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THEMA: Digitaleinbau Warnung vor folgender Adresse

THEMA: Digitaleinbau Warnung vor folgender Adresse
Startbeitrag
kalle0123 - 31.05.16 22:00
T***** H***** aus E*****  e-Mail :lokwartung@*****
Schickt dort  keine Lok oder Geld hin was zurückkommt ist kaputtrepariert ich habe dort  10
Loks hingeschickt keine wurde vernünftig der Decoder eingebaut z.B bei einen Schienenbus
zwischen Motorwagen und Beiwagen wurde das Kabel mit Schrumfschlauch versehen . Was zur
folge hat das der Beiwagen sofort entgleiste Bei den Dampfloks werden wichtige Schrauben einfach
weggelassen. Bei den Dampfloks wird der decoder so eingebaut das der Kessel nicht mehr richtig
eingebaut werden kann und man auch das Leuchtmittel vorne sichtbar ist.
So eine Katastropfenarbeit  habe ich noch nicht erlebt.
=========
ADMIN: Klarnamen und Email unkenntlich gemacht, da es sich möglicherweise um eine Privatperson handelt.

Guten Abend,

da scheint es ja zuzugehen, wie bei Hempel´s unterm Sofa.... :-D

Grüße..
Das kannste wohl laut sagen bei 2 Loks läuft noch bei DHL ein Transportschaden dort wurden einfach
wichtige schrauben vergessen oder nicht eingebaut darum mußten die auf dem Transport beschädigt
werden
Wie kommst Du denn auf den?
Tante Google kennt ihn nicht...

Gruß aus Nordertown
Hallo,

da würde ich mal versuchen eine juristischen Rat einzuholen.

Bei 10 Loks sollte auch der Gedanke nach einer Anzeige und Schadensersatz nicht auszuschließen sein.

Gruß Detlef
Hast du den Mann bereits kontaktiert um das Problem zu lösen ?
Wenn nicht, halte ich eine Veröffentlichung mit Klarnamen und Mailadresse für äusserst grenzwertig.
Denke, das sollte schnellstens gelöscht werden.

Jürgen H.
Den habe ich auf E.Bay-Kleinanzeigen gefunden machte einen super Eindruck nach mereren Telefonaten
und auch nach ein Treffen in Dahlhausen wo er mir 2 Loks zurückgab ich habe ihn noch eine übergeben
diese sollte er inc Sound und Rauch fertigmachen, als ich zuhause war und die beiden ausprobiert habe
stellte ich fest, das die Lok Br. 53 von Fleischmann gar nicht vernünftig lief habe den sofort angerufen er
meinte ich sollte die zurückschicken was ich blauäugig auch tat. Erfolg war Totalschaden auf der Rücksendung von T. H. zu mir. Des weiteren hat er sich an keine aussagen gehalten welche vorher ver-
einbaut wurden. Juristische Hilfe werde ich auf jeden fall in Anspruch nehmen. Ich wollte nur verhindern
das noch andere darauf reinfallen, Geld weg und 5 Loks Schrott. Mein Vorschlag zu einer Gütigen
Einigung wird ignoriert auch auf Mails keine Antwort

Karl-Heinz St.
Sind hier noch mehr geschädigte ?
Dann meldet euch bitte ich möchte den anzeigen wegen gewerbsmäßigen Betrug

Karl-Heinz St.
Hallo,

"unfähig" und "gewerbsmäßiger Betrug" sind unterschiedliche Dinge. Du willst doch Deinen Schaden ersetzt haben, also musst Du zivilrechtlich vorgehen, nicht strafrechtlich. Dazu gehört, dass Du zunächst einmal Deine Forderungen sauber aufstellst. Wie groß ist der Schaden? Genaue Dokumentation.
Dann Dokumente zusammentragen, z.B. Ausdruck der Anzeige, über die Du in Kontakt getreten bist sowie jeglicher Schriftverkehr. Ist das Angebot "gewerbsmäßig"? Oder bietet hier nur ein Bastler seine Hilfe an?

Emails schreiben ist so ungefähr das selbe wie gar nichts tun. Einschreiben/Rückschein, wenn keine Einigung dann Mahnbescheid, wenn dem widersprochen wird, Gericht. Dazu müssen natürlich die Fakten stimmen, damit eine Erfolgsaussicht besteht. Außerdem muss der Schaden in sinnvoller Relation zu Prozeßrisiko und Kosten stehen.

In der zivilrechtlichen Verhandlung kannst Du dann die Straf- und Steuerrechtskarten ziehen. Wenn das Ganze gewerbsmäßig betrieben wird, führt der Herr sicher auch Steuern ab. Wenn nicht, ist das u.U. Schwarzarbeit. Wenn Du da richtigen Druck aufbaust, ist es für den "Täter" möglicherweise billiger, Dir den Schaden zu ersetzen als plötzlich mit dem Finanzamt, dem Gewerbeamt und der IHK zu tun zu haben. Dazu muss man aber sachlich agieren, mit Wut im Bauch gibt's nur auf der anderen Seite Schaden, und dann bekommst Du Deinen Schaden garantiert nicht ersetzt.

Also erstmal Fuß vom Gas, sammeln, runter von der Eskalationspyramide und dann sachlich, hart, sauber und klar agieren.

Grüße
Zwengelmann
Danke für den Tip , habe die Loks zur Überprüfung in eine Fachwerkstatt gegeben dieser soll einen
Kostenvoranschlag erstellen welche Aufwand nötig ist  die Lokomotiven in einen gebrauchsfertigen
Zustand wieder herrichten. Wenn diese Zahlen auf den Tisch sind wird ein Rechtsanwalt beauftrag
um diese Kosten zivilrechtlich einzuklagen. Das andere alles kommt dann selbstverständlich auch.
Mittlerweile kenne ich noch einen Geschädigten.

