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THEMA: Veröffentlichung im Internet strafbar?

THEMA: Veröffentlichung im Internet strafbar?
Startbeitrag
E&H - 21.12.07 10:15
Tach auch Kollegen

Hypothetische Sachlage:
Gleisplanbuch von 1980 (mit Copyrightrechtsvermerk von 1970!) der Firma Arnold.
2 Scanns aus dem Buch erscheinen einem MoBa-Kollegen sinnvoll.
Diese 2 Scanns könnte der Besitzer des Buches anfertigen und zusenden.
Dürfte der Empfänger diese 2 Scanns [vom Copyrightinhaber (hier Arnold alt) ungestraft / unabgemahnt] auch ins Internet zwecks weiterer Verwendung einstellen?
Hät ten dieMoBa-Kollege (der scannende sowie der einstellende) dabei Abmahnungen oder Strafbefehle (o.ä.) seitens Arnold / Hornby (neu) zu befürchten? Gilt das Copyright nach all den Besitzerwechseln und vielen Jahren auch noch auf den Druckerzeugnissen?
Hat ein Copyright ein MHD, oder erlischt es seitens Gesetzeslage nach XY Jahren, ähnlich einem erteilten Patent?

Aus einem anderen Thread habe ich herausgelesen, dass das scannen und versenden einzelner Seiten folgenlos bleibt, solange nicht das ganze GPBuch dabei verwertet wird...

Wie wäre die oben geschilderte, hypothetische Situation rechtlich folgenlos sicher?

Dank und Gruß E&H

Hallo!

Im Prinzip verfallen Urheberrechte nicht. Ob aber Hornby nun im Besitz der Urheberrechte ist, weiß ich nicht. Möglicherweise hat auch eine damals externe Firma das Buch erstellt und hat darauf die Urheberrechte. Mit dem Veröffentlichen wäre ich aber - zumindest im großen Stil - sehr vorsichtig.

Heutzutage werden aber (leider) die Urheberrechte meist dadurch umgangen, dass man Bilder einfach anonym auf irgendeinen anonymen Bilderhoster gestellt werden. Da ist es dann natürlich schwierig(er) jemand dafür haftbar zu machen.

Ob derjenige, der es scannt auch haftbar gemacht werden kann - eher nicht, solange er es nicht vorsätzlich dafür scannt, damit ein anderer es online stellen kann.

lg
ismael

lg
ismael
Ähm *blubb* Das Problem ist hier, dass Du jetzt eine Rechtsberatung wünschst, und selbst die könnte Abgemahnt werden, cool oder?

Also ein paar Tipps:
Ein Kollege Scant Dir ein Buch ein und schickt es Dir, Du veröffentlichst es nicht und hängst es nicht an die große Glocke, wer will dagegen etwas machen? Weiß doch keiner was von.

Urherberrechte und ähnliches verjähren meine ich irgendwann, aber das dauert, meine mal gelesen zu haben so ca. 50 Jahre. Was mir dazu einfällt ist z.B. der Film "Grabräuber aus dem All", der ist so alt, dass er bei Youtube legal reingestellt werden durfte.

Wie umgehe ich die Sache? Man zeichnet die Gleispläne ab, mehr Aufwand und dann könnte man sie ins Netz stellen, wäre dann eine Neubearbeitung glaube ich. Vielleicht noch ein zwei Modifikationen rein und im Text, "Frei nach Arnoldgleisplanbuch anno soundso".

Du siehst meinen und glauben, es ist keine Rechtsberautung. Aber Du könntest mal in so Juraforen reinlesen, da wurden bestimmt schonmal ähnliche Fragen gestellt.
Meist steht bei, das Copien, auch auszugsweise, der Zustimmung des Rechteinnhabers bedürfen. Also sind auch einzelkopien Strafbar.
Aber wie gesagt, wer ist der Rechteinhaber? ist er überhaupt erreichbar? Und wo kein Kläger, da auch kein Richter!
Das ist eine etwas schwierige Frage, die ich auch nicht ohne weiteres Beantworten kann.

