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FKS-Modellbau Gerd Gehrmann

THEMA: Rechtslage bei Umgestaltungen?

THEMA: Rechtslage bei Umgestaltungen?
Startbeitrag
JMPet - 28.02.06 12:59
Hallo,

kann mir jemand eine Auskunft geben, wie die Rechtslage aussieht, wenn ich für den eigenen Bedarf Serienfahrzeuge umlackiere z.B. in Werbe-Lokomotiven nach bestehenden Vorbildern oder von bereits nur noch auf Fotos existierenden. Die umgestalteten Modelle sollen nicht verkauft werden, sondern sind nur für mich und eventuell einen Bekannten.
Darf ich Fotos auf meiner privaten Internetseite http://www.jmpet.de veröffentlichen oder muss ich mit Problemen rechnen?
Vielleicht liest ein Rechtsanwalt in diesem Forum mit der mir Auskunft geben kann.

Gruß an Alle
JMPet (Michael Peters)

Durch den Kauf erwirbst du nicht eine Nutzungslizenz des Modelles, sondern du erwirbst das Modell zu deinem Eigentum. Der Verkäufer (Hersteller?) hat keine Beschränkung des Eigentums angemerkt beim Verkauf (das müsste in der Packungsbeilage stehen...), also hast du uneingeschränktes Eigentum.

Nun lackierst du das Modell um. Das ist deine eigene modellbaureische Leistung, auf die DU das Copyright hast! Der Hersteller hat somit nur noch ein Copyright auf die Modellform. Die Ansprüche des Herstellers sind üblicherweise durch den Kaufpreis abgegolten. Es verhält sich anders als bei Software.

Meine 2¢

Felix
Bin kein Anwalt, aber Rietze schreibt z.B. folgendes in seinen AGBs:

Änderungen von Modellen, Farben und Beschriftungen behalten wir uns vor. Die Urheberrechte an diesen Modellen und der Bezeichnung "Rietze” liegen ausschließlich bei der Firma Rietze Automodelle GmbH.

Jegliche Nachbildung eines Rietze Modells, sei es auch mittels eines anderen Herstellungsverfahren, zu anderen Ausmaßen, Farben oder mit anderen Beschriftungen, sowie die tatsächliche Verbreitung solcher Nachbildungen ist verboten und wird im Falle eines Verstoßes straf- und zivilrechtlich verfolgt.

Wer Rietze Modelle im geschäftlichen Verkehr lackiert, bemalt, beklebt oder in sonstiger Weise in Gestalt, Farbe, Beschriftung und/oder Form verändert, wird wegen Urheberrechts-, Markenrechts- Wettbewerbsverletzung in Anspruch genommen.
http://www.rietze.de/de/service/agb.htm

So, wenn Du die Fahrzeuge nur für Dich, in Deinem stillen Kämmerlein bearbeitest, wird keiner etwas dagegen haben. Auch nicht wenn Du etwas für einen Kumpel mitbastelst.
Fotos von Deinen Modellen darfst Du auf Deiner Homepage veröffentlichen, warum nicht?
Moin!

Man kannst mit seinem rechtmäßig erworbenem Modell machen, was einem beliebt. Man kann es umgestalten (in Farbe und Form), reparieren, kaputt machen usw. - sofern der Hersteller nichts anderes in seine Geschäftsbedingungen hineingeschrieben hat (bestes Beispiel: Software. Viele Hersteller haben etwas gegen Umprogrammierung).
Man sollte folgende Punkte beachten:
  1. Man verliert (sehr wahrscheinlich) alle Garantieansprüche.
  2. Man sollte sich über Urheberrechte des Vorbilds informieren. Das hat für den privaten Bereich kaum Relevaz, aber:
  3. So man danach damit handelt oder Gewerbe (also das gute Stück anschließend verkauft oder als Auftragsarbeit herstellt) betriebt, könnte man Urheber- und Herstellerrechte am Ursprungs-Produkt oder am Vorbild verletzen (z.B. Lizenzgebühren des Vorbildherstellers bzw. des Designers, der die Lackierung des Vorbilds entworfen hat). Außerdem wird man dann eventuell:
  4. Hersteller, und muss selber in Garantieleistung bei einem Schadensfall eintreten. (Diese Diskussion gabs schon mal: "Wer ist Hersteller?")

Zusammengefaßt: Privat und/oder unentgeldlich: kaum ein Problem - gegen Geld kann es schon Problm werden (zumindest, wenn man erwischt wird).

Ich darf gerne korrigiert werden
Michael

EDITH: Anwalt bin ich auch nicht, aber so sehe ich die Rechtslage.
Hallo,

Ergänzend zu #4 sei noch angemerkt, daß man auch ein selbst umgestaltes Fahrzeug veräußern darf, wenn man es nicht mehr haben will. Man sollte sich jedoch davor hüten, daß man mehrmals das gleiche Vorbild nachbaut und anschließend das Modell nicht mehr will und es bei ebay oder sonstwo vertickt......

     Gruß Lothar
Kurz gesagt: Für den Privaten Gebuach kein Problem, für gewerblich Zwecke nur nach Rücksprache!

Gruß Michael
Danke für Eure Mithilfe,

ich habe meine Web-Site um eine entsprechende Seite erweitert
URL: ???
hier were ich dann auch alle neu gestalteten Fahrzeuge zeigen.

Gruß JMPet (Michael Peters)


03.03.06
Da doch nocht starke rechtliche Bedenken bestehen, habe ich die Seite bis zur Klärung aus meiner Web-Site entfernt.

