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THEMA: Preissteigerung bei Vorbestellungen
THEMA: Preissteigerung bei Vorbestellungen
Meisel* - 14.02.11 19:55
Habe im Jahr 2010, 2 Modelle vorbestellt bei einen Versand Händler .
Arnold HN2094 Preis damals 96,00 €-Heute ca 140,00€
Arnold HN2077 Preis damals 240,00 €-Heute 290,00 €
Kann mir jemand sagen ,welcher Preis für mich verbindlich ist.Kennt sich jemand damit aus?
Gruß Holger
Arnold HN2094 Preis damals 96,00 €-Heute ca 140,00€
Arnold HN2077 Preis damals 240,00 €-Heute 290,00 €
Kann mir jemand sagen ,welcher Preis für mich verbindlich ist.Kennt sich jemand damit aus?
Gruß Holger
Hallo Holger,
wenn du die Modelle letztes Jahr, also 2010 vorbestellt hast, dann gilt der Preis von damals.
Die Preiserhöhung von Hornby gilt erst ab Februar 2011, für die ab dem Zeitpunkt bestellte Modelle.
Aber im Zweifelsfall solltest du deinen Händler ansprechen, denn nur er kann es dir ganz sicher sagen.
Wobei HN2094 für 96 Euro wohl ein Fehler ist. Der Triebwagen kostete im Schnitt bei der Vorbestellung rund 120 Euro.
Viele Grüße
Sven
wenn du die Modelle letztes Jahr, also 2010 vorbestellt hast, dann gilt der Preis von damals.
Die Preiserhöhung von Hornby gilt erst ab Februar 2011, für die ab dem Zeitpunkt bestellte Modelle.
Aber im Zweifelsfall solltest du deinen Händler ansprechen, denn nur er kann es dir ganz sicher sagen.
Wobei HN2094 für 96 Euro wohl ein Fehler ist. Der Triebwagen kostete im Schnitt bei der Vorbestellung rund 120 Euro.
Viele Grüße
Sven
fragensteller - 14.02.11 20:05
Hallo,
beim Lippe habe ich auch den 406 vorbestellt, heimlich still und leise ist der Preis von 240 auf fast 290 in der Vorbestellliste gestiegen. Dachte bisher auch, dass der alte Preis dann bleibt....
Und ich sehe gerade: das 4 teilige SBB Set HN4063 von unter 100 glaube ich auf 121.
LG
Nico
beim Lippe habe ich auch den 406 vorbestellt, heimlich still und leise ist der Preis von 240 auf fast 290 in der Vorbestellliste gestiegen. Dachte bisher auch, dass der alte Preis dann bleibt....
Und ich sehe gerade: das 4 teilige SBB Set HN4063 von unter 100 glaube ich auf 121.
LG
Nico
Nein es ist DB Ausführung.Sie wahr damals im Angebot. Die 2 Andern Ausführungen,
lagen damals bei ca 112,00 €. Schau mal in dein Kunden Konto zwecks Preis.
Gruß Holger
lagen damals bei ca 112,00 €. Schau mal in dein Kunden Konto zwecks Preis.
Gruß Holger
Hallo Holger,
auch ich habe den Walfsch HN2094 damals (Februar 2010) zu EUR 96,71 vorbestellt (sehr wahrscheinlich beim selben Händler).
In den registrierten Vorbestellungen, die du online abfragen kannst, ist die Vorbestellung aber nun zu EUR 139,11 aufgeführt. Zumindest bei mir ist es so.
Viele Grüße
Stephan
auch ich habe den Walfsch HN2094 damals (Februar 2010) zu EUR 96,71 vorbestellt (sehr wahrscheinlich beim selben Händler).
In den registrierten Vorbestellungen, die du online abfragen kannst, ist die Vorbestellung aber nun zu EUR 139,11 aufgeführt. Zumindest bei mir ist es so.
Viele Grüße
Stephan
Hallo
@ Stephan
Auch bei mir ist es einfach geändert. Ich habe die Jungs angemailt und schaue nun, was sie mir antworten!
Komisch ist die Preissteigerung allerdings schon, da bei Lokshop der Zug für 124 und bei Arts immer noch bei 119 steht.
Auch das Fad set Verkehrsrot ist um 8,00 im Preis gestiegen.
irgendwie finde ich das seltsam und bin es so nicht gewohnt (von keinen Hndlern, bei denen ich bisher vorbestellt hatte)
Gruß marko
@ Stephan
Auch bei mir ist es einfach geändert. Ich habe die Jungs angemailt und schaue nun, was sie mir antworten!
Komisch ist die Preissteigerung allerdings schon, da bei Lokshop der Zug für 124 und bei Arts immer noch bei 119 steht.
Auch das Fad set Verkehrsrot ist um 8,00 im Preis gestiegen.
irgendwie finde ich das seltsam und bin es so nicht gewohnt (von keinen Hndlern, bei denen ich bisher vorbestellt hatte)
Gruß marko
Hallo Holger
gabs nach der Vorbestellung schon eine Auftrags- oder Bestellbestätigung? Wenn ja, sollte der Preis zum Zeitpunkt der Vorbestellung gelten.
Aber ich hätte eine ähnliche Frage: wie ist das, wenn man einen Artikel bestellt und der Verkäufer bzw. Händler dann meldet, dass der Artikel zur Zeit nicht lieferbar ist. Kann man die Bestellung dann jederzeit stornieren? Schließlich gibts ja auch andere Händler, die Geld verdienen wollen..png)
Gruß
Tomi
gabs nach der Vorbestellung schon eine Auftrags- oder Bestellbestätigung? Wenn ja, sollte der Preis zum Zeitpunkt der Vorbestellung gelten.
Aber ich hätte eine ähnliche Frage: wie ist das, wenn man einen Artikel bestellt und der Verkäufer bzw. Händler dann meldet, dass der Artikel zur Zeit nicht lieferbar ist. Kann man die Bestellung dann jederzeit stornieren? Schließlich gibts ja auch andere Händler, die Geld verdienen wollen.
Gruß
Tomi
Hi,
bei Lippe hast du ja zum Beispiel keine verbindliche Vorbestellung. Das Modell wird reserviert und wenn es eintrifft, wirst du gefragt, ob du den Kauf tätigen willst. So gilt dann denke ich auch der Preis der dann steht. Dank Preisgarantie sollte es dann der günstigste Preis am Markt sein.
ggf. würde ich die nochmal ansprechen, vielleicht drehen die am preis noch was für die Vorbesteller. Ansonsten scheint Hornby die Preise erhöht zu haben, wenn der Einzelhändler die auch teurer kaufen muss, kann er natürlich nicht unter Einkaufspreis verkaufen...
Grüße
bei Lippe hast du ja zum Beispiel keine verbindliche Vorbestellung. Das Modell wird reserviert und wenn es eintrifft, wirst du gefragt, ob du den Kauf tätigen willst. So gilt dann denke ich auch der Preis der dann steht. Dank Preisgarantie sollte es dann der günstigste Preis am Markt sein.
ggf. würde ich die nochmal ansprechen, vielleicht drehen die am preis noch was für die Vorbesteller. Ansonsten scheint Hornby die Preise erhöht zu haben, wenn der Einzelhändler die auch teurer kaufen muss, kann er natürlich nicht unter Einkaufspreis verkaufen...
