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THEMA: Signale auf Nebenstrecke bei Stumpfgleisen
Ich habe einige Fragen zu meiner Nebenstrecken - Anlage was die Signalanordnung angeht (siehe Bild):
Welche Signale sind im Bahnhofsbereich wirklich erforderlich? Nur Einfahrsignale? Oder benötigt man auch Ausfahrsignale wegen der vielen Weichen im Bahnhofsbereich?
Es wäre nett wenn mir jemand einen Rat geben könnte.
Viele Grüße
Marcus
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du brauchst hier für die Zugfahrten von den drei Bahnsteigen insgesamt vier Ausfahrsignale. Für die beiden Prellböcke benötigt du bei planmäßigen Zugfahrten Richtung Prellbock noch eine Sh2-Tafel am Prellbock.
Ein Einfahrtsignal müsste pro Fahrrichtung ausreichen.
Grüße
Markus
anbei ein Link zur Signalisieren.
Auf Nebenbahnen sind Licht- oder Formsignale nicht zwingend erforderlich.
Der Betrieb kann auch nur durch Signalschilder geregelt werden.
Nebenbahnen können im vereinfachtem Nebenbahnbetrieb geleitet werden.
Stichwort Zugleitbetrieb.
http://www.stellwerke.de/signal/deutsch/ne.html
Gruß Andy
es ist nicht zwingend erforderlich dass du 4 Ausfahrsignale aufstellen musst, es reicht ein Sammelausfahrsignal dafür aus.
Der Zug fährt ja nicht nur ab wenn das Signal auf grün steht, sondern erst wenn der Fahrdienstleiter den Auftrag dafür gibt....durch den Pfiff zum Abfahren.....gleichzusetzen mit dem Lichtsignal Zp9.
Einfahrsignale können durch Trapeztafeln ersetzt werden.
Gruß Andy
wie immer viele Varianten von einfach bis teuer:
Trapetztafel in der Einfahrt, keine Ausfahrsignale
Einfahrsignal, keine Ausfahrsignale
Einfahrsignal, EIN Gruppenausfahrsignal
Einfahrsignal, Gleissperrsignale an jedem Gleis, EIN Gruppenausfahrsignal
Und noch unsinniger:
Einfahrsignal und an jedem Gleis ein Ausfahrsignal
Die Menge an Weichen ist völlig egal, es geht um die Verkehrsdichte und Geschwindigkeiten, die auf der Strecke und im Bahnhofsbereich gefahren werden.
Als Ende der Zugstaße ist dann noch die Sh2 Tafel an jedem Prellbock nötig. Sh0 ist definitiv falsch!
Gruß
Klaus
das mit Sh2 habe ich korrigiert, die Sh0-Tafel ist natürlich für Zugfahrten falsch und nur für Abstellgleise im Rangierbereich vorgesehen.
Eine Variante hast du aber noch vergessen: Gar keine Signale (vereinfachter Nebenbahnbetrieb). Oder ist hier eine Trapeztafel dann das Minimum?
Grüße
Markus
wäre die Sh0-Tafel am Prellbock bei einer Anschlussstelle (eine Weiche) richtig?
Viele Grüße
Klaus
Trapeztafeln sind das Minimum, welches anstelle von Einfahrsignalen steht.
Wenn die Trapeztafel fehlen eürde, dann wäre keinerlei Betriebsordnung gegeben und jeder Zug würde blind in den Bahnhof einfahren.
Nicht auszumalen was dann bei fehlerhafter Zugmeldung des Zugleiters im Bahnhof passieren könnte.
Der Zug hat an der Trapeztafeln zu halten und macht sich durch einen Achtungspfiff auf sich aufmerksam.
Höchstgeschwindigkeit auf solch einer Strecke beträgt 60kmh.
In Ausnahmefällen 80 kmh, welche vom Betriebsamt genehmigt sein muss.