JMPet (Michael Peters)

Beitrag editiert am 03. 03. 2006 08:01.
Die AGB's von Rietze dürften ungültig sein, da sie einem nicht beim Kauf eines Modells bekannt gemacht werden. Auf der Packung stehts nicht und der Verkäufer hat mich noch nie darüber aufgeklärt.
Vor kurzen bei einer eBay-Auktion endeckt, die ich beobachtete:

Frage: Sehr geehrter Verkäufer, ich möchte Sie nur darauf hinweisen, dass Sie hier ein Modell unter den Firmennamen WIKING verkaufen, der Name ist rechtlich geschützt. Hierbei handelt es sich um ein Plagiat, dass Sie nicht verkaufen dürfen. Ich bitte Sie daher Ihre Auktionen zu beenden und die Modelle aus dem Verkauf zu nehmen. Sollte dies nicht geschehen, behalten wir uns weitere rechtliche Schritte gegen Sie vor. Hochachtungsvoll WIKING-Modellbau GmbH & Co. KG i.A. XXXXX -Verkaufsleitung-
01.12.05
Antwort: Hallo aus XY, es sind aber original Wiking Modelle die ich mit Decalls gestalltet habe, also was soll daran ein Plagiat sein??? Dann Müßten alle Modelle die von Ebayer bemalt oder sonst was werden ebenfalls nicht mehr verkauft werden dürfen!!! Ist das so richtig???? Gruß XXXXX

Der Verkäufer hatte die 3 Modelle der Packung 933 am Spritzling mit Decals verschiedener Hilfsorganisationen versehen und sie als "Wiking Krankenwagen ... neu OVP" angeboten. Weitere gesuperte Modelle, die er einzeln verkaufte, wurden nicht beanstandet. Auch Wiking schreibt einen ähnlichen Spruch wie Rietze in seinen Bildpreislisten.

haNs

Die AGB von Rietze brauchen mich wenig zu interessieren, wenn ich gar nicht bei Rietze kaufe, sondern bei Modellbahnhändler XY. Der Bauer, der die Milch für Aldi liefert, kann mir auch nicht einfach irgendwelche AGB unterjubeln, laut denen ich die Milch nur für Cornflakes, nicht aber für Müsli verwenden darf. Wäre ja auch noch schöner.
Solange ich die AGB nicht in irgendeiner Form nachweisbar zur Kenntnis nehme (z.B. durch Unterschrift unter einen Kaufvertrag, in dem darauf bezug genommen wird), brauche ich mich auch nicht darum zu kümmern.

Viele Grüße

   Thomas

P.S.: Das obige ist meine persönliche Meinung, und ich bin kein Anwalt.
Bin auch kein Anwalt, aber: Es ist nicht zwingend erforderlich, daß man nachweisbar von AGBs Kenntnis genommen hat, sondern daß man auf das Bestehen von AGBs hingewiesen wurde und ZUMUTBAR davon Kenntnis nehmen konnte. Der Modellbahnhändler X mit seinen AGBs müßte entsprechend an der Kasse beim Kauf auf seine AGBs hinweisen oder darauf hinweisen, daß sie drüben deutlich lesbar an der Wand hängen und man ggf. dort vorher reinschauen soll. Wer´s dann nicht macht, hat Pech gehabt. Daß sich viele inzwischen die Kenntnisnahme ausdrücklich durch Unterschrift bestätigen lassen liegt nur daran, daß sie im Streitfall damit beweisen können, daß der Kunde die AGBs gelesen hat oder hätte lesen können. Wer nur "ja" ankreuzt und nicht liest oder unetrschreibt und nicht liest muß sich daran festhalten lassen.
Schickt Dir z.B.jemand einen Kaufvertrag per Fax, faxt aber nicht die Rückseite mit den AGBs mit, kann sich hinterher nicht darauf berufen, weil Du nicht zumutbar Kenntnis nehmen konntest.

Der Betroffene aus #9 hätte vielleicht nicht "Wiking Krankenwagen" anbieten sollen. Möglicherweise hätte es anders ausgesehen, wenn er den Firmennamen da rausgehalten hätte, weil so der Eindruck erweckt wurde, es handele sich bei dem veränderten um ein Original-Wiking-Modell, was es aber durch das Bekleben eines Dritten nicht mehr ist.

Gruß
Thomas
Zitat:
Der Betroffene aus #9 hätte vielleicht nicht "Wiking Krankenwagen" anbieten sollen. Möglicherweise hätte es anders ausgesehen, wenn er den Firmennamen da rausgehalten hätte, weil so der Eindruck erweckt wurde, es handele sich bei dem veränderten um ein Original-Wiking-Modell, was es aber durch das Bekleben eines Dritten nicht mehr ist.


Das ist der springende Punkt. Der Verkäufer hätte darauf hinweisen müssen, daß die Modelle verändert wurden. Für mich grenzt es an Betrug, Modelle, die vom Verkäufer selbst mit Decails versehen worden sind als newertig anzubieten.

        Gruß Lothar
Hallo,

alles was man kauft darf man auch weiterverkaufen (ob verändert oder nicht).
Man darf nur nicht die Rechte Anderer verletzten.
In den hier beschriebenen Fällen der Veränderungen/Umgestaltungen/etc. darf man nicht den Eindruck erwecken, das die Ware im Originalzustand des Herstellers ist.
Zum Beispiel ein den Tatsachen entsprechender Hinweis: "Basis Wiking nr. 1234 versehen mit zusätzlichen Decals" reicht völlig aus und verletzt keine Rechte.

