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THEMA: bw-bahn München Insolvenzverfahren
hatte mich die letzten Wochen schon etwas gewundert, wie es sich einer meiner lokalen Händler leisten kann, wegen Inventur mehrere Wochen einfach komplett inkl. Online-Handel zu schließen. Nachdem dann der per Homepage angekündigte Wiedereröffnungstermin mehrmals auf heute verschoben wurde und auch jetzt dort nur mehr unbestimmt angegeben wird, habe ich ein wenig gegoogelt.
So wie es aussieht, besteht seit 18. März eine vorläufige Insolvenzverwaltung:
https://neu.insolvenzbekanntmachungen.de/ap/text.xhtml?x=0.9811153497259623
(Der Link scheint leider nicht zu funktionieren)
Wäre schade um den Laden und die dortigen Mitarbeiter.
Jetzt hoffe ich nur, dass meine Reparaturreklamation noch rechtzeitig vorher an Fleischmann verschickt wurde und die Lok nicht Teil der Insolvenzmasse wird.
VG Martin
Auf DSO[1] gibt’s seit paar Tagen auch schon einen Thread dazu.
[1] https://www.drehscheibe-online.de/foren/read.php?10,11412341
das es immer weniger Fachgeschäfte gibt, ist ja nichts neues. Sei es aus Altersgründen und keinen Nachfolger vorhanden ist oder einfach weil es sich nicht (mehr) rechnet.
Das allerdings ein Händler, der durchaus überregional auch bekannt war, sogar insolvent ist, ist nochmal eine andere Hausnummer und deutet auf Probleme hin, die über denen der anderen Fachhändler hinausragen könnten....
Gruß
Thomas
das wird noch eine Zeit lang so weitergehen, daß Händler verschwinden.
Ich höre aber von mehreren Stellen, daß es grundsätzlich bei den Modellbahnhändlern, auch den großen, nicht recht gut läuft. Die Kunden üben sich in Kaufzurückhaltung und das seit einiger Zeit, natürlich auch aus finanziellen Gründen. Kann betreffend Vorbestellungen auch Qualitätsgründe haben.
Für Händler ist das alles jedenfalls alles andere als positiv in der Wirkung. Für den einen oder anderen dann halt auch mal tödlich...
Viele Grüße
Christian Strecker
Zitat - Antwort-Nr.: | Name:
Jetzt hoffe ich nur, dass meine Reparaturreklamation noch rechtzeitig vorher an Fleischmann verschickt wurde und die Lok nicht Teil der Insolvenzmasse wird.
Wenn du die Ware schon vorher bezahlt hast, wovon ich mal ausgehe, dann ist die weiterhin dein Eigentum, und nicht das des Händlers.
Und deshalb können diese Reparaturen gar nicht in die Insolvenzmasse eingehen, da sie ja weiterhin dir gehören.
Nur weil die beim Händler liegen, während der in Insolvenz geht, ändern sich ja die Besitzverhältnisse nicht.
Anders sähe es aus, wenn du direkt nach Erhalt der Ware die Bezahlung verweigert hättest, und auf fehlerfreier Lieferung bestanden hättest. Dann wäre das noch im Besitz des Händlers, und du wärst sie los. Bzw. hättest sie ja gar nicht bekommen.
Aber solange du sie schon bezahlt hast, gehört das dir, und niemand beim Händler kann dir das wegnehmen. Was dem Insolventen gar nichtgehört, kann man ihm auch nicht weg nehmen.
Nur schlimmstenfalls, wenn die Ware noch nicht zur Reparatur weitergeleitet wurde, können die dir das Verweigern, und sie wieder unrepariert an dich zurück senden.
(Ich mache das gerade beruflich selbst mit. Einer unserer Subunternehmer ist insolvent, und die Endkunden, die über uns Reparaturen eingesendet haben, müssen jetzt bedient werden. Daher weiß ich das, leider, aus persönlicher Erfahrung, wie das läuft).