Es kann noch in der Fahrplanverordnung diverse Zusätze geregelt sein, welche als "Zu" bezeichnet sind.
Gruß Andy
Vornehmlich aber für Rangierfahrten.
Bei Gruppenausfahrsignalen aber auch für Zugfahrten.
Es ist auch an Prellböcken erlaubt.
Gruß Andy
Zitat
Es ist auch an Prellböcken erlaubt.
Aber nicht am Ende für Zugfahrstraßen. Da gehört nur ein Sh2 hin.
Zitat
Eine Variante hast du aber noch vergessen: Gar keine Signale (vereinfachter Nebenbahnbetrieb). Oder ist hier eine Trapeztafel dann das Minimum?
Irgendein Signal muß in der Einfahrt stehen. Die Trapeztafel ist also das Minimum.
Gruß
Klaus
Sh0 ist für Zug- und Rangierfahrten zulässig, auch an Prellböcken.
Sh2 ersetzt quasi das haltzeigende Hauptsignal.
Gruß Andy
Gruß
Klaus
http://www.google.de/url?sa=t&source=web&am...Uin_wG-IS4Z7a4kKanAQ
http://www.google.de/url?sa=t&source=web&am...9u_BlsfgJZndi8LomzsA
http://www.stellwerke.de/signal/deutsch/sh.html
Gruß Andy
Zitat
Sh 2 - (Schutz-)Halttafel
... als Deckungssignal von beweglichen Brücken, als Gleisabschlußsignal an Prellböcken an Einfahrstumpfgleisen ...
Und genau darum geht es! EINFAHR-Stumpfgleise.
Leg Dich also wieder hin. Du kannst ja machen was Du willst, aber versuch nicht andere in die Irre zu führen. Sh0 ist am Ende einer Zugfahrstraße am Prellbock FALSCH!
Bin gespannt wie lang der Unfug noch geht...
Gruß
Klaus
Es stimmt, das Sho für Zug- und Rangierfahrten gilt, das impliziert aber nicht, dass es als Abschlusssignal auf einem Prellbock bei Zugfahrten zulässig ist. Es meint nur, dass Du an ein einem Sh0 anhalten musst, wenn Dir als Zugfahrt eins begegnet. Es ist aber nicht die übliche Funktion, das zu tun (Es kann Ausnahmen geben, wie Du selber gesagt hast, aber das trifft nicht auf Prellböcke zu)
Sh2 ist explizit auch für das Abschließen eine Enfahrstumpfgleises vorgesehen - Das ist auch in der von Dir selbst verlinken Quelle (der ESO) in der AB 86 so aufgeführt.
Also wenn man keine Ahnung hat...
PS.: Das alles gilt unter der Prämisse, uns im Bundesbahnland aufzuhalten, bei der Reichsbahn war das zulässig (Leipzig Hauptbahnhof hat meines Wissens nach Sh0). Daber aber der TE aus Bremen kommt, würde ich davon erst einmal nicht ausgehen.
Als Beleg Gegenbeleg akzeptiere ich nur das Foto eines Prellbocks, auf den Zugfahrten zugelassen sind in Westdeutschland
Gruß
Dirk
Hast du schlechte Laune?
Vorschlag :
Du ignorierst mich und ich dich.
Aber ich finde es absolut unnötig permanent hier falsche Dinge zu schreiben. Es ist kein Problem, wenn man mal der falschen Meinung ist. Dazu gibt es ja Foren zum Erfahrungs- und Wissensaustausch. Wenn man aber die Argumente der anderen ignoriert und sich nicht mal die Mühe macht, die Links, die man selber als "Beweis" einstellt, zu lesen, dann ist es irgendwann auch mal gut.