Soweit meine Rechtsauffassung als "Amateur-Jurist".
Wäre schön wenn ein richtiger Jurist, hier mal seine Auffassung wieder geben würde, natürlich ohne irgendwelche Verpflichtungen und nicht als Rechtsberatung.

Gruß
Hans
Hallo,

zu #13, ich hoffe ebenfalls auf eine juristische Auskunft, denn es scheinen sich doch einige Modellbahner Gedanken über dieses Problem zu machen.
Man hört immer nur von Abmahnungen und Lizenzgebühren, dass kann einen schon sehr verunsichern.

Gruß
JMPet (Michael Peters)
JMPet die Umgestaltungen sehen ja sehr genial aus.
Angenommen die Modelle würden Dir nach einiger Zeit nicht mehr gefallen und Du möchtest sie verkaufen, z.B. bei Ebay. Dann schreib in die Auktion... dieses Modell wurde von mir umgestaltet, dals Basis diente das und das Fleischmann-Modell...
Und schon dürfte da keiner mehr wollen, außer das Modell zu kaufen.
Wenn Du es allerdings in Serie produzieren würdest, dann solltest Du vorsichtig werden.
Meine Meinung als Nichtjurist.
JMPet, sieht Klasse aus, was Du da machst. Allerdings solltest Du Dir nicht nur Sorgen über den Hersteller der Lok, sondern auch um Bayer Leverkusen (obwohls, bei den scheinbar wieder besser  läuft) und Rail4Chem.
Deren Logos und Schriftzüge (oft auch die Schriftsätze!) sind auf jeden Fall geschützt. Solange Du Deine Modelle nicht in der Absicht, Profit zu machen, verhökern willst, kann Dir aber keiner was.

nb: Ein Bekannter von mir hatte kürzlich ein Photo eines Learjets mit "custom design" in unserem Photoforum eingestellt. Tage später bekam er schon Post vom Anwalt des Designers erhalten, mit der Bitte, das Photo zu löschen; andernfalls würde es teuer werden. Dumm gelaufen für den Anwalt: Mein Bekannter ist nämlich selber Anwalt und hat seinem Kollegen gewaltig den Finger gezeigt und in der Rückantwort mit der Ethikkommission (kaum zu glauben, dass es sowas gibt für Anwälte) gedroht... der Anwalt hat sich nie mehr gemeldet und das Bild ist immer noch auf'm Net.immer noch auf'm Net.

genettete Grüsse,
Claus
Zu #16

Hallo Claus,

genau das ist eigentlich das "hüpfende Komma" oder der "springende Punkt" es geht nicht nur um den Hersteller der Lok, sondern es geht auch um die Urheberrechte. Ich bin mir immer noch nicht sicher, ob ich als Bastler diese Fahrzeuge überhaupt im dieser Form im Internet präsentieren darf.
Ich habe bei meinen Nachforschungen im Netz einige ähnliche Bilder gefunden und ich frage mich, bewegen wir uns da auf dünnem Eis und ist das ein Grund für eine Abmahnung? Da das im Internet ein beliebter Sport ist und wohl auch sehr einträglich.
Nur nach meiner Rechtauffassung baue ich diese Fahrzeuge nur für mich und möchte damt keinen Profit erwirtschaften. Ich möchte anderen Modellbahnern, nur Mut machen, sich auch einmal auf den Weg des Selbstbaus zu begeben. Man sollte sich auch über das aus eigener Hand entstanden freuen können und man sollte es auch mit Stolz präsentieren können, ohne dass man immer mit dem Gedanken leben muß - War das falsch? -.

Gruß
JMPet (Michael Peters)
Du könntest auch einfach der jeweiligen Firma eine Mail schreiben und nachfragen. Ist zwar Aufwändig, würde aber zur Klärung beitragen.
Moin,
wenn man wirklich wen anmailt, sollte man bedenken, daß der Ton die Musik (mit)macht. Sicher reagiert jeder Betrieb viel wohlwollender, wenn man zB dazuschreibt, daß es NICHT KOMMERZIELL, für PRIVATE ZWECKE ist...
...und eventuell anbietet, der Firma das Ergebnis in Fprm von Fotos oder so zukommen zu lassen. Denn haben die was zum sich freuen...
Vielleicht wollen die gar selber eins - dann (mit Auftrag) erwerben ? *grinsel* Schwups hat man kostenlos die Lizenzrechte *hehe*

Mit Grüßen... Micha
Ich hatte sogar das Logo von Rail4Chem direkt nach einer Anfrage per Mail zugesendet bekommen. Habe kurz erklärt was ich machen wollte (Umbeschriftung Bahnmodell), schon habe ich eine nette Mail mit Anhang bekommen.
Einfach mal nett fragen...
Abgesehen davon kann man privat lackieren und verändern was man will (Modelltechnisch jetzt... Sonst dürfte ich ja nicht mal supern...

Grüße, Sven
Leute, Leute,

führt doch hier nicht eine Diskussion, von der Ihr nichts versteht. Ich habe die 19 Einträge zwar nur überflogen, aber dabei nicht den Eindruck gewonnen, daß ein juristisch vorgebildeter Schreiber darunter war; noch vile weniger jemand, der sich mit dem Urheberrecht auskennt.

Michael an dich die ganz pragmatische Frage, wieviele von den Firmenvertretern kommen denn in Deine Wohnung, um sich Deine Anlage anzusehen und meckern dann, daß du das Logo mißbraucht haben könntest?

An Claus den Hinweis, daß es eine Ethikkommission für Deutschland im Bereich der Rechtsanwälte nicht gibt. Ich bin selber nicht nur Rechtsanwalt, sondern in dieser Eigenschaft auch noch Prüfer für Fachanwälte.

