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THEMA: Frage zum Thema ÖBB-Signalisierung

THEMA: Frage zum Thema ÖBB-Signalisierung
Startbeitrag
BertB - 02.11.24 20:25
Hallo zusammen,

Ich habe ein paar Fragen an Kenner der Anwendung von ÖBB Lichtsignalen und speziell für die Anwendung des ÖBB Geschwindigkeitsanzeigern cq Geschwindigkeitsvoranzeigern.

Bei Lichthauptsignalen ist es möglich, die Geschwindigkeitsbegrenzungen 40 km/h und 60 km/h über die Lichter selbst anzuzeigen, 40 km/h über die Kombination grün/gelb und 60 km/h über die Kombination grün/grün. In der ÖBB V2 Signalvorschrift heißt es, dass ein einzelnes grünes Licht anzeigt, dass die normale Geschwindigkeit gefahren werden darf, "wenn ein Geschwindigkeitsanzeiger keine niedrigere Geschwindigkeit anzeigt".

Aus diesem letzten Satz schließe ich, dass Geschwindigkeitsanzeiger also auch mit einem einzelnen grünen Licht (Signal - FREI) kombiniert werden können. Welche Geschwindigkeiten (d.h. in Zahlen) können in diesem Fall angezeigt werden?

Ich bin bisher davon ausgegangen, dass die Geschwindigkeitsanzeigern nur in Kombination mit den Lichtbildern grün/grün (bei erlaubten Geschwindigkeiten überhalb 60 km/h, wie z.B. "9") und bei grün/gelb (bei erlaubten Geschwindigkeiten unter 40 km/h, wie z.B. "3" oder "2" bei Einfahrt auf kurzes Gleis) verwendet werden.

Meine konkrete Frage ist nun, welche Zahlen in den Geschwindigkeitsanzeigern für die folgenden Signalbilder angezeigt werden können:

  1) grün (FREI)
  2) grün/grün (FREI mit höchstens 60kmh)
  3) grün/gelb (FREI mit höchstens 40kmh)


Meine zweite und dritte Frage betrifft den sogenannten Signalnachahmer.
Dieses Lichtsignal hat nur die Möglichkeit, drei Signalbilder zu zeigen:

  1) Hauptsignal zeigt HALT
  2) Hauptsignal zeigt FREI
  3) Hauptsignal zeigt FREI mit Geschwindigkeitsbeschränkung

In der ÖBB V2 Signalvorschrift steht unter Signalbild 3) "Das Ausmaß der Geschwindigkeitsbeschränkung wird nicht angezeigt". Bedeutet dies, dass es keine Kombinationen von Signalnachahmern und entsprechenden Geschwindigkeitsanzeigern gibt?

Welche Signalbilder werden vom Signalnachahmer bei den folgenden Hauptsignalbildern angezeigt:

  1) grün/gelb (FREI mit höchstens 40kmh)
  2) grün/grün (FREI mit höchstens 60kmh)
  3) grün/grün mit Geschwindigkeitsanzeiger höher als 60kmh (falls vorhanden)
  4) grün mit Geschwindigkeitsanzeiger, der eine niedrigere als die erlaubte Geschwindigkeit anzeigt.

Ich hoffe, dass Mitglieder in Österreich meine Fragen beantworten können.

Grüße aus NL,
Bert

Hallo Bert
Kurz und bündig, Frei mit GA gibts nicht, nur mit GVA, der bezieht sich dann aber auf eine späteren GA und nicht auf das betreffende Hauptsignal.
Signalnachahmer können nur eine Geschwindigkeitsbeschränkung anzeigen, diese sagt aber nichts über den Wert aus.
Lg Peter
Hallo Bert,

der Nachahmer kennt nur 3 Signalbilder:
- Gerade = Halt (rot)
- Gehoben = Frei (grün)
- Gesenkt = "Langsam" (grün/grün oder grün/gelb)-> 1, 2, 3

Den GVA muss sich der Lokführer merken.
Es gibt in AT keine Vorsignal-Wiederholer.

Am Hauptsignal mit grün/grün kann der GA ab- oder aufwerten, z.B.
grün/grün 5 -> 50 km/h
grün/grün 10 -> 100 km/h (Strecken Höchstgeschwindigkeit liegt höher)

@Bodi: Habe ich das richtig verstanden?

Grüße, Peter W
Hallo Bert!

