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THEMA: Schmerzensgeld f. Lokführer v. Hinterbliebene

THEMA: Schmerzensgeld f. Lokführer v. Hinterbliebene
Startbeitrag
stefanswelt - 20.09.11 12:18
Hallo Zusammen,

sicher kein leichtes Thema, aber das habe ich gerade gelesen:

http://www.n-tv.de/ratgeber/Lokfuehrer-kriegt-Schmerzensgeld-article4340821.html

Grundsätzlich finde ich das gut, auch wenn es natürlich die Hinterbliebenen zusätzlich belastet. Aber auch der Lokführer (oder Triebfahrzeugführer ) ist ein Opfer und insofern finde ich es gut, dass hier ein Betroffener diesen als Musterprozess anzusehenden Weg gegangen ist.

Wie denkt ihr darüber?

Gruß

Stefan

Ein weiterer Schritt zur "Amerikanisierung" unserer Gesellschaft.
Wo ist die Grenze ?
Bekomme ich als Autofahrer Schmerzensgeld von den Enkeln, wenn ich Oma überfahre, die den Zebrastreifen nicht getroffen hat ?
Was ist mit dem jugendlichen Mopedfahrer, der tot in meiner Hecke hängt ?

Für einen Lokführer ist es ein Berufsrisiko. Wird er in irgendeiner Form während der Ausübung seines Berufs geschädigt, sollte dafür ausschliesslich die Berufsgenossenschaft zuständig sein .
Geld genug kassieren sie ja schliesslich.

Jürgen H.
Zitat

Für einen Lokführer ist es ein Berufsrisiko. Wird er in irgendeiner Form während der Ausübung seines Berufs geschädigt, sollte dafür ausschliesslich die Berufsgenossenschaft zuständig sein .
Geld genug kassieren sie ja schliesslich.




Kommt drauf an. Bei der Bundeseigenen Bahn ist die EUK zuständig und über die Gewerkschaft gibt es eh Familien Entschädigung (Bei tot eines Eisenbahners). Bei den privaten NE Eisenbahnen wäre es die Berufsgenossenschaft. Aber, ich finde das dies hier andere Hintergründe hat. Die Eltern mit soetwas zusätzlich belasten ? Hm ... Denke das hier Geld eine Rolle spielte. Ich habe bereits mehr als 4 Personenschäden mit Todesfolge gehabt. Mich persönlich lässt soetwas kalt, es verursacht bei mir keine Alpträume oder Mitgefühl. Habe danach nur starke Migräne. Danach Dienstauszeit und es geht wieder ... Aber jeder tickt anders !

LG Björn

Hallo Jürgen,

Zitat

Bekomme ich als Autofahrer Schmerzensgeld von den Enkeln, wenn ich Oma überfahre, die den Zebrastreifen nicht getroffen hat ?



Nee, Du bekommst garantiert mindestens eine Mitschuld; denn Omas überfährt man nicht.

Zitat

Was ist mit dem jugendlichen Mopedfahrer, der tot in meiner Hecke hängt ?



Der wird vom Bestatter abgeholt, und Deine Hecke bezahlt die Versicherung.

Gruß
K.U.Müller
Zitat

Der wird vom Bestatter abgeholt, und Deine Hecke bezahlt die Versicherung.


Ja sicher. Aber bis die Zinkkiste zugenagelt wird, muss ich den Anblick der verrenkten Gebeine ertragen. So 3-5000.- sollte da aber schon rauszuschlagen sein.( Plus Hecke natürlich)

Jürgen H.
@ Jürgen H.

Was Du beschreibst, sind Unfälle. Hier ging es aber um eine Selbsttötung, d.h. die Person hat sich absichtlich und bewußt vor den Zug geworfen. Er hat also den Lokführer vorsätzlich in seine Lebenskrise mit hineingezogen und ihn schwer belastet.

Die Entscheidung ist völlig richtig und zu begrüßen, auch wenn sie natürlich für die Hinterbliebenen keine leichte Sache ist.

