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THEMA: N und teuer?

THEMA: N und teuer?
Startbeitrag
Kai Lahmann - 24.02.04 16:28
ja, mal wieder was provokantes - vielleicht bleibt's ja diesmal sachlich :)

Also wenn nochmal einer sagt, N sei teuer, dann hab ich das hier:

http://www.modellcentrum.de/bilder/maerklin/37640.jpg

Eeeeeeecht billig ???????   5oo DM für eine "lumpige" Rangierlok! Jetzt reichts endgültig!
Kurt
Is ja auch doppelt so groß, also doppelter Preis .
Alles ganz einfach
Kubuku diese abgebildete Lok is HO, dann wirds in N etwa 250 Mark sein

Gruss Ricola
Ricola: genau - steht hier übrigens schon seit Herbst 2002.

Lars: achwas, das isn echtes Schnäppchen: doppelt so lang, doppelt so breit, doppelt so hoch - also 8mal so groß ;)
...und Spur 1-Loks für 10000EUR sind da schon nahezu nachgeworfen! ;))
falsch, die Masse ist ja vier mal kleiner! dann rechne......
cu Rico
wieso ??? wisset ihr nicht, daß die Zauberworte "limitiert" und "Sammlerauflage"jeweils 75 Euro WERT sind ???
@ 5

Viermal kleiner? x - 4x = -3x . Ist das Dreifach-Antimaterie? Dann ist die Lok wirklich ein Schnäppchen.
Hehe, Zinkalguss ist ja auch viel teurer als dieses elende Plastikgeraffel. Und ausserdem kann man Alufelgen für Mercedesse daraus giessen.

ahag
"Geschenkt" ist billiger als "gekauft". - Oder etwa doch nicht??? Ich hab einen Kollegen, der hat von seinem Vater den ganzen Märklin-Vitrinenplunder geschenkt gekriegt, so um 100 Loks. Ein Teil Bemo H0m ist auch noch dabei. Da er das Zeuch ja *geschenkt* gekriegt hat und erst noch aus der nahen Verwandtschaft, ist er daran gebunden; kann es nicht verkaufen... Jetzt will der Arme auf etwa 3x4m eine Anlage bauen. Das Übliche halt: Doppelspurige Hauptstrecke mit entsprechendem Bahnhof, plus abzweigende Nebenbahn, PLUS Schmalspurstrecke gleich auch noch. Auf dem Papier sehen die Skizzen ganz nett aus. Sind ja auch noch nicht massstäblich. 3x4m, das ist eine brauchbare Fläche für dieses Thema in 1:160 - das heisst, eigentlich sind es drei Themen. Und der arme Kollege hat aber 1:87...

Freuen wir uns, dass wir in 1:160 bahnern können! Man muss ja nicht "gleich bis morgen" alles zusammengekauft haben. Mit den Jahren läppert sich doch ganz schön viel.

Felix
Man muss bei dem Geld aber noch den Vorschlaghammer abziehen, den man ja quasi umsonst dabei bekommt:) Wobei dem N Modell etwas mehr Masse auch nicht geschadet hätte...
G
ruß
Dirk
Is das Mä-Ding wenigstens tiefergelegt ?? ))
Herbert
Hallo,
habe am Sonntag bei Ebay günstig eine große Minitrix Anfangspackung per Sofort-Kauf gekauft. Am Montag kam die mail vom Verkäufer er hätte sich vertippt und er könne mir das Set nicht zu meinem Preis verkaufen. Ich bin natürlich gefrustet. Was haltet ihr davon ? Hier noch der Link:
http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&a...AMEBWN%3AIT&rd=1

Grüße aus Rodgau

Alfredo
imho sein Pech, aber frag' mal google
Moin!


Laut Ebay-Gesetz ist der Verkäufer fur seine Verantwortlich!
Er hätte ja darauf achten können was er für einen Preis angeben tut.
Nun habt Ihr beide einen WIRKSAMMEN KAUFVERTRAG! Das heißt das er dir die Ware auch verkaufen muß!