Viele Grüße
Karl-Heinz Struck
So wie es aussieht wird mir der Spaß ca 700 bis 800 Euro kosten mein Techniker hat
diesen ca -Preiss ermittelt
Heute habe ich Post vom Anwalt bekommen . Gegen diesen Mann wurde am 1.3.2012
ein Insolvenzverfahren eingeleitet und hat in den letzten Jahren 4 Wohnungswechsel durchgeführt darum bitte schickt den keine Ware und kein Geld

Karl-Heinz Struck
Hallo,

warum suchst Du nicht im Netz nach Firmen welche Erfahrungen haben?
Ist schon haarsträubend was Dir angetan wurde. Aber leider höre ich sowas sehr oft. Das schnelle Geld für Pfusch hoch10.
Wenn Du mal was ordentliches möchtest, setze Dich einfach mal mit mir in Verbindung.

LG Eisenbahnlumpi
Hi

Ich bin kein Anwalt, jedoch Kläger in einem Zivilverfahren. Was man oft vergisst, ist der Aufwand, mit denen solche Klagen zu führen sind.
Die Zivilklage ist immer möglich, jedoch kann ein Gericht auch eine Klage abweisen. Gründe können zum Beispiel zu geringe Streikwerte sein. Dann werden auf andere Verfahren verwiesen.
Die 800 Euro Streikwert könnte ein Gericht noch zu gering sein. Sollte die Klage dennoch angenommen werden, so muss der Kläger erst einmal die Gerichtskosten (gebühren) in Voraus zahlen. Diese sind vom Streikwert abhängig. Erst dann ist das Zivilverfahren eröffnet. Erst dann kommen die ganzen Schriftwechsel zwischen Gericht und den Anwälten. Meist muss der Kläger alles Nachweisen und belegen. Und wenn es hier schon mau aussieht, sollte man eine Klage überhaupt nicht ins Auge fassen.

Bei dir sehe ich einfach das Problem, wie man den Zustand vor dem Umbau beweisen soll. Hast du Bilder von jeder einzelnen Lok, die den Zustand vor dem Umbau eindeutig zeigen? Hast du Rechnungen, wo genau drinsteht, was gemacht worden ist? War es eine rechtlich vielleicht nur eine Gefälligkeitsarbeit?
Ich weiß das Ganze klingt kleinlich, jedoch sollte man sich diese Fragen vor jeden rechtlichen Schritt überlegen. Was nutzt es dir, noch mehr Geld hinterher zu werfen? So ist der Ärger am Ende um einiges größer.

Gruß
Hallo Sebastian,

zunächst einmal geht es bei Gericht um einen Rechtsstreit, deshalb auch Streitwert. Mit einem Streik hat das nichts zu tun.
Natürlich sollte man sich bei geringen Streitwerten überlegen, ob eine Klage den Aufwand lohnt. Bei Bagatellbeträgen sind Aufwand und (Gerichts- und Anwalts-) Kosten evtl. unverhältnismäßig hoch. Dies zu beurteilen ist jedoch Sache des Klägers, nicht des Gerichts. Das Gericht wird keine Klage wegen zu geringen Streitwertes abweisen.

Ansonsten sind deine Überlegungen natürlich Gesichtspunkte, die man vor einem Gang zum Gericht bedenken sollte.

Gruß Gerd
Wohl dem, der eine Rechtsschutzversicherung hat. Der braucht sich um den Streitwert keine Gedanken machen. Und wenn die Rechtsschutzversicherung Aussicht auf Erfolg befindet und dem Anwalt Deckungszusage erteilt, würden sogar im Fall der Niederlage alle Kosten des Verfahrens übernommen.
Da kann man sich ganz entspannt zurücklehnen und beobachten, was dabei herauskommt.
Ich spreche da leider aus Erfahrung, weil ich mit einigen Kandidaten aus der Bucht negative Erfahrungen machen musste. Ist zwar letztendlich immer gut für mich ausgegangen, aber es ist einfach lästig und zeitraubend.

Gruß aus Nordertown
Hallo #15 Exitus

'' Der braucht sich um den Streitwert keine Gedanken machen. Und wenn die Rechtsschutzversicherung Aussicht auf Erfolg befindet und dem Anwalt Deckungszusage erteilt, würden sogar im Fall der Niederlage alle Kosten des Verfahrens übernommen.''

Irrtum, wenn die Gesamtkosten des Gerichtsverfahren die Höhe des Streitwerts übersteigen werden nur
die effektiven Streitwertkosten übernommen.

Gruß  Udo
Udo,

wie kommst Du zu der Aussage?
Dann hätte man ja doch wieder das Prozessrisiko, das durch den Rechtsschutz ja ausgeschlossen werden soll.

Gruß aus Nordertown
also erste ist nicht nur kalle da von betroffen
ich bin auch von betroffen mein br01 wurde von denn auch bearbeite

bis jetz habe ich mich raus gehalte aus der sache hier im forum

das problem ist ein lok kann mann ja noch als umfall bezeichen aber 11 stuck zusammen

will nicht wissen wie viele da noch sind die da von betrofen sind bei ebay klein anzeige


mfg

ono73
Habe Post von der Staatsanwaltschaft Münster bekommen .
Das Ermittlungsverfahren wurde eingestellt da der Beschuldigte bisher strafrechtlich nicht
in Erscheinung getreten ist.
Also darf ich in 2012 Insolvenz anmelden, um mein Einkommen aufzubessern eine Anzeige
bundesweit bei E-Bay-Kleinanzeigen schalten und anschließend durch "nicht können" den
Modellbahnkollegen das Geld aus der Tasche zu ziehen. Ohne Anwalt hat mir das ganze ca  1000 Euro bisher gekostet . Einer aus dem Forum hat sich bei mir gemeldet  war aber
zum Ende nicht bereit sich dieser Anzeige anzuschließen. Der Beschuldigte kann somit mit
Billigung der Justiz so weiter machen, Armes Deutschland wie weit bist du gesunken .
Modellbahnkollegen, welche die Arbeiten gesehen haben  nur mit den Kopf geschüttelt .
Hallo Kalle,
ich hatte vor ca. 2 Jahren in einem völlig anders gelagerten Fall auch Strafanzeige gestellt, ebenfalls mit einer an den Haaren herbeigezogen Begründung abgelehnt. Die haben einfach keine Lust, "Kleinkram" zu bearbeiten.  Ich habe dann Beschwerde beim Landgericht eingelegt, wurde angenommen und läuft noch heute......