Grüße
Wenn Ihr was bestellt und ihr bekommt dafür auch eine Bestätigung, dann ist das ein Vertragsabschluß! Und den müssen beide Seiten einhalten, ansonsten kann man seinen Händler sogar haftbar machen, z.B. durch Bestellung in einem anderen Shop und Begleichung des Differenz-Betrags durch den säumigen Händler.
Gibt es aber keine Bestellbestätigung, sondern nur sowas wie "Wir haben ihren Wunsch zur Kenntnis genommen", dann ist das eben noch kein Vertrag. Dann muß der Besteller aber auch die Ware nicht abnehmen.
Bei einer Anzahlung ist übrigens immer ein Vertrag zu Stande gekommen, da hat der Händler dann echt ein Problem, egal was sein Lieferant veranstaltet. Das können die dann untereinander ausmachen. Klauseln, wie "kann auch teurer werden" sind sittenwidrich und daher schlicht unwirksam, also so, als ob sie nicht im Vertrag stehen.
Von daher: Ich würde mal auf die Bestätigungsmail schauen. Wenn das Aussieht wie eine Zusage der Lieferung, dann habt ihr zum alten Preis gekauft!
Gruß
Micha
Gibt es aber keine Bestellbestätigung, sondern nur sowas wie "Wir haben ihren Wunsch zur Kenntnis genommen", dann ist das eben noch kein Vertrag. Dann muß der Besteller aber auch die Ware nicht abnehmen.
Bei einer Anzahlung ist übrigens immer ein Vertrag zu Stande gekommen, da hat der Händler dann echt ein Problem, egal was sein Lieferant veranstaltet. Das können die dann untereinander ausmachen. Klauseln, wie "kann auch teurer werden" sind sittenwidrich und daher schlicht unwirksam, also so, als ob sie nicht im Vertrag stehen.
Von daher: Ich würde mal auf die Bestätigungsmail schauen. Wenn das Aussieht wie eine Zusage der Lieferung, dann habt ihr zum alten Preis gekauft!
Gruß
Micha
Hallo Micha,
die Händler sind da aber nur ein gewisse Zeit dran gebunden.
so ist es z.B. in der Automobibranche, wenn der Liefertermin überschritten wird und es zu Preiserhöhungen kommt.
Warum sollt es hier anders sein?
ne Sauerei ist es aber allemal.
Gruß Detlef
die Händler sind da aber nur ein gewisse Zeit dran gebunden.
so ist es z.B. in der Automobibranche, wenn der Liefertermin überschritten wird und es zu Preiserhöhungen kommt.
Warum sollt es hier anders sein?
ne Sauerei ist es aber allemal.
Gruß Detlef
Hallo zusammen,
ich habe mal meine Vorbestellbestätigungen durchgesehen.
In den Mails vom o. a. Händler ist zwar die Vorbestellung und die Anzahl der Produkte bestätigt, jedoch wird kein Preis angegeben.
Ich habe per Mail um Klärung gebeten. Mal schauen was da so zurück kommt.
Bisher habe ich bei anderen Versendern immer nur den Preis gezahlt, zu dem ich die Produkte vorbestellt habe, egal wie hoch der Preis zum Auslieferungszeitpunkt war.
Den Sound-Lint von MTX habe ich z. B. 2008 bei der Fa. Schweickhardt vorbestellt und habe in dann 2010 bei der Auslieferung zum Vorbestell-Preis von 2008 bekommen und nicht zum Preis von 2010.
So soll es sein und nicht anders.
Gruß Frank
ich habe mal meine Vorbestellbestätigungen durchgesehen.
In den Mails vom o. a. Händler ist zwar die Vorbestellung und die Anzahl der Produkte bestätigt, jedoch wird kein Preis angegeben.
Ich habe per Mail um Klärung gebeten. Mal schauen was da so zurück kommt.
Bisher habe ich bei anderen Versendern immer nur den Preis gezahlt, zu dem ich die Produkte vorbestellt habe, egal wie hoch der Preis zum Auslieferungszeitpunkt war.
Den Sound-Lint von MTX habe ich z. B. 2008 bei der Fa. Schweickhardt vorbestellt und habe in dann 2010 bei der Auslieferung zum Vorbestell-Preis von 2008 bekommen und nicht zum Preis von 2010.
So soll es sein und nicht anders.
Gruß Frank
Hallo Frank
das sehe ich auch so. Vorbestellung ist etwas anderes als eine Reservierung. Anhand von Vorbestellungen werden ja auch (nicht nur im Moba-Bereich) gewisse Mengen erst gefertigt. Eine Vorbestellung ist also meiner Ansicht nach für beide Seiten verbindlich.
Viele Grüße
Tomi
Zitat
So soll es sein und nicht anders.
Viele Grüße
Tomi
Hallo zusammen,
das hängt wohl vom Händler ab. Meiner war so kulant, meine 2009 vorbestellten Abteilwagen von Fleischmann, zu seinen 2009 zugesagten Preisen im Dezember 2010 zu liefern, obwohl jeder Wagen 2010 so um rd. 5,- € teurer geworden war.
Beste Grüße
Klaus
das hängt wohl vom Händler ab. Meiner war so kulant, meine 2009 vorbestellten Abteilwagen von Fleischmann, zu seinen 2009 zugesagten Preisen im Dezember 2010 zu liefern, obwohl jeder Wagen 2010 so um rd. 5,- € teurer geworden war.
Beste Grüße
Klaus
HaNNoveraNer - 15.02.11 07:40
Hallo
Ich finde es schon erstaunlich, daß in wengen Monaten Preise um 25%! steigen...
Mir ist sowas mal an einer Tankstelle passiert.
Angefahren bei 1,33 Euro. Zapfhahn eingesteckt. In dem Moment müssen die unbemerkt die Preise geändert haben. An der Kasse mußte ich dann 1,42 Euro/l zahlen...
Gruß
Thomas
Ich finde es schon erstaunlich, daß in wengen Monaten Preise um 25%! steigen...
Mir ist sowas mal an einer Tankstelle passiert.
Angefahren bei 1,33 Euro. Zapfhahn eingesteckt. In dem Moment müssen die unbemerkt die Preise geändert haben. An der Kasse mußte ich dann 1,42 Euro/l zahlen...
Gruß
Thomas
HarburgerLokschuppen - 15.02.11 09:35
Hallo liebe Leute,
eigentlich soll es so sein, und so handhabe ich das auch.
Wenn der Kunde bestellt, bekommt er das auch zu dem Preis.
Bisher war es fast immer so, das dann auch der Hersteller die Vorbestellungen trotz Preiserhöhung zum damaligen EK auch ausliefert.
Probleme hatte ich bisher bei 2 Kleinserienhersteller die dann die Preise erhöht haben, und ich so gar durch die super geringe Mage mit dem alten Preis mInus gemacht habe.
Hier muss ich eingestehen, habe ich den Kunden auch nicht den alten Preis verkaufen können.
Würdet Ihr das machen? Kann ich ja gleich Geld nehmen und verschenken.
Aber mal grundsätzlich zu dem Problem...und ich glaube so langsam wird das ein Problem für uns Händler. Es gibt immer mehr Kunden, die sich überhaupt nicht an Ihre Vorbestellungen halten. Und dann sagt der Händler...warum sollen wir das ? korrekt ist das von beiden seiten nicht.
Ich habe zum Jahreswechsel also Nov 2010 bis Febr 2011 ca 20 Stornierungen gehabt.
Was mich extrem daran ärgert ist, das die Kunden noch nicht einmal bescheid geben.