Aber du kannst auch bei Ebay im Forum dein Problem mal schreiben! Da wird einem wirklich geholfen!
@zu 12;

Rico hat absolut recht, auch die jüngsten Rechtsprechungen zum Internetauktionshandel sehen das so.
Ich werde mir den Typen auf jeden Fall merken, seine Bewertungungen sind ja auch nicht so toll.
Solche Ebayer ghören eigentlich rausgeworfen, Sie schaden dem ganzen nur.

Habe heute 5 MTX absolut neu bekommen, die ich letzte für 24 € ergattern konnte, ca. 75 € unter Neuwert und der Verkäufer war trotzdem schwer in Ordnung - so macht ebay einfach Spaß.

Liebe Grüße
wolfi64
Sorry, wollte 5 Schürzenwägen schreiben.
Richtlinien für die Rücknahme eines Gebotes
http://pages.ebay.de/help/buy/bid-retract.html?...mFeature=Mein%20eBay
Zusammenfassung: Als Bieter bin ich grundsätzlich an mein Gebot gebunden.

Richtlinien für die Rücknahme eines Angebotes:
http://pages.ebay.de/help/sell/end_early.html
Zusammenfassung: Als Verkäufer bin ich grundsätzlich an mein Angebot gebunden.

Anders kann "Handel" nicht funktionieren (und das hat zunächst nichts mit Ebay zu tun, sondern eher mit Handels- oder gar Verfassungsrecht).

Übrigens, wenn der Verkäufer die Anfangspackung mit Preisschild ins Schaufenster stellt (das ist vergleichbar), ist der nach Schweizer Recht verpflichtet, den Artikel zum angegebenen Preis zu verkaufen. Das wird in der EU ähnlich sein. Ausnahme: Wenn das Preisschild offensichtlich fehlerhaft ist (was hier meines Erachtens nicht zutrifft)

Ich würde ihm schreiben, er sei nach Handelsrecht und Ebay-Bestimmungen grundsätzlich an sein Angebot gebunden; dieses sei nicht als offensichtlich fehlerhaft erkennbar gewesen. Im Übrigen würde er auch nicht darauf eintreten, wenn du nun hintennach kommen würdest und sagt "Ich habe mich geirrt, vergiss es".

Meine 2¢

Felix
Felix: ack, das mit dem offensichtlichen kenn ich auch so - aber frag' mich nicht, ob das EU-Weit gilt.. In DE gilt es und mehr ist hierbei jetzt nicht relevant ;)
zu @12.
hatte kuerzlich ein aehnliches Erlebnis:
es waren 2 EW II ausgeschrieben, die ich kaufte. Geliefert wurde dann nur einer.
Ich musste nachfragen, bekam dann aber den halben Preis zurueck. Was waere wohl passiert, wenn ich nicht gefragt haette....

Sepp
Hallo
Ich will ja nichts sagen, aber die Preise von M waren vor Jahren schon der grund warum ich zur Spur N zurückgekehrt bin.
Mein Kolege hat M, und ich hab Ihn auch schon fast so weit das er auf N umsattelt.
Sicher sind die Preise bei N auch nicht so günstig, aber immer noch günstiger wie bei manchen HO herstellern.
Gruß
Thomas
zu 12
Hallo Alfredo
Diese würde ich mir nicht bieten lassen,würde dem Verkäufer mit Rechtsanwalt drohen.
Wo kämen wir da hin wenn jeder hinterher sagt zu diesem Preis kann ich nicht Verkaufen.
Gruß
Thomas
http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&am...&item=3706606079

na , dann hat er keine Zeit verloren , die ist schon wieder drin....