Es trägt wahnsinnig zur Qualität des Forums bei, wenn jeder nur von dem schreibt, von dem er auch Kenntnis hat oder Tips gibt, die zu solchen Informationen führen.

Ich grüße Euch alle und hoffe weiter auch gute Tips für die Modellbahn (die ich in dem Forum schon toll bekommen habe) und fände es toll, wenn juristische Diskussionen in den entsprechenden Foren geführt würden.

Christian
Danke für Euer Interesse an diesem Problem, ich habe die Urheberrechtsbesitzer bereits angeschrieben und warte natürlich auf eine positive Reaktion, sobald Nachrichten eintreffen, werde ich auch die Ergebnisse an dieser Stelle bekanntgeben

Gruß
JMPet
Moin ChristinL

Wenn Du Dich so prima auskennst - dann mach uns doch einfach alle schlauer!

Außerdem - ich habe (sollte man genauer lesen) geschrieben, dass es privat kaum relevant ist. Allerdings - wenn man die Teile in Serie produziert und anschließend vertreibt (ob über Ebäh oder sonstwo) ist die Rechtslage schon VIEL defiziler.

Nicht mehr und nicht weniger meint... Michael
Entschuldigung.. mein A hat geklemmt.. es heißt natürlich ChristianL.
(nicht das ich nu Verklagt werde *wegduck*)

Ach so... wenn ich etwas FALSCHES gepostet habe.. ich lass mich gerne korrigieren.
Micha, denn: Dümmer wird man selten.
Michael Schultz ( Gast)

Du schreibst hier so wie einer der hier schon mal unangenehm aufgefallen ist, darum Gast ?

Jürgen
für AGBs gilt erstmal der alte Spruch "sie sind entweder unwirksam oder uninteressant". Sprich: wenn in den AGBs etwas anderes steht, als die Wiedergabe der rechtlichen Situation, ist dies nahezu immer wirkungslos.
Ein Urheberrecht muss nun aber nicht in einer AGB stehen, damit es wirksam ist, das gilt immer. Wobei die Verbindung von Urheberrecht und materiellen Gütern irgendwie auch etwas seltsam ist, soll ja das Urheberrecht vor KOPIEN schützen?!
Moin Jürgen,

ich hoffe schwer, daß ich hier noch nicht unangenehm aufgefallen bin. Wenn doch, bitte ich, mich zu informieren. Ich bemühe mich, meine Sprache auf leidlich hohem Niveau zu halten, ebenso meine Aussagen (welche ich übrigends eigendlich nur von mir gebe, wenn ich mir deren ziemlich sicher bin). Aber da ich nicht perfekt bin - ich freue mich über Korrektur.
Gast bin ich, weil ich derzeit eher die theorethische Planung meiner Anlage mache - und (wie in einem anderen Thread schon angesprochen) das noch nen paar Jahre dauern kann *smile*.
Trotzdem lese ich als Gast ganz gerne mit und werde dabei nicht dümmer.

Michael (der sich fragt, ob das falsch ist)
Michael,

sorry, nur in 23 hörte es sich von der schreibweise so an.
Habe ansonsten nichts gegen Gäste, aber man kann hat nicht nachsehen mit wer es ist.

Jürgen
Jürgen,

ich fand es (@23) einfach nur schade, dass:
1) derjenige, der sich damit auszukennen angibt, nichts zum eigendlichen Thema sagt, sondern nur feststellt, dass alle anderen offensichtlich nicht viel Ahnung haben; und
2) ich offensichtlich interpretiert werde, ohne dass meine Aussage(n) komplett zur Kenntnis genommen werden - und dies leider scheinbar von einem juristisch vorgebildeten User.
Ich habe einfach versucht, meine Aussage nochmals klarzustellen, ohne jemanden angreifen oder verunglimpfen zu wollen. Sollte mir dies nicht gelungen sein, bitte ich alle, die sich durch mich angegriffen fühlen, um Entschuldigung.

Michael
zu #21

Ich freue mich, dass sich jemand mit juristischen Kenntnissen an dieser Diskussion beteiligt, dann wäre es doch zu begrüßen, wenn man uns unwissende Laien einmal kurz in verständlichen Worten einiges zu dem Thema sagen würde.
Es geht doch nicht darum wer mich in meiner Wohnung besucht, sondern darf ich meine Modelle auch im Internet auf meiner privaten Seite veröffentlichen? Wenn wir alle nur im stillen Kämmerlein sitzen und uns an unseren Modellen erfreuen, ist das auf die Dauer frustrierend, kann man nicht über den Weg Internet mit anderen Interessenten in Kontakt treten. So wie ich im Moment an der Resonanz auf meine Seite sehe, sind einige Modellbahner an meinen Werken interessiert. Aber so lange immer noch die Frage im Raum steht - Recht oder Unrecht? -, macht das alles keine Freude.

Gruß
JMPet (Michael Peters)
Schätze mal das dass hier nicht Korrekt ist !

http://cgi.ebay.de/WESTFALIA-Brauerei-Muenster-...QQrdZ1QQcmdZViewItem

Jürgen
Hallo !
Ja, Christian, sich nur über die laienhafte Diskussion erregen, und nichts erhellendes beitragen, ist nicht ganz die feine englische Art
Wenn du schon nix dazu sagen willst dann stell mal die Links rein, wo man entsprechende juristische Foren findet, bei denen man mit solchen Fragen nicht nur stirnrunzeln und ein müdes Lächeln für die Modellbahnersorgen hat.
Denn so ein paar juristische Sachen geistern ja immer wieder mal durchs Forum.