Gruß
Karl
Oder aber:
Pfusch und Murks sind nicht strafbar, einen Betrug muss man aber beweisen können (Vorsatz, Bereicherungsabsicht etc.)
Dass der Staatsanwalt sich entschlossen hat, den Fall nicht weiter strafrechtlich zu verfolgen, heißt nicht, der Murks ist deshalb in Ordnung.
Die zivilrechtlicher Anspruch auf Erfüllung bzw. Schadensersatz bleibt (bzw. kann festgestellt werden). Damit erwirkst du dann einen zivilrechtlichen Anspruch, der mindestens 30 Jahre besteht. Ausnahme: Privatinsolvenz.
Sollte der Murkser also in den kommenden Jahrzehnten wieder Tritt fassen, kommst du zum Zug.
Die Insolvenz hat er bereits 2012 angemeldet und brüstet sich das bei Ihm nichts zu holen ist
30 Jahre sind eine lange Zeit. Nur Geduld.
Ahoi!

Durch eine Privatinsolvenz sind nur die Schulden am Ende der Wohlverhaltensphase erledigt, die zur Antragstellung der Insolvenz vorlagen. Neue Schulden sind nicht von der Restschuldbefreiung umfasst und bestehen weiterhin. Auch kann während der Wohlverhaltensphase aus neuen Schuldtiteln vollstreckt werden. Noch weitaus unangenehmer für denjenigen in der Privatinsolvnez ist die Tatsache, dass die bisherigen Schuldner bei Kenntniss von neuen Schuldern die Restschuldbefreiung versagen können. Damit ist die ganze Privatinsolvenz in Gefahr.

Ob das weitere Vorgehen erfolgsversprechend ist, steht auf einem anderen Blatt. Und je niedriger der Betrag ist, desto grösser ist die Gefahr, dass man schlechtem Geld noch gutes hinterher wirft.

Und mal kurz was zur Ehrenrettung der STA: Strafrechtlich ist das ganze nicht so einfach, da zu dem Schaden noch eine "kriminelle" Komponeten hinzukommen muss, und diese nach dem Grundsatz in dubio pro reo auch nachgewiesen werden muss. Dies dürfte hier schwer sein, da ja eine Tätigkeit ausgeführt wurde, wenn auch zweifelsfrei mangelhaft. Es wurde aber durchaus einen Gegenleistung geboten und nicht rein auf die Vermögensverschiebung abgezielt, die für einen Betrug notwendig ist. Also Vorsatz nicht ohne weiteres naheliegt. Wenn dann noch keinerlei Vorkommnisse des Beschuldigten weitere Anhaltspunkte bieten(dieser also strafrechtlich noch nie in Erscheinung getreten ist), ist dieser Beweis im Ergebnis nicht zu führen. Dann ist eine Einstellung die richtige Entscheidung.

Ändert nix daran, dass zvililrechtlich Ansprüche bestehen und diese geltend gemacht werden können. Und wenn es nur 3,57 EURO sind. Auch das wird bei Klage vor Gericht geklärt.

Cheers
Jens

@kalle0123

Bei allem Verständnis für deinen Ärger würde ich mir überlegen, ob der Fall nicht besser abgeschlossen werden sollte.
Du solltest dich vielleicht zuerst von einem Fachanwalt beraten lassen. Ich bin mir sicher, dass die meisten schon von der Anzeige abgeraten hätten, weil ein "gewerbsmäßiger Betrug" kaum nachzuweisen ist.
Der Zivilprozess wird die Angelegenheit verteuern und einen erfolgreichen Abschluss kann dir niemand garantieren. Abgesehen davon kann das alles mehrere Jahre dauern. Ich habe einen Zivilprozess vor dem OLG Hamm nach über vier Jahren gewonnen. Ach wenn dein Prozess wohl nur bis zum LG gehen wird (Streitwert); auch diese LG sind total überlastet.
Wenn du dann einen Titel hast, hast du sicher 30 Jahre Zeit. Aber du musst dann die Vollstreckung veranlassen (Taschenpfändung, Gehaltspfändung usw.) . Nach drei-bis viermaliger erfolgloser Pfändung wird dir die Lust schon wegen der Kosten vergehen.
Nicht zu vergessen, dass man sich in solchen Fällen oft zusätzlich noch in einer langen Schlange der Gläubiger an x-ter Stelle befindet und die anderen vorrangig abgearbeitet werden.

Im übrigen verstehe ich nicht, warum "dein Techniker", der den Schaden ja wohl genau(fachmännisch) einschätzen kann, dir deine Umbauten nicht erledigt hat.
Wie gesagt alles Gute und Glück auf
Bernd
Ab welchem Wert hat eigentlich das Finanzamt Intresse an den Einkünften von solchen angebotenen "Dienstleistungen"?