Klaus

Aber mit dem ANwalt würde ich es auch probieren , ( mit rechtschutzversicherung ist das ja kein Thema...... )

Glückwunsch Kai.
Du hast es geschaft eine Thread zu eröffnen bei dem Du nicht zerlegt wirst.

GEHT DOCH  )))))))

Allerdings ist bei uns die Marke M.. auch nicht besonders angesehen, so dass Du ohnehin offene Türen einrennst.

Wir sollten uns ein Märklin-forum suchen, und dort die Sache nochmals in ruhe diskutieren.


Gruß Klaus

@24
"Glückwunsch Kai.
Du hast es geschaft eine Thread zu eröffnen bei dem Du nicht zerlegt wirst."
Noch nicht, aber wir arbeiten daran *sfg*

Sorry Kai

Gruß rudig
@ 23
der war gestern schon drin - allerdings zu exakt 270 Euro - was den Tipfehler bei 170 Euro doch wieder näher legt
Gruß, AL,-me
Hallo Alfredo@12
ich würde die Sache nicht auf sich beruhen lassen,nimm dir einen Rechtsanwalt.
Deine Aussichten sind hervorragend.Der Verkäufer hat schon den dritten Mitgliedsname innerhalb von einem Jahr,warum wohl?
Gruß
Fred
... er hat sogar schon den dritten Namen innerhalb von sechs Monaten (März-Mai, Mai-September und seit September 2003).

Übrigens, ohne jetzt klugsch... zu wollen, aber zur Klarstellung (und zur Begründung ggü. dem Verkäufer) notwendig:
Die einschlägigen Vorschriften für den Kauf und Verkauf von Waren finden sich im BGB (insbesondere im Schuldrecht (Buch 2)). Handelsrecht (HGB) ist was anderes.

Ich würde es auch nicht auf sich beruhen lassen. Als nächstes - wenn Duweiter auf der Vertragserfüllung beharrst und mit rechtlichen Konsequenzen drohst (man soll nur mit dem drohen, was man auch wahrmachen kann und will), wird er sagen, daß er nur eine Anfangsackung hatte und die zwischenzeitlich verkauft sei, so daß er nicht mehr leisten könne. Stimmt so auch nicht. Falls eine Rechtsschutzversicherung eintritt: weitermachen, falls nicht: es kommt eine Menge Arbeit und Aufwand auf Dich zu, bei dem möglicherweise nicht genug herumkommt, denn wenn gute Worte und Drohungen alleine nicht helfen, ist erst mal Geldausgeben beim Gericht angesagt. Da lohnt es sich, darüber nachzudenken, ob man gutes Geld evtl. zum Fenster herauswerfen will. Es ist leider so, daß sich der Aufwand erst ab einem bestimmten Betrag lohnt. Leider - und das ist das was zumindest mich dabei noch mehr fuchst als die entgangene gute Gelegenheit - ist es so, daß windige Geschäftemacher das systematisch ausnutzen.

Gruß
Thomas
Es gibt da noch einen Punkt: "Verkäufer will mehr als den Auktionspreis" ist Umgehung der Ebay-Gebührenordnung. Das haben die gar nicht gern und da werden die bestimmt hellhörig! Da nützt dann auch ein neuer Name bald nichts mehr.

Felix
Hallo zusammen,
mein netter Verkäufer versucht es jetzt mit der Brechstange, das Set so schnell wie möglich zu verkaufen. Er ist von 270,- zuerst auf 268,- und jetzt auf 263,- EUR runter gegangen. Oder hat er sich wieder vertippt ?
Mir geht es gar nicht mehr um das Set, sondern mehr ums Prinzip.

Alfredo
@ 18

Zumindest zeitweise gab es in D eine mehrheitlich andere Rechtsauffassung: Eine Ware mit Preisschild ist kein Angebot, sondern nur die Aufforderung zu einem solchen. Der Kunde macht dann das Angebot, die Ware zum verlangten Preis zu nehmen, und der Verkäufer nimmt dieses Angebot an - oder auch nicht.