@ Michael JMPet
Als Webmaster unserer Stammtischseite, und auch meiner eigenen, beschäftigen mich solche Fragen auch manchmal. Auch aus einem Fotoforum weiss ich das gerade bei Bilder grösste Vorsicht angesagt ist.Das was Christian´s "arbeitlose" Kollegen da im Netz anstellen, erzeugt bei mir nur kopfschütteln, aber damit ist den wenigsten Geschädigten geholfen.
Der Satz : "wo kein Kläger da kein Richter" ist im heutigem Internetzeitalter Makulatur geworden, es findet sich IMMER wieder einer der sich an irgendwas stört, leider
Ein paar Info´s kannst du evtl. auch hier rausziehen :

http://www.digi-info.de/de/netlaw/urteile/index.php
http://www.abmahnwelle.de

Gruß Uwe
Hallo Uwe,

wenn ich mich dazu nicht äußere, dann einfach deshalb, weil ich mir zu diesem Spezialgebiet nicht die entsprechende Kompetenz zutraue. Außerdem wird kein verantwortlicher Jurist anonymen Rechtsrat geben, weil das haftungsmäßig  nicht abgesichert ist. Ich hoffe, daß Du das verstehen kannst. Ich möchte hier für mich auch keine Reklame machen. Wenn Du mich direkt anschreibst, erkläre ich Dir das gerne auch genauer. Nur im Urheberrecht kann ich nicht Stellung beziehen. Das ist also nicht böse gemeint. Ich habe durchaus schon mit Foren Mitgliedern direkten Austausch gehabt. Ich finde aber auch, daß das Problem hier künstlich hochgeschaukelt wird. Aber da kann ich mich auch irren. Soweit es um Fotos geht, werden meist fremde Fotografien benutzt. Ich glaube nicht, daß jemand mit einem eigenen Foto schon Probleme hatte.

viele Grüße

Christian
Hallo Christian !
Ist schon OK, leuchtet mir ein. Nur hast du oben von "juristischen Diskussionen in den entsprechenden Foren" geschrieben, wo gibt´s denn sowas ?
Und wer diskutiert dort, sind das dann Kollegen welche nicht ganz deine verantwortungsvolle Auffassung von Rechtsberatung teilen ?
Sorry, das ich so doof frage, ich kann mir halt nichts drunter vorstellen, denn ne kostenlose verbindliche Beratung fällt ja wohl aus, denn sonst verdient ihr ja keine Geld mehr. Oder sind das mehr so Insiderzirkel, wo man als Aussenstehender gar nicht zugucken kann ?

Ich persönlich habe die Probleme dahingehend gelöst, das ich "fast" keinerlei Links mehr setzte, und ausschließlich "unsere" eigenen Bilder verwende. Und natürlich beim Stammtisch noch ein Impressum eingetragen habe, wenn auch nicht aus tiefster Einsicht
Ansonsten bleibt nur die Hoffnung das nicht irgendeinem Zeitgenossen irgendwas auf unserer Seite nicht passt , denn sonst nehme ich das Teil halt vom Netz, aber halt ungern, denn da steckt auch ein Haufen Arbeit dahinter.

Zum Thema Urheberrecht bei Foto´s gibt´s zur Zeit auch Zeitgenossen, die da eine sagen wir etwas sonderbare Auffassung haben, wie sie an Bildrechte rankommen:
http://www.d7userforum.de/phpBB2/ftopic29044.html  

Gruß Uwe
@Uwe

Juristische Foren? Da braucht man nicht lange zu googeln, es gibt da schon einige - hier die ersten Treffer:

http://www.juristische-foren.de/

(= "Auf jede Frage eine Antwort")

oder

http://forum.jurawelt.com/index.php?c=3

Das hier angesprochene Thema ist jedenfalls sehr komplex und man kann nun wirklich nicht erwarten, dass sich jeder Rechtsanwalt genauestens mit dieser Materie auskennt. Es gibt ja auch verschiedene Arten von Medizinern: Wenn ich Zahnschmerzen habe, gehe ich gewöhnlich nicht zum Orthopäden

Gruß, Claus
Hallo Claus F.
Danke für die Links, nun google hatte ich nicht bemüht. Warum auch ist doch ein Profi hier anwesend
Und wenn ich das so kurz überfliege, naja, wie heisst so schön : kannste knicken.
Die meisten Fragen sind ohne Antwort, und wenn dann wie schon vermutet : keine Rechtsberatung hier
95% der Beiträgen von irgendwelchen Gästen geschrieben, also woher soll ich wissen ob der ne Ahnung hat.
Fast 0% zu Netz/PC/ebay, ist wohl noch ne rechtsfreie Zone
Vielleicht auch deswegen des ganze Gedöns mit Abmahnungen usw.

Mal gucken ob Christian noch nen Insidertip hat , aber viel anders kann ich mir das eigentlich nicht vorstellen. Siehe oben zwecks Geldverdienen.
Gruß Uwe
Hallo Uwe,

Du findest eigentlich mit Qualität nur geschlossene Foren und diese dann auch noch Fachspezifisch. Dort wird Dir keiner eine Frage beantworten, weil eben ds Fachwissen vorausgesetzt wird und es dann um spezielle Fragen geht .

Es bleibt im Zweifel nur der Gang zum Anwalt und vorher (!) zu fragen, was erlaubt ist.

Sorry und Grüße

Christian
Christian, kleine Aufklärung zu @21: Ich lebe auf US Boden, da gibt es diese Kommission sehr wohl. Es ist Teil der Bar Associations.