Gruß,
Harald.
Hi Harald,

das Finanzamt hat Interesse an ALLEN versteuerbaren Einkünften!
Oder wie war die Frage gemeint?

lacht
Roger

Mein Anwalt rät von einer weiteren Verfolgung ab er hat lediglich diese Anzeige empfohlen,
da dann der Staat ermitteln muß. Ich glaube auch es macht keinen Sinn gutem Geld schlechtes hinterherwerfen. Ich vermute hier wurde nur oberflächlich ermittelt, denn nach
meinen Vermutungen und im Vorfeld geführten Gesprächen  mit dem besagten hat er auch
nach Süddeutschland seine Arbeiten verschickt. Meine beiden Loks welche durch falsches verpacken und falsches zusammenbauen beschädigte Loks auch darüber wird wohl nichts gesagt. Eine Person hat sich ja bei mir gemeldet  aber den hat er ganz schnell das Geld zurückgeschickt damit er sich nicht an meine Anzeige dranhängt. Dieses verhalten kann ich auch nicht nachvollziehen. Da ich erst gestern aus dem Urlaub zurückgekommen bin werde
ich morgen erst wieder mit meiner Anwältin reden aber zivilrechtlich werde ich nichts unternehmen wie schon oben gesagt.
kalle du schmeist nur unnotig geld raus des wegen rat dir dein anwaltin ab da von

laut mein anwalt ist das kein betrug sonder nur schlecht ausgefurte arbeit bei mir
mein anwalt hat denn angeschriben und er hat die rechnug von der reparatur bezahlt
da mit bin ich raus

es gibt hier forum richtige experte die das repariren konnen
die habe sehr gute referenze in sachen umbau auf digital mit sound
und reparature
ich habe ein hier gefunde im forum bin zufriden mit der reparatur der lok sound leuft auch ganz gut in der br01 habe jetz denn mein zweite br01 weil probleme mit denn zahnrad hat und ein br52 die ich fertig gekauft habe hat problem mit denn esu decoder lass von denn die reparatur machen
Hallo kalle0123,

die Strafanzeige bei der Polizei kostet ja kein Geld. Die Strafanzeige bei der Polizei  würde ich in jedem Fall erstellen.

Weitere rechtliche Schritte sind hier sinnlos und es verdient nur der Anwalt dabei.

Zieh einen Schlußstrich darunter, das nächste Mal bist du schlauer

Grüße
Markus
Zitat - Antwort-Nr.: | Name:


Oder wie war die Frage gemeint?


Vielleicht wär das Geschäft nicht mehr so lukrativ wenn das Finanzamt davon wüsste (ich nehme mal an, sie wissen es nicht).

Gruß,
Harald.
Hallo,

das Alles bringt ja dem Geschädigten nichts. Der einzige Weg Schadenersatz zu erhalten wäre eine zivilrechtliche Klage und die lohnt sich natürlich nicht bei dem Streitwert und schon gar nicht wenn der Beklagte eh schon im Privatkonkurs ist.

Alles Andere, von Betrugsanzeige bis zum Verpetzen beim Finanzamt kann man zwar machen, befriedigt aber selbst dann wenn das wirklich verfolgt werden würde, was bei dem Betrag um den es geht unwahrscheinlich ist, bestenfalls die Rachegelüste und ersetzt den Schaden nicht.

Das ist bei uns ein Riesenproblem wenn man Produkte oder Dienstleistungen bei Einzelpersonen oder Kleinstunternehmen kauft, wenn die dann im Schadensfall (weshalb auch immer) nicht von sich aus kulant sind müßte man tausende Euro aufwenden um sein Recht einzuklagen und sich obendrein jahrelang damit herumärgern mit letztlich zweifelhaftem Ausgang (kann man wirklich Alles lückenlos beweisen? geht der vorher pleite? etc.)

Gruß,
blauer-blitz

Was ich  traurig finde, wir haben so ein tolles Hobby und es wird von solchen Typen einfach
kaputtgemacht meine Idee war hier im Forum zu warmen das nicht noch mehr auf eine
Adresse aus Emsdetten reinfallen. Dieser Mann kann Garnichts lötet Kabel falsch an.
klebt bei einer Dampflok den Decoder unter den Zylinder sodas die Befestigungsschraube
nur einen Gewindegang eingeschraubt werden kann und die Beleuchtung richtig nach Außen blendet. Eine Arnold Br 18  sollte er mit Dampf und Sound  versehen, was daraus
gekommen ist Katastrophe . 2 Loks schickte er mir zurück, welche ich reklamiert hatte ,
bei der Arnold Br 200 fehlte der Träger für die Befestigung des Gehäuse die Fleischmann
war nicht richtig zusammengebaut und kam in Einzelteile. Die nicht montierten Teile wurden
nicht mit zurückgeschickt. das ist nur ein kleiner Teil meines Ärgers mit den besagten.
Hallo Kalle,
das ist sehr traurig von solch einem "Scharlatan" abgezockt zu werden!! Gebe doch mal seine komplette email-Adresse an!
LG
Bernd
Hallo Bernd

ADMIN: Klarnamen und Email unkenntlich gemacht, da es sich möglicherweise um eine Privatperson handelt

Gruß Ferdi
Hallo Bernd,

das hatte Karl-Heinz auch gemacht, aber es wurde vom ADMIN verständlicher weise gelöscht.
Hat er auch entsprechend plausibel begründet.

Da hilft dann wohl nur die gute alte "Stille Post" in der modernen Form -> Email von Interessierten zu Interessierten.

Ich wäre dabei, auch wenn ich keine Bedarf an solch eine Umbaukandidaten je gehabt hätte.

Gruß Detlef
Hallo,

ich hatte Herrn Struck am 16.07.2016 per E-Mail übers Forum gebeten, mir den Namen bzw. die E-Mail Adresse des besagten schwarzen Schafes zu benennen.

Leider habe ich bis heute keine Antwort erhalten.

Gruß
Andreas

das wie sich das kalle vorstelt mit ein schwarzen brett
oder stille post kast du vergese weil so bad ein freund da unter ist er denn das sagt kann der dich anzeige wilst du das reskiren

Hallo,

nur mal so zur Info:

gerade noch nicht mal 30 Sekunden Google befragt -> Name und E-Mail Kontakt erhalten / gefunden.

