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THEMA: Sperrsignal oder Wartezeichen

THEMA: Sperrsignal oder Wartezeichen
Startbeitrag
rudi3 - 30.09.10 23:50
Hallo zusammen,

erst einmal: Eine Zeichnung von meinem Bahnhofsplan hab ich noch nicht.

Zur Frage:
Die EBO fordert für Zugfahrten auf Hauptbahnen Flankenschutz. Ob dazu Weichen zu verwenden sind, wird mittels einer Formel berechnet, soweit so gut. Nun habe ich aber noch Fahrstraßen für Züge mit 40km/h, die aus Nebengleisen gefährdet werden können, wo ich auf Flankenschutzweichen verzichten kann, weil V < 60 km/h.

Wann muß ich da nun ein Gleissperrisignal aufstellen und wann reicht ein Wartezeichen?
Und wenn Wartezeichen, welches? Ist es richtig, daß es eines mit Sh1 Signal sein muß, welches unter Verschluß der gefährdeten Fahrstraße liegt?

Und wenn überhaupt Wartezeichen... wo gibt es für Spur N welche mit Sh1 und Beleuchtung?

So viele Fragen... und alles schon beim ersten kleinen Bahnhof.

Vielleicht noch zur Info:

Bahnhof liegt an eingleisiger Hauptbahn. Vom Bahnhof führt dann noch eine Nebenbahnstrecke ab. Es soll einen kleinen Rangierteil mit Nebengleisen geben und auch ein Ausziehgleis, welches auch Anschluß zu einem Landhandel herstellt. Plan folgt hoffentlich bald

Danke!




Hallo,
Du müsstest eine Bahnhofsfahrordnung aufstellen, wo die Gleise in ihrer Bedeutung beschrieben werden.
Ansonsten gilt im wesentlichen (um es einfach zu halten):
Grundsätzlich gilt, dass Zugfahrten (!) auf Zugfahrstraßen (!) mit Hauptsignalen zu sichern sind. Andere Gleise sind mit Sperrsignalen auszurüsten. Das Signalbild Sh0 bedeutet: "Halt! Fahrverbot." und gilt für alle Fahrten (!).Dabei wird nochmals unterschieden zwischen a) Hauptsperrsignalen und b) Gleissperrsignalen.
Zu a): Hauptsperrsignale sind für den Rangierdienst und regeln Rangierfahrten in einem Bahnhof, wo Hauptgleise und/ oder Zugfahrstraßen mitbenutzt werden (z. B. Kreuzen).
Zu b): Gleissperrsignale dienen dem Flankenschutz und sind im Regelfall mit einer mechanischen "Entgleisungshilfe", d. h. einem Sperrkeil verbunden. Sie sind in durchgehenden Hauptleisen unzulässig!
Soviel zur Begriffserklärung.
Du meinst also sicherlich Hauptsperrsignale mit und ohne Wartezeichen. Das einzelne Hauptsperrsignal regelt alle Fahrten mit seinem Signalbild. Zusätzlich kann der Fahrauftrag mit einem Wartesignal angezeigt werden, sprich die Zugfahrt erhält Sh1, darf aber noch nicht losfahren ohne vorher das Signal "Vorrücken" zu bekommen. Vorrücken heißt, dass z. B. das W-Zeichen ein beleuchtetes Signalbild hat oder es wird ein Licht- oder Schallzeichen (Handlampe/ Trillerpfeife/ Lautsprecherdurchsage) eines Fahrdienstberechtigten gegeben. Wartezeichen mit Vorrücksignalbild stehen meistens dort, wo unbegleitete Rangierbewegungen stattfinden.
Einzelne W-Zeichen stehen an (Neben-)Gleisen, wo z. B. Rangierfahrten in Abhängigkeit von Weichenstellungen (Fahrstraßen) erfolgen oder die Aufstellung eines Hauptsperrsignals nicht erforderlich ist, aber trotzdem ein Fahrauftrag gegeben werden muss (z. B. Ausfahrt aus einem BW o. ä.).
Im MIBA Verlag gibt es von Stefan Carstens "Signale", da wird alles ausführlich beschrieben.
Gruss
Ralf
    

Hallo,
ein nettes Buch zum Thema Signale ist auch vom ALBA Verlag das Buch "Modellbahn - Signalbuch" ISBN 3-87094-564-8.