Gruss
ChristiaN
Hallo
Es ist eben alles deutlich teurer geworden. Jeder merkt das fast Täglich.
Und als Normalverdiener kann man nicht mal eben 350 Euro so einfach auf die Ladentheke legen.
Es gibt z.Z. wichtiger Dinge.
Und so tragisch das ist Es wird auch in Zukunft weniger Moba Händler geben
Der große Stellenwert ist nicht mehr vorhanden.
Ganz unschuldig sind die Hersteller auch nicht Bei deren Preisvorstellung
Trotzdem an alle Schöne Ostern 🐰
Frank
wenn es juristisch wird, dann bitte exakt:
Sobald die Lok beim Händler liegt, dann haben sich die BESITZverhältnisse wohlweislich verändert. Denn die Lok befindet sich dann ja nicht mehr im Besitz des Kunden.
Was sich hingegen NICHT verändert hat, sind die (hier insolvenzrechtlich relevanten) EIGENTUMsverhältnisse.
Also: Der Besitz liegt zwar aktuell beim Händler, sein Eigentum jedoch glücklicherweise weiterhin beim Kunden.
Merke: Besitz ist körperlich, Eigentum juristisch.
Beste Grüße, Norrskenet
P.S.: Ebenso gern werden ja auch Miete (gegen Entgelt) und Leihe (kostenlos!) immer wieder verwechselt (z.B. "Fahrradverleih" an Touristen: Toll, echt netter Gratis-Service!).
Zumal etliche Produkte falsch einsortiert sind - wenn man z.B. nach einem Hersteller sucht...
Die Preise liegen meist um die 5%, manchmal auch 10% unterm UVP - das große Angebot der Vergangenheit gibt es nicht mehr (zumindest nicht bei Suche nach Herstellername). Zumindest sind die ganzen nicht mehr erhältlichen "Karteileichen" nun nicht mehr da...
Viele Grüße und frohe Ostern
Robert
bei mir hat die Navigation zumindest für Spur N ganz gut funktioniert, Das Angebot ist aber sehr überschaubar. Zum Preisniveau wurde ja schon vorstehend etwas geschrieben. Bin am überlegen, ob ich am Samstag nochmal hinzufahre.
Grüße
BWB
ich bedauere auch das Aus von BW-Bahn, da ich in der Vergangenheit öfters dort eingekauft habe und immer zufrieden war.
Auch jetzt im Abverkauf gibt es meiner Meinung einige gute Angebote.
Es gab ja schon einige Kommentare zu "Besitz" und "Eigentum".
Wie sieht es eurer Meinung nach aus, wenn man jetzt einen Kauf tätigt und das Geld in Form von Vorkasse überweist (das ist ja die einzige Möglichkeit).
Läuft man Gefahr, keine Ware mehr zu erhalten?
Gruß
Bernd
Zitat - Antwort-Nr.: 11 | Name: Bernd E.
Läuft man Gefahr, keine Ware mehr zu erhalten?
Gruß
Eglod
Du würdest Dich damit in die Reihe der durch den Konkursverwalter mehr schlecht als recht noch bedienbaren und wahrscheinlich eher nachrangigen Gläubiger einreihen.
Vorkasse / Abbuchung bei einer im Insolvenzverfahren steckenden Firma ist ähnlich schlau, wie auf ein Web-Angebot hereinzufallen, in welchem ein 350€-Triebzug für 65€ (dazu ohne Impressum und mit seltsamer eMail-Adresse) angeboten wird - habe gerade jüngst wieder so ein "Angebot" vorgefunden.
Schnäppchen schön, Reinfälle nicht.
Also wenn, dann nur noch Zug-um-Zug Geschäft (Geld direkt gegen Ware) vor Ort im Geschäft.