Als alter Bücherschreiber weiß ich, dass Urheberrechte in Deutschland vererblich sind, aber spätestens 75 Jahre nach dem Tod des Autors verfallen.

Jetzt ist Arnold kein "Autor" in dem Sinn, sondern der Herausgeber des Gleisplanbuchs. Zu klären wäre, ob derjenige Gleisplan von einem Mitarbeiter der Firma Arnold stammt. So wäre das Werk im Auftrag der Firma Arnold entstanden und wäre so Eigentum der Firma Arnold. Stammt es aber von einem Dritten, so ist dieser der eigentliche Urheberrechtsinhaber.

Im ersten Fall würde auch Arnold neu immer noch die Rechte am Gleisplan haben, da die Rechte ja vererblich sind. Ich würde das so sehen, dass Hornby diese Rechte praktisch durch den Aufkauf der Insolvenzmasse der Firma Arnold (alt) "vererbt" bekommt.

Im anderen Fall müsste man den Ersteller des Gleisplans ausfindig machen und diesen um Erlaubnis fragen.

Andererseits kann ich mir nicht vorstellen, dass Hornby wegen eines Gleisplans einen großen Aufstand macht. Ich würde einfach mal hinmailen und fragen, ob die Online-Stellung eines bestimmten Gleisplans aus dem Heft vom so und so geduldet werden würde, weil sich viele diesen Plan zum Nachbau so sehr wünschen würden.

Ansonsten müssen wir halt noch ein paar Jahrezehnte warten
Man *könnte* (natürlich rein hypothetisch, dies ist *keine* Aufforderung zu einer Urheberrechtsverletzung)  auch die Pläne einscannen, anonym über einen Proxyserver auf eine kostenlose Webseite oder einen Bilderdienst hochladen und dann ganz harmlos tun: "seht mal, was ich zufällig gefunden habe!"

Man muß ja nicht immer gleich seinen Namen und Adresse dazupappen (außer man hat Geltungsbedürfnis )

Anonyme Grüße
:oP

Edit Smiley ging nicht

Beitrag editiert am 21. 12. 2007 14:08.
@0
Hat's denn im Impressum / Klappentext o.ä. des Gleisplanbuches (also dort, wo der Copyright-Hinwies steht) einen Hinweis, wozu die Gleispläne verwendet werden dürfen und wozu nicht? Was steht denn genau dort?

Felix
Im GPBuch steht:

Postanschrift K.Arnold GmbH & Co
Postfach 1046
8500 Nürnberg 1

Bitte geben Sie bei Anfragen und Zuschriften stets Band und Auflagenkennziffer an:
1. Auflage 1980

Verfasser: Robert Münzing, Ing. grad.

Copyright 1970 by Arnold GmbH & Co
8500 Nürnberg
Auszüge nur mit Gednehmigung des Herausgebers und Quellenangabe

Gruß E&H
ohhauaha...

ersteinmal eben die Frage: Soll der Scan ins Netz gestellt werden oder wird der Scan nur via email versendet zur privaten Nutzung eines Freundes?

Sollte es lediglich das private versenden an einen Freund sein gibt es da keinerlei Probleme. Hier ist es lediglich zur privaten Nutzung eines einzelnen. Sonst dürfte ja niemand für irgendeine Arbeit ein Buch aus der Bücherei ausleihen und wichtige Dinge daraus kopieren.
Genauso ist es für mich als Privatperson auch erlaubt "fremde" Firmenlogos für "meine" eigenen Umbaumodelle zu nutzen. Ich darf sie nur eben nicht kommerziell nutzen!Erlaubt ist dabei sogar ein eventuell späterer Verkauf meines Modelles bei Hobbyaufgabe. Es muss dabei lediglich darauf geachtet werden das ich gegen keine anderen Gesetze verstosse (zB ein selbstbedrucktes Shirt auf dem ich die Firma XY verunglimpfe)...

na denne... bis dahin, Frohe Weihnachten Allesamt,

Sven
Es gibt ja auch den Ausdruck des "bestimmungsgemässen Gebrauchs". Bei einem Gleisplanbuch heisst das: Die Verwendung eines Gleisplans für den Bau einer Anlage ist selbstredend erlaubt.