Es gibt viele Dinge, da geht es um Meinungen. Hier aber ist nach Fakten gefragt worden. Und da kann man nicht rumschwafeln. Es gibt da klare und auch für Laien durchaus erhältliche und verständliche offizielle Unterlagen, die den Sachverhalt erklären und belegen. Zudem reicht ein Blick auf das Vorbild aus. Des weiteren hilft auch die Internetrecherche, die in diesem Fall ebenfalls korrekte Ergbnisse liefert, was ja nicht immer der Fall ist.
All das scheinst Du zu ignorieren und führst damit Leser auf die falsche Fährte. Muß das sein? Du hast Dich einfach geirrt und damit ist es doch auch gut.
Jedenfalls bringt Deine dauerhafte Wiederholung der Unwahrheit hier niemanden weiter.
Und keine Sorge... anderer Leute Unkenntnis macht mir keine schlechte Laune
Gruß
Klaus
ist es #4 richtig, daß bei Personenzügen auf Nebenbahnen Gruppenausfahrsignale verwendet werden können? Ich dachte, die werden nur für "Gütergleise" verwendet.
Grüße
Martin
fein formuliert.
ich zitiere mal das Alba Modellbahn Signalbuch auf Seite 70:
Zitat - Antwort-Nr.: | Name:
Stumpfgleise, auf denen überwiegend Zugfahrten stattfinden, werden durch das Schutzhaltesignal abgeschlossen
https://de.wikipedia.org/wiki/Schutzsignal
Die Prellböcke von Fleischmann haben ab Werk die Sh0-Tafel. Habe meiner daher im Bereich der Einfahrstumpfgleise die Prellböcke mit Sh2-Tafeln versehen. Habe mal ein Bild mit sechs Schutzhaltesignalen und eines mit einer Sh0-Tafel angehängt.
Es mag ja sein das man bei so einer kleinen Anlage mit einer Trapeztafel als festes Signal auskommt. Ich würde aber als Modellbahner lieber ein paar Viessmann-Formsignale aufstellen um die Anlage ein wenig interessanter zu machen. Was spricht gegen vier Ausfahrsignale? Früher gab es auf manchen Nebenstrecken "ins Grüne" einen immensen Ausflugsverkehr mit Zusatzzügen. Das wäre doch eine Rechtfertigung für eine ("unsinnige") Aufstellung von vier Ausfahrtsignalen
Grüße
Markus
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Zitat
ist es #4 richtig, daß bei Personenzügen auf Nebenbahnen Gruppenausfahrsignale verwendet werden können? Ich dachte, die werden nur für "Gütergleise" verwendet.
Auch auf Hauptbahnen findet man bisweilen noch Gruppenausfahrsignale für Gleise mit Personenverkehr. Neu eingerichtet wird so etwas aber wohl nicht mehr.
Die Besonderheit der (vereinfachten) Nebenbahn wäre, daß dieses Gruppenausfahrsignal nicht mal die Gleissperrsignale davor hätten. Betrieblich wäre dann immer noch der Abfahrauftrag der lokalen Aufsicht notwendig, meist in Person des Fahrdienstleiters ausgeübt. Der Sicherheitsgewinn durch das gemeinsame Gruppen-Ausfahrsignal liegt also nicht in der Vermeidung von Flankenfahrten, sondern in der Sicherung der Strecke, ggf. dann sogar mit Erlaubnis & Streckenblock.
Zitat
Der Zug fährt ja nicht nur ab wenn das Signal auf grün steht, sondern erst wenn der Fahrdienstleiter den Auftrag dafür gibt....durch den Pfiff zum Abfahren.....gleichzusetzen mit dem Lichtsignal Zp9.
Auch grober Unfug!