Beste Grüße, Norrskenet
neben den schon gegebenen Hinweisen zur Bezahlung solltest Du bei eventuellem Interesse an Fleischmann-Produkten auch beachten, dass Fleischmann eventuell später notwendige Gewährleistungs- oder Garantiereparaturen nicht direkt annimmt, sondern nur über einen autorisierten Händler. Ich hatte das Problem vor kurzem mit einer bei bw-bahn gekauften Lok die wegen des Insolvenzverfahrens dort nicht mehr zur Reparatur angenommen wurde. Bei verschiedenen Kontakten mit Fleischmann wurde mir trotz der geschilderten Situation nur empfohlen, mir einen bereitwilligen anderen Händler zu suchen, der die Lok für mich einsenden würde.
VG Martin
Zitat - Antwort-Nr.: 13 | Name: Norrskenet
Also wenn, dann nur noch Zug-um-Zug Geschäft (Geld direkt gegen Ware) vor Ort im Geschäft.
Hallo,
besteht bei einer Bezahlung über PayPal denn kein Käuferschutz mehr??? Oder wird PayPal seit der Eröffnung des Insolvenzverfahren von bw-bahn nicht mehr angeboten?
Grüße
Markus
Zitat - Antwort-Nr.: 15 | Name: MarkusR
Oder wird PayPal seit der Eröffnung des Insolvenzverfahren von bw-bahn nicht mehr angeboten?
Gruß
Eglod
https://verbraucherportal-bw.de/,Lde/Startseite...ei+Haendlerinsolvenz
@Birdman #14 Also ich verstehe das so für Gewährleistung ist weiterhin der Händler bzw. jetzt Insolvenzverwalter zuständig und für Garantiefälle der Hersteller. Ersteres aber auch mit Risiko.
🤔🤔
Zitat - Antwort-Nr.: | Name:
Bei verschiedenen Kontakten mit Fleischmann wurde mir trotz der geschilderten Situation nur empfohlen, mir einen bereitwilligen anderen Händler zu suchen, der die Lok für mich einsenden würde
Danke für die Warnung. Hier in Wien gibt es zum Glück so einen Händler, der das im Notfall macht wenn Du bei ihm Kunde bist, auch wenn das Modell woanders gekauft wurde. Allerdings nur, wenn er das Modell auch hatte. Er meinte, der jeweilige Hersteller wüsste ja was er bestellt hatte und er könnte nicht einfach ein Modell reklamieren, das er selbst nicht verkauft hatte.
Insofern wäre es langsam angebracht, wenn die Modelleisenbahnbankiersgesellschaft mal einen gewissen Käuferschutz anbieten würde. Sonst kaufen wir Kunden generell nur mehr auf eigenes Risiko. Aber nicht zu dem Preis.
Grüße, Peter W
vor der Insolvenz hatte ich bei bw-bahn eingekauft und mit PayPal bezahlt.
Gestern hatte ich noch im Schnäppchenthread zwei Sonderangebote verlinkt da ich davon ausgegangen war dass auch dort noch immer mit PayPal bezahlt werden kann.
Wenn bei bw-bahn jetzt nur noch per Vorauskasse oder mit Barzahlung bei Abholung zahlen kann, dann würde ich von der Vorauskasse auch die Finger weg lassen. Auf der anderen Seite können Kunden welche vor Ort das Ladengeschäft besuchen können dann schöne Schnäppchen machen.
Grüße
Markus
vor ein paar Tagen war ich im Laden und habe dort gut eingekauft. Es gab mehr interessante Objekte, als mein Budget her gab. Beim Kauf wurde ich darauf hingewiesen, dass BWBahn keine Reparaturen mehr abwickeln kann.
Interessant fand ich, dass sehr viele 4achsige Flachwagen von Röwa für Epoche 4 im Angebot waren.
Ebenso Röwa-Personenwagen aus dem US-Programm.
Wer mit ÖPNV hinfahren möchte, soll bitte beachten, dass die U6 unterbrochen ist und auf einem Teilstück durch Busse ersetzt wurde. Hier muss entsprechend mehr Zeit eingeplant werden.