N-Signale bekommst Du zum Beispiel von Viessmann. Unter anderem auch Gleissperrsignale in hoher oder niedriger Bauform. Viessmann hat auch ein Signalbuch, aber das kenne ich nicht.

Gruss
Bernd
Hallo,

Zitat

N-Signale bekommst Du zum Beispiel von Viessmann. Unter anderem auch Gleissperrsignale in hoher oder niedriger Bauform.


Viessmann hat für N leider nur ein Gleissperrsignal:  in hoher Bauform...  

Gruss
Bert
Zitat

Und wenn überhaupt Wartezeichen... wo gibt es für Spur N welche mit Sh1 und Beleuchtung ?



Dazu gabs vor kurzem einen interessanten Thread :
http://www.1zu160.net/scripte/forum/forum_show....wartezeichen#x487358
Hallo Bert,
Zitat

Viessmann hat für N leider nur ein Gleissperrsignal:  in hoher Bauform...



Den Mast kann man doch entfernen und das Signal niedrig einbauen

Viele Grüße ÷ Udo
Da muß ich meine Frage wohl doch nachbessern

Also:

Die Signalisierung hinsichtlich der Zugfahrten steht nicht zur Frage. Es geht ausschließlich um die Frage der Signale für Rangierfahrten.

Die Bedeutung der Rangiersignale hinsichtlich Fahrverbot (aufgehoben), bei Rautentafel mit Fahrauftrag sowie Sh1 beim Wartezeichen ebenfalls als Fahrauftrag usw. ist soweit bekannt. Mag die Wortwahl hier auch unpräzise sein.

Und es geht auch nicht darum, das Kombination von Wartezeichen und Sperrsignal Verwendung finden sollen.

Mir geht es "nur" darum rauszufinden, wann denn für den Rangierbetrieb Wartezeichen ausreichen und wann es Sperrsignale sein MÜSSEN. Hauptgleise auf denen Züge ausfahren können haben natürlich entsprechende Hauptsignale. Die Frage ist also z.B., ob aus einem Nebengleis die "Sicherung" mittels Wartezeichen auf eine Weiche, die auch für Zugfahrten verwendet wird, ausreicht, oder ob es irgendeinen zwingenden Grund gibt, hier ein Sperrsignal zu pflanzen.

Zitat

Einzelne W-Zeichen stehen an (Neben-)Gleisen, wo z. B. Rangierfahrten in Abhängigkeit von Weichenstellungen (Fahrstraßen) erfolgen oder die Aufstellung eines Hauptsperrsignals nicht erforderlich ist



Genau der letzte Halbsatz ist das Problem: Wann ist ein Hauptsperrsignal NICHT ERFORDERLICH


Stefan Carstens "Signale" hab ich, auch das Signalbuch DS301 und die FV DS408, auch passend zur Zeit meiner Bahn und auch andere Vorschriften, die zumindest klar regeln, wann Flankenschutzweichen erforderlich sind. Aber ich finde nichts, was die Entscheidung von Sperrsignal zu Wartezeichen regelt.

Das es hier "zufällige" Aufstellungen gibt, kann ich nicht glauben und das es nach Lust des jeweiligen Planers ging, kann ich ebensowenig glauben. Aber mit welcher Begründung hat man das nun entschieden. Wenn ich alte Gleispläne ansehe, dann scheint es so zu sein, daß je "ungefährlicher" eine Flankenfahrt sein kann, um so eher werden Wartezeichen verbaut.

In einem Gleisplan finde ich bei einer Ausfahrgruppe für Güterzüge "nur" Wartezeichen, wogegen im Personenbf nahezu überall Sperrsignale stehen, mit Ausnahme der durchgehenden Hauptgleise, da sind es Wartezeichen. Grunde könnte sein, daß hier die Flankenfahrt in eine langsame (Hp2) Zugfahrt gehen würde. Aber wo ist das geregelt?  

Danke!