Für Auktionen gelten aber ganz andere Regeln.
@ Hans-Georg

Das gilt immer noch, denn sonst wäre jedes Herausnehmen von Ware aus dem Regal durch den Kunden bereits ein zustandegekommener Kaufvertrag. Man könnte es sich also nicht - z.B. auf dem Weg zur Kasse - nochmal anders überlegen. Jedes Zurücklegen ins Regal könnte - falls keine vom Gesetz vorgesehenen Ausnahmetatbestände greifen würden - vom Verkäufer mit Hinweis auf einen gültigen Kaufvertrag verweigert werden.
Das gäbe auf jeden Fall ein munteres Treiben in jedem Geschäft:

"Habe Haferflocken mit Gries verwechselt - möchte bitte vom Vertrag zurücktreten"
"Aber nur, wenn sie mir den Vertrauensschaden ersetzen. Im Vertrauen darauf, daß Sie dieses letzte Paket Haferflocken nehmen, habe ich einen anderen Kunden, der auch Haferflocken wollte, abgewiesen. Ich hätte dieses Paket also ohne Ihren Irrtum verkaufen können."
Oder man stelle sich vor, der Filius hat vom Einkaufswagen aus selbigen mit allerlei wichtigen Süßigkeiten gefüllt . . . :o)

Es gab aber auch schon früher die Regel, daß der Preis gilt, wenn nicht offensichtlich erkennbar ist oder hätte erkannt werden müssen, daß der Preis nicht stimmen kann. Pelzmäntel für 100 statt 1000 DM weil eine Null vergessen wurde, sind z.B. so ein Fall. Ich weiß aber nicht, wie oft ein Verkäufer bei Ebay den Preis, den er sich vorstellt, bestätigen muß, bis er auf der Auktionsseite erscheint. Außerdem ist ein Preis von 170 Euro bei einem Ladenpreis von 359 Euro (Licht) bereits erkennbar zu niedrig ? Da gibts viele Spezialfragen zu klären und dafür brauchts einen Fachmann. Gerade in diesem Bereich (Ebay etc) ist die Rechtssprechung noch recht neu und ständigem Wandel unterworfen.

Eins gilt aber sicher: Eine Auktion bei Ebay ist KEINE Auktion im landläufigen Sinn! Das sind nur Auktionen von hierfür zugelassenen Auktionatoren und nach festen gesetzlichen regeln. Bei Ebay handelt es sich um einen "normalen" Kaufvertrag zwischen Käufer und Verkäufer mit der Besonderheit, daß ein Mindestpreis vorgegeben ist und der Vertrag dann mit dem geschlossen wird, der innerhalb einer zuvor festgelegten Frist den höchsten Preis zu zahlen bereit ist. Beim Sofortkauf ist es ein Kaufvertrag fällt dieses Gerangel und Feilschen um den Preis weg. Daß sich das Ganze "Auktion" nennt, hat nur was mit dem "Höherbieten" bzw. "mehr anbieten" zu tun. Stünde jemand noch unschlüssig im Laden und überlegte, ob er 250 Euro (Preisschild) für ein Modell zahlen soll/will und käme dann jemand, der anbietet, dieses - sein Traummodell - für 300 Euro nehmen zu wollen, würde auch niemand von einer Auktion sprechen.
Deshalb muß man auch höllisch aufpassen, daß man nicht an geklaute Ware gerät, weil man sonst strafrechtlich automatisch zum Hehler wird (jedenfalls zunächst mal). Auf guten Glauben an die Seriösität des Verkäufers, Richtigkeit der Angaben usw. kann sich keiner berufen. Bei einer "richtigen" Auktion wäre dies anders.

Gruß
Thomas
@32
"ein Preis von 170 Euro bei einem Ladenpreis von 359 Euro (Licht) bereits erkennbar zu niedrig ?"