Erst wenn ich die Rechnung geschrieben habe und per Mail versendet habe, kommt....och...ich habe mir den Zug schon wo anders besorgt, oder ich möchte den doch nicht mehr.
Ich finde das genau so gut eine absolute sauerei. Wenn es dann auch noch ein Artikel ist der schwer verkäuflich ist, habe ich als Händler die richtige A-Karte gezogen. Der Kunde hat mir auch noch wirtschaftlichen Schaden zugefügt. Wenn das bei mehreren passiert...dann kann der Händler mal ganz schnell gute Nacht sagen.
Daher sind wohl viele nicht mehr bereit das so einfach hin zu nehmen.
Wenn Ihr wüsstet was so in einem Jahr beim Händler in sachen >Bestellungen und stornierungen abgeht, würde so mach einer von euch eine ganz andere Meinung bekommen.
Da werden bei uns Ersatzteile für 120,- € bestellt....wir bestätigen die Verbindliche Bestellung...da aber diverse Ersatzteile im Rückstand sind.. dauert die Auslieferung vielleicht mehrere Wochen...oder auch manchmal Monate wie bei Neuheiten. Es liegt dann nicht unbedingt an uns Händler. Aber wir bekommen dann plötzlich die Stornierungen rein..habe ich mir wo anders besorgt..der Händler hatte zufällig das Eratzteil auf Lager.
Seit längerer Zeit ist es daher bei uns schon so....Verbindlich bestellte Ersatzteile sind zur Abnahme verpfichtet.
Ich möchte euch nur mal sagen, das auch die Hersteller uns die Artikel nicht ohne weiteres zurück nehmen.
Ich hatte z.b mal ein Ersatzteil für eine Brawa Seilbahn im Wert von 21,- €...Kunde bestellt, und später storniert, als ich im sagte das er das Teil nach 4 Wochen abholen konnte. Als ich dies nach Bawa zurück senden wollte, stellte man mir eine Storno und Bearbeitungsgebühr Pauschale von 50,- € in Rechnung. Ja liebe Leute...so ist das! Faller, Roco,Fleischmann und auch einige andere mehr nehmen dann mind 10% von dem Warenwert.
Und jetzt sagt mir bitte nicht...pech für uns Händler..euer Risiko.. wir sind aber auch nicht die dummbatzen der Nation.
Also haltet Ihr euch auch bitte an eure Bestellungen, dann wird der Händler dies auch bei seinen Preisen tun.
Und wenn man etwas stornieren möchte, sollte der Weg sein, den Händler höflich anzufragen ob und wie man eine Bestellung am besten für beide seiten rückgängig machen kann. Denn so lange der Artikel nicht ausgeliefert ist, ist die Chance auf eine Stornierung immer besser, als sich gar nicht zu melden, und dann erst nach Zusendung der Rechnung zu reagieren.
Daher gehen immer mehr Händler in die initiative und führen eine Bearbeitung und Stornogebühr ein. Nicht nur Rechte für den Endverbraucher bitte !!
Gruß
Ingo
eigentlich soll es so sein, und so handhabe ich das auch.
Wenn der Kunde bestellt, bekommt er das auch zu dem Preis.
Bisher war es fast immer so, das dann auch der Hersteller die Vorbestellungen trotz Preiserhöhung zum damaligen EK auch ausliefert.
Probleme hatte ich bisher bei 2 Kleinserienhersteller die dann die Preise erhöht haben, und ich so gar durch die super geringe Mage mit dem alten Preis mInus gemacht habe.
Hier muss ich eingestehen, habe ich den Kunden auch nicht den alten Preis verkaufen können.
Würdet Ihr das machen? Kann ich ja gleich Geld nehmen und verschenken.
Aber mal grundsätzlich zu dem Problem...und ich glaube so langsam wird das ein Problem für uns Händler. Es gibt immer mehr Kunden, die sich überhaupt nicht an Ihre Vorbestellungen halten. Und dann sagt der Händler...warum sollen wir das ? korrekt ist das von beiden seiten nicht.
Ich habe zum Jahreswechsel also Nov 2010 bis Febr 2011 ca 20 Stornierungen gehabt.
Was mich extrem daran ärgert ist, das die Kunden noch nicht einmal bescheid geben.
Erst wenn ich die Rechnung geschrieben habe und per Mail versendet habe, kommt....och...ich habe mir den Zug schon wo anders besorgt, oder ich möchte den doch nicht mehr.
Ich finde das genau so gut eine absolute sauerei. Wenn es dann auch noch ein Artikel ist der schwer verkäuflich ist, habe ich als Händler die richtige A-Karte gezogen. Der Kunde hat mir auch noch wirtschaftlichen Schaden zugefügt. Wenn das bei mehreren passiert...dann kann der Händler mal ganz schnell gute Nacht sagen.
Daher sind wohl viele nicht mehr bereit das so einfach hin zu nehmen.
Wenn Ihr wüsstet was so in einem Jahr beim Händler in sachen >Bestellungen und stornierungen abgeht, würde so mach einer von euch eine ganz andere Meinung bekommen.
Da werden bei uns Ersatzteile für 120,- € bestellt....wir bestätigen die Verbindliche Bestellung...da aber diverse Ersatzteile im Rückstand sind.. dauert die Auslieferung vielleicht mehrere Wochen...oder auch manchmal Monate wie bei Neuheiten. Es liegt dann nicht unbedingt an uns Händler. Aber wir bekommen dann plötzlich die Stornierungen rein..habe ich mir wo anders besorgt..der Händler hatte zufällig das Eratzteil auf Lager.
Seit längerer Zeit ist es daher bei uns schon so....Verbindlich bestellte Ersatzteile sind zur Abnahme verpfichtet.
Ich möchte euch nur mal sagen, das auch die Hersteller uns die Artikel nicht ohne weiteres zurück nehmen.
Ich hatte z.b mal ein Ersatzteil für eine Brawa Seilbahn im Wert von 21,- €...Kunde bestellt, und später storniert, als ich im sagte das er das Teil nach 4 Wochen abholen konnte. Als ich dies nach Bawa zurück senden wollte, stellte man mir eine Storno und Bearbeitungsgebühr Pauschale von 50,- € in Rechnung. Ja liebe Leute...so ist das! Faller, Roco,Fleischmann und auch einige andere mehr nehmen dann mind 10% von dem Warenwert.
Und jetzt sagt mir bitte nicht...pech für uns Händler..euer Risiko.. wir sind aber auch nicht die dummbatzen der Nation.
Also haltet Ihr euch auch bitte an eure Bestellungen, dann wird der Händler dies auch bei seinen Preisen tun.
Und wenn man etwas stornieren möchte, sollte der Weg sein, den Händler höflich anzufragen ob und wie man eine Bestellung am besten für beide seiten rückgängig machen kann. Denn so lange der Artikel nicht ausgeliefert ist, ist die Chance auf eine Stornierung immer besser, als sich gar nicht zu melden, und dann erst nach Zusendung der Rechnung zu reagieren.
Daher gehen immer mehr Händler in die initiative und führen eine Bearbeitung und Stornogebühr ein. Nicht nur Rechte für den Endverbraucher bitte !!
Gruß
Ingo
Wenn man 2009 was aus dem Märchenbuch vorbestellt hat, aber der deutsche "Hersteller" es bis 2011 immer noch nicht geschafft hat, den eigentlichen Hersteller in China dazu zu überreden, das Zeug zu produzieren und in den Container zu packen, dann sollte sich der Händler über eine Stornierung nicht wundern. Sogar der VW Tiguan wird schneller ausgeliefert.