Der Abfahrauftrag kann mündlich durch die Aufsicht erteilt werden ( Das Rotkäppchen sagt dem Lokführer einfach "abfahren" ) oder das Signal Zp9 ( die grüne Kelle ) wird gezeigt. Ein ortsfestes Lichtsignal Zp9 wird man wohl hier nicht aufstellen, da könnte man ja gleich ein Sperrsignal benutzen. Der Pfiff ist einfach nur ein Achtungssignal und warnt die Reisenden am Bahnsteig und macht ggf. das Personal auf der Lok darauf aufmerksam, daß der "Onkel" die Kelle in der Hand hat und diese gleich zeigen wird. Einen Hinweis im Signalbuch, daß der Achtungspfiff einen Abfahrauftrag ersetzen könnte, wird man wohl nirgends finden, außer in diesem Forum hier
Gruß
Klaus
nach all dem Unfug hier hätte ich noch einen Beitrag zur Sache...
Für die Version "nur Trapeztafel" fehlt dann aber am Durchgangsgleis noch je eine H-Tafel pro Richtung!
Gruß
Roger
jetzt muß ich doch mal (unbekannter Weise) für Andy2.0 in die Bresche springen.
Die Frage nach der Kennzeichnung des Gleisabschlusses eines *Einfahr*Stumpfgleises bedarf meines Erachtens zunächst eine Definition des zu betrachtenden Zeitraums; bis 2008 gilt der von Klaus (vehement) vertretene Grundsatz, daß die Gleisabschlüsse in Einfahrstumpfgleisen durch Signal Sh 2 zu kennzeichnen sind.
Seit nunmehr über 7 Jahren hingegen ist im Signalbuch (Ril 301.0601 Abschnitt 1 Absatz (3)) zu lesen:
(3) Die Signale Sh 0 und Sh 1 werden verwendet am Sperrsignal, Gleissperrensignal (Formsignal) und Abschlusssignal von Stumpfgleisen.
(Anmerkung von mir: Die Verwendung von Signalen Sh 1 als Abschlusssignal von Stumpfgleisen halte ich für gewagt!)
Aao wird in Absatz 6 geschrieben:
(6) Signale Sh 0 an Gleisabschlüssen, die Stumpfgleiseinfahrten begrenzen, sind bei Dunkelheit beleuchtet. Übrige Signale Sh 0 und Formsignale Sh 1 sind rückstrahlend oder beleuchtet, wenn der Betrieb es erfordert.
--> Die Verwendung des Signals Sh 0 zur Kennzeichnung des Gleisabschlusses eines Einfahrstumpfgleises ist zulässig.
Gleichzeitig wird im Signalbuch (Ril 301.0601 Abschnitt 4 Absatz (3)) geschrieben:
(3) Das Signal [Signal Sh 2] wird verwendet als
- Wärterhaltscheibe,
- Abschlusssignal eines Stumpfgleises.
Die letzte Zeile ist mit einem Änderungshinweis (*) versehen, d.h. diese Zeile lautete in der vorhergehenden Version noch anders.
Anbei die beiden Fundstellen noch als Schirmschuß.
Den gewünschten Bildbeweis eines Einfahrstumpfgleises kann ich auf Grund der örtlichen Entfernung leider nicht ad-hoc liefern, ich verweise hier jedoch auf den Bahnhof Korntal, Gleis 7. Hier ist Signal Sh 0 am Gleisabschluß angebracht, der Gleisabschluß ist Fahrstraßenziel der Einfahrzugstraße h7.
Grüße,
Johannes
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das Signalbuch erlaubt also beides am Ende von Stumpfgleisen: Sh 0 wie Sh 2, wobei ich die Änderung ab 2008 so verstehen würde, daß bei neuen Signalbauten nur noch Sh 2 zu verwenden ist, bestehende Sh 0 aber nicht ersetzt werden müssen.
In der Tat ist aber schwer erklärlich, warum das Signalbuch Sh 1 als "Abschlusssignal von Stumpfgleisen" zuläßt.
Gruß, Markus
in welche Richtung das Reglement bei Neuaufstellungen geht, dürfte sich nur durch Blick in die Planungsrichtlinien der EIU feststellen lassen; auf diese habe ich aber keinen Zugriff. (Richtliniengruppe 8xx).