Gruß,

Markus
Hallo zusammen,

als direkt Betroffener eines solchen Falles finde ich das sehr unangemessen, die Eltern / Hinterbliebenen mit Schmerzensgeldforderungen zu belasten.
Wenn man sich genauer mit dem Thema befasst oder wie in meinem Fall zwangsläufig befassen muß, dann ist der sog. Täter in Wirklichkeit nämlich selber das Opfer. Für Suizid gibts immer Gründe.
Die Hinterbleibenen haben hier genug zu ertragen und dann noch Schmerzensgeld zahlen müssen?

Was nicht heißt daß ich 1. Suizid für einen "vernünftigen" Ausweg aus einer bestimmten Lebenssituation halte und 2. der Lokführer nicht auch ein Opfer der realen Tat dann ist.
Trotzdem ist das Schmerzensgeld von den Eltern meiner Meinung nach nicht angebracht. Hier bekommt ja auch das Schmerzensgeld nicht der Lokführer, sondern dessen Frau - also auch schon ein juristischer Trick mit drin.


mke


Zitat

jeder tickt anders


Das ist wahr. Mir ist eine Frau vors Auto gelaufen, dank gute Bremsen hatte sie nur Prellungen. Meine Frau hat über eine Stunde gezittert, mir hat es relativ kalt gelassen, soll die dumme Pute gucken wo sie hinläuft.

Norman.
Hallo zusammen,

schwieriges Thema. Grundsätzlich ist es ja zu begrüßen. Aber ob das Schule machen soll ? Ich weiß nicht so recht. Nur mal ein fiktiver Fall: Lokführer (ledig) erhält Schmerzensgeld von Witwe (Ehemann hat sich vor den Zug geworfen) mit zwei Kindern, die nicht weiß, wie sie das finanzieren soll (weil der Haupternährer weggefallen ist). Das kann es doch auch nicht sein....

LG Stefan
Schmerzensgeld zugesprochen (bekommen) und tatsächlich (bei Leistungsfähigkeit) sind sicher verschiedene Paar Schuhe *mal ins Blaue spekuliert*

Gruss aus P, Jörg
@Markus :
Zitat

Was Du beschreibst, sind Unfälle. Hier ging es aber um eine Selbsttötung



Ja, stimmt. Es sind ja auch nur überspitzte Beispiele.  Ebenso denkbar wären aber auch Selbstmorde auf der Autobahn, die ja auch häufiger vorkommen sollen.
Und wo ist die Grenze im Kreis der Betroffenen ?  Hat nicht auch ein Feuerwehrmensch dann ein Anspruch, wenn er die Reste zusammenfegen muss, oder ein Polizist, oder ein beliebiger Ersthelfer, Autofahrer usw. ?
Nicht weit ist es dann zu einer Versicherung dagegen oder dafür. wir sind ja deutsch .

Jürgen H.
Anscheinend hat es den Lokführer wohl nicht so drastisch mitgenommen, sonst hätte er sich nicht solch eine Vorgehensweise aus den Fingern saugen können.
Da kam wohl der Familienrat zusammen und hat überlegt,wie man da noch nen Euro raushauen kann.
Auch gehe ich davon aus, dass der Lokführer sich klar und bewußt informiert hat, um sich einen eventuellen Erfolg einer solchen Klage anwaltlich "bescheinigen" zu lassen.

Wenn man also so nach solch einem Vorfall so cool ist, dann ist es nur eine kalte Handlung und Haltung des Lokführers.

Sind die Alpträume des Lokführers real, oder nur Vorwand?
Oder sind die alltäglichen Leiden, welche nun auf die Familie zukommen irreal?
Ist es irreal nun eine Beerdigung zu organisieren, all die Freunde und Bekannten der Familie, welche nun Trauerkarten schreiben, Abschied nehmen.
Ist es irreal, dass sich nun die Eltern Vorwürfe machen, sich fragen was sie falsch gemacht haben könnten?


Der Lokführer scheint zu cool zu sein, um sich darüber mal Gedanken zu machen.
Also gehe ich davon aus, dass es für den Lokführer nur ein dumpfer Knall am Puffer war....weil er sitzt sicher hinter Blech.
Und wenn ich einen Beruf ergreife, dann weiß man doch mit welchen Möglichkeiten man konfrontiert werden kann.