Da könnte der Händler auch Optionsscheine für Mondgrundstücke vermitteln - Bebauung möglich so ab 2013, oder vielleicht später, oder vielleicht auch gar nicht...
Grüsse,
Andreas
Da könnte der Händler auch Optionsscheine für Mondgrundstücke vermitteln - Bebauung möglich so ab 2013, oder vielleicht später, oder vielleicht auch gar nicht...
Grüsse,
Andreas
Zitat
Es gibt immer mehr Kunden, die sich überhaupt nicht an Ihre Vorbestellungen halten
Einfaches Rezept : Anzahlung verlangen . Funktioniert bei Autoersatzteilen seit ewigen Zeiten.
Jürgen H.
HarburgerLokschuppen - 15.02.11 10:01
Hallo Andreas,
es geht nicht hierbei um Stornierungen von Ware die noch gar nicht ausgeliefert ist, weil die Können wir als Händler auch noch stornieren, es geht um Bestellungen die ausgeliefert sind und dann nach Rechnungsstellung storniert werden.
Gerade erst passiert bei mir beim Flirt von Liliput...und da musste nicht Jahre mit Verspätung gewartet werden. Gut das der Zug so gut gefragt ist, sonst hätte ich den Kunden auch killen können, mit der Aussage...ich musste bei Ihnen 3 Wochen länger warten..und habe den beim anderen Händler gesehen ,gekauft und gleich mitgenommen.
Wie gesagt, es ist Gott sei Dank ein Artikel der gerade sehr gefragt ist. Ganz anders dagegen 2 Loks von Jouef die ich nun hier liegen habe im Wert von 300,- €.....und wie schon hier auch oft von anderen gepostet, haben wir an Lokverkäufen gerade mal einen Gewinn im Schnitt von 15,,- -30 ,-. €. Das bedeutet mal eben...Verkaufe mal schnell mal 10-20 Loks, um das einfach mal eben auszugleichen. Nur mal so ein Gedankengang.
Gruß
Ingo
es geht nicht hierbei um Stornierungen von Ware die noch gar nicht ausgeliefert ist, weil die Können wir als Händler auch noch stornieren, es geht um Bestellungen die ausgeliefert sind und dann nach Rechnungsstellung storniert werden.
Gerade erst passiert bei mir beim Flirt von Liliput...und da musste nicht Jahre mit Verspätung gewartet werden. Gut das der Zug so gut gefragt ist, sonst hätte ich den Kunden auch killen können, mit der Aussage...ich musste bei Ihnen 3 Wochen länger warten..und habe den beim anderen Händler gesehen ,gekauft und gleich mitgenommen.
Wie gesagt, es ist Gott sei Dank ein Artikel der gerade sehr gefragt ist. Ganz anders dagegen 2 Loks von Jouef die ich nun hier liegen habe im Wert von 300,- €.....und wie schon hier auch oft von anderen gepostet, haben wir an Lokverkäufen gerade mal einen Gewinn im Schnitt von 15,,- -30 ,-. €. Das bedeutet mal eben...Verkaufe mal schnell mal 10-20 Loks, um das einfach mal eben auszugleichen. Nur mal so ein Gedankengang.
Gruß
Ingo
Hallo Ingo und Andreas.
@Andreas:
Ich glaube, da hast Du jetzt was falsch verstanden. Gegen Deine Schilderung, also Storno solange die Ware noch nicht produziert/ausgeliefert ist, hat Ingo anscheinend Verständnis. Aber bei Rechnungserhalt dann die Ware zu stornieren, da wäre ich als Händler über den Kunden auch verärgert. Es ist halt Aufwand und der Transportweg, weil von anderen bewerkstelligt, ist eben nicht kostenlos - das wird von Kunden gerne übersehen. Nur weil Otto oder ehem. Quelle das angeboten haben ist eine Rückversendung nicht kostenlos, sondern schon in den normlen VK einkalkuliert - nur eben nicht separat aufgeführt.
@Ingo
Bei meinem früheren Versandhändler, bei dem ich von 1987 bis zu dessen Ende 2008 eingekauft habe, war von Haus aus eine Storno/Rücksendegebühr (ich glaube mind . 15 DM bzw. 5 % vom Warenwert) angedroht - auch schon 1987.
Nochwas: Schön, mal wieder im Forum was von Dir zu lesen.
Für mich gilt: Wenn ich was bestelle und erst recht die Bestellung bestätigt wurde, dann ist für mich auch die Abnahme verpflichtend. Außer es rührt sich 5, 6, 7 oder mehr Jahre der Lieferant nicht mehr, das hatte ich auch schon. Aber dann kommt das Storno aus meiner Initiative und nicht weil da jetzt eine Rechnung kommt "Ware ist versandfertig".
Gruß aus Zolling
Christian Strecker
@Andreas:
Ich glaube, da hast Du jetzt was falsch verstanden. Gegen Deine Schilderung, also Storno solange die Ware noch nicht produziert/ausgeliefert ist, hat Ingo anscheinend Verständnis. Aber bei Rechnungserhalt dann die Ware zu stornieren, da wäre ich als Händler über den Kunden auch verärgert. Es ist halt Aufwand und der Transportweg, weil von anderen bewerkstelligt, ist eben nicht kostenlos - das wird von Kunden gerne übersehen. Nur weil Otto oder ehem. Quelle das angeboten haben ist eine Rückversendung nicht kostenlos, sondern schon in den normlen VK einkalkuliert - nur eben nicht separat aufgeführt.
@Ingo
Bei meinem früheren Versandhändler, bei dem ich von 1987 bis zu dessen Ende 2008 eingekauft habe, war von Haus aus eine Storno/Rücksendegebühr (ich glaube mind . 15 DM bzw. 5 % vom Warenwert) angedroht - auch schon 1987.
Nochwas: Schön, mal wieder im Forum was von Dir zu lesen.
Für mich gilt: Wenn ich was bestelle und erst recht die Bestellung bestätigt wurde, dann ist für mich auch die Abnahme verpflichtend. Außer es rührt sich 5, 6, 7 oder mehr Jahre der Lieferant nicht mehr, das hatte ich auch schon. Aber dann kommt das Storno aus meiner Initiative und nicht weil da jetzt eine Rechnung kommt "Ware ist versandfertig".
Gruß aus Zolling
Christian Strecker
@Ingo:
Als Händler gelten für Dich doch Verträge mit Kunden, oder nicht? Wenn ein Kunde was bestellt und Du es liefern kannst, dann hat er das zu bezahlen. Da hat das deutsche Recht doch genügend einfache Paragraphen bereit. Ein Vertrag ist immer für beide Seiten bindend. Klar, wenn ein Kunde nicht will, dann kauft er dann wohl nie wieder bei Dir, ok. Aber das ist dann Deine Kulanz und nicht ein Problem des Rechts.
Wenn Du Sachen bei Deinen Herstellern bestellst und die die Preise zwischen Bestellung und Auslieferung erhöhen, dann würde ich denen an die Karre fahren. Entweder Du hast mit denen genauso einen Vertrag oder eben nicht. Wenn Du keinen Vertrag mit denen hast, dann kannst Du natürlich Deine Kunden da auch nicht vorbestellen lassen. Aber das mußt Du doch dann regeln. Hinterher noch draufzahlen würde ich als Händler jedenfalls nicht, genausowenig wie als Kunde.