Aus der Praxis ist ein wildes Mit- und Durcheinander zu beobachten. Persönlich fühle ich mich der (späten) Epoche IV vebunden - und daher kommt für mich ein Sh 0 am Gleisabschluß eines Einfahrstumpfgleises nicht in Frage, genauso wie ich ein Sh 2 am Nebengleis (Definition gem. EBO § 4 (11)) nich selbst verbauen würde.
Leider wird zunehmend durch den Entfall von feststehenden, nur in Ausnahmefällen örtlich aufgeweichten Grundregeln dem Betriebseisenbahner die Orientierung in seiner Berufswelt immer weiter erschwert. War es doch bis 2008 (im Geltungsbereich der DS 301) so, daß ein auf einem x-beliebigen, ihm unbekannten, Bahnhof ausgesetzen Triebfahrzeugführer mit einem Blick erkennen konnte, in welche (Stumpf-)Gleise dieses Bahnhofs mit Hauptsignal eingefahren werden konnte. Ob das unbedingt schlecht war?
Grüße,
Johannes
ich bin gerade total geflashet. Was ihr alles wisst. Hammer.
Meinen Respekt
Beste Grüße
Guido
Insgesamt muss man bei der Beantwortung der Eingangsfrage erstmal festlegen, WANN und WO die Anlage angesiedelt ist. Zum Thema Gleisabschluß werden ich dann mal noch ein GSP0 in den Ring *lach*
LG Peter
Weiß jemand, wie das zu DRB-Zeiten (Epoche II) geregelt war? Ich bin bei Noßke auf die Schnelle nicht fündig geworden...
Zur Frage wann und wo die Anlage angesiedelt ist: Sie soll eine "moderne" Nebenbahn darstellen und in Deutschland angesiedelt sein.
Unter anderem soll dort die BR 646 in der DB Regio - Farbe fahren.
Nein das war nur ein Witz.
Viel Spaß noch damit.
Ich hatte auch mal eine solche Frage gestellt, und sehr kompetente Lösungen erhaltrn. Danke an die alten Mitstreiter...
Rainer
Wir hatten am Bock Sh0 und zwar so lange bis ein Kollege denselben mal verschoben hat, dann kommt bis zur Reperatur ein Sh2 hin auch der Hinweis mit der Einfaht stimmt, wenn Zugfahrten da enden steht Sh2. Sh2 Tafeln werden auch auf die Tore im Lokschuppen gemalt weil auch einzeln fahrende Loks hier vor der Tür ihre Zugfahrt beenden (können).
Gruß Jens
ich weise nochmal auf meinen Beitrag #23 hin. Bezogen auf die Jetzt-Zeit ist am Gleisabschluß beides zulässig, unabhängig davon ob es sich um Einfahrstumpfgleis handelt oder nicht.
Eine Situation, in der ein Schuppentor als Zielelement einer Zugfahrstraße (ausgenommen irgendwelche speziellen Situationen auf Nebenbahnen) darstellt, wäre mir nicht bekannt. Hier wird in der Regel Signal Sh 2 verwendet, weil in der ESO geregelt ist, daß der durch Signal Sh 2 ausgesprochene Auftrag zu Halten dadurch beseitigt werden kann, daß das Signal weggeklappt, gedreht oder sonstwie beseitigt wird. Signal Sh 0 läßt das so nicht zu, hier wäre Sh 1 fällig. Das läßt sich am Schuppentor nicht unbedingt trivial erreichen -> Sh 2 verschwindet beim falten/klappen der Tore -> Tf kann fahren, da Halteauftrag ordnungsgemäß verschwunden. :)
Grüße,
Johannes
http://www.ebay.de/itm/281791761297?_trksid=p20...e=STRK%3AMEBIDX%3AIT
Danke für eure Hilfe. :)
Grüße Andreas
Bei Darstellung so später Zeiten würde ich dem Bahnhof auch EIn- und Ausfahrsignale spendieren. Am besten Ks-Signale :D
Grüßle,
Johannes
Genau lesen
Ich habe ja auch von einer Signalisierung des Prellbocks gespochen unabhängig der Ein-Ausfahrsignalisierung.