Die Hälfte vom offiziellen Ladenpreis ist bei Ebay das Normalste vom Normalen!! Und der Verkäufer sieht nach dem "Fertig"-Klick sein Angebot in einer Vorschau. Die Vorschau auf Richtigkeit zu prüfen, ist seine Pflicht, die ihm niemand abnehmen kann.

Felix
@Felix

Ich seh´s ja eigentlich wie Du. Und daß man nochmal ausdrücklich eine Vorschau bestätigen muß, hatte ich fast vermutet. Außerdem: selbst wenn er voreilig bestätigt haben sollte, hätte er doch gleich anschließend den Irrtum "beheben" können. Immerhin liegen zwischen dem Einstellen des Artikels und dem "Ja-ich-will"-Klicken von Carrerristi mehr als zwei Stunden.

Gruß
Thomas
@34 Thomas R.:

es gibt im ebay die Moeglichkeit, ein Angebot bzw. ein Gebot nachtraeglich (Frist beachten!) zu widerrufen.

Sepp
Ich meine, wenn ein Gebot abgegeben wurde (hier "Sofortkauf") nicht mehr.

Gruß,
Günter
In Geschäften gilt der Preis als Anpreisung bzw Auspreisung und nicht als Angebot.
Dies Sache mit Angebot Annahme und Ablehnung findet dann an der Kasse statt.
Wobei hier zu klären wäre, wer was macht. Hatte ich letztes Jahr ne Vorlesung drüber und momentan nicht den nerv alles auf zu schreiben.
@Alfredo

Also ich würde die Sache nicht auf sich beruhen lassen! 170 Euro sind kein signifikanter Tippfehler, sodass sich der Verkäufer auf einen Irrtum berufen könnte! Hätte er 17 Euro als SK angegeben, dann natürlich schon. Mittlerweile hat der Typ das Set für 257 an einen anderen verkauft - was er im Übrigen gar nicht durfte! Ich würde auch die ebay-Sicherheit informieren und denen den Schriftwechsel zukommen lassen - die dürften auch ein gesteigertes Interesse daran haben!

Im ebay sind leider viele unbedarfte (= unwissende) Leute unterwegs, die meinen, sich ihre eigenen Regeln und Gesetze erstellen zu dürfen. Vor etwa einem Jahr hatte ein Verkäufer ein Dutzend Loks für 1 Euro im Sofortkauf drin (12 Auktionen). Ich sah sofort den Fehler und konnte noch 7 Stück ersteigern. Die anderen 5 waren schon weg. Ich nahm dann mit ihm Kontakt auf und erklärte ihm den Sachverhalt und dass ich natürlich keinen Anspruch erheben würde. Der Mann war Anfänger und hatte aus Versehen bei allen Auktionen die falsche ebay-Maske verwendet, wo dann statt Start 1 Euro Sofortkauf 1 Euro erschien. Hinterher erzählte er mir, dass er beleidigende Mails bekommen hätte von Leuten, die ihm gleich mit dem RA gedroht haben. Ich habe ihn daraufhin aufgeklärt, dass er nicht zur Abgabe der Loks für 1 Euro verpflichtet sei.

Habe ihm Moment selbst viel Ärger mit ebay-Typen und habe als Konsequenz beschlossen, nicht mehr auf Auktionen zu bieten, wo eine Rücknahme ausgeschlossen wird. Warum? Einer verkaufte mir Schrott, lehnt aber die Rücknahme desselben ab. Was jetzt? Ich habe noch keine negative Bewertung und kann diese auch nicht abgeben, weil ich sonst sofort eine Retourkutsche bekommen würde. Da verzichte ich lieber und auch darauf, den Rechtsweg zu beschreiten (Wert 27 Euro). Also nochmal: Ein Artikel, der einen verschwiegenen oder verborgenen Mangel aufweist, MUSS zurückgenommen werden, egal was an Disclaimern im Auktionstext steht (siehe BGB §444 sowie die jüngste Rechtsprechung). Eventuell erfüllt so ein Verkäufer sogar den Straftatbestand "arglistige Täuschung". Manchmal macht mir ebay keinen Spaß mehr, zumal die selbst recht wenig zur Aufklärung Ihrer Mitglieder beitragen...