Zitat - Antwort-Nr.: 0 | Name: BertB

Bei Lichthauptsignalen ist es möglich, die Geschwindigkeitsbegrenzungen 40 km/h und 60 km/h über die Lichter selbst anzuzeigen, 40 km/h über die Kombination grün/gelb und 60 km/h über die Kombination grün/grün. In der ÖBB V2 Signalvorschrift heißt es, dass ein einzelnes grünes Licht anzeigt, dass die normale Geschwindigkeit gefahren werden darf, "wenn ein Geschwindigkeitsanzeiger keine niedrigere Geschwindigkeit anzeigt".

Aus diesem letzten Satz schließe ich, dass Geschwindigkeitsanzeiger also auch mit einem einzelnen grünen Licht (Signal - FREI) kombiniert werden können. Welche Geschwindigkeiten (d.h. in Zahlen) können in diesem Fall angezeigt werden?



Ich denke, hier sind die Zusatzanzeigen auf den Signalen gemeint, die in Ziffern (meist digital durch Lampen / LEDs oder auch wie auf freier Strecke mit fix montierten Tafeln) die erlaubte Geschwindigkeit geteilt durch 10 anzeigen. Da ist jede durch 10 teilbare Geschwindigkeit möglich, 8 bedeutet dann 80 km/h, 10 bedeutet dann 100 km/h, 12 = 120 km/h.

Gruß

Boris


Hallo,

es gibt ja auch fix montierte Geschindigkeitstafeln, weiß mit rotem Rand und roter Ziffer neben dem Gleis, und auch als am Lichtsignal als GA-"Formsignal", schwarz mit weißem Rand und weißer Ziffer..

Die Gretchenfrage hier ist wohl, ob es auch einzelnes grünes Licht + GA gibt. Bodi sagt nein, und er muss es wissen.

Tolle Beispielbilder hier:
https://gleis3a.de/threads/signalsystemoesterreich

Grüße, Peter W.

Hallo Peter,

danke für den tollen Link. Da wird alles sehr gut erklärt.

Signalnachahmer. - eine tolle Wortschöpfung. Vorsignalwiederholer klang der ÖBB offenbar zu Deutsch. Der Signalnachahmer ahmt die guten alten mechanischen Flügelsignale nach. Flügel hoch = freie Fahrt Hauptsignal. Flügel waagrecht = Zughalt Hauptsignal. Flügel nach unten = Fahrt mit Geschwindigkeitsbegrenzung (Flügel nach unten konnte natürlich keine Flügelsignal der DRG anzeigen).

Grüße
Markus
Hallo zusammen,

Danke für die vielen Informationen, besonders der Link von Peter@4 ist interessant.

Trotzdem noch eine Frage:

Zitat - Antwort-Nr.: 2 | Name: Peter W.

Am Hauptsignal mit grün/grün kann der GA ab- oder aufwerten, z.B.
grün/grün 5 -> 50 km/h
grün/grün 10 -> 100 km/h (Strecken Höchstgeschwindigkeit liegt höher)


Im Link von Peter@4 wird aber als siebtes Foto das Bild einer GA mit [5] mit Signalbild grün/gelb gezeigt....
Soll ich daraus schließen, dass die GA mit einer Geschwindigkeitsanzeige unter 60 km/h am Hauptsignal immer das Signalbild grün/gelb zeigen und nur GA mit einer Geschwindigkeitsanzeige über 60 km/h das Signalbild grün/grün zeigen?

Grüße aus NL,
Bert

Hallo,

ich glaube das kommt auf die Situation an, wie der Fahrweg weiter geht und worauf Signal und Stellwerk ausgelegt sind. Die gelbe und zweite grüne Lampe gibt es nicht immer gleichzeitig am selben Schirm.

Bei den Beispielen ist eine eindeutige Tendenz zum "Aufwerten" der Signalbegriffe mittels GA erkennbar.

Aber hier gilt wie immer der Grundsatz: Beim Vorbild gibt es nichts, was es nicht gibt.

Grüße, Peter W

Hallo Bert
Du kannst auch abwerten, normalerweise wird aber, wahrscheinlich auch wegen Sicherheitsgründen, aufgewertet.
Abwerten kannst Du zB bei Frei mit 40 auf 20 oder 30, Einfahrt auf besetztes oder kurzes Gleis,  Schutzsignal im Fahrweg zeigt Fahrverbot oder zB wie in St. Pölten Frachtenbahnhof Richtung Wien, auf 30, weil der Vorsignalabstand vom Zwischensignal zum Ausfahrsignal zu gering ist.
Lg Peter


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