Grüße Andreas
Sh0 am Prellbock ist durchaus weit verbreitet, siehe hier:
https://www.google.de/search?q=prellbock&bi...Ig8KHXBYBXQQ_AUIBigB
Gruß, Thomas
Für mich klingt das übersetzt so: Wollen Sie ein Mohn- oder ein Vollkornbrötchen? Mohnbrötchen sind weit verbreitet... Danke auch
Gruß
Klaus
Der Zug hat an der Trapeztafeln zu halten und macht sich durch einen Achtungspfiff auf sich aufmerksam.
[/quote]
Hi
In #7 wird die Trapeztafel erwähnt. Der Zug meldet sich am Bahnhof an durch Achtungspfiff. Wie bekommt er dann seinen Auftrag das er kommen darf?
Früher war es so, das eine im Bahnhof befindliche Rangierlok Vom Fahrdienstleiter den Auftrag bekam ein entsprechendes Gegensignal zu "pfeifen". Was ist, wenn keine Lok im Bahnhof ist? Pfeift dann der Fahrdienstler selber? Die Entfernung Bahnhof - Trapeztafel war oft über 1 km , der Abstand war nötig um Rangiereinheiten Spielraum zu lassen (Bis zu Rangier Halt Tafel). Wer kann Auskunft geben? Aber bitte keine Vermutungen.
Gruß elber
Für die im Fahrplan bestimmten Züge, die an der Trapetztafel halten, kann auf verschiedene Weise das Signal "kommen" signalisiert werden.
* ) Pfiff, z.B. mit der Lokpfeife einer im Bahnhof stehenden Lok "lang kurz lang", das ist das Morsezeichen für "K" wie "kommen". ( Zp 11)
*) Zugbahnfunk oder heute GSM-R. Mündlicher Auftrag "kommen".
*) Leuchte auf dem Signal ( weißes Licht ), hier wird meist auch einfach das Zp.11 als Lichtzeichen "gemorst". Mag auch Stellen geben, wo einfach das Licht angeht.
* ) Streckenfernsprecher bzw. Rufsäule an der Trapetztafel. Triebfahrzeugführer ruft dann einfach den Fahrdienstleiter oder Zugleiter, je nach Betriebsart, an. Dann bekommt er entsprechend den mündlichen Auftrag an der Tafel vorbei zu fahren. Kein Befehl!
Zitat
Trapeztafel war oft über 1 km , der Abstand war nötig um Rangiereinheiten Spielraum zu lassen (Bis zu Rangier Halt Tafel).
Ich kenne selbst keine Stelle, wo eine Rangierhalttafel gegen eine Trapetztafel aufgestellt ist. Das macht nach meiner Meinung keinen Sinn, weil:
* Erwartet man einen Zug, dann ist das Rangieren zeitig vorher einzustellen.
* Einen möglichen Achszähler für den Streckenblock könnte man auch direkt an die Trapetztafel oder gar dahinter plazieren.
* Automatischer Streckenblock dürfte eher selten Anwendung finden...
Das ich solche Stellen nicht kenne, heißt aber nicht, daß es sie nicht gibt. Entsprechende Nennung wäre nett! Danke
Gruß
Klaus
da auf solchen Strecken für gewöhnlich nur die eine Lok unterwegs ist, kann man an der Trapetztefel "auf Durchzug schalten", da die Fahrstraße in den Bahnhof noch von der letzten Ausfahrt von dort gestellt und verriegelt ist.
Sollte doch eine zweite Einheit unterwegs sein, so ergeht durch den Streckenfahrdienstleiter Anweisung/Befehl an der Trapeztafel zu halten, Weiterfahrt dann wie von dir beschrieben (nach Verriegelung der Fahrstraße!) durch die Lok/Rangierabteilung vor Ort per Pfeifsignal.