So abgebrüht muß man erstmal sein, um sowas durchzuziehen.


Stärke wäre es gewesen, wenn der Lokführer den Eltern ,Aug in Aug, sagen würde:
"Mein aufrichtiges Beileid. Es tut mir sehr leid und es geht mir auch sehr nah, aber ich konnte ihn nicht sehen, geschweige denn den Zug stoppen."

Wenn man richtig kalt drauf ist, dann kann der Job richtig lukrativ werden.
4mal im Jahr solch ein Unfall und man kann seinen Baukredit zwischenfinanzieren.


Gruß
Andy
Moin,

schade, dass wir nicht mehr im Mittelalter leben - denn dann würde der Lokführer geteert und gefedert werden - und hätte es verdient!

Unfassbar! Mein Wortschatz ist nicht ausreichend, um meine unendliche Abscheu gegenüber dem Verhalten des Lokführers Ausdruck zu verleihen.

Wenn der Lokführer ist unserem Ort leben würde, wäre der gesellschaftlich mehr als Tod...

kopfschüttelnde Grüße

Tom
Hallo,

vom rechtlichen Kleinklein abgesehen, finde ich es ein starkes Stück, die Hinterbliebenen, hier wohl aus juristischer Sicht »Erben« genannt, mit einer Schmerzensgeldklage zu belangen.

Dem Lokführer wird es sicher nicht gut gehen. Er braucht Hilfe, die ihm vom oder über den Arbeitgeber gegeben werden sollte, auch weitreichende! Ob es die paar Piepen als Hilfe bringen, mag ich bezweifeln.

Björn, vielleicht kannst du ein wenig Licht ins Dunkel bringen, welche Hilfen seitens der Bahn in diesen Fällen ihren Lokführern angeboten werden?

Schöne Grüße, Carsten
Hallo,
von Seiten der Bahn wird eine therapeutische Betreuung angeboten = Kur in Malente.

Und zur Tendenz des Schadenersatzes.
Als Beamter war der Finanzielle Verlust, außer dem "Nebengeld" für die Zeit
der Dienstunfähigkeit relativ Gering, wenn man 400,- - 600,- €uro als Gering
bezeichnet, beruflich kann einem kaum etwas geschehen. Deshalb wurde
in 99% der Fälle auf irgendwelche Forderungen seitens der Bahn und des
Lokführers verzichtet.
Als Tarifkraft sieht es natürlich ganz anders aus, hier steht evtl. der Verlust des
Job's auf dem Spiel. Zudem weiß ich, daß evtl. Unterschieden wird ob eine Versicherung
seitens des "Opfers" besteht.
Sagen wir mal so, wenn ein berechtigter Anspruch auf Schmerzensgeld besteht, dann
darf das 2te "Opfer" nicht auch noch der Leidtragende sein.
Mfg. Alfons

Hallo,

leider sehe ich auch die Amerikanisierung und das Schielen nach Kohle.

Zweifelsohne wird so mancher Lokführer nach einem "Personenschaden" einen Knacks weg bekommen oder zumindest kurzfristig aus der Bahn geworfen.

Dem muss geholfen werden, ob von der DB, dem privaten Mitbewerber, Berufsgenossenschaft oder wem auch immer.

Nur NICHT von den Hinterbliebenen des Selbstmörders!

Erstens haben die schon genug mit sich auszumachen. Sind wir schuld? Hätten wir helfen können etc.

Da muss ein Anwalt die Schuld nicht noch in Granit meißeln und mit Schadensersatzansprüchen kommen. Und das ist für mich nicht nur eine moralische Frage. Denn die ist eh für die meisten von uns klar. Gehört sich nicht.

Ne, auch gesetzlich würde ich die Paragraphenreiter mal fragen, was denn bitte schön die Eltern tun sollen, wenn sich ihr studierender Sohn auf die Gleise begibt? Selbst wenn sie es vorher wüssten: Einsperren -> Freiheitsberaubung, Zum Arzt zerren ->Ist seine Entscheidung.

Der ist für sein Tun allein verantwortlich gewesen. Was will da der Anwalt?

