1zu160 - Forum



Anzeige:


THEMA: Sh 1 am Gruppenausfahrsignal?

THEMA: Sh 1 am Gruppenausfahrsignal?
Startbeitrag
111 003-0 - 16.04.11 20:58
Hallo,
ich habe mal eine Frage.
Wenn im Bahnhof z.b. zwei oder mehr Gütergleise mit einem Gruppenausfahrsignal abgesichert sind, steht ja an jedem Gleis das zu diesem Gruppenausfahrsignal gehört noch ein hohes Gleissperrsignal.
Wenn jetzt an einem dieser Gleise eine Rangierabteilung wartet und das dazugehörende Sperrsignal auf Sh 1 schaltet, muß dann das Gruppenausfahrsignal ebenfalls auf Sh 1 schalten oder bleibt das Gruppenausfahrsignal auf Hp 0 und die Rangierfahrt darf am roten Ausfahrsignal vorbeiziehen. Vielleicht können mir die Signalexperten hier weiterhelfen. Ich bin nehmlich in der Planung einer Epoche V Anlage und möchte den Vorbildverkehr so realitätsnah wie möglich wiedergeben. Wichtig ist vielleicht noch das es sich um Lichtsignale handelt.

Vielen Dank und viele Grüße
Markus

Also der Lokführer braucht irgendeine Zustimmung, um an dem Hauptsignal vorbeizufahren. Das kann mündlich geschehen, wäre aber zusätzlicher Aufwand. Also kann da eigentlich nur ebenfalls Sh1 gezeigt werden.
Carsten
Das kommt auf die Zeit (Epoche) an.
Bis vor einigen Jahren bedeutete das haltzeigende Hauptsignal "Zughalt". Rangierfahrten konnten ohne Beachtung des Signals vorbeifahren. Sh-Signale hatten den Begriff "Fahrverbot" und "Fahrvebot aufgehoben".
Heute, beginnend mit der Bahnreform, zur Harmonisierung des deutschen Signalwesen, wird der Begriff "Zughalt" als "Halt" bezeichnet. Er gilt somit für Zug- und Rangierfahrten.
Lichtsignale haben meistens zusätzlich ein Sh 1 intregiert, Formsignale in der Regel nicht.
Es gibt natürlich Ausnahmen. So umgeht man z.B. im Bf Seelze die müntliche Zustimmung zur Vorbeifahrt, um aus einem Zs8/Zs1 ein Sh1 (zwei weiße Lichter) zu schalten.
Für die Signalbegriffe empfehle ich einen Blick ins Signalbuch.

Berni

Hallo Markus


Lichtsignale.
Epoche V. Also nicht die neueste Regelung, die Berni erwähnte.
Ok.

Das entsprechende Gruppenausfahrsignal ist eigentich immer ein normales Ausfahrsignal (meistens wohl Bauart 1969) und kann grundsätzlich folgende Signalbilder anzeigen:
1. HP00 (2x rot): "Zughalt und Rangierverbot"
2. HP1 (1x grün): "Fahrt"
3. HP2 (1x grün + 1x gelb): "Langsamfahrt"
4. HP0 / Sh1 (1x rot und 2x weiß): "Zughalt / Fahrverbot aufgehoben"
Erstes und viertes Signalbild beziehen sich auf Zug- und Rangierfahrten,
zweites und drittes nur auf Zugfahrten.
Das Sh1als Lichtsignal bedeutet übrigens für unbegleitete Rangierabteilungen immer auch "Auftrag des Wärters zur Rangierfahrt".

So weit so gut.

Das Lichtausfahrsignal zeigt für eine Rangierabteilung also immer ein eindeutiges Signalbild:
Entweder
"Zughalt und Rangierverbot"
oder
"Fahrverbot aufgehoben".
Das gilt natürlich immer ab Standort des Signals.

Wenn jetzt eines der vorgelagerten Sperrsignale Sh1 zeigt,
dann wird das Lichtausfahrsignal entweder HP1, HP2 oder Sh1 anzeigen.
Und je nach dem, ob es sich eine Rangierfahrt (nur bei Sh1) oder eine Zugfahrt handelt,
darf die Fuhre sich in Bewegung setzen oder nicht.
Ein Lokführer eines auf Ausfahrt wartenden Zuges wird allerdings nicht auf Sh1 reagieren, bestenfalls mit einem Anruf im Stellwerk mit der Frage , was der Stellwerker sich denn dabei gedacht habe.
Wenn eines der vorgelagerten Sperrsignale Sh1 und das Lichtausfahrsignal HP00 zeigen sollte, müsste der Lokführer vor dem Lichtausfahrsignal wieder anhalten.
Das macht natürlich keinen Sinn. Daher werden außer der `Grundschaltung´, Sh1 mit HP00, in der Regel auch nur die oben genannten Kombinationen (Sh1 mit HP1, HP2 oder Sh1) auftauchen.