Einen Fahrdienstleiter wird es dort vor Ort bei dem vereinfachten Zugleitbetrieb wohl kaum geben...
Gruß
Roger
Aus Richtung Schwieberdingen trifft der Tf dort Signal Ne 1 - Ra 10 - Einfahrweiche an. Ob diese Situation mit dem Umbau letztes Jahr beseitigt wurde, weiß ich auswendig nicht. Kann am Freitag aber mal nachschauen und ggf. ein Photo machen.
Grüßle,
Johannes
Ks-Signale waren auch mein Plan. Allerdings finde ich keine in Spur N auf Ebay. :( Weiß jemand ob die überhaupt für N angeboten werden?
Zitat
da auf solchen Strecken für gewöhnlich nur die eine Lok unterwegs ist,
Nö, das ist bei weitem nicht so. Ich kenne eine ganze Reihe von Bahnhöfen wo regelmäßig Züge kreuzen und dem entsprechend an der Trapetztafel jeweils ein Zug laut Fahrplan zu halten hat. In diesem Fall wird er vom zu Erst eingefahrenen Zug in den Bahnhof gerufen.
Zitat
kann man an der Trapetztefel "auf Durchzug schalten",
Ich weiß nicht, was Du an einer Trapetztafel schalten willst. Das ist ein Blechschild, da bewegt sich nichts und es gibt auch keine Stellwerkseinrichtung für diese Tafel, bei der man irgendwas bedienen könnte. Wo also bitte willst Du was "schalten"?
Zitat
da die Fahrstraße in den Bahnhof noch von der letzten Ausfahrt von dort gestellt und verriegelt ist.
Fahrstraße? Fahrweg kann ich glauben. Aber Fahrstraßen sind singnaltechnisch gesicherte Fahrwege. Da es hier keine abhängigen Signale gibt, gibt es keine Fahrstraße.
Zitat
Sollte doch eine zweite Einheit unterwegs sein, so ergeht durch den Streckenfahrdienstleiter Anweisung/Befehl an der Trapeztafel zu halten,
Kann ich mir auch nicht vorstellen. Denn die Fahrdienstvorschrift sagt ja "... an der im Fahrplan bestimmte Züge zu halten haben". Es ergeht also kein Befehl oder Anweisung des Fahrdienstleiters, sondern bereits im Fahrplan wird der Halt an der Tafel festgelegt. Der Fahrdienstleiter kann dann die Weiterfahrt an diesem Punkt erlauben. Einen Fahrplan für den Zug auszugeben, bei dem dann später der Fahrdienstleiter einen Halt per Befehl erteilen muß, wäre eine sicherheitstechnische Katastrophe!
Zitat
Weiterfahrt dann wie von dir beschrieben (nach Verriegelung der Fahrstraße!) durch die Lok/Rangierabteilung vor Ort per Pfeifsignal.
Riegel? Fahrstraße? Siehe oben. Ich hoffe, es handelt sich nur um unklar verwendete Begriffe
Zitat
Einen Fahrdienstleiter wird es dort vor Ort bei dem vereinfachten Zugleitbetrieb wohl kaum geben...
Beim Zugleitbetrieb gibt es gar keinen Fahrdienstleiter, sondern einen Zugleiter. Und wo dieser physisch sitzt, ist doch völlig unerheblich.
Hinsichtlich der betrieblichen Regelungen an der Trapeztafel gibt es auch keine Unterscheidung zwischen Zugleit- und "normalen" Zugbetrieb. Im Fahrplan steht, wer an der Tafel zu halten hat. Bei unbesetzten Betriebsstellen mit planmäßiger Kreuzung darf der wartende Zug vom zu Erst eingefahrenen Zug zum "kommen" aufgefordert werden, wenn dies im Fahrplan so festgelegt ist. Weiteres Regeln z.T. ja die örtlichen Richtlinien.