Kann jeder auch mal easy selber machen, nur mal nachdenken was man als Suchbegriffe eingeben muß.

Gruß Detlef
Zitat - Antwort-Nr.: 39 | Name: ono73


oder stille post kast du vergese weil so bad ein freund da unter ist er denn das sagt kann der dich anzeige wilst du das reskiren


Also an kalle0123 Stelle würde ich das eindeutig mit Ja beantworten. Das wäre ja in dem Fall sowas wie der Jackpot wenn der Lokpfuscher ihn wegen übler Nachrede klagen würde dann müßte nämlich dieser Anbieter die Prozeßkosten vorschießen und den beweis erbringen, daß er ordentlich gearbeitet hat und kalle0123 die Unwahrheit sagt/schreibt.
Wenn er damit scheitert wovon ich ausgehe, dann hätte kalle0123 schon 90% der Vorarbeit und Kosten für eine Schadenersatz(gegen)klage erledigt - was besseres könnte ihm gar nicht passieren ;)

Gruß,
blauer-blitz
also blauer_bliz da du die sizuazion nicht kennst kanst du das nich beurteile

das ist kein jackpot weil die gegenseite rechtschutzversichert ist braucht er nicht bezahlen

und das sind aber 2 paar schuhe das ein strafrechlich wege ublernarede
die sache wege der lok ist zivilrecht

das siet dann so aus wege der ublennachrede bekommt dann kalle ein auf dach aber zu 100 prozent
und bei der sache wege der lok steht dann aussage gege aussage dann bleibe noch mehr koste
auf kalle sitze der andre lach sich dann ein ab
das problem ist das es noch leute gibt die disen forum nich kennen oder noch nicht besucht habe

und falle auf so ein type rein

bei mir hate sich 2 gemedet gehabt der eine behaubte er mach das seit 10
und der zweite war der mir die lok geschrottet hat

ich habe bei ebay kleinanzeige nur ein lok mit sound gesucht
bis sich die bei mir  gemeldet habe



@ ono73:

Jemanden eine e-Mail zu schicken deren einzige Information aus einer Adresse besteht - welche wenn derjenige sein Gewerbe angemeldet hat ohnehin öffentlich ist! - kann keinesfalls strafbar sein oder irgendwelche Ansprüche seitens des Adressinhabers begründen.
(Man darf allerdings nicht eMails in die ganze Welt verschicken in denen jemand als Betrüger oder ähnliches bezeichnet wird - das wäre dann tatsächlich zumindest üble Nachrede.)
erste du weist nicht ob er ein gewerbe angemeldet hat und weist nicht ob er werbug gemacht
mit sein name oder hast du von denn eine genemigug da mit du seine adresse und name verbreiten kanst mit der ublen nachrede

und zweites der fall hier ist erst bekant geworde als kalle denn beitrag geschriben hat

der type kannn da schon was gegege unterneme gegen denn verfasser wegen ublernach rede
er kann das auch bewesien der type der liest hier mit

weil ich weis das weil der mir mal gesagt hat ich soll bei 1 zu 160 dort sind anleitug wie mann die decoder einbauen kann
das einzige ist das mann so was wie es mir und kalle passirt ist nicht vehinder kann bei ebay kleinanzeige

Zitat - Antwort-Nr.: 44 | Name: Der_Didi


(Man darf allerdings nicht eMails in die ganze Welt verschicken in denen jemand als Betrüger oder ähnliches bezeichnet wird - das wäre dann tatsächlich zumindest üble Nachrede.)


Wenn es die Wahrheit ist dann darf man das sehr wohl, man sollte sich dann halt auch sicher sein, daß das was man verbreitet keine Übertreibung oder eigene Fehlinterpretation ist.
Aber einen Betrüger darf ich selbstverständlich auch öffentlich als solchen bezeichnen genauso wie ich Pfusch und Fehler von Firmen und Privatpersonen öffentlich ansprechen darf. (ohne beleidigend zu werden versteht sich)

Ich sollte dann natürlich auch in der Lage sein das notfalls beweisen zu können, daß diese Aussagen wahr sind. Aber dieses ständige "sag bloß nichts, sonst wirst du verklagt" ist völlig falsch. Niemand braucht Angst davor haben die Wahrheit zu sagen oder zu schreiben.

Gruß,
blauer-blitz
wie wils du das beweisen du weist nur das was kalle sagt

oder war du da bei der absprache was kalle und der gegner gesagt habe
Hi Leute,

Bitte bitte schreibt doch leserlich. Abgesehen davon das hier zwei Meinungen aufeinander treffen und dadurch schwer ein Konsens zu finden ist, ist es sehr anstrengend den Braunschweiger Dialekt (oder was genau das sein soll) zu lesen.

und wenn es eine Erfahrung ist liegt der Fall nicht anders als bei Yelp, Google Bewertungen oder anderes, auch wenn dort auch gerne mal übertrieben (und das wird es - gerade bei negativ Erfahrungen) wird gilt es nicht automatisch als üble Nachrede.

Gruß
Daniel


auch wenn kalle die user hier warnt wird er auch nicht ereiche das denn das handwerk gelegt wird

weil das problem liegt an ebay kleinanzeige denn intresirt das nicht
und denn verkaufer kann mann auch nicht bewerte wurde das geben hate der type
ein paar minus gehabt so das die leute gewart sind

Zitat - Antwort-Nr.: 45 | Name: ono73

erste du weist nicht ob er ein gewerbe angemeldet hat und weist nicht ob er werbug gemacht
mit sein name oder hast du von denn eine genemigug da mit du seine adresse und name verbreiten kanst mit der ublen nachrede


Ich möchte dir zugutehalten dass Deutsch offenbar nicht deine Muttersprache ist - obwohl, es gibt in so gut wie jedem Textprogramm eine Korrekturfunktion, um wenigsten halbwegs leserliche Postings zu erreichen...