Meine Information basiert auf dem Millenium Act (Urheberrechte für Medien), mit dem ich mich als Photograph leider ein bisschen auskennen muss. Das ist zwar ein US Gesetz, wird aber langsam, aber sicher, weltweit das Copyright Abkommen von Stockholm ersetzen. Die Corproations wollen das so.

Finde ich übrigens Klasse, wie Du Dich dartust. Nicht jeder gibt zu, dass es nicht sein Fachgebiet ist, und lieber die Klappe hält.

Haltende Grüsse,
Claus
zu #7

ich habe den Eintrag editiert und die entsprechende Seite aus meiner Web-Site entfernt, bis die rechtliche Seite geklärt ist, dann werde ich die URL hier auch noch einmal bekanntgeben.

JMPet (Michael Peters)
http://www.jmpet.de

Beitrag editiert am 04. 03. 2006 19:33.
das thema was darf ich oder was darf ich nicht mit meiner lok machen gab es hier schon öfter. ich dachte wir hätten das thema durch aber gut .

also:

wenn jemand ein modell (lok oder waggon) kauft und es für seinen REIN PRIVATEN gebrauch und für SEINE EISENBAHN neugestalten möchte z.b. durch lackieren und beschriften - so ist das ohne genehmigung erlaubt.
er darf auch das modell öffentlich zeigen egal ob auf einer ausstellung oder im internet oder in der zeitung. kein hersteller wird da maulen.

WENN ABER :
jemand von diesem modell nicht nur 1 modell herstellt sondern 2-3-4-....-10 usw. und dieses anschliessend verkaufen will EGAL OB EBAY,CLUBCOLLEGEN,BEKANNTE oder der kranken oma
dann ist das ohne eine genehmigung des designgestellers und namensgebers(bahngesellschaft,DB z.b.) VERBOTEN.

da gibt es juristisch kein hin oder her . das hat nix mit urheberrecht zutun  , sondern einfach mit markenrecht , namensschutz und designrechten .(zum thema urheberrecht kommen wir gleich!!)
wenn ich den namen und das design eines anderen benutze muss ich mir das VORHER schriftlich genehmigen lassen vom juristisch verantwortlichen und genehmigungsbefugten .also nicht vom disponenten oder der putzfrau .
die überlassung einer grafik,bildern,dateien usw. (auch wenn sie mir persönlich übergeben oder per brief - email gesendet wird) ist KEINE GENEHMIGUNG ODER ZUSAGE .der kollege mit der rail 4chem sollte sich an die werbeagentur der rail4chem wenden. da alle namensrechte bei der agentur nicht bei rail4chem liegen.deshalb hat der auch die grafik bekommen, denen bei rail4chem ist das nämlich wurscht wer was macht. nur machen darf keiner was von rail4chem.
(das war wohl die putzfrau bei denen die dir die grafik gesendet hat)

so nun zum thema urheberrecht:
urheberrechte sind rechte die jemand hat der ein produkt , design als erster dargestellt hat egal welche größe,form,farbe usw.
wenn jemand also hingeht und nimmt das roco gehäuse einer lok und reproduziert das - egal wie ob in gummi oder resin oder blei usw. und holt sich keine genehmmigung (die er nie kriegen wird ) bei roco , so darf er dieses gehäuse nicht reproduzieren - auch NICHT - für den rein privaten gebrauch.

was hier einige anführen mit wiking,rietze usw.
dieser passus ist rechtlich korrekt und durch gerichtsurteile bestättigt und erlaubt.
ach übrigens: solche hinweise haben ALLE HERSTELLER IN IHRER AGB.
das hängt mit dem urheberrecht zusammen.
die hersteller MÜSSEN diesen passus aber nur in den agb´s angeben. manche machen es um eindringlich daraufhinzuweisen auch noch mal in der gebrauchsanweisung.
die hersteller wollen damit nicht den privatmann verunsichern der im kämmerlein sein modell nachbaut und auf ner eisenbahnanlage zeigt.
es geht um die gehirnakrobaten die versuchen modelle zu fälschen oder modelle ohne genehmigung neu beschriften  und bei ebay zu verticken als ORIGINALE vom hersteller x oder y.
so wie der wikingfreak der seine feuerwehrautos mit decal beklebt hat und bei ebay als originale seltene wiking modelle  verkaufen will.sorry so doof kann man nicht sein. als das man glaubt es fällt nicht auf.

es gibt von daher eine einfache regel, die gerichtlich bestättigt wurde:

wenn ich etwas nachbauen möchte für MICH UND NUR FÜR MICH ohne es veräussern zu wollen und nur für meinen rein privaten ,nicht kommerzielen gebrauch . so ist das ohne genehmigung erlaubt.ich darf es zeigen,egal wo und wie.

wenn ich das aber mache und will es verkaufen - kommerziel nutzen- egal wo und wie  (ob decal,modell,bild,video etc) muss ich mir das genehmigen lassen.
es spielt dabei keine rolle in welcher stückzahl ich diese teile herstelle und/oder wo ich sie verkaufe.

das sollte man bedenken , den alle modellhersteller und bahngesellschaften gehen drastisch gegen den missbrauch vor.und wir reden hier über summen die 5 bzw 7stellig sind.