Ansonsten hat der Fahrdienst- oder Zugleiter die Aufgabe die Weiterfahrt des stehenden Zuges zu veranlassen. Dazu gibt es die oben beschriebenen Möglichkeiten, von denen GSM-R nach meiner Beobachtung derzeit eine der meist genutzten ist. Aber auch die Funzel auf der Tafel kommt bei Neubauten vor, wie zum Beispiel auf der Strecke Gummersbach über Marienheide weiter nach Brügge.
Gruß
Klaus
Zitat - Antwort-Nr.: | Name:
Zitat
da auf solchen Strecken für gewöhnlich nur die eine Lok unterwegs ist,
Nö, das ist bei weitem nicht so. Ich kenne eine ganze Reihe von Bahnhöfen wo regelmäßig Züge kreuzen und dem entsprechend an der Trapetztafel jeweils ein Zug laut Fahrplan zu halten hat. In diesem Fall wird er vom zu Erst eingefahrenen Zug in den Bahnhof gerufen.
Klaus,
den Unterschied zwischen Rangiertätigkeit und einer planmäßigen Zugbegegnung kennst du aber schon, oder???
verwirrte Grüße
Roger
Können wir Deiner Verwirrung Einhalt gebieten?
Gruß
Klaus
ich schule ja noch die Bildbeweise zum Einfahrstumpfgleis mit Sh 0 am Gleisabschluß und zur Rangierhalttafel, die eine Trapeztafel gegenüber hat -> siehe angehängte Bilder. Aufgenommen heute im Bf Korntal (Gleis 7, Bilder 1+2) und Bfu Münchingen (Zugleitbetrieb nach FV-NE, Einfahrt aus Ri Schwieberdingen, Bilder 3-5).
@Klaus: Im Regelfall dürften die Weichen auf den unbesetzten Bahnhöfen (und anderen Betriebsstellen mit Weichen) in geeigneter Form verschlossen sein. Oft erfolgt dieser Verschluß in sog. Schlüsselwerken (vgl. http://www.stellwerke.de/bilder/nsfd.html). Wenn hier der Zf-Schlüssel entnommen werden kann, würde ich schon von einer Fahrstraße sprechen, die eingestellt ist. (Auch wenn die Fahrstraße nur auf "Einstellung" geprüft/überwacht ist und nicht auf Freisein.)
Rogers Einwand kann ich ebenfalls nicht folgen... *gespannt bin*
Grüßle,
Johannes
Die von Zimmer_81 zu diesem Beitrag angefügten Bilder können nur von registrierten Usern gesehen werden - Login
[quote]Im Regelfall dürften die Weichen auf den unbesetzten Bahnhöfen (und anderen Betriebsstellen mit Weichen) in geeigneter Form verschlossen sein. Oft erfolgt dieser Verschluß in sog. Schlüsselwerken (vgl. http://www.stellwerke.de/bilder/nsfd.html). Wenn hier der Zf-Schlüssel entnommen werden kann, würde ich schon von einer Fahrstraße sprechen, die eingestellt ist. (Auch wenn die Fahrstraße nur auf "Einstellung" geprüft/überwacht ist und nicht auf Freisein.)
[quote]
Nach der Begriffsdefinition sind bei Fahrstraßen die Signale aber Abhängig vom Sicherungszustand des Fahrweges. Und hier gibt es keinerlei Abhängigkeit zwischen dem Signal ( mündlicher Auftrag zur Vorbeifahrt, bzw. im Fahrplan kein Halt, bzw. Fahrauftrag ) und dem Sicherungszustand der Weichen usw. Wäre ein von Hand zu stellendes Signal über Schlüsselabhängigkeit gesichert, dann würde ich das auch eine Fahrstrasse nennen, aber so eben noch nicht
Gruß
Klaus
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