1.: habe ich ausdrücklich "WENN er ein Gewerbe angemeldet hat" geschrieben - aber selbst ohne dieses ist das bloße Nennen einer (e-Mail-)Adresse noch keine üble Nachrede.
2.: warum "MIT der ublen nachrede" - ich schrieb doch ausdrücklich davon keine Anschuldigungen damit zu verbinden?

@ blauer-blitz:
Stimmt, wenn es die Wahrheit ist, d.h. jemand rechtskräftig verurteilt wurde darf man ihn wohl auch so bezeichnen.
Wenn das (noch) nicht der Fall ist, dann sollte man die Anschuldigungen auch gerichtsfest beweisen können; im Fall dieses Threadthemas war das offenbar nicht gegeben.
Zitat - Antwort-Nr.: 51 | Name: Der_Didi


Wenn das (noch) nicht der Fall ist, dann sollte man die Anschuldigungen auch gerichtsfest beweisen können; im Fall dieses Threadthemas war das offenbar nicht gegeben.


Klar, "Betrug" liegt hier nicht vor, daß jemand behauptet Decoder einbauen zu können und es dann nicht kann genügt nicht für einen Betrugsvorwurf. Da müßte er die Loks weiterverkaufen oder zumindest nicht zurückgeben oder gar keine Arbeitsleistung erbringen für das Geld dann könnte man das als Betrug werten.
Aber ich wollte das auch ganz allgemein schreiben und jetzt nicht an dem Wort oder nur diesem Fall hier alleine festmachen deshalb auch der Zusatz "genauso wie ich Pfusch und Fehler von Firmen und Privatpersonen öffentlich ansprechen darf." ;)

Die Anschuldigung an sich in diesem Thema siehe #0 ist ja auch nicht Betrug sondern, daß der Anbieter die Loks kaputtgebastelt hat und das darf man natürlich auch so sagen, weiterverbreiten usw. wenn es belegbar ist (wovon ich hier ausgehe).

Gruß,
blauer-blitz

was wurde du denn sage wenn einer uber dich behaubt du arbeite nicht sauber
dann bei aussage gegen aussage
Jetzt wird es langsam skurril hier
Zitat - Antwort-Nr.: 53 | Name: ono73


was wurde du denn sage wenn einer uber dich behaubt du arbeite nicht sauber


1. Biete ich nicht an gegen Entgelt Arbeiten zu machen, die ich nicht kann
2. Würde ich das in Ordnung bringen oder wenn ich das nicht schaffe für den Schaden aufkommen
3. Was hat das noch mit dem Thema zu tun und warum machst du jetzt den Verteidiger dieses Anbieters nachdem er ja angeblich deine 01 auch zerstört hat?

Gruß,
blauer-blitz

PS: als kleines Gedankenspiel:
wenn ich vollkommen skrupellos wäre dann könnte ich natürlich auch nachdem ich großen Mist gebaut habe Google bemühen um zu gucken was der von mir Geschädigte als nächstes unternimmt und mich dann als Geschädigter von mir selbst ausgeben um aus erster Hand zu erfahren was er vorhat und entsprechende gegenmaßnahmen setzen zu können. Zur besseren Tarnung würde ich dann noch absichtlich grottenschlecht schreiben. Aber das ist natürlich rein hypothetisch - so niederträchtig würde ja niemand wirklich agieren.

ich verdeidige denn nicht

nur mir wurde es leit tun  wenn das opfer zum tater wird

Das Ist eine ziemlich ominöse Sache jetzt hier.

Als Mitleser bekommt man den Eindruck das ono73 den Anbieter kennt oder Es sogar selber ist.
Niemand würde nach Verlust eines Gestandes so argumentieren wie er.

Ich hab nur mal laut gedacht 😉

Gruß Andy
andy ich bin der 2 geschadigte  der sich bei kalle gemeldet hat
wenn du mir nicht glaub dann gehe mal im chat dort kenne mich die leute bin unter denn selbe namen
Ahoi!

Nun, da sollten manche mal einfach nicht laut nachdenken! Die Unterstellung ist ziemlich daneben.

Mal kurz die Fakten. Jemand liefert schlechte/mangelhafte Arbeit ab. Geschädigter eins (Schaden 800 Euro)erstattet Anzeige wegen Betruges, hat seinen Anwalt eingeschaltet und ist nicht rechtschutzversichert. Geschädigter zwei (Schaden unter 100 Euro) hat keine Anzeige erstattet und nur den Anwalt eingeschaltet und ist rechtsschutzversichert.

So Geschädigter eins bekommt kein Geld und die Strafanzeige wegen Betruges wird eingestellt. Geschädigter eins ist stinksauer und sieht den Rechtsstaat in Gefahr. Scheut aber den Gang zum Zivilgericht, da der Schädiger selbst bei Prozessgewinn pleite ist und nicht zahlen kann.

Um das mal klipp und klar nochmals zu sagen. Was dort passiert ist, ist kein Betrug im strafrechtlichen Sinn. Das ist rein zivilrechtlich im Rahmen der Mängelhaftung  zu lösen. Wird es aber nicht, was wohl auch angesichts des Kostenrisikos vernünftig ist.

Wenn dann hier gefordert wird, öffentlich den Namen des Schädigers zu machen, kommt durchaus, je nach Formulierung und dem Gesamtzusammenhang des hier bereits geschriebenen, eine Strafbarkeit wegen übler Nachrede § 186 StGB iin Betracht. Denn hier wurde dem Schädiger von Geschädigtem Eins Betrug vorgeworfen. Das geht sogar in den Bereich der Verleumdung des § 187 StGB. Und den Beweis, das hier ein Betrug vorliegt wird nicht zu führen sein. Hier geht und ging es eben nicht nur um eine schlechte/mangelhafte Ausführung eines Digitalisierungsauftrages. Diesen dürfte man sachlich durchaus schildern. Aber die Ebene wurde schon lange verlassen.