Umso perfider, wenn man das weiterspinnt und der Anwalt das insgeheim genauso sieht. Dann schwingt er genau dann die moralische Keule, wenn es den Eltern am Beschissensten geht. Dann gehört der Anwalt ganz schnell weg vom Fenster.

Gruß Carsten
Ey Leute,

wenn man die Einträge liest dann platzt einem fast der Ar....!

Warum wird jetzt auf den Lokführer eingedroschen? Weil er sich gewehrt hat?
Jeder hat das Recht Schadensersatz einzuklagen unabhängig ob der Unfall/Suizid
auf den Gleisen oder hat der Strasse passiert.Er hat es halt gemacht.Mit recht.

Mir schallmeit immer noch die Aussage der Mutter im hinterkopf:"Er hat doch unseren Sohn totgefahren."

Ein Lokführer ist der letzte der jemanden Totfahren will.

Es wird sich immer aufgeregt wenn sich gewisse Elemente wie die letzten Deppen benehmen und sich in Gefahr bringen.Und wenn dann doch was passiert,dann sind alle anderen schuld
nur nicht die betroffene Person selber.Das keiner etwas auf ner Autobahn oder
Gleisen zu suchen hat versteht sich eigentlich von selbst.Und deswegen hat jeder,
wie oben bereits erwähnt,das recht auf schadensersatz.


Ich hab heute die ganze Schicht das "Vergnügen"gehabt mit nem ICE auf der Kadavergrube
zu stehen.

Der geruch von Tod ist ekelhaft.
Auf das einstellen von Bildern verzichte ich mal...

Und jetzt kann gerne mal wieder auf mich eingedroschen werden.

Gruss Michael
Hallo Michael
Bin deiner Meinung.
War oft genug betroffen.
Schönen Abend Josef
Was hier z.T. für ein Unsinn verfasst worden ist, übersteigt bei Weitem das Maß des Erträglichen.
Es werden abschließende Urteile von juristischen Laien gefällt, die die offenen Fragen scheinbar garnicht interessieren.

1. ist das Urteil rechtskräftig ?
2. ist/war die Revision zugelassen ?
3. Ist mit einer Klage vor dem Bundesverfassungsgericht zu rechnen ?
4. ist mit einer Klage vor dem europäischen Gerichtshof zu rechnen ?

Ohne eine Beantwortung dieser Fragen und der sich daraus möglicherweise ergebenden weiterführenden Prozesse sind die überwiegenden oben sowohl pro als auch contra abgesonderten Meinungen ohne Sachbezug und reine Dummschwätzerei auf Stammtischniveau.

Es grüßt RainerNRW
so jetzt mal langsam hier und weg von der Polemik
wie schon mal erwähnt: ich bin sozusagen hautnah involviert, den betroffen Lokführer hab ich auch gesprochen.
Den Lokführer trifft keine Schuld. Der bei ihm entstandene Schaden ist nicht zu verniedlichen, aber wie oben erwähnt gibt es dafür auch entsprechende Hilfen. Es dürfte allgemein bekannt sein, daß Suizidfälle leider zum Berufsbild des Lokführers dazugehören. Wer das vor Dienstantritt nicht realisiert, muß sich das selber überlegen. Mit dieser psychischen Belastung muß man entweder umgehen können, oder was anderes machen. Als Beamter kann in diesen Fällen das finzielle Risiko als gering eingeschätzt werden. Bei angestellten Lokführern muß man Psychische Erkrankungen über entsprechende Berufsunfähigkeitsversicherungen abdecken, wie in anderen Berufen halt auch.

und nochwas: bitte macht einen Unterschied zwischen Unfällen aus Blödheit und den Suizidfällen.
Wer behauptet das sind die "letzen Deppen" der hat da was nicht kapiert.

mke
Du hast vollkommen Recht, Michael.

Die betroffene Person ist selber schuld. Das ist das was ich meinte. Nicht etwa die Eltern. Du natürlich ebenso wenig.

Du, Josef und alle anderen Tfs seid am ärmsten dran. Nur wenn derjenige das nicht überlebt hat (ist ja meist so) sehe ich auch nicht, wer den Schadensersatz leisten soll.