>>da alle namensrechte bei der agentur nicht bei rail4chem liegen<<

Das kommt darauf an, ob die Agentur die Nutzungsrechte an Rail4Chem nur verliehen, das heisst Rail4Chem hat das Recht, über eine bestimmte Zeit x Kopien vom Design zu Nutzen, oder die Rechte voll übertragen (verkauft) hat.
Wenn ihm Rail4Chem zugesichert hat, das Logo verwenden zu verwenden, kann ihm keiner was, da er in gutem Glauben gehandelt hat. Wenn Rail4Chem nur die Nutzungsrechte besitzt, müssen sie bei der Weitergabe darauf hinweisen, bzw, u.U. die Weitergabe verweigern.

Beispiel aus meiner Praxis: Wenn ich ein Portrait von deiner Familie schiesse, verkaufe ich dir die Drucke. Damit verleihe ich dir das Nutzungsrecht. Ob du die Drucke in ein Album pappst oder an die Wand nagelst ist mir schnurz. Willst du die Drucke weitergeben, darfst du das auch. Ich habe auch kein Problem, wenn du einen Druck scannst und an die Oma versendest, solange du darauf hinweist, wer der Originator ist (steht alles in meinen Verträgen). Wenn du die Drucke unter eigenem Namen verkaufst, kriegste Ärger mit mir! In diesem Fall bleiben die Negative oder NEF's bei mir.
Willst du die Negative haben, zahlste extra, da ich damit alle Rechte auf die Bilder  aufgebe.

Ein weiterer Fall ist die Lohnarbeit: Wenn mich ein Spezi fragt, ob ich ihm bei einer Hochzeit assistieren will, bin ich sein Angestellter. Ich photographiere zwar, aber die Rechte für mein Werk gehören meinem Spezi.
Übertragen: Wenn die Logos in der hauseigenen Designabteilung gemacht wurden, besitzt Rail4Chem die Rechte, nicht der Designer.

JMPet, schade, dass du die Bilder runtergenommen hast. Ist zwar nicht meine Epoche, aber ich fand es klasse gemacht.

gemachte Grüsse,
Claus

zu #41

Hallo Claus,

diese beiden gezeigten Modelle waren auch nur ein erster Versuch in der Umgestaltung von Lokomotiven und wenn ich in den nächsten Tagen die Rechtslage entgültig geklärt habe, werde ich sie auch wieder einstellen und es werden in den nächsten Monaten noch einige hinzukommen. Mir werden nämlich die Loks von einschlägigen Herstellern zu langweilig und jeder hat sie, weiterhin kommt noch hinzu, dass ich ich für die Umarbeitung gebrauchte Fahrzeuge verwenden kann, die im Preis wesentlich unter dem Neupreis liegen, es spielt dann keine Rolle ob das Gehäuse Krazer hat oder die Beschriftung abgerieben ist.

Gruß
JMPet (MIchael Peters)
noidea

sorry aber nicht ganz richtig.

rail4chem hat alle rechte was vermarktungen egal in welcher art (anzeigenwerbung,modelle,teetassen,bierdeckel und weiss der geier alles noch an werbung und werbemittel möglich ist) an die werbeagentur übertragen.
die überlassung oder zusendung des logos bedeutet nicht das er dieses logo/design verwenden darf für seine zwecke.
die zustimmung MUSS schriftlich erfolgen , unterzeichnet und genehmigt von einer person die im unternehmen prokura hat.daher ist eine genehmigung des disponenten,lagermeisters oder der putzfrau nicht wirksam.der empfänger der genehmigung muss sich vergewissern das der unterzeichner diese prokura auch hat. da eine solche genehmigung nicht eine privatperson benötigt um ein privates anliegen zu lösen , sondern ein geschäftliches anliegen vorliegt (einfach gesagt : einer will kohle verdienen und gilt damit als geschäftsmann )ist der empfänger in der sorgfallspflicht zu prüfen ob die genehmigung auch ordungsgemäß erstellt wurde.(rücksprache halten) bgh 1999

du sprichst mit deiner bildergeschichte das urheberrecht an. urheberrechte kommen bei der sache aber nicht zum tragen . darf ich ein decal herstellen oder nicht.da geht es um namens/designrechte .2 verschieden paar schuhe.

mit der abtretung (siehe oben) geht auch das design an die werbeangentur über. sonst könnte diese garnicht arbeiten.weil diese das design verwenden muss.
daher ist das automatisch gekoppelt.

man könnte einfach sagen , der kollege hat alles und nix.

ist er übrigens nicht der erste.
es gab einen hersteller der auch dachte er hätte die genehmigung von rail4chem. und bastelte zur spielwarenmesse 2005 ein nettes handmodell. stellte es aus und siehe da einige herschaften in schwarzen anzügen überzeugten ihn eines besseren auf der spielwarenmesse . das modell wurde nach 4 tagen aus der vitrine genommen und nie hergestellt.der verantwortliche beim modellhersteller kriegt heute noch dicke backen bei dem namen rail4chem.


zu #40 und #43 Beitrag von jh

Hallo,
gehe mal davon aus, dass Sie im juristischen Bereich arbeiten, diesen Eindruck vermitteln mir nämlich Ihre Zeilen. Darum meine Frage, wenn ich Ihre Ausführungen richtig verstehe, kann ich die von mir umgestalteten Lokomotiven bedenkenlos auf meiner privaten Web-Site veröffentlichen, solange ich sie nur zu meinem eigenen Bedarf und nicht zu komerziellen Zwecken hergestellt habe. Es bestand auch nie die Absicht eines Verkaufs.
Ich kann also davon ausgehen, dass mich nicht einige Herrschaften in schwarz besuchen und ich hinterher dicke Backen kriege?