Und damit hätte sich die Sache auf einmal gedreht. Nun hätte der Schädiger auf einmal strafrechtliche Möglichkeiten gegen den Geschädigten.

Ende der Fakten.

Und darauf weisst der Geschädigte zwei hin, das dann der Geschädigte eins zum Täter einer Straftat würde. Und nu kommen zwei auf die Idee der Geschädigte zwei sei selber der ursprüngliche Schädiger.

Mensch, wat habt Ihr für ne bekloppte Phantasie. Dann kann man echt nur den Kopf schütteln! Und nebenbei bemerkt, ihr begebt Euch gerade selber in den Bereich der Verleumdung. Einfach mal nachdenken bevor man so einen Mist behauptet.

Cheers
Jens

Obersielrichter danke dir

mache leute volle es nicht verstehen
Hallo Jens,@ ono 73
800€ ist kein Geld? selbst 100€ ist sehr viel Geld!!
Ich kann meine Lok selbst auf "digi"umbauen, aber nicht jeder hier im Forum ist dazu in der Lage, dann kommst Du an so einen Scharlatan, na Bravo!!!

LG
Bernd

Hallo Jens,
Zitat - Antwort-Nr.: 60 | Name: Obersielrichter


Mensch, wat habt Ihr für ne bekloppte Phantasie. Dann kann man echt nur den Kopf schütteln! Und nebenbei bemerkt, ihr begebt Euch gerade selber in den Bereich der Verleumdung.


Tja, ono73 hat mich ganz konkret in einer Art verzweifelten Versuch "die Arbeit" desjenigen der ihn vorgeblich auch geschädigt hat zu verteidigen nach Phantasien gefragt (was ich denn tun würde wenn etc.)
Genauso surreal wie diese Frage selbst sind natürlich auch alle Antworten darauf und wenn ihm oder anderen einige dieser spekulativen Antworten nicht gefallen oder sich da gar wer angesprochen fühlt und damit identifiziert ist das erstens nicht mein Problem und kann zweitens keine Verleumdung sein weil ich weder konkret jemand damit angesprochen habe noch eine Tatsache schildere sondern es sich sowieso um rein hypothetische Fragen und Antworten gehandelt hat ;)

Übrigens ist auch die ungerechtfertigte Behauptung ich würde jemanden verleumden bereits eine Verleumdung, also empfehle ich mal selbst nachzudenken bevor man schreibt.

Gruß,
blauer-blitz
Hallo blauer-blitz,
genau so!
LG
Bernd
Schweineschnäutzchen

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bernd das du das so gege jetz geht ist auch nicht die feine art
Hallo Andy 2.0
??????????

LG
Bernd
von mein seite ist das thema erledigt
bernd das du das so gege jetz geht ist auch nicht die feine art
Hallo ono73,
Loks "kaputt zu digitalisieren" für Geld ist nich die feine Art.
LG
Bernd
Hallo Bernd

ich wollte mal ein Bild vom Schweineschnäutzchen hier zeigen.

Ich weiß, ist völlig am Thema vorbei.

Aber ich wollte den erhitzten Gemütern mal ne Freude machen.

Und "Schweineschnäutzchen" ist keine Verleumdung oder Beleidigung, es ist halt der Spitzname vom Wismarer Schienenbus.

Gruß Andy
ich weiss nur der type wird weiter mache da konne wir nicht andern
Hallo,

wisst ihr, was ihr auch nicht ändern könnt, aber wenigstens benutzen? www.duden.de !

Grüße,
Rico
ich kann dir genau sage was mit meiner lok los war er hat aus denn tender lich und lichleiter aus raus genome die kabel von denn schleifer von vorne weg gemacht beim decoder kein isolirung so das der decoder kaputt gegagen wehr und lange kabel
@Rico,

gute Empfehlung, aber wohl doch für den Einen oder Anderen etwas zu anspruchsvoll.

Gruß aus Nordertown
Ach nö....
die wurde reparirt und die sache ist fur mich erledigt
Hallo Andy,
hatte ich mir so was gedacht! "ggg"

LG
Bernd
weil habe genug problem wegen rosen krieg muss zum zweiten mal vor gericht

das koste mir ein haufen geld und nerven
Hi!
Es gibt in diesem unseren Land ne Riesenanzahl von hier Geborenen und Aufgewachsenen, wo net richtig Deutsch sprechet und a gar net amol schreibe könne.
Nicht mal nach mehrmaliger Aufforderung zum langsamen Wiederholen war das möglich. Selbst öfter erlebt, darum Chapeux vor dem ono73 mit dem spanisch klingenden Realnamen, ich habe alles von ihm problemlos begriffen.
Also bitte....!
ich bin aus italien
Oh sorry, das war hoffentlich keine Beleidigung.
Pace ragazzo!
Hallo zusammen,
ich kann nur "hessich"!
LG
Bernd
Unt a bissele Hochdeitsch gell.
Hi

Auch wenn das Ganze einen ärgert, sollte man es jetzt abhacken und vergessen. Warum soll man sich damit nur noch weiter belasten?

Strafrechtlich ist die Geschichte durch. Betrug lag ja nie vor, wie schon von einigen zuvor beschrieben haben.
Zivilrechtlich sieht es ganz anders aus. Hier besteht durchaus Hoffnung, vor einem Gericht zu gewinnen. Nur würde ich dieses Risiko nicht eingehen, da man als Kläger nicht alles beweisen kann. Wer denkt schon dran, alles fotografisch und dokumentarisch vor dem Versand festzuhalten? Wie soll ich zum Beispiel beweisen, dass der Umbauer Schuld für Beschädigungen beim Verpacken, Versand ist? Dieser wird es einfach auf dem Versender schieben und Du stehst dann als blöder Dritter da. Den ganzen Stress würde ich mir nicht antun.