Wenn er es selbst überlebt, soll er auch zur Rechenschaft gezogen werden, wie auch jeder andere Depp im Straßenverkehr.

Carsten
Hallo Carsten
Möchte anfügen das dieses Urteil nicht die Lösung ist und ich es auch nicht befürworte.
Gruß Josef
Hallo,

ich muss einen Satz noch vervollständigen.

Der Lokführer ist der letzte der jemanden Totfahren will,er wird nur leider immer öfter Opfer der Blödheit diverser Elemente.

Gruss Michael

@18:

Rainer, man hat sich in einem Vergleich geeinigt. In der Regel ist damit eine weitere prozessuale Auseinandersetzung vom Tisch.

Schöne Grüße, Carsten
Das Schlagwort heisst schon seit einiger Zeit nicht mehr : GEIZ IST GEIL
Aktuell lautet es immer häufiger : ABZOCKE IST GEIL
Aus allem wird versucht finanziellen Gewinn zu schlagen, sofort wird nach dem Juristen geschrien. Der Trend kommt aus Amerika, gepflegt und gehegt wird er in Deutschland und die Chance, dass er sich in dieser Form weiter verbreitet ist sehr gross.
In diesem Licht muss die Aktion des Lokführers wohl angesehen werden; er ist nicht abartig, nur voll im Trend ...

Gruss Acki
@ 18
Rainer,
ich halte Dein Statement für sehr überheblich und denke, dass Du derjenige bist, der es nicht verstanden hat, nicht alle anderen. Es geht hier nicht um recht haben oder recht bekommen oder Revisionen und weitere Klagen. Es geht hier einzig um den moralischen Aspekt. Ist es moralisch vertretbar, die ohnehin gestraften Hinterbliebenen mit Derartigem zu konfrontrieren? Ich meine nein. Mein Gefühl ist auch, dass es hier ausschließlich um Kohle machen geht.
Gruß
Alex
Abend,

kann man es nicht auch so sehen, dass der Lokführer von den Selbstmördern die Nase voll hat und nach einem Mittel der Abschreckung sucht? Überlegt doch mal...ein Suizidgefährdeter denkt in etwa, dass er mit all seinen Problemen nicht fertig wird und auch nirgends um Hilfe bitten kann. Als einzige "Erlösung" kommt ihm die "klassische" ich-werf-mich-vor´n-Zug-Variante als Freitod in den Sinn, da man andere mit seinen Problemen nicht weiter belasten will. Nun, wo man weis, dass Suizid mit der Bahn die eigenen Angehörigen involvieren und weiter schädigen kann, suchen einige Suizidgefährdete evtl. nach einer anderem "Ausweg" der die Angehörigen nicht weiter belastet.

Ich sehe es aber auch wie Einige hier, dass man als Lokführer schon recht abgebrüht sein muss um sowas gegenüber den Angehörigen zu fordern, gleichwohl ich solche Forderung als gerechtfertigt ansehe. Denn der Suizid kommt nicht einfach so bei glücklichen, sozial gefestigten Menschen die in ihrer Familie einen gewissen Rückhalt finden. Die, die von ihren Familien allein gelassen werden, die haben das Problem und dann sollten die Familien auch für ihr soziale Kälte und das Unterlassen ihrer Hilfe gegenüber ihrer Angehörigen herangezogen werden.

Gruß Felix B.
Zitat

Die, die von ihren Familien allein gelassen werden, die haben das Problem und dann sollten die Familien auch für ihr soziale Kälte und das Unterlassen ihrer Hilfe gegenüber ihrer Angehörigen herangezogen werden.



Finde völlig Sinn frei, woher weißt Du das !
Muss dann erst noch von der Polizei Ermittelt werden, wie es in der Familie war ?

Gruß Jürgen
Die Arroganz der ueblichen Verdaechtigen gegenueber dem Opfer ist kaum zu fassen. Dabei wird hier auch noch schnell unterstellt, die Eltern wuerden vom Opfer verklagt, weil sie fuer das Handeln ihres Sohnes verantwortlich waeren. Das ist mitnichten der Fall, einfach mal den Artikel lesen!
Ich möchte mal Anmerken, das zwar generell überall eine Hilfe vorgesehen ist von seiten der Firmen, diese aber oftmals einfach nicht angewandt wird oder angeboten wird.