Bei den Formsignalen ist das ein wenig anders.
An einem HP0-zeigenden und als Ausfahrsignal fungierenden Formhauptsignal kann eine Rangierabteilung durchaus vorbeiziehen, denn die Signalbilder HP0, HP1 und HP2 gelten natürlich auch hier nur für Zugfahrten.
Der große Unterschied zu Lichtsignalen ist aber, dass Formhauptsignale das Signalbild HP00 weder als Tag- noch als Nachtzeichen anzeigen können.
Auf stärker frequentierten Bahnhöfen wurden daher direkt vor den Formhauptsignalen zusätzliche Hauptsperrsignale (Sh0 + Sh1) aufgestellt, durch die dann der Rangierverkehr über das zugehörige Formhauptsignal hinaus geregelt werden konnte.
Bei einer Rangierfahrt zeigt dann das Hauptsperrsignal Sh1 und das Formhauptsignal HP0.
Bei einer Zugfahrt muss die Ausfahrt nicht nur mit HP1 oder HP2 des Formhauptsignals, sondern auch mit Sh1des Hauptsperrsignale angezeigt werden, da Sh0 und Sh1 auch für Zugfahrten gelten.

So, es reicht. Ich denke, damit sind jetzt alle Klarheiten beseitigt.


N-Gruß
ROM

Zitat

Bis vor einigen Jahren bedeutete das haltzeigende Hauptsignal "Zughalt". Rangierfahrten konnten ohne Beachtung des Signals vorbeifahren. Sh-Signale hatten den Begriff "Fahrverbot" und "Fahrvebot aufgehoben".



Moin moin,

Du hast den Zusatz vergessen, dass der Lok(rangier)führer nur auf mündlichen Auftrag als Rangierfahrt am Hp0 vorbeifahren darf. Ohne Zustimmung des Fahrdienstleiters läuft da nichts.

Gruß
Marco
Früher ging das schon. Hp0 gilt im Westen ja erst sei 199x auch für Rangierfahrten. Im Osten ist das schon seit 1962 rum so.

Carsten
@3

Hallo ROM,
Zitat

Daher werden außer der `Grundschaltung´, Sh1 mit HP00, in der Regel auch nur die oben genannten Kombinationen (Sh1 mit HP1, HP2 oder Sh1) auftauchen.


Die von Dir genannten Signalkombinationen Sh1 mit HP1 bzw. Sh1 mit HP2 gibt es ganz sicher nicht!
Bei Lichtsignalen würden beide Signale Sh1 anzeigen. Möglich waere auch, dass das Hauptsignal auf Kennlicht geschaltet wird.

Gruss,

Olaf
@4

Hallo Marco,
Zitat

Du hast den Zusatz vergessen, dass der Lok(rangier)führer nur auf mündlichen Auftrag als Rangierfahrt am Hp0 vorbeifahren darf. Ohne Zustimmung des Fahrdienstleiters läuft da nichts.


Das leuchtende Sh1 Signal IST die Zustimmung des Fahrdienstleiters!

Gruss,

Olaf
Zitat

Du hast den Zusatz vergessen, dass der Lok(rangier)führer nur auf mündlichen Auftrag als Rangierfahrt am Hp0 vorbeifahren darf. Ohne Zustimmung des Fahrdienstleiters läuft da nichts.


Das leuchtende Sh1 Signal IST die Zustimmung des Fahrdienstleiters




Moin Olaf,

von Hp0 mit Sh1 war aber nicht die Rede, hier wurde nur Hp0 erwähnt und da darf man nicht ohne Zustimmung vorbeifahren.

Gruß
Marco
Hallo Olaf

Natürlich nicht im gleichen Signalschirm und auch nicht am gleichen Standort.
Es ist so gemeint, wie ich es vorher auch geschrieben habe.
Aber ich habe das Gefühl, dass da ein Mssverständniss vorliegt.
Das müssen wir klären.

N-Gruß
ROM
@9
Hallo ROM,
Zitat

Natürlich nicht im gleichen Signalschirm und auch nicht am gleichen Standort.


Ach sooooooooooooo.
Ja, dann..... Ich war wohl beim Lesen etwas unkonzentriert.

Gruß,

Olaf



Nur registrierte und eingeloggte User können Antworten schreiben.
Einloggen ->

Noch nicht registriert? Hier können Sie Ihren kostenlosen Account anlegen: Neuer N-Liste Account





Zum Seitenanfang

© by 1zu160.net;