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THEMA: Neue Möglichkeiten eines Neuanfangs
THEMA: Neue Möglichkeiten eines Neuanfangs
LF179 - 21.11.08 23:11
Hallo,
auf Grund eines baldigen Umzuges und dem damit zusammenhängenden neuen Platzangebot, kann ich wieder an der Realisierung meines Wunsches einer eigener Modellbahn weiterarbeiten. Da mir leider m. M. n. die Kreativität zur Gleisplanung fehlt, habe ich mir das Eisenbahn Journal 04/2008 gekauft. Der Gleisplan (zwar H0) gefiel mir ganz gut und beim durchblättern meines Minitrix-Ratgebers 2004 fiel mir auf, das der Gleisplan dort (Seite 46/47) fast identisch mit dem der Zeitschrift ist. Bei der Umsetzung mit Wintrack gefallen mir allerdings die Abstellgleise im Fabrikbereich nicht.
Was meint ihr, ist der Plan zu gebrauchen bzw. überhaupt umsetzbar?
Gruß
O.
ps: Darf ich den Gleisplan überhaupt uploaden (Copyrights)?
auf Grund eines baldigen Umzuges und dem damit zusammenhängenden neuen Platzangebot, kann ich wieder an der Realisierung meines Wunsches einer eigener Modellbahn weiterarbeiten. Da mir leider m. M. n. die Kreativität zur Gleisplanung fehlt, habe ich mir das Eisenbahn Journal 04/2008 gekauft. Der Gleisplan (zwar H0) gefiel mir ganz gut und beim durchblättern meines Minitrix-Ratgebers 2004 fiel mir auf, das der Gleisplan dort (Seite 46/47) fast identisch mit dem der Zeitschrift ist. Bei der Umsetzung mit Wintrack gefallen mir allerdings die Abstellgleise im Fabrikbereich nicht.
Was meint ihr, ist der Plan zu gebrauchen bzw. überhaupt umsetzbar?
Gruß
O.
ps: Darf ich den Gleisplan überhaupt uploaden (Copyrights)?
wenn der Plan im Netz öffentlich ist, kannst Du einen Link dorthin einrichten. Ansonsten darfst Du den Plan nur mit Genehmigung des Herausgebers veröffenlichen. Ich würde ihn auf jeden Fall nicht veröffenlichen, da sich viele Anwälte darauf spezialisiert haben und Abmahnungen aussprechen. Natürlich mir horreneden Geldforderungen.
Wenn Du den Plan neu mit anderem Gleissystem konstruiert hast und evtl. ein Abstellgleis zusätzlich eingezeichnet hast wird das mit dem Copyright schon schwieriger.
Es gibt zwar eine Menge rumbrüllender Anwälte, aber vor Gericht werden diese immer kleinlauter. Direktlinks oder einfaches Kopieren wäre natürlich dreist und gäbe Ärger, aber so ist schon eine eigene geistige Leistung dahinter. Evtl. geht auch spiegeln...
Mein Bruder hat als Architekt viele Nachahmer auch nicht verklagen können...., die Architektenkammer rät davon ab.
Es gibt zwar eine Menge rumbrüllender Anwälte, aber vor Gericht werden diese immer kleinlauter. Direktlinks oder einfaches Kopieren wäre natürlich dreist und gäbe Ärger, aber so ist schon eine eigene geistige Leistung dahinter. Evtl. geht auch spiegeln...
Mein Bruder hat als Architekt viele Nachahmer auch nicht verklagen können...., die Architektenkammer rät davon ab.
> die Kreativität zur Gleisplanung fehlt
Ich denke es liegt eher daran, dass die Vorgaben fehlen: Es ist nicht klar, was du bauen willst. Eine Bahn "von irgendwo nach nirgendwo mit einem Abzweig nach sonstwo" (des Deutschen liebstes Anlagenthema
) macht ausser der Abzweigweiche eigentlich keine Vorgaben...
Darum: Zurück an den Start. Was willst du darstellen? Je mehr du dein Thema einschränkst, desto klarer wird es vor deinem inneren Auge.
Felix
Ich denke es liegt eher daran, dass die Vorgaben fehlen: Es ist nicht klar, was du bauen willst. Eine Bahn "von irgendwo nach nirgendwo mit einem Abzweig nach sonstwo" (des Deutschen liebstes Anlagenthema
Darum: Zurück an den Start. Was willst du darstellen? Je mehr du dein Thema einschränkst, desto klarer wird es vor deinem inneren Auge.
Felix
Struwelpeter - 30.11.08 11:46
Hallo,
die Frage des Kopierens stellt sich wirklich. Aber ohne Kenntnis des Objekts kann man ja schlecht diskutieren.
In diesem Kontext wäre die Darstellung des Gleisplanes ja keine Kopie, sondern ein exaktes Zitat, zu dem Du auch die Quelle ganz korrekt wiedergibst. Und Zitate sind natürlich immer gestattet.
Nur bin ich kein Jurist. Aber hier im Forum sollte sich wohl doch einer finden, der zur Klärung beitragen kann?
Schönen Sonntag
Struwelpeter
die Frage des Kopierens stellt sich wirklich. Aber ohne Kenntnis des Objekts kann man ja schlecht diskutieren.
In diesem Kontext wäre die Darstellung des Gleisplanes ja keine Kopie, sondern ein exaktes Zitat, zu dem Du auch die Quelle ganz korrekt wiedergibst. Und Zitate sind natürlich immer gestattet.
Nur bin ich kein Jurist. Aber hier im Forum sollte sich wohl doch einer finden, der zur Klärung beitragen kann?
Schönen Sonntag
Struwelpeter
Eigentlich besteht mein Problem aus der Umsetzung des Gleisplans und nicht bei den Copyrights.
N_Hauptbahner - 30.11.08 16:21
Hallo Oliver,
Hallo zusammen,
der Plan läßt sich super einfach umsetzen, denn er besteht nur aus 2 Ebenen mit 2 Rampen. Der Bahnhof liegt in einer Diagonalen zu den Rampen. Dazu 2..3 Tunnelstrecken quer zur Anlage. alles keine großen modellbahntechnische Probleme. Was fehlt ist ein Schattenbahnhof. Für mehr eine "Spielbahn" zum fahren, aber wem es gefällt soll sowas bauen. Das muß jeder für sich entscheiden.
Was hast Du für Probleme mit den Anschlußgleisen der Fabrik? Es gibt ein Übergabegleis und eine Werkslok läßt sich auch einsetzen. Welche Wünsche hat Du hier.
Schönen Sonntag noch
Werner
PS kannst mir mal Deinen WINTRACK Plan mailen
Hallo zusammen,
der Plan läßt sich super einfach umsetzen, denn er besteht nur aus 2 Ebenen mit 2 Rampen. Der Bahnhof liegt in einer Diagonalen zu den Rampen. Dazu 2..3 Tunnelstrecken quer zur Anlage. alles keine großen modellbahntechnische Probleme. Was fehlt ist ein Schattenbahnhof. Für mehr eine "Spielbahn" zum fahren, aber wem es gefällt soll sowas bauen. Das muß jeder für sich entscheiden.
Was hast Du für Probleme mit den Anschlußgleisen der Fabrik? Es gibt ein Übergabegleis und eine Werkslok läßt sich auch einsetzen. Welche Wünsche hat Du hier.
Schönen Sonntag noch
Werner
PS kannst mir mal Deinen WINTRACK Plan mailen
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