Ich kenne da beispiele von Lokführern die bei der Bahn Gearbeitet haben, und eben gar keine Hilfe bekamen. Die hat man lieber Arbeitsunfähig geschrieben und ab dafür, ist günstiger.

Im übrigen, ist der Lokführer meist das größte Opfer, nicht die Hinterbliebenen. Da man meistens nämlich ansehen muss was passiert. Und vorher denkt man sich zwar oft "Joa so schlimm ist das nicht." Aber eben viele bekommen Alpträume oder suchen bei sich selbst die schuld.

Damit möchte ich allerdings keineswegs die Schadenersatzklage rechtfertigen, die frage ist ja auch, ob da nicht vielleicht sogar noch was andres war. Umstände oder Kommunikation zwischen den beiden Parteien im Vorfeld, welche zur Klage geführt haben könnten.

Grüße Matze L.
ganz ehrlich: ich möchte nicht mit dem Lokführer tauschen, der grad "nicht mehr bremsen" kann....

mke
@27, nein in dem Fall ist das in dem Artikel doch gar nicht aufgeführt, was genau zum Suizid oder zum Suizidentschluss des Selbstmörders geführt hat. Darüber kann man in dem geschilderten Fall nichts sagen. Meine Ausführungen bezogen sich auf unterschiedliche Familienbande allgemein. Familien wo die Bande sehr stark sind und niemand allein gelassen wird, jeder immer Hilfe bekommen kann wann immer er sie braucht und eben solche wo das leider nicht der Fall ist und es die allein gelassenen Familienmitglieder sehr schwer haben können. Das heißt aber nicht dass das so sein muss es gibt sicher auch ganz andere Umstände unter denen es zum Suizid kommt und die Familie aus allen Wolken fällt, wenn sie vom Selbstmord des Angehörigen erfahren.

@28, ja würde ich auch empfehlen, den Artikel einfach nochmal zu lesen! Steht ganz klar da, dass die Eltern des Sohnes vom Lokführers (bzw. dessen Frau) verklagt wurden und sich die Eltern auf einen außergerichtlichen Vergleich eingelassen haben. Weis nicht wie das rechtlich zu bewerten ist, aber allein moralisch stellt sich das für mich so dar, dass die Eltern Verständnis für die Klage des Lokführers haben und sich selbst eine gewisse Teilschuld einzugestehen scheinen.

Gruß, Felix B.

PS: ist eigentlich schon mal jemanden aufgefallen, dass der Artikel unter der Rubrik "Ratgeber" steht? Für wen genau? Für Lokführer? Opfer? Oder die Eltern? Finde ich recht seltam...

@25
Alex,
kann es sein, dass Deine Betonung der Moral eine größere Überheblichkeit repräsentiert , als Du sie mir vorwirfst ?
Woher nimmst Du die Gewissheit, dass genau Deine Moralvorstellungen die richtigen sind ?
Ich bestätige oder bestreite diese ja nicht. Aber ohne eine Antwort auf die oben genannten Fragen und die unbekannten Begleitumstände traue ich mir diese Entscheidung nicht zu, denn das wäre überheblich und nicht meine Kritik an den z.T. sehr polemischen Statements.

Die ausdrückliche Betonung von Moral ist immer suspekt. Eine 2000 Jahre alte Moralinstanz hat gerade in jüngerer Zeit wieder einmal dem Begriff schweren Schaden zugefügt.

Es gibt Werte, für die der Begriff "Moral" eine eher abwertende Wirkung hat.