Gruß
JMPet (Michael Peters)
Ich hab da was Gefunden was dir weiterhelfen könnte und auch für andere interessant wäre : http://www.modellbau-wiki.de/wiki/Modellbau-Wiki:Urheberrechte_beachten  Ist eine recht neue Wikipedia zum Thema Modellbau in allen Varianten. Gut es geht hier vorrangig um de Rechte beim einstellen von Bildern dort, es sind allerdings auch Webinks zu entsprechenden Seiten dort zu Finden.

Gruß Matty

Beitrag editiert am 06. 03. 2006 13:25.
Nur mal so zum nachdenken... Wenn dies alles so stimmt, was ich vorstehend lese, dürfte es eigentlich keine Del Prado Modelle geben, oder ? Wieso hat da noch kein Anwalt den genannten siebenstelligen Betrag realisiert? Oder glaubt jemand allen ernstes Del Prado würde pro Modell eigene Formen anfertigen? Mit Kosten von bis zu 500 000 Euro pro Lok, wenn man den Herstellern glauben darf? Wenn ich in Resin einen Abguß von einem Modell mache, wer will mir eigentlich nachweisen, dass ich nicht genau so gut Formen anhand des Vorbilds bauen kann, wie Mtx oder GFN (ich bin im Zweifelsfall sehr begabt )) ? Als nächstes kommt der Förster und sieht in einer meiner 1zu160 Tannen genau das Abbild einer Tanne in Schonung 27b und ich habe den Waldbesitzer in seinen Rechten verletzt. Oder der Pfarrer erkennt seine Kirche? Bekommt der Papst für sein aktuelles Modell-Elternhaus Gewinnbeteiligung? Fragt Viessmann die Fa. Siemens, ob sie ein Bahnsignal nachbauen darf? Wenn ich ein Wagenfoto mit Ladegut Holzbalken im Internet veröffentliche - muss ich dann "designed mit Zündhölzer der Fa. ..." drunter schreiben? Wenn man keine kommerziellen Absichten hat, ist es vielleicht besser sich um dies alles nicht zu kümmern und die Kirche im Dorf (pardon, auf der Anlage) zu lassen. Gruß Bernd

Beitrag editiert am 06. 03. 2006 20:47.
Moin Bernd,

"Oder glaubt jemand allen ernstes Del Prado würde pro Modell eigene Formen anfertigen? Mit Kosten von bis zu 500 000 Euro pro Lok, wenn man den Herstellern glauben darf? Wenn ich in Resin einen Abguß von einem Modell mache, wer will mir eigentlich nachweisen, dass ich nicht genau so gut Formen anhand des Vorbilds bauen kann, wie Mtx oder GFN?"

Daß es Abgüsse vorhanener Modelle sind, hat so manch einer vermutet, als die ersten Modelle vom Weltbildverlag erschienen. Aber in einem NBM war mal ein Vergleich mit genügend Fotos, die zeigten, daß es eben so nicht der Fall ist. Oder die waren so schlau, die Abgüsse noch mal so zu ändern, daß es nicht auffällt...

Gruß
Kai
Ich habe von VERDI eine nette Broschüre über Urheberrecht in D... Also, im prrivaten Bereich kann ich ALLE (ausser verbotene) Logos verwenden wie und wofür ich will...!!! WICHTIG ist dabei das es eben wirklich privat ist. Wenn Du für Dich ein Modell nachbaust ist es kein Problem. Du kannst auch ruhig anderen Dein Modell zeigen aber es eben nicht gewerbsmässig herstellen und verkaufen...
Auch wenn einige Firmen anderer Meinung sind, noch sind wir nicht in den USA.

SVEN
Bernd, du wirst lachen, aber in den USA gibt es schon copyrights auf die Tanne in Schonung 27b. Bevor ich das Teil photographieren darf, muss ich den Eigentümer fragen.
Ford USA scheint momentan mehr Kohle mit der Lizenzvergabe an Modellbauhersteller zu machen als mit dem Verkauf von Automobilen in 1:1.

Die spinnen, die Amis,
Claus
Hallo,

leider wird die Darstellung im Internet der Bayer 101, von Bayer 04 mit freundlichen Worten mehr oder weniger untersagt.

Zitat:
"Sehr geehrter Herr Peters,

vielen Dank für Ihr Mail vom 02.03.06. Leider können wir Ihnen die Darstellung im Internet nicht gestatten, da es sich bei diesem Modell lediglich um eine Nachbildung handelt. Auch wenn Sie nicht beabsichtigen, dieses Modell für gewerbliche Zwecke zu nutzen, bitten wir Sie, Artikel unter Verwendung unserer Marke nicht zu veröffentlichen. Wir danken für Ihr Verständnis.

Freundliche Grüße"

Also werde ich auf eine Vorstellung dieser Lok-Umgestaltung im Internet verzichten und voraussichtlich auch auf weitere Vorstellungen, bis ich einen Weg gefunden habe, einem eventuellen Rechtsstreit aus dem Wege zu gehen.
Ich werde alle meine Arbeiten im Internet veröffentliche, für die ich von den ensprechenden Firmen bzw. den Rechtinhabern eine entsprechende Genehmigung erhalte - alles andere bleibt bei mir und werden wohl auch nur Bekannte zu Gesicht bekommen.

Gruß
JMPet (Michael Peters)
Hallo ,

... da scheint es einen aktuellen Rechtsspruch in der EU zu geben (ist aber wohl noch nicht begründet) ... : http://s134260722.online.de/drehscheibe-online...;i=58998&t=58998

Das bezieht sich aber nicht auf freie Umgestaltungen sondern auf die generelle Verwendung von Logos bei Modellen ...

MfG alfred


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