Natürlich ist auch erlaubt, einen Bericht über den Anlagenbau und die gemachten Erfahrungen zu schreiben. Nun liegt es auf der Hand, dass der Gleisplan die Verständlichkeit des Berichtes stark verbessert... ist das auch noch "bestimmungsgemässer Gebrauch"?

Immer vor dem Hintergrund einer nicht kommerziellen Verwendung^.

Felix
Was macht man denn, wenn man nur einzelne Seiten mit Gleisplänen, Schaltbildern etc. hat , also eine lose Blattsammlung. Evtl. ist es garnicht so leicht zuzuordnen woher diese losen Blätter, Kopien etc. stammen. Sollte man in diesem Falle auch auf eine Einstellung z.Bsp. hier ins Forum, um jemanden zu helfen, unterlassen?
Wenn dem so ist, werde ich zukünftig tunlichst unterlassen, hier noch ,al was zu veröffentlichen. Nur noch per Mail an einzelne Interessenten.
Wenn dem so ist, wird so ein Forum ärmer, leider.
Grübel, grübel was darf man, was nicht!!!!
H-W
Nur mal so neben bei:

Für alle gedruckten Medien, gleich ob Buch oder Loseblattsammlung, in denen ein Copyrigth vermerkt ist, gilt, nach dem Mediengesetz, dass eine Veröffentlichung, auch nur auszugsweise, der zustimmung des Copyrigth-Inhabers bedarf. Bei Loseblattsammlungen ist es in der Regel so, dass denen ein Grundwerk" vorrausgegangen ist. In diesem Grundwerk findet man dann i.R. auf einem der ersten Blätter das Copyright.

Ist der Inhaber des Copyrigth verstorben kann das Urheberrecht vererbt werden. Bei Firmen gibt es diese Verebung ebenfalls. Dort geht das Urheberrecht auf die Gesellschaft über, die als Rechtsnachfolger legitimiert ist.

Das war jetzt keine juristische Beratung, da ich kein Jurist bin und auch nicht diesen Anspruch erhebe, es war lediglich ein Hinweis, den man im I-Net recherchieren kann.

Im Übrigen unter scheiden sich das Deutsche Urheberrecht und das internationale Copyright-Gesetz erheblich. Während das Urheberrecht die Idee an einem Werk schützt, bezieht sich das Copyright mehr auf den Schutz vor einem kommerziellen Mißbrauch einer Sache. Ein Copyright bezieht sich nicht nur auf Print- oder elektronische Medien. Es kann sich theoretisch auf jede Sache und jeden Gegenstand beziehen. Im weitesten Sinne ist das Copyright eine light-Form eines Patentes (wird in der Industrie auch als Gebrauchsmusterschutz bezeichnet).

Gruß
Heidi
Also laut Beitrag 7 mußt du bei Arnold nachfragen, ob du einen Gleisplan aus dem Buch für eine Gleisplandiskusion in einem Forum  (da willst du es ja veröffentlichen) veröffentlichen darfst. Da Hornby der Rechtsnachfolger ist, mußt du folgerichtig deine Anfrage dorthin richten.
Hallo,

Urheberrecht und Nutzungsrecht (das nennen viele auch gerne Copyright) sind ZWEI verschieden Dinge!
Das Urheberrecht hat immer derjenige, der das Werk geschaffen hat, es ist nicht veräusserbar.
Ich kann z.B. einen Gleisplan entwickeln, eine schöne Illustration dazu anfertigen und zur Erläuterung eine Text schreiben. Von allen drei Bestandteilen bin ich der Urheber. Möchte ich das in einer Zeitschrift veröffentlichen, hat sie dafür ein Honorar zu zahlen. Das Honorar enthält gemäß der Absprache ein Nutzungsrecht (z.B. für einmalige Veröffentlichung in Ausgabe XY).