Es grüßt RainerNRW

Also ich halte das ganze für moralisch sehr fragwürdig.
Natürlich ist es verständlich das die Hinterbliebenen zahlen, damit sie endlich Ruhe haben.
Was mich da bedenklich stimmt, ist diese merkwürdige Konstruktion zwischen Ehefrau und Triebfahrzeugführer. Ich will dieses auch nicht bewerten, jedoch gebe ich mal eines zu bedenken. (auch wenn man mich dafür schlagen würde)

Jeder Beruf hat nun einmal Schattenseiten bzw. birgt bestimme Risiken. Als Triebfahrzeugführer muss ich nun einmal damit rechnen, das ich bei meiner Tätigkeit einen Menschen töte. (warum spielt erst einmal keine Rolle) Genauso der Berufskraftfahrer, der in Unfälle verwickelt sein kann. Was sollen Sachverständiger sagen, wenn sie Arbeitsunfälle begutachten müssen? Diese Auflistung würde sich beliebig fortführen lassen.
Mit jeden dieser "Sachverhalte" ließen sich Schadensansprüche an Dritte problemlos stellen. Frage ist wie soll man als Gesellschaft damit umgehen. Natürlich können und dürfen wir es so handhaben, wie in diesem Fall. Nur wäre diese Lösung auf Dauer tragbar?
@ SPURNEUN

Wieso bist du hautnah involviert ? Bahnbeamter/angestellter ? Bahnarzt ? Oder woher kennst du den Lokfuhrer.

Gruß Björn
Mein Bruder hat sich vor den Zug gelegt und in der "Provinz" kennt man automatisch Notarzt + Polizeibeamten die vor Ort waren
der Lokführer kommt aus der Nachbarstadt...

mke
Mein Beileid .

Jürgen H.
Martin, mein Beileid!

Lange ist es her, dass mir auf diese Weise ein Jugendfreund verloren ging. Hatte sich damals zum Zivildienst vom einen Ende der Republik ans andere verabschiedet. Nach einiger Zeit gab es Nachricht, dass er sich vor den Zug gelegt hätte. Die Umstände und seine Motivation zum Suizid sind nie ganz geklärt worden. An seinem Elternhaus hat es aus meiner Sicht auch nicht gelegen. Im Nachhinein (der Moment, an dem man immer schlauer ist!) kann ich mir durchaus psychische Probleme, Depressionen o. ä. vorstellen. Nur hat davon vorher niemand etwas geahnt. Sein Aufbruch war von Euphorie geprägt.

Es tut mir für den Lokführer leid und es ist ein schlimmes Ereignis für ihn. Die Vorstellung, dass die Eltern meines Freundes dafür verklagt worden wäre, finde ich dennoch abstoßend.

Jeder Fall ist individuell zu bewerten, pauschale Urteile bringen rein gar nichts.

Schöne Grüße, Carsten
Moin,
auch wenn jetzt eventuell wieder auf mich eingedroschen wird .

Jeder, der nicht unmittelbar von einem solchen Ereignis persönlich betroffen , oder in anderer Weise involviert ist  kann überhaupt nicht mitreden .
Insofern sind manche der hier eingestellten Kommentare völlig neben der Sache und lösen , zumindest bei mir , Gefühle aus die ich hier lieber nicht näher beschreiben , preisgeben möchte .

Fehlt nur noch , dass jeder Polizeibeamte , Rettungsdienstler , Feuerwehrmann , Bestatter ect. von Angehörigen eines tödlich verunglückten Unfallopfers, der  Schuld an dem Unfall trägt ,
einen  Ausgleich ( sprich : Schmerzenzgeld )  verlangen würde / könnte  weil er sich von Berufswegen diesen Mißt angucken und damit befassen mußte .

Wenn ein Lokführer eine Person im Gleis sieht kann der alle ihm zur Verfügung stehenden Techniksysteme aktivieren , wenn die Person  nicht im letzten Moment aus dem Gleis geht ,
geschieht eben das Unfassbare .
Selbst als Autofahrer hat man keine Chance wenn Entfernung  zur Person , eigene Geschwindigkeit ( selbst wenn diese eingehalten wurde gemäß den Vorschriften ) und andere Faktoren passen , dann knallt es eben .
Ausweichen gelingt auch nicht immer weil man , wegen des eigenen Schrecks , das Lenkrad krampfhaft festhält und zu keiner Reaktion ,  ausser Bremsen, mehr fähig ist .

Ob einem das nahe geht  oder nicht wenn man keine Schuld an dem Ereignis hatte  liegt in den persönlichkeitseigenen Mechanismen eines jeden Einzelnen begründet .

Gruß
Thomas


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