Hallo Bert,

nö :) Das Licht-Sperrsignal gibts in hoher (4417) und niedriger Ausführung (4418) . Das niedrige Sperrsignal ist hinten auch mit schwarz-gelben Warnstreifen und vorne rechts mit kleinem weis roten Signalstreifen versehen.

Viele Grüße
  Bernd
Hallo Bernd,

Stimmt!

Aber ich denke (wegen meinem Älter?) immer nur an Formsignale.... Entschuldige  

Viele Grüße
Bert
Hallo rudi3, Michael,

Mir fehlt (d)eine Epoche Angabe.
Auch Carstens tut sich hier - er schreibt es ja selber - sehr schwer.
Im Grunde schrieb #1 Ralf es schon.

Chronologisch:
"W" reichen erst-mal.
Dann kamen Form Hauptsperrsignale ins Spiel.
Nur: dort, wo kein Raum im Stellwerk (Hebelbank) mehr wahr, BLIEB das "W" - vorerst, aber könnte sich lange halten - stehen.

Wann nicht erforderlich?
Nun, das stellen der Weichen (so, dass man auf ein Hauptspur kommt)  k a n n  schon den Fahrerlaubnis seitens des Wächters sein. Und zwar findet sich beim Vorbild so eine Situation nur dann, wenn das Örtliche Hauptverkehr nicht rege ist - gar karg.

> > > Die Rangierbewegung(en) stören den Hauptverkehr nicht < < < ,
finden statt während Hauptverkehrs-arme Zeiten / Ruhe / Pausen.

Deine Analyse stimmt schon: "W" wenn untergeordnet (Lok + bis zu 2 Wagen).

Zur Ausfahrtgruppe mit nur "W": bestimmt fuhren in die Richtung keine Güterzüge ab.
Da wäre das einstellen eines scans / Bildes hilfreich

Zu Hauptgleis und nur "W".
Ab da starteten im Regelfall nur normale Züge für die weiterfahrt.
Nur, auch untergeordnete Rangierbewegungen - die es dann der Anschein nach oft dort gab - müssen Fahrerlaubnis erhalten ==> "W".

Hoffe in der Knappheit dennoch hilfreich gewesen zu sein.

Auch. Du hast schon verstanden, dass mitunter "Angestrahlt" und "Beleuchtet" auch mal gerne vermischt werden?
Vielleicht (dort bitte den link klicken, ganz nach unten scrolen): http://www.1zu160.net/scripte/forum/forum_show.php?id=486879#1

Lg aus NL,
StaNi
Hoi Rudi,
...und das "W"artezeichen gibt es AFAIK nur angestrahlt - wie in echt

Doei
Trixi
Das Argument mit dem Platz im Stellwerk gefällt mir recht gut. Ich konnte auch bei den diversen Vorbildbahnhöfen, die ich so kenne, noch keine Regelung bezüglich Sperrsignal und Wartezeichen erkennen, es sieht wirklich oft nach Zufall aus.

Manche Ausführungen in den Beiträgen müssen aber aus anderen Epochen sein, zumindest passen sie nicht mehr alle zum aktuellen Regelwerk.

Carsten
Hallo

Zitat

Hauptsperrsignale sind für den Rangierdienst und regeln Rangierfahrten in einem Bahnhof, wo Hauptgleise und/ oder Zugfahrstraßen mitbenutzt werden (z. B. Kreuzen).



Um es zu verdeutlichen: Du musst eine bahnhofsfahrordnung haben. Jedes Gleis erhält eseine bedeutung, lässig ausgedrückt: "Haupt-Durchfahrtsgleise" oder "Rangiergleise" Werden hauptgleise befahren und es handelt sich nicht um Zugfahrten, werden Hauptsperrsignale aufgestellt und zwar an den "Stellen" wo die Zufahrt zu den Hauptgleisen zu signalisieren ist.
In einer "Gleisharfe", wo es keine Hauptgleiszufahrten gibt, langen dei W-Signale. Spaßig ausgedrückt: Da wo Haupt von Neben befahren wird, muss auch Haupt stehen. Klingt blöd, ist es auch!
Ralf
Hi,

Ein (Form) Hauptsperrsignal sichert (eine) Fahrstraße und ist gültig für Züge (und Rangierfahrten).
Eine Freigabe (Sh1) besagt: die Fahrstraße ist eingestellt und gesichert - sonst nix.