Ich bestell im Moment gar nichts mehr vor weil:
1) Die Ware der ersten Serie meistens noch nachgebessert werden muß
2) Die Ware teilweise so schlecht ist, daß Nachbesserung erst bei Neuauflage möglich ist
3) Weil die Dinge nicht so kommen, wie sie im Katalog bzw. der Ankündigung standen
4) Die Sachen zu einem Termin kommen, der weit jenseits der Ankündigung liegt
Ich hatte einmal das Problem, daß ich Software zu einem Angebotspreis bestellt habe und dann zu einem viel höheren Preis geliefert bekam, per Nachnahme, aber als Teillieferung, trickreicher Weise. Da meinte der Händler auch, die Preise seien zwischendurch gestiegen. Diese Meinung hat ihn dann damals rund 1300 DM gekostet (Gerichts- und Anwaltskosten) Kurz danach war der Laden weg vom Markt. Der hatte es nicht so mit deutschem Recht und offenbar viele Kunden, die ihn gebührenpflichtig belehrt haben ;)
Als Händler gelten für Dich doch Verträge mit Kunden, oder nicht? Wenn ein Kunde was bestellt und Du es liefern kannst, dann hat er das zu bezahlen. Da hat das deutsche Recht doch genügend einfache Paragraphen bereit. Ein Vertrag ist immer für beide Seiten bindend. Klar, wenn ein Kunde nicht will, dann kauft er dann wohl nie wieder bei Dir, ok. Aber das ist dann Deine Kulanz und nicht ein Problem des Rechts.
Wenn Du Sachen bei Deinen Herstellern bestellst und die die Preise zwischen Bestellung und Auslieferung erhöhen, dann würde ich denen an die Karre fahren. Entweder Du hast mit denen genauso einen Vertrag oder eben nicht. Wenn Du keinen Vertrag mit denen hast, dann kannst Du natürlich Deine Kunden da auch nicht vorbestellen lassen. Aber das mußt Du doch dann regeln. Hinterher noch draufzahlen würde ich als Händler jedenfalls nicht, genausowenig wie als Kunde.
Ich bestell im Moment gar nichts mehr vor weil:
1) Die Ware der ersten Serie meistens noch nachgebessert werden muß
2) Die Ware teilweise so schlecht ist, daß Nachbesserung erst bei Neuauflage möglich ist
3) Weil die Dinge nicht so kommen, wie sie im Katalog bzw. der Ankündigung standen
4) Die Sachen zu einem Termin kommen, der weit jenseits der Ankündigung liegt
Ich hatte einmal das Problem, daß ich Software zu einem Angebotspreis bestellt habe und dann zu einem viel höheren Preis geliefert bekam, per Nachnahme, aber als Teillieferung, trickreicher Weise. Da meinte der Händler auch, die Preise seien zwischendurch gestiegen. Diese Meinung hat ihn dann damals rund 1300 DM gekostet (Gerichts- und Anwaltskosten) Kurz danach war der Laden weg vom Markt. Der hatte es nicht so mit deutschem Recht und offenbar viele Kunden, die ihn gebührenpflichtig belehrt haben ;)
Hallo,
um es gleich deutlich vorauszuschicken, ich verstehe Ingo und stehe voll und ganz auf seiner Seite!
Aber nun kommt noch das Fernabgabegesetz ins Spiel, da kann doch jeder Kunde ohne Angabe von Gründen die Ware zurück senden, wenn sie nicht seinen Vorstellungen entspricht, heißt wenn sie ihm nicht gefällt oder was auch immer. Das wäre ja dann noch ein Zahn schärfer als die Stornierung wenn die Rechnung kommt, dann sind auch noch Portokosten in den Sand gesetzt!
D.h., so könnte man auch Stornogebühren umgehen, denn die dürfen ja lt. Gesetz in diesem Fall nicht berechnet werden (oder irre ich hier?).
Und wo fängt hier die Ausnahme an, wenn etwas auf Kundenwunsch beschafft wurde?
Und wenn der Händler den Preis erhöhen muß, weil der Hersteller plötzlich feststellt, das seine Kalkulation nicht stimmt (oder warum auch immer), dann sollte man dazu nicht auch dem Händler die A...karte zuschieben.
LG wobu
um es gleich deutlich vorauszuschicken, ich verstehe Ingo und stehe voll und ganz auf seiner Seite!
Aber nun kommt noch das Fernabgabegesetz ins Spiel, da kann doch jeder Kunde ohne Angabe von Gründen die Ware zurück senden, wenn sie nicht seinen Vorstellungen entspricht, heißt wenn sie ihm nicht gefällt oder was auch immer. Das wäre ja dann noch ein Zahn schärfer als die Stornierung wenn die Rechnung kommt, dann sind auch noch Portokosten in den Sand gesetzt!
D.h., so könnte man auch Stornogebühren umgehen, denn die dürfen ja lt. Gesetz in diesem Fall nicht berechnet werden (oder irre ich hier?).
Und wo fängt hier die Ausnahme an, wenn etwas auf Kundenwunsch beschafft wurde?
Und wenn der Händler den Preis erhöhen muß, weil der Hersteller plötzlich feststellt, das seine Kalkulation nicht stimmt (oder warum auch immer), dann sollte man dazu nicht auch dem Händler die A...karte zuschieben.
LG wobu
Ganz einfach,
wenn euch die Stornierungen stören dann nehmt halt eine Anzahlung und bietet keine Ware im Onlineshop an die ihr extra für den Kunden bestellen müsst. Ob ich dann meinem Ladenkunden die Anzahlung wieder zurückerstatte oder nicht, muss dann jeder für sich selbst entscheiden. Würde mir aber ein Händler bei einer sofortigen Rücksendung eine bearbeitungspauschale in Rechnung stellen, so würde ich ihn auch kostenpflichtig davon überzeugen die Bearbeitungspauschale zurück zunehmen.
Gruß Alex
wenn euch die Stornierungen stören dann nehmt halt eine Anzahlung und bietet keine Ware im Onlineshop an die ihr extra für den Kunden bestellen müsst. Ob ich dann meinem Ladenkunden die Anzahlung wieder zurückerstatte oder nicht, muss dann jeder für sich selbst entscheiden. Würde mir aber ein Händler bei einer sofortigen Rücksendung eine bearbeitungspauschale in Rechnung stellen, so würde ich ihn auch kostenpflichtig davon überzeugen die Bearbeitungspauschale zurück zunehmen.
Gruß Alex
@ rudi3
Prinzipiell hast Du recht. Eine Vorbestellung ist, wenn sie der Händler annimmt, ein für beide Seiten verbindlicher Kaufvertrag. Das Problem für den Händler ist nur, daß der Käufer im Versandhandel ein gesetzliches Recht hat, die Ware zurückzusenden - ohne Grund, einfach so. Als Verbraucher finde ich sowas natürlich bequem, aber im Grunde ist es dem Händler gegenüber nicht fair, gerade wenn man einen guten Vorbestellpreis erhalten hat. Als Händler würde ich so einen Kunden, der sich die Sachen ständig "auf Probe" schicken läßt, einfach nicht mehr beliefern. Anzahlung auf Vorbestellungen wäre meines Erachtens auch in Ordnung.
Preiserhöhungen an den Käufer weiterzugeben halte ich für nicht ok und rechtlich ist es auch nicht zulässig, wenn es nicht korrekt im Vertrag geregelt wurde. Der Sinn von (festen) Vorbestellungen ist doch auf Hersteller/Händlerseite verbindliche Abnahmemengen zu generieren und auf Käuferseite einen guten Preis zu bekommen. Da hast Du recht, das muß der Händler eben in seinem Vertrag mit dem Hersteller regeln. Anderenfalls wird das Vorbestellsystem ja ad Absurdum geführt.
