins vereinbart. Aber wenn schon Lieferung in 6 Monaten angekündigt wird und nach einem Jahr passiert nix, ja sorry, was soll den dann überhaupt eine verbindliche Bestellung, wenn auch nicht verbindlich gelifert wird. Klingt mir viel zu einseitig. Und einseitige Benachteiligung ist schon mal grundsätzlich ein Rücktrittsgrund ohne weitere Rechtsfolgen, auch wenn der Vertrag ansonsten bindend wäre.

So jedenfalls mein Empfinden und meine Rechtserfahrung,,,

aber bei den gennanten Terminen geht es ja nicht mehr um Recht sondern um reine Freundlichkeit

Schönen Abend
Micha
@rudi3:
das waren ja auch alles Erlebnisse aus "HART AUF HART"-Erfahrungen. (Bis auf das Thema Sonderanfertigungen - da kann man immer eisern bleiben, der Lieferant bekommt bei ordentlich auftragsbestätigter Ware immer Recht.) Logisch ist sowieso: Wenn es erst einmal soweit kommt, ist man den Kunden los. Deswegen gibt es ja 1001 Kulanzmöglichkeit.

MfG,
Michael
Hallo Michael !

Zweifels ohne denn Herrn Hegemann ist es Offenbar nicht ganz klar auf welcher Basis das ganze stattfindet. Würde ich in Seinem Laden die Bestellung aufgeben und verbindlich erklären zb.
mittels Anzahlung hätte er Anschpruch auf Schadensersatz insofern ein Schaden eingetreten ist.
Allerdings wohl kaum nach 8 Jahren.
Manche Händler behalten sich ja auch ausdrücklich die Annahme einer Bestellung vor.

Gruss Holger
Hatte mal vor einiger mehrfach Zeit eine Anfrage wg. Umbausätzen und Ersatzteilen an einen KSH gemailt. Habe bis heute keine Antwort erhalten. Ist aber nicht so schlimm, es gibt ja noch andere.
Zitat

Es ist bekannt, dass bei uns und anderen Herstellern von einer Bestellung bis zur Warenlieferung Jahre vergehen können.
In dem konkreten Fall waren es 8 Jahre von der Bestellung bis zur Lieferung.



War das der KL2? Den habe ich auch mal bestellt, das war noch vor der Euro-Einfuehrung...
Hallo,

ich habe gerade nochmal nachgesehen !

Der betreffende Bausatz 0115 wurde am 30.03.2006 zusammen mit anderen Artikeln bestellt. Die anderen Artikel wurden schon in 2006 ausgeliefert.
Der Bausatz wurde auch erst 2006 mit dem neuen Beschriftungssatz angekündigt. Die Vorbestellungen für den Bausatz kamen wie üblich tröpfchenweise herein.
Also der Grundauftrag ist 8 Jahre alt. Die weiteren Bestellungen wurden dazugeschrieben, um die Übersicht zu behalten.

Na gut, es ist ja nichts weiteres passiert. Der Kunde bekommt sein abgebuchtes Geld wieder und wir unsere Ware.

Die langen Lieferzeiten sind bei uns ein grundsätzliches Problem, weil ich bisher immer erst den Markt getestet habe, was geht.

Das mache ich in Zukunft nicht mehr so, da wird ein Handmuster von Modellen hingestellt und dann mal sehen.

Wenn es weiter mit meiner Gesundheit aufwärts geht, werden spätestens auf der Stuttgarter Messe ganz neue Handmuster stehen, die bisher nur uns bekannt sind.

Viele Grüße
Kurt Hegermann

#33  haben Sie mal in Freiburg gewohnt, wir haben keine neue Adresse von Ihnen. Sie haben den KL 2  2003 bestellt, und da hatten wir bereits den Euro! Der Verkaufspreis für den KL2 hat sich leicht erhöht, aber der Preis wurde sauber von DM in Euro umgerechnet !

Zitat

#33  haben Sie mal in Freiburg gewohnt, wir haben keine neue Adresse von Ihnen. Sie haben den KL 2  2003 bestellt, und da hatten wir bereits den Euro!



Stimmt. Ich habe die Mail gerade aus dem Archiv gekramt. Kann keiner behaupten, bei Ihnen ging was verloren
Hallo Herr Hegermann,
da es sich um normale Katalogware handelt, hätte der Kunde ohnehin den Kauf widerrufen können - etwas anderes ist es bei für den Kunden produzierte Ware wie z. B. die von mir beauftragten Beschriftungssätze für die E69 04 (die ich aus Zeitgründen leider noch nicht verarbeitet habe). Das ist ein Werkvertrag und kann nicht mal eben so storniert werden. Aber ich versuche bei meinen Bestellungen immer den Überblick zu behalten und daher hatten wir ja auch mehr oder weniger regelmäßig Kontakt wegen des Liefertermins.

Viele Grüße,
Torsten Lang
Hallo Herr Hegermann,
ich denke, im Interesse Ihrer Kunden und auch in Ihrem Interesse wird es besser sein, wenn Sie das künftig anders handhaben ;) Wünsche dafür viel Erfolg und einen steilen Aufwärtstrend bei der Gesundheit!


Nur registrierte und eingeloggte User können Antworten schreiben.
Einloggen ->

Noch nicht registriert? Hier können Sie Ihren kostenlosen Account anlegen: Neuer N-Liste Account





Zum Seitenanfang

© by 1zu160.net;