Ausschließlich wenn am Form Hauptsperrsignal ein Rückstrahlschildchen (Rautenform, auf dem Punkt stehend; weiß mit schwarzer Umrandung; am Fuße des Signals) gilt Sh1 auch als Fahrauftrag / -genehmigung.

Ein "W"artezeichen ist nur gültig für Rangierfahrten / Rangierabteilungen.

Lg aus NL,
StaNi
Na es hat den Anschein als bleibt eine definitive Aussage offen.

Die 408 sagt, daß auch W mit Signalabhängigkeit zu den Flankenschutzeinrichtungen gehören.

Wenn also Zugfahrten vor Rangierfahrten zu schützen sind, dann würden also die W's immer reichen. Das man in der Praxis aber dennoch unzählige Hauptsperrsignale findet, muß ja denn doch eine Begründung finden, die mir bisher noch nicht untergekommen ist.

Also werde ich erst einmal nach meiner persönlichen Vermutung aus weiter planen und dort W's einsetzen, wo nur langsame Zugfahrten gefährdet werden, was nun beinahe überall der Fall ist
Und da die Hp1-Fahrten voll mit Flankenschutz gesichert sind, gibt es eigentlich gar keinen Grund für ein Hauptsperrsignal.

Und von meinem Überholgleis aus wird gar nicht rangiert und der Sparteufel kann voll zuschlagen und es bleiben nur 2 Formhauptsignale Hp0/2. Das verbilligt den Bf ganz enorm (dürfte beim Vorbild wohl auch ein Argument sein

Ich werkel dann mal weiter... ;)

Danke


Hoi Michael,

mal ne kleine Zwischenfrage: kommt das EBA nach Dir zur Abnahme ?

Doei
Trixi
Hallo rudi3,

Und "W" ohne Signalabhängigkeit ? (Ich kenne "408" nicht, weiß immerfort die Epoche nicht, Gleisplan nicht.)

Übrigens gilt es aber auch: die Rangierfahrt ist vor andere (Zug- / Rangier-)fahrt(en) zu schützen.

Das "W" kann / könnte auch das "Vorrück"-signal zeigen. Früher 3 Leuchten, "V"-förmig, heute Sh1 - 2 Leuchten "/"-formig.
Der "Witz"? es ist nicht  m e c h a n i s c h  g e s i c h e r t, dass der gewollte zu-fahren-straße sicher ist. Es ist "nur" die Erlaubnis des Wächters, "alles ist sicher" oder "du kommst an, wohin du gehen musst". Wenn der Wächter aber versehentlich ein Signal oder Weichen übersehen hat ...

Lg aus NL,
StaNi
Hallo,

Bauanleitung für beleuchtete Sperrsignale und Beleuchtung der Wartesignale  findest du auf

http://www.hfsc-dresen.de unter Tips und Tricks.

viel Spass beim nachbauen

Gruß ferdi
GELÖSCHT

Weil rudi3 sucht sich Landwirtschaftliches Gerät für Epoche III.

Lg aus NL,
StaNi

Heutzutage gibt es die Raute nicht mehr. Sh1 am Formsperrsignal gilt direkt als Zustimmung.

Ich habe nochmals meine Fotos durchwühlt und finde etliche Situationen, wo mal ein Sperrsignal steht und mal ein W, wo ich keinen Unterschied in der Funktion finden kann.

Die gewünschte Epoche müßte man wirklich mal wissen.

Carsten
Jo, also die Epoche ist III, ungefähr zur Zeit späte 60er, zumindest was die Anlagengestaltung angehen soll. <OT> Schon im Bestand befindliche jüngere Fahrzeuge werden aber nicht verbannt. Da werden sich dann wohl schon mal SBahn-11er mit Tausend-Türen-Zügen den Bahnhof teilen
Vielleicht zumindest "reine" Güterzüge... aber ob sich das durchhalten läßt... </OT>
@17  Wartesignale finde ich hier nicht, wo sind die versteckt ??