Grüße
BWB
ich habe vom Kauf abgesehen. Ein Insolvenzverwalter handelt nicht im Interesse der Kunden. Für eine Überweisung muß er keine Gegenleistung erbringen - eine Überweisung ist nur nach Erhalt der Ware ein sicherer Bezahlweg. Noch schlimmer ist es bei einer Anzahlung: Die wird ggf. der Konkursmasse zugerechnet und man darf den Artikel neu bezahlen, wenn man ihn haben will.
Grüße
Der Maikäfer
Ich habe letzte Woche bei bwbahn bestellt und die Sachen waren ohne Probleme wenige Tage später bei mir. Muss also nicht immer alles so schlecht sein.
Viele Grüße
Sascha
genau dadurch zeichnen sich ja Risiken aus:
Es kann durchaus mal gut gehen, muss es aber keinesfalls.
Statistisches Beispiel, völlig losgelöst vom aktuellen Fall:
Wenn es in einem von 10.000 Fällen gut geht - was beweist eine daraus folgende "induktive Hochrechnung" auf Basis einer lediglichen [Schreibfehler-EDIT:] Stichprobe von tatsächlich nur "1" fürs' Ganze?
Nichts. Absolut nichts.
Oder anders ausgedrückt: Es gibt auch einzelne Raucher wie Helmut Schmidt, die alt werden; die Masse stirbt trotzdem weit früher.
Beste Grüße, Norrskenet
Ich erhebe weder den Anspruch, dass mein positives Einkaufserlebnis Allgemeingültigkeit besitzt, noch dass alles gut geht. Zeige mir gern die Stelle in meinem Beitrag, wo ich das geschrieben habe.
Zitat - Antwort-Nr.: 23 | Name: Norrskenet
[...] Wenn es in einem von 10.000 Fällen gut geht - was beweist eine daraus folgende "induktive Hochrechnung" auf Basis einer lediglichen Grundgesamtheit von tatsächlich nur "1" fürs' Ganze? [...]
Also... frei nach einem großen Philosophen der Neuzeit:
Zitat - Antwort-Nr.: 6 | Name: norrskenet
[...] wenn es [...]
Zitat - Antwort-Nr.: 6 | Name: norrskenet
[...]wird, dann bitte exakt:
Wenn es um deine 10.000 Fälle geht, über die eine Aussage getroffen werden soll, dann ist die Grundgesamtheit nicht 1. "N=1" wäre vielleicht die Stichprobengröße - aber das weißt du sicherlich...
Selbst wenn nur einer von 10.000 Fällen positiv wäre, so stützt das meinen letzten Satz:
Zitat - Antwort-Nr.: 22 | Name: Sascha
Muss also nicht immer alles so schlecht sein.
"Stützen" deshalb, weil Statistik i.d.R. nichts "beweist" - außer vielleicht in einem abgeschirmten Experiment um einen kausalen Zusammenhang zu zeigen. Und mit "absoluten" Aussagen sollte man in der Statistik sowieso vorsichtig sein - aber auch das weißt du sicherlich...
(und ja, du kannst jetzt gerne einen Monolog über Fälle halten, in denen doch mal was 100% "bewiesen" war
Viele Grüße
Sascha
mir ging es darum, die Insolvenz-Folgen nicht zu verharmlosen und - wir sind hier schließlich in einem öffentlichen Forum - niemanden arglos in womögliches Verderben tappen zu lassen.
Meinen bei Kürzung des Textes entstandenen Bezugs-/Schreibfehler habe ich korrigiert - danke für Deinen Hinweis.
Btw. hat juristisch eindeutig-richtige Wortwahl eher weniger mit Philosophie zu tun, sondern soll ebenfalls das In-fiese-Fallen-tappen vermeiden - doch das weißt Du sicherlich. 😉
Beste Grüße, Norrskenet
Zitat - Antwort-Nr.: 21 | Name: Maikäfer
Ein Insolvenzverwalter handelt nicht im Interesse der Kunden. Für eine Überweisung muß er keine Gegenleistung erbringen - eine Überweisung ist nur nach Erhalt der Ware ein sicherer Bezahlweg.
Gruß
Eglod
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