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FKS-Modellbau Gerd Gehrmann

THEMA: weichengrenzzeichen an ALLEN Weichen?

THEMA: weichengrenzzeichen an ALLEN Weichen?
Startbeitrag
Fliesengott - 27.02.16 20:31
Hallo,

Kurze frage:sind diese weichengrenzzeichen (rot weiße hütchen) an jeder weichen angebracht?also egal ob auf freier strecke oder im bahnhof? Und im bahnhof auch überall oder nur dort,wo rangiert wird?

Fabian

Hallo,

Weichengrenzzeichen stehen an ALLEN Weichen.

VG
Christian
Man sieht sie vor Dreck des öfteren nicht mehr wirklich, aber eigentlich sollen sie überall vorhanden sein...

LG Peter
Hallo
bin mir sehr sicher, dass auf Hauptgleisen, wo gewöhnlich keine Fahrzeuge abgestellt werden, oft keine stehen. U.a. bei Gleiswechseln auf 2-gl. Strecken...
Horst
Moin,

Grenzzeichen sind m.W. bei Weichen innerhalb von Bahnhöfen immer zu projektieren. Auch, wenn in den Bahnhöfen oder im Umfeld der betroffenen Weichen planmäßig nicht rangiert wird.

Auf Betriebsstellen der freien Strecke (ausgenommen Anschluß- und Ausweichanschlußstellen) kann m.W. nach darauf verzichtet werden.

@Mr. Rail: Stimmt so, oder?

Grüßle

Johannes
@Sven #1:
Danke für die tollen Links .
Da ich zwar Modellbahner, aber kein Eisenbahner bin, der im Zweifel aus dem Bauch raus baut, freue ich mich über so verständliche Erklärungen.
Es bringt mir die Materie näher, freut mich.

Viele Grüße
Dirk
Okay,vielen dank für die zahlreichen tipps und hinweise. Dann weiß ich bescheid 😄

Fabian
Hallo,

sogar bei "straßenbahnähnlichem Betrieb" (da fahren neben Trams auch Stadtbahnen) sind die Grenzzeichen eingebaut. Als Beispiel habe ich sie in Karlsruhe auf dem Marktplatz vor der Pyramide gesehen, die sind aber leider auf keinen Fotos von mir drauf Mittlerweile sind die auch -- bedingt durch Umgestaltungen wegen der Baustelle der Unterpflaster-Straßenbahn -- nicht mehr da.
Ich meine aber, dass ich die noch öfter in Karlsruhe gesehen habe (nicht überall), werde demnächst bewusster (mit der Kamera) darauf achten

Viele Grüße
Michael
Hallo Johannes,

meines Wissen ist das tatsächlich so, ohne jetzt nochmal nachgeschaut zu haben: im Bf immer Grenzzeichen!

Gruß,

Simon
Hallo,

Paragraph 14 Abs. 17 der EBO sagt folgendes:

(17) Zwischen zusammenlaufenden Gleisen muß ein Grenzzeichen vorhanden sein, bis zu dem ein Gleis ohne
Gefährdung von Fahrzeugen im Nachbargleis besetzt sein darf. Der Mindestgleisabstand am Grenzzeichen
ergibt sich aus Anlage 4. Bei ungünstigen örtlichen Verhältnissen darf statt des Grenzzeichens eine andere
Kennzeichnung verwendet werden.


Gruß
Marco


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