Gruß, Claus
Ein paar nützliche Infos zu Online-Auktionen findet man hier!

http://www.auktionen-faq.de

Einfach auf die Überschriften klicken.
Gruß, Claus
Auch fuer 257 noch ein guter Preis, uebrigens.

Aber, das ist wirklich eine Frechheit von dem Verkaufer!  Ganz besonders das er es dann noch schnell irgendwoanders an den Mann bringt, wohl in der Meinung das er damit sein Problem geloest hat. Er schuldet Dir natuerlich weiterhin noch ein Set - egal ob er seins an jemanden anders verkauft hat. Ich wuerde in jedem Fall bei eBay Beschwerde einlegen und weiterhin verlangen das er Dir ein Set zu 170 liefert.  

Hat er denn wenigstens versucht sich mit Dir zu einigen?
@Robert

Da der Verkäufer das Set umgehend zu seinem (mehrmals korrigierten!) Wunschpreis wieder einstellte, glaube ich, dass er den Alfredo einfach hat im Regen stehen lassen! Alfredo kann ihm jetzt schriftlich per Einschreiben eine Lieferfrist setzen (z.B. 7 Tage). Reagiert der Verkäufer nicht, bleibt nur noch der Rechtsweg (Rechtsanwalt). Das könnte dann sogar so weit gehen, dass sich Alfredo im Falle des Nichtliefernkönnens seitens des sauberen ebay-Verkäufers das Set anderweitig beschaffen kann und der Verkäufer die Differenz zu den 170 Euro zu tragen hätte! Ich würde jedenfalls die Sache nicht auf sich beruhen lassen - die Chancen für Alfredo stehen sehr gut!
Es scheint jedenfalls immer noch Leute zu geben, die meinen, das Internet (ebay usw.) sei ein rechtsfreier Raum. Und die Zahl derer wächst ständig, wie man täglich sehen kann. Wenn ich schon die ganzen kopierten, rechtswidrigen Disclaimer sehe, die sie sich einander abkopieren! Dauernd faseln die was von "EU-Recht". Was für ein EU-Recht? Wir hatten eine DEUTSCHE Schuldrechtsreform, welche die Sachmängelhaftung veränderte - EU-technisch fand eine Harmonierung statt. Aber EU-Recht? Noch gilt das BGB!
Ist genau wie damals mit den Gebührenumlegern - einer fing an und innerhalb kürzester Zeit war es bei jeder zweiten Auktion zu finden! Deutsche = ein Volk von Lemmingen?
Gruß, Claus
Nachdem ich dem "Verkäufer" mehrmals E-Mails geschrieben habe und keine weitere Reaktion kam, werde ich ihm eine passende Bewertung geben. Sollte er sich daraufhin mit einer negativen Bewertung mir gegenüber uneinsichtig zeigen kann er sich mit meinem Anwalt unterhalten.

Gruß
Alfredo
Nachdem ich dem "Verkäufer" mehrmals E-Mails geschrieben habe und keine weitere Reaktion kam, werde ich ihm eine passende Bewertung geben. Sollte er sich daraufhin mit einer negativen Bewertung mir gegenüber uneinsichtig zeigen kann er sich mit meinem Anwalt unterhalten.

Gruß
Alfredo
@Alfredo,

Die Bewertung ist aber noch sehr vorsichtig ausgedrückt. Was der gemacht hat ist ja schließlich Betrug.

Jürgen
Hi Alfredo,
bitte nicht nur negativ bewerten sondern auch Meldung an Ebay.
Solchen Schergen muss das Handwerk gelegt werden.....

Günter


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