Allerdings habe ich mit Vorbestellungen schon bei manchen Händlern schlechte Erfahrungen gemacht - ich wurde einfach gar nicht beliefert. Vermutlich war das so begehrte Ware, die sie lieber zum regulären Preis verkaufen als an die Vorbesteller. Theoretisch könnte ich da auch die Differenz zum woanders gezahlten Preis einklagen, aber wegen der damit verbundenen, nicht unerheblichen Mühe läßt man sowas dann doch bleiben und meidet eben zukünftig diese Händler.
Prinzipiell hast Du recht. Eine Vorbestellung ist, wenn sie der Händler annimmt, ein für beide Seiten verbindlicher Kaufvertrag. Das Problem für den Händler ist nur, daß der Käufer im Versandhandel ein gesetzliches Recht hat, die Ware zurückzusenden - ohne Grund, einfach so. Als Verbraucher finde ich sowas natürlich bequem, aber im Grunde ist es dem Händler gegenüber nicht fair, gerade wenn man einen guten Vorbestellpreis erhalten hat. Als Händler würde ich so einen Kunden, der sich die Sachen ständig "auf Probe" schicken läßt, einfach nicht mehr beliefern. Anzahlung auf Vorbestellungen wäre meines Erachtens auch in Ordnung.
Preiserhöhungen an den Käufer weiterzugeben halte ich für nicht ok und rechtlich ist es auch nicht zulässig, wenn es nicht korrekt im Vertrag geregelt wurde. Der Sinn von (festen) Vorbestellungen ist doch auf Hersteller/Händlerseite verbindliche Abnahmemengen zu generieren und auf Käuferseite einen guten Preis zu bekommen. Da hast Du recht, das muß der Händler eben in seinem Vertrag mit dem Hersteller regeln. Anderenfalls wird das Vorbestellsystem ja ad Absurdum geführt.
Allerdings habe ich mit Vorbestellungen schon bei manchen Händlern schlechte Erfahrungen gemacht - ich wurde einfach gar nicht beliefert. Vermutlich war das so begehrte Ware, die sie lieber zum regulären Preis verkaufen als an die Vorbesteller. Theoretisch könnte ich da auch die Differenz zum woanders gezahlten Preis einklagen, aber wegen der damit verbundenen, nicht unerheblichen Mühe läßt man sowas dann doch bleiben und meidet eben zukünftig diese Händler.
Hallo Wobu,
In dem Fall sollte der Händler den Kunden über die Preissteigerung informieren, dessen Reaktion abwarten und dann dem Hersteller oder Vertrieb grünes Licht über die Lieferung geben - oder sind Händlerbestellungen unabhängig vom Preis und fix?
Grüße,
Uwe
Zitat
Und wenn der Händler den Preis erhöhen muß, weil der Hersteller plötzlich feststellt, das seine Kalkulation nicht stimmt (oder warum auch immer), dann sollte man dazu nicht auch dem Händler die A...karte zuschieben.
Grüße,
Uwe
Ja, das Fernabsatzgesetz ist hart und ich finde auch zu sehr auf Seite der Kunden. Wenn ich aber die Preise im Versandhandel sehe, dann ist die Rücklaufquote im Moba Bereich wohl nicht so das Problem, hoffe ich zumindest.
Was die total dreisten Kunden angeht:
Als ich noch selber gewerbetreibend war, hatten wir natürlich auch so einige, die meinten sie müssen sich an nichts halten und könnten den Lieferumfang noch beim Ausladen des LKW verändern, die Preise sowieso. Noch schlimmer waren aber die, die sich umfangreiche technische Angebote ausarbeiten ließen und dann das Zeug irgendwo in der Welt bestellt haben. Das hat dann dazu geführt, daß wir mit Mitbewerbern einen Verteiler eingerichtet haben, wo wir diese "Kundendaten" ausgetauscht haben. Zum Glück war die Wettbewerbssituation damals relativ gut, so daß sich viele Firmen an den Schwarzen Listen beteiligten. Das hat eine Menge Ärger erspart! Es standen dann sogar 2 Städte drauf, weil gerade die sich immer mit irgendwelchen Rechtsbastlern Minderungen erschleichen wollten. In der Kalkulation hatten wir dann extra "unsichtbare" Rechnungsposten wie "Spätzahlerzuschlag" oder "nur negativ rabattfähig"
Als der Markt dann aber von irgendwelchen Halb-Profis überlaufen wurde, die meinten ohne Gewinn ihr Hobby beim Kunden auszuleben, hatte sich das erledigt und ich hab mir was lukrativeres gesucht.
Wie auch immer, ich denke der Markt der Moba Händler, gerade derer, die sich einen Laden leisten, ist doch sehr überschaubar. Ich würde es, aller Datenschutzprobleme zum trotz, sehr begrüßen, wenn es weiße und schwarze Listen geben würde! Ich zahle meine Sachen immer mehr als pünktlich, im Laden eigentlich immer bar und was ich bestellt habe, hole ich immer ab. Und es wäre schön, wenn mir dies auch mal das lästige Vorkasse zahlen bei einigen Versendern ersparen würde. Und eigentlich bin ich auch langsam nicht mehr bereit ohne Rabatt zu kaufen, wenn die EC- und Kreditkartenzahler Kosten verursachen, die ich in der Gemischtkalkulation mit zahlen muß. Wenn ich sehe, wie da 15 Euro Beträge per EC Karte bezahlt werden, krieg ich 'nen Hals! Und ich zahl dann meine 400 Euro in bar und bekomme eben nicht die %te runter. Find ich echt schade! Nur mal so als Anregung an die Händler hier!
Meint der
Micha
Was die total dreisten Kunden angeht:
Als ich noch selber gewerbetreibend war, hatten wir natürlich auch so einige, die meinten sie müssen sich an nichts halten und könnten den Lieferumfang noch beim Ausladen des LKW verändern, die Preise sowieso. Noch schlimmer waren aber die, die sich umfangreiche technische Angebote ausarbeiten ließen und dann das Zeug irgendwo in der Welt bestellt haben. Das hat dann dazu geführt, daß wir mit Mitbewerbern einen Verteiler eingerichtet haben, wo wir diese "Kundendaten" ausgetauscht haben. Zum Glück war die Wettbewerbssituation damals relativ gut, so daß sich viele Firmen an den Schwarzen Listen beteiligten. Das hat eine Menge Ärger erspart! Es standen dann sogar 2 Städte drauf, weil gerade die sich immer mit irgendwelchen Rechtsbastlern Minderungen erschleichen wollten. In der Kalkulation hatten wir dann extra "unsichtbare" Rechnungsposten wie "Spätzahlerzuschlag" oder "nur negativ rabattfähig"
Wie auch immer, ich denke der Markt der Moba Händler, gerade derer, die sich einen Laden leisten, ist doch sehr überschaubar. Ich würde es, aller Datenschutzprobleme zum trotz, sehr begrüßen, wenn es weiße und schwarze Listen geben würde! Ich zahle meine Sachen immer mehr als pünktlich, im Laden eigentlich immer bar und was ich bestellt habe, hole ich immer ab. Und es wäre schön, wenn mir dies auch mal das lästige Vorkasse zahlen bei einigen Versendern ersparen würde. Und eigentlich bin ich auch langsam nicht mehr bereit ohne Rabatt zu kaufen, wenn die EC- und Kreditkartenzahler Kosten verursachen, die ich in der Gemischtkalkulation mit zahlen muß. Wenn ich sehe, wie da 15 Euro Beträge per EC Karte bezahlt werden, krieg ich 'nen Hals! Und ich zahl dann meine 400 Euro in bar und bekomme eben nicht die %te runter. Find ich echt schade! Nur mal so als Anregung an die Händler hier!