Gruß Gunter
www.mtkb.de

Die von Wiencirz* zu diesem Beitrag angefügten Bilder können nur von registrierten Usern gesehen werden - Login

Moin Gunter,

Unter: "Tipp's & Trick's" danach nach unten Scrollen zur:  "Wartesignal mit LED"

Grüße aus Assen (NL)
Jan
Hallo Gunter,

http://www.hfsc-dresen.de/spur_n_im_netz/wartesignal.htm

oder du gehst über den Link auf meiner Hauptseite auf die Klubseite vom MTKB.
Dort findest du die sicher auch.

Die MTKB ( http://www.mtkb.de ) ist dir ja sicher bekannt.


schöne Grüsse bis nachher so gegen 14 Uhr
@19 Hallo Carsten,

Ein "W" reicht z.B. wenn ein Vorspanlok "ab hier und jetzt" nicht mehr gebraucht wird und auf ein Abstellgleis abrangiert werden kann. Voraus-gestellt, die Lokomotive erreicht ihr Endziel ohne das da ein weiter weg "durch" Weichenstraßen zu fahren wäre / es sich keine Durchschneidung von (einer oder mehrere) Fahrtsstraßen ergibt.

UND / Oder: die technische Aufwand wäre für mal 2 oder 3 mal am tage zu teuer.

Oder: die Betriebsführung hat sich geändert (entspannt), aber die Signale stehen halt noch da.

Vorgefundene Gleis-Signalsituationen müssen nicht unbedingt im Einklang mit die heutige
B e t r i e b s s i t u a t i o n  sein. (Müssten aber schon vorab gegangenen Betriebssituationen entsprechen.)

Lg aus NL,
StaNi

EDIT: K wie ka: keine Durchschneidung

Vielleicht komme ich mal dazu, Bilder aufzubereiten (im Moment keine Zeit), aber wenn man sich die Bf Goslar, Bad Harzbug, Ottbergen oder Herzberg anschaut, dann findet man genug Beispiele, die auch der Einbeziehung "früherer Zustände" standhalten.

Carsten
Hallo,

Wie hieß das noch auf deutsch?  "Geiz ist geil"? (Oder auch: nur was es nicht gibt, gibt es nicht.)
Düsseldorf 1936: http://666kb.com/i/bnghzizr78vn49yqn.jpg .

Schwieriger zu fassen:
Buchloe 1964. Ohne (#1) "Bahnhofsfahrordnung" nicht zu verstehen (die habe ich nicht, folglich habe ich zu akzeptieren das, was das Bild mir zeigt).
Zwar habe ich beim rechter "W" einen Strich über beide Gleise gezogen, vielleicht gehört das "W" doch nur zum (aus dieser Sicht) linken Gleis?
http://666kb.com/i/bngi34xx0xkl6zw9r.jpg .

Lg aus NL,
StaNi
Cool! Danke!

Das Bild von Düsseldorf zeigt je ein W am Gleis und dann ein gemeinsames Sperrsignal im Bereich der zusammenlaufenden Gleise, quasi am Herzstück der Weiche. Das ist ja Klasse!
Aus Sicht des Stellwerkes erscheint mir das noch die logischste Form zu sein, kann man hier muß Verschluß die Rangiergruppe sperren und bei Sh1 am Sperrsignal per Zuruf oder Handlampe am Wartezeichen rangieren. Das gefällt mir gut und genau so würde mein Problem ja auch aussehen
Hallo rudi3,

Betreff: Düsseldorf.
Tsja. Da hätte  i c h  aber erwartet:
- 1 (ein) Gruppenausfahrtsignal,
- je Gleis 1 Hs (wegen Zug-ausfahrten),
- (Epoche bedingt) je Hs ein "W". Das Bild ist vom Stellwerk "Dm" aus genommen, m.M.n. könnte
   man sich doch über (optische) Signale verständigen, welches der beide "Spuren" rangieren dürfe,

Am linker "W" ist - für mich - eindeutig (Lampen für) das Ve6 zu erkennen. rechts bin ich mir nicht sicher.

Lg aus NL,
StaNi


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