Was mich nachdenklich stimmt, wie kommt man an solchen einen Typen heran?
Gut es waren die Kleinanzeigen, hatte dieser Mann besonders günstige Preise oder wie warb er für sich?
Sicherlich werden weitere wie er auftauchen und seine "Kunden" finden. Es wäre deshalb mal ganz interessant, wie solche Typen um ihre Kunden werben. Zumal ich es auch nicht ganz verstehe, sofort mehrere Lokomotiven an einen Unbekannten zu verschicken. Ich persönlich hätte erst einmal eine geschickt und mir das ganze Prozedere angeschaut. (Die Lok hätte auch futsch sein können)
Danach hätte man es langsam steigern können.
Man kann schon den Verlust begrenzen, wenn man an solchen Sachen vorsichtiger herangeht. Es muss erst einmal ein Vertrauen aufgebaut werden, wie ich finde. Das gilt natürlich auch für Händler.
Bitte nicht böse verstehen, nur wird es solche Typen immer geben. Der effektivste Schutz davor ist grundsätzliches Mißtrauen.

Gruß
Ahoi!

Ach blauer Blitz ohne Namen. Es macht schon einen Unterschied, ob ich jemanden darauf aufmerksam mache, dass er sich evtl. in einem strafbaren Bereich reinbewegt oder ob ich jemanden auch unter dem Vorwand des Gedankenspiels ein schädliches Verhalten unterstelle. Aber im Ergebnis ist beides nicht justiziabel.

Halle Bernd. Ich habe nicht gesagt, dass 100 Euro oder 800 Euro kein Geld sind. Es ist nur leider so, dass in diesem Bereich die Kosten eines zivilrechtlichen Prozesses im Vergleich zur erstreitbaren Summe sehr hoch sind. Das liegt an der Degression der Gerichts- und Anwaltsgebühren. Und wenn ich weiss, dass selbst bei gewonnenem Gerichtsverfahren der Beklagte keinerlei MIttel hat um weder die eigentliche Forderung, noch die Kosten des Verfahrens zu begleichen, dann ist es leider keine rechtliche, sondern eine wirtschaftliche Frage, ob ein solches Verfahren Sinn macht. Denn die Kosten muss ich vorstrecken. Ich zahle also erstmal um dann einen Titel zu haben, den ich auf absehbare Zeit nicht vollstrecken kann, ergo ich zahle nochmals in der Hoffnung irgendwann Geld zu bekommen. Das Risiko muss jeder für sich selber abwägen. Ich persönliche tendiere da eher zum Abhacken und Mund abwischen.Was will ich mich 30 Jahre mit einem Schuldner rumärgern. Rechne mal aus wieviel Minuten Lebenszeit man sich damit kaput macht. Aver jeder wie er mag.

So und das Schweineschnäuzchen finde ich sehr süss. Und da gab es ein schönes Arnoldmodell. Aber das ist hier der falsche Fred.......

Cheers
Jens
sebisr das ist nur schlecht gemachter arbeit mehr nicht


Hallo,

also da zwei vermutlich deutsche Muttersprachler abhacken statt abhaken, so ist Onos Schreibweise doch zu verschmerzen. Obwohl, wenn er sich etwas mehr konzentriert und nochmal liest vorm Abschicken, wird das sicher besser.

VG
Nico
Du meinst die Deutschsprachigen auch, richtig?
Hallo,
ich möchte mich über dieses Thema das letzte mal äußern.
1.) Ich werde wenn erforderlich jeden des es wünscht die Adresse bzw E-Emailadresse mitteilen man möge mich an meine e-Mailadresse anschreiben diese ist kalle0123@yahoo.de
2. Ich werde keinen Zivilprozess anstreben, ich werfe kein gutes Geld schlechtem hinterher.
3. Es wurde von mir auch ein Vertrauen aufgebaut, wir haben und in Bochum Dahlhausen
    getroffen dort hat er mir 3 Loks über geben welche ich aber vor Ort nicht überprüfen        konnte zuhause angekommen habe ich die Katastrophe festgestellt Ihn sofort angerufen und
er hat sich bereit erklärt das in Ordnung zu bringen, aber dann begann die ganze Katastrophe.
Ich habe mittlerweile die Loks einen Profi bzw. einen sehr netten Privatmann aus Bielefeld
gefunden welche die Loks mittlerweile  fast alle bis auf 2 Stck die auf den Versandwege
zerstört wurden instandgesetzt. Diese 2 habe ich mittlerweile durch andere ersetzt.
Ohne Anwaltsgebühren bin ich jetzt über 1000 Euro und ich sehe das "Dummheit muß bestraft werden". Wir haben so ein tolles Hobby aber ich wäre niemals darauf gekommen
das es Modellbahner gibt  die sowas machen, aber heute ist wohl vieles möglich.
Da ich schon etwas älter bin und von HO über Gartenbahn, N zur Spur 1 und jetzt  wieder
Spur n kann ich nur sagen das dieses früher nicht möglich war
mit freundlichen Grüßen

kalle0123
Hallo,

ich hab mir auch mal von privat was fräsen lassen, es stellte sich heraus das war mit dem Dremel freihand gemacht, und eine Seitenwand des Chassis war etwas durchsichtig geworden, worauf mich der Ausführende bei Übergabe aber korrekt hingeiwesen hatte. Allerdings hatte der "Ausrutscher" keinen funktionellen Einfluss und die Arbeit hatte nur ein besseres Trinkgeld gekostet, alles gut.

Im Ggs. dazu ist gegenständlicher Fall wohl auf Selbstüberschätzung des "Lokwärters" zurückzuführen. Was in H0 noch gehen mag, führt in N zu Fehlfunktion oder Totalschaden.

Grüße, Peter W.


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