Meint der
Micha
Hallo alle zusammen,
@ Nr. 21, Alex:
Da würdest Du aber gaaaaanz große Augen machen, wie leer dann viele Online-Shops wären. Auch keine Lösung.
@all:
Das Problem ist doch, und daran sind wir MoBahner als Kunden dran auch nicht ganz unschuldig, daß doch ein erheblicher Preiskampf stattfindet. Man braucht ja nur in so manchen Onlineshop bzw. Thread/Eintrag in diesem Forum schauen. Inzwischen ist halt für viele Händler der Rücksendekostenanteil im normalen Straßen-VK nicht mehr drin.
Wie ich in Nr. 18 schon geschrieben habe: Nur weil eine Rücksendung kostenlos ist, heißt das noch lange nicht, daß man diese Kosten mit der behaltenen Ware bzw. andere die ihre Ware behalten nicht zahlte.
Onlineshop hin, Ladengeschäft her, ich finde es viel wichtiger, daß man mit seinem (Stamm-)Händler ehrlich und aufrichtig redet. Daß ich dann entsprechendes Verhalten von Händlerseite auch erwarte und honoriere ist auch ein Anspruch an mich - egal was so genau im Gesetzestext drin steht.
Gruß aus Zolling
Christian Strecker
@ Nr. 21, Alex:
Da würdest Du aber gaaaaanz große Augen machen, wie leer dann viele Online-Shops wären. Auch keine Lösung.
@all:
Das Problem ist doch, und daran sind wir MoBahner als Kunden dran auch nicht ganz unschuldig, daß doch ein erheblicher Preiskampf stattfindet. Man braucht ja nur in so manchen Onlineshop bzw. Thread/Eintrag in diesem Forum schauen. Inzwischen ist halt für viele Händler der Rücksendekostenanteil im normalen Straßen-VK nicht mehr drin.
Wie ich in Nr. 18 schon geschrieben habe: Nur weil eine Rücksendung kostenlos ist, heißt das noch lange nicht, daß man diese Kosten mit der behaltenen Ware bzw. andere die ihre Ware behalten nicht zahlte.
Onlineshop hin, Ladengeschäft her, ich finde es viel wichtiger, daß man mit seinem (Stamm-)Händler ehrlich und aufrichtig redet. Daß ich dann entsprechendes Verhalten von Händlerseite auch erwarte und honoriere ist auch ein Anspruch an mich - egal was so genau im Gesetzestext drin steht.
Gruß aus Zolling
Christian Strecker
Zitat
Und jetzt sagt mir bitte nicht...pech für uns Händler..euer Risiko.. .
... wenn es Anfang 2010 noch gut 870 Händler mit Sortiment des Marktführers gab - und heute nur noch 805 - dann könnte eines bald erreicht sein :
Die ehemalige Händler-Spanne geht dann komplett an den Importeur - durch den Vollausbau von Internet-Shop-Direktverkauf an Endverbraucher ...
EDIT
uppps - da waren es nur noch 804 (ab morgen) :
http://www.1zu160.net/scripte/forum/forum_show.php?id=527559#98
Hallo Uwe,
das der Händler in so einem Fall mit seinem Kunden Kontakt aufnimmt, ihn informiert und wenn möglich, ihm ein, außerordentliches, Stornorecht einräumt, davon bin ich mal stillschweigend ausgegangen. Den Kunden womöglich erst mit der Lieferung über die Preisänderung zu informieren halte ich für die denkbar schlechteste Methode.
Wie das nun bei der Bestellung des Händlers beim Hersteller aussieht? Da gibts doch immer die schöne Klausel, Änderungen vorbehalten, wie weit das auch auf den Preis zulässig ist, keine Ahnung.
Und jetzt denk ich grad so darüber nach, wie würde denn ein Kunde, der eben noch darauf beharrt hat, die Ware auf jeden Fall zum "bestellten" Preis zu bekommen, egal was es den Händler kostet, reagieren, wenn mal ein Artikel preiswerter wird (ja ich geb zu, eher ein unglaublicher Fall), beharrt der dann auch auf dem Preis aus der Bestellung oder dann doch lieber auf dem aktuellen Preis?
LG wobu
das der Händler in so einem Fall mit seinem Kunden Kontakt aufnimmt, ihn informiert und wenn möglich, ihm ein, außerordentliches, Stornorecht einräumt, davon bin ich mal stillschweigend ausgegangen. Den Kunden womöglich erst mit der Lieferung über die Preisänderung zu informieren halte ich für die denkbar schlechteste Methode.
Wie das nun bei der Bestellung des Händlers beim Hersteller aussieht? Da gibts doch immer die schöne Klausel, Änderungen vorbehalten, wie weit das auch auf den Preis zulässig ist, keine Ahnung.
Und jetzt denk ich grad so darüber nach, wie würde denn ein Kunde, der eben noch darauf beharrt hat, die Ware auf jeden Fall zum "bestellten" Preis zu bekommen, egal was es den Händler kostet, reagieren, wenn mal ein Artikel preiswerter wird (ja ich geb zu, eher ein unglaublicher Fall), beharrt der dann auch auf dem Preis aus der Bestellung oder dann doch lieber auf dem aktuellen Preis?
LG wobu
@Christian,
dann muss ich als Händler auch damit leben können das ich auf einem Modell sitzen bleibe, oder ich nehme nur die Modelle zu meinem Warenbestand auf die ich in angemessener Zeit verkaufen kann wie z.B. den Flirt von Liliput.
Allerdings bin ich mir gerade bei dem Modell nicht so sicher ob die zweite Auflage auch so ein Erfolg wie die erste wird. Aber gerade wie Ingo geschrieben hat. Modelle von z.B. Joufs oder wie die Firma heißt, die ich als Händler erst bestellen muss, im Onlineshop anzubieten halte ich für eine schlechte Idee. So etwas würde ich nur bei direkter Nachfrage von bekannten Kunden anbieten.
Gruß Alex
dann muss ich als Händler auch damit leben können das ich auf einem Modell sitzen bleibe, oder ich nehme nur die Modelle zu meinem Warenbestand auf die ich in angemessener Zeit verkaufen kann wie z.B. den Flirt von Liliput.
Allerdings bin ich mir gerade bei dem Modell nicht so sicher ob die zweite Auflage auch so ein Erfolg wie die erste wird. Aber gerade wie Ingo geschrieben hat. Modelle von z.B. Joufs oder wie die Firma heißt, die ich als Händler erst bestellen muss, im Onlineshop anzubieten halte ich für eine schlechte Idee. So etwas würde ich nur bei direkter Nachfrage von bekannten Kunden anbieten.
Gruß Alex
Hallo Alfred,
ähm wer ist denn jetzt Marktführer?
Denn der, an den ich jetzt dachte, der braucht doch für D-Land keinen Importeur! Oder führt man den jetzt selbst im Lande des Firmensitzes ein, quasi im Zwischengewinnerhöhungsplanverfahren?
LG wobu
ähm wer ist denn jetzt Marktführer?