E&H's Zitat aus dem Impressum erwähnt explizit, dass das Copyright bei Arnold liegt. Also hat Arnold dem Urheber wohl die kompletten Nutzungsrechte abgekauft, also entsprechend hoch honoriert. Arnold dürfte vermutlich die Nutzung auch an Dritte gestatten, da hätte der Urheber keinen Einfluß drauf. Hätte ein Firmenangestellter den Plan erstellt, wäre die Firma Arnold Der Urheber und Nutzungsrechteinhaber.

Bevor ein Scan aus einem Buch ins Netz gestellt wird, müssen die Nutzungsrechte geklärt sein, alles andere ist nicht gestattet. Diesen Scan per Mail weiterzugeben - "kuck mal, darüber hatte ich gerade gesprochen" - gilt als Privatkopie und ist ok. Wie genau ok, kann ich nicht sagen, da jüngst das Recht auf Privatkopie geändert wurde. Grund dafür sind im weitesten Sinne Musiktauschbörsen im Internet.

Schlenker zurück: Alle, die hier selbst erstellte Bilder veröffentlichen, sind deren Urheber. Diese Bilder dürfen von niemandem ungefragt für andere Zwecke verwendet werden, zuvor ist die Nutzungsrechtsfrage zu klären!


Schöne Grüße, Carsten

PS: Es gibt auch alternative Lizensierungsformen, wie Common Creative, Copy Left etc. Bin darin kein Experte, einfach mal googeln, falls es euch interessiert.
Ergo,
sollte man tunlichst die Finger von Einstellenen von Loks, Waggons, Schaltplänen, Gleisplänen unterlassen. Nur noch Sachen die komplett auf dem eigenen Mist gewachsen sind. Dann darf man ja wirklich nichts mehr hier veröffentlichen.
Wozu noch so ein Forum?
Da wird es in Zukunft wieder so , wie zu besseren Mobazeiten. Infos etc. also tabu.
Da kann man ja gleich das Forum schließen und gute Nacht sagen.
Was wir all den Rechtsverdrehern und Paragrafenreitern so zu verdanken haben, Toll!!
H-W
Naja, das Forum ist ja zum größten Teil nur mit Paswort zugänglich. Ist es dann noch eine Öffentliche einrichtung oder eher wie ein "Club" zu betrachten?
Und ein verweis auf etwas, was schon im Internet steht dürfte auch nicht gegen die Uhrheberrechte/Nutzungsrechte verstoßen. Kritisch ist doch nur das Übernehmen/Kopieren von fremden Inhalten.
@Ismael in 1 und Diesel in 5,

illegales Material anonym über einen Bildhoster zu verteilen riecht für mich ganz übel nach "Schwarzer Peter" Spiel. Am Ende ist der Bildhoster der Gelackmeyerte und kann die Zeche zahlen.

Grüße

Thom
Hallo!

@Thom: Ich habe dazu auch nicht aufgefordert, sondern nur die Problematik aufgezeigt. Auch ich habe schon Bilder von mir auf anonymen Servern gefunden und da ärgert man sich dann doch - mir wäre es da auch lieber, man fragt mich und gibt die Quelle an.

@Hans-Werner: Das ist ja nicht das Problem des Forums sondern ein rein rechtliches Problem die auch für das tägliche Leben gilt bzw. auch für alle anderen Foren (die das aber oftmals einfach ignorieren).
Ich würde auch einen großen Unterschied zwischen einem kleinen Ausschnitt zur Lösung eines Problems und zwischen dem Online-Stellen eines ganzen Buches wie in der Ausgangsfrage angesprochen.