Denn der, an den ich jetzt dachte, der braucht doch für D-Land keinen Importeur! Oder führt man den jetzt selbst im Lande des Firmensitzes ein, quasi im Zwischengewinnerhöhungsplanverfahren?
LG wobu
HarburgerLokschuppen - 15.02.11 11:35
Hallo Wobu......
Genau das ist schon passiert....ich sage nur Arnold.
Da gab es die Lok BR 18201 zu bestellen. Der UVP wurde nach 3 Monaten gesengt.
Ich hatte 8 Vorbestellungen mit dem höheren Preis...aber was meinst Du wohl als das bekannt worden ist, das sich da der Preis gesengt hatte, wie schnell ich die Mails bekommen hatte, das ich ja wohl nun auch den Preis nach unten richten sollte. Für mich war das klar.......habe das automatisch gemacht, und den Kunden von dem positiven berichtet.
Aber glaubst Du etwa da kam dann ein Dankeschön zurück ? Ich hätte ja auch auf den Preis laut Auftragsbestätigung beharren können...aber was bringt mir so etwas ?
Nur verägerte Kunden, und die dann nächste mal wo anders kaufen.
Ich finde es nur dann auch ok wenn der Kunde auch dann im anderen Fall Verständnis für uns haben würde. Da wird aber mit aller Macht versucht es auch mit Dohungen über Rechtsanwalt oder was ich auch kürzlich hatte...drohte mir jemand dieses 1zu160Forum einen Sachverhalt offen zu legen, wenn ich nicht umgehend......
Ich sage es mal so...früher gab es den Spruch....reiche einen kleinen Finger, und er Kunde nimmt die ganze Hand.....heute müsste es viel öfter heissen...den ganzen Arm.
Gruß
Ingo
Genau das ist schon passiert....ich sage nur Arnold.
Da gab es die Lok BR 18201 zu bestellen. Der UVP wurde nach 3 Monaten gesengt.
Ich hatte 8 Vorbestellungen mit dem höheren Preis...aber was meinst Du wohl als das bekannt worden ist, das sich da der Preis gesengt hatte, wie schnell ich die Mails bekommen hatte, das ich ja wohl nun auch den Preis nach unten richten sollte. Für mich war das klar.......habe das automatisch gemacht, und den Kunden von dem positiven berichtet.
Aber glaubst Du etwa da kam dann ein Dankeschön zurück ? Ich hätte ja auch auf den Preis laut Auftragsbestätigung beharren können...aber was bringt mir so etwas ?
Nur verägerte Kunden, und die dann nächste mal wo anders kaufen.
Ich finde es nur dann auch ok wenn der Kunde auch dann im anderen Fall Verständnis für uns haben würde. Da wird aber mit aller Macht versucht es auch mit Dohungen über Rechtsanwalt oder was ich auch kürzlich hatte...drohte mir jemand dieses 1zu160Forum einen Sachverhalt offen zu legen, wenn ich nicht umgehend......
Ich sage es mal so...früher gab es den Spruch....reiche einen kleinen Finger, und er Kunde nimmt die ganze Hand.....heute müsste es viel öfter heissen...den ganzen Arm.
Gruß
Ingo
Zitat
ähm wer ist denn jetzt Marktführer?
... der Marktführer (in .DE) braucht keinen zusätzlichen Importeur - den Import schafft er selber ...
HarburgerLokschuppen - 15.02.11 11:41
@28
Hallo Alex...
das ist ja wohl absolute Wunschdenken, und wohl überhaupt nicht machbar.
Dann hätten wir 80% Online Händler weniger, und Ihr ein Problem mehr...weniger Konkurenz, höhere Preise...den der Händler kann nicht vorher wissen was wird ein Verkaufsrenner und was nicht.
Wenn das ginge und so einfach wäre.......oh was wäre das schön).png)
Und meine Geldbörse viel viel dicker.
Was glaubst Du denn ? Die Online Händler die im Netz sind und 70.000-100.000 Artikel gelistet haben alles auf Lager haben ?
Dann gehöst Du genau zu den Kunden, die meinen das ich alle gelisteten Ersatzteile auf Lager habe.
Weisst Du wie groß so ein Lager ist ?
Alleine nur Firma Roco hat ein Artikelstammdatensatz von 35.000 gelisteten Ersatzteilen.
Jetzt kommen noch die Loks, Waggons dazu die ich alle dann auf Lager haben müsste.
Gruß
Ingo
Hallo Alex...
das ist ja wohl absolute Wunschdenken, und wohl überhaupt nicht machbar.
Dann hätten wir 80% Online Händler weniger, und Ihr ein Problem mehr...weniger Konkurenz, höhere Preise...den der Händler kann nicht vorher wissen was wird ein Verkaufsrenner und was nicht.
Wenn das ginge und so einfach wäre.......oh was wäre das schön
Und meine Geldbörse viel viel dicker.
Was glaubst Du denn ? Die Online Händler die im Netz sind und 70.000-100.000 Artikel gelistet haben alles auf Lager haben ?
Dann gehöst Du genau zu den Kunden, die meinen das ich alle gelisteten Ersatzteile auf Lager habe.
Weisst Du wie groß so ein Lager ist ?
Alleine nur Firma Roco hat ein Artikelstammdatensatz von 35.000 gelisteten Ersatzteilen.
Jetzt kommen noch die Loks, Waggons dazu die ich alle dann auf Lager haben müsste.
Gruß
Ingo
@ Ingo
Sowohl wenn die Preise nach Erstveröffentlichung angehoben wie gesenkt werden, können weder Kunde noch Händler etwas dafür. Das ist einfach ungeschicktes, wenn nicht sogar unprofessionelles Verhalten der Hersteller, mit denen sie alle ärgern und den Markt verunsichern. Nur seid Ihr Händler diejenigen, die den direkten Draht zum (und den Vertrag mit dem) Hersteller haben. Völlig taub und blind gegen die Bedürfnisse des Handels sollten sich die Hersteller nun auch nicht stellen, oder?
Gruß, Markus
Sowohl wenn die Preise nach Erstveröffentlichung angehoben wie gesenkt werden, können weder Kunde noch Händler etwas dafür. Das ist einfach ungeschicktes, wenn nicht sogar unprofessionelles Verhalten der Hersteller, mit denen sie alle ärgern und den Markt verunsichern. Nur seid Ihr Händler diejenigen, die den direkten Draht zum (und den Vertrag mit dem) Hersteller haben. Völlig taub und blind gegen die Bedürfnisse des Handels sollten sich die Hersteller nun auch nicht stellen, oder?
Gruß, Markus
Ich glaub ohnehin, daß die Hersteller die Märkte kaputt machen und Kunden wie Händler dafür bluten. Ist doch überall das Gleiche!
Im Reisebüro kostet die Bahnfahrkarte das Gleiche wie am Automaten. Wo kommt den der Preis für die Beratung her? Und wenn dann bei Lidl die Super-Billig-Tickets auftauchen, dann kann der Händler (DBAG-Agentur) auch nur in die Röhre gucken. Aber die Sitzplatzreservierungen laufen dann noch über die Büros. Dankeschön ;) Und die Lotterie nach Fahrkarten macht soweiso keinen Spaß. Ich fahre da nicht mehr mit! Wenn ich 'ne Bahnfahrt machen wollte, könnte ich nicht sagen ob das Ticket 180 Euro oder 19 Euro kostet. Das hat doch nichts mit Markt zu tun. Das ist Verarschung!
Die Produktversteigerungen im Moba