@ptlbahn: Das gilt bei mir nur für den OT-Bereich. Alle anderen Bereiche sind frei zugänglich.

Die Problematik ist auch der Grund, warum ich keinen direkten Attachement-Upload zu Forenbeitrage implemtiere - dann hoste ich auf meinem Server ohne mein zutun möglicherweise urheberrechtlich geschützte Dokumente und bin voll haftbar dafür.

lg
ismael
@11
Patent und Urheberrecht sind zwei paar Schuhe, auch wenn sich beide umd den Schutz geistigen Eigentums kümmern:

Das Urheberrecht schützt das Werk (z.B. eine Zeichnung oder einen Text), aber nicht die Idee, die dahinter steht. Abzeichnen ist in den meisten Fällen erlaubt. Nur dort, wo bereits zum Abzeichnen eine Nutzungserlaubnis am Originalwerk erforderlich ist, wird es problematisch.

Für den Schutz der Idee ist das Patentrecht zuständig. In der Patentschrift wird die Idee vollständig offengelegt und durch das Patent vor Nachahmung geschützt.

In der Praxis sind Patente für viele kleine "Erfinder" nicht durchführbar, da zu kostenintensiv. Das Urheberrecht hingegen ist immer kostenlos "vorhanden". Ein Ausweg kann sein, dass die Idee in ein Werk verpackt wird, dessen Nutzung eingeschränkt wird. Dann ist die Nutzung der Idee an die Nutzung des Werkes gekoppelt. Das ist viel kostengünstiger und in vielen Fällen auch zielführend.

Felix
Noch was, das uns von den Kollegen über dem großen Teich unterscheidet: Für das deutsche Urheberrecht ist es egal, ob ein Copyrightvermerk (c) drin ist oder nicht. Das Urheberrecht bleibt auch immer beim Urheber, aber die Nutzungsrechte kann natürlich jemand anderer haben (z.B. der Arbeit- oder Auftraggeber). "Copyright" gibt es hier (D) nicht.

Ich habe in diesem Thread viel Halbwissen und Unsinn gelesen - wer es genau wissen will, kommt nicht drumherum, sich mal in "seriösen" Quellen anderswo schlau zu machen. Hier ist nunmal kein Juristenforum.

Viele Grüße, Thomas
Ergo,
unterläßt man jegliches Einstellen von Fotos, Unterlagen etc. die man nicht selbst fabriziert hat.
Punkt aus.
Nur noch nicht eigene Daten, fotos etc. in einem persönlichen Mail einem Frager, Interessenten zusenden.
Geht natürlich viel Informationsmasse den übrigen Usern verloren.
Muß dann aber wohl so sein. Wird vermutlich dann langweiliger hier.
H-W
Naja, mann muß halt abwägen wo mann was warum zeigt!
Sucherlich könnte rein rechtlich ein Hersteller einen wegen Uhrheberrechtsverletzung dran bekommen, wenn man ein katalogbild aus seinem zeigt, wenn einer nach so etwas fragt, aber dann whähre ja der Hersteller sehr Kurzsichtig, wenn er Gratiswerbung bestrafen würde! Also da würde ich jederzeit das Risiko eingehen. bei Anderen sachen ist es besser, diese nicht öffentlich zu Zeigen!
Ich sage zu dem Thema immer, wo währe Bill Gates heute, wenn keiner seine Programme raubkopiert hätte? Doch erst durch diese Massenverbreitung wurden seine Programme zum Weltstandard, und nicht durch die verkauften Versionen! Wer natürlich mit Raupkopien geld machen will oder den Urheber schadetwill, der soll bestraft werden!
>? Gilt das Copyright nach all den Besitzerwechseln und vielen Jahren auch noch auf den Druckerzeugnissen?

Ja

>Hat ein Copyright ein MHD, oder erlischt es seitens Gesetzeslage nach XY Jahren, ähnlich einem erteilten Patent?

Und...............................

ein Copyright, Urheberrechtsschutz erlischt erst 75 Jahre NACH dem Tod des Inhabers, wenn es einen Rechtsnachfolger gibt der die Interessen des Urhebers weiter ausübt dann ...................................... rechne es Dir aus

Die 75 Jahre wurden International mal festgelegt, wann genau müßte ich jetzt raussuchen - das war aber imho irgendwas um 1937 oder so in dem Dreh.

Die andere Seite ist halt die, das sich "normalerweise" keiner groß aufregt wenn man mal zwei Scans temporär auf die "Webseite" stellt wegen einer Recherche!

Die Stadtplanherausgeber allerdings mahnen selbst Privatleute ab, wenn man eine Kopie als Anfahrtshilfe ins Internet stellt! <- Konkreter Fall im Nachbarort mit ursprünglicher Summe vom 2000 Euro. Nur mal so als Beispiel.

Ansonsten frag halt mal Hornby, mehr als was dagegen haben und NEIN sagen können die in dem Fall ja nicht - ist ja noch kein Straftatbestand ne Mailanfrage zu stellen.

Gruß, Michael
Fakt ist auf jeden Fall das es in Deutschland KEIN Copyright gibt. Der ©-Hinweis bewirkt in Deutschland rechtlich überhaupt nichts. Er ist natürlich insofern auch hier sinnvoll das man mit diesem Hinweis Leute warnen kann die keine Ahnung vom Urheberschutz haben.
Das Urheberrechtsgesetz schützt lediglich Werke, die "persönliche geistige Schöpfungen" sind. Hierzu zählen eben auch technische Pläne oder Zeichnungen, sofern es denn "persönliche geistige Schöpfungen" sind. "Schöpfung" setzt nach Meinung von Juristen jedoch erst in dem Augenblick ein, wenn Sachverhalte oder Selbsterfundenes in eigene Worte oder eben auch Bilder gefasst werden.
NICHT geschützt ist zum Beispiel nur die IDEE zu einem Buch oder einer Zeichnung.
Wenn Du also jemandem erzählst was Du vorhast und er setzt es vor Dir um und macht ne Menge Geld, ist dieses nach dem Urheberrecht völlig legal. Hier müssten dann Zivilrechtliche Wege bestritten werden.
Eventuell kannst Du also die Pläne einfach nachzeichnen und diese dann online stellen. Hier darf dann natürlich kein Anderer deinen Plan nutzen (zumindest natürlich ohne Deine Erlaubnis).

Aber der Bereich ist leider verdammt kompliziert und man kann eigentlich nur von Fall zu Fall schauen wie es denn genau da aussieht. Diese Erfahrung musste ich auch als selbstständiger Gestalter lernen. Ich hatte einer größeren Firma Logos, Visitenkarten, Briefbögen und vieles mehr entworfen und auch die Drucksachen für die Firma herstellen lassen. Der Kunde wollte nicht zahlen (er meinte wohl einen Einzelkämpfer muss man ja nicht bezahlen). Darauf hin habe ich ihn per Gerichtsbeschluss die weitere Nutzung des Logos untersagt. Denn nur weil ich einem Kunden ein Logo entwerfe und ihm dieses auf Briefbögen und auf Visitenkarten drucke, dieses Logo an den Beschrifter für Autos, Fahnen, Schilder usw. weiter gegeben hatte, tja, so war es doch immer noch MEIN Logo!!! Der Kunde dachte erst noch bei meiner Androhung das ich Ihn nur verunsichern wollte, es wäre ja schliesslich seine Firma und somit sein Logo... Aber, Pech gehabt...

Du siehst also... ist schon eine ziemlich komplizierte Sache dieses Urheberrecht...

Weihnachtliche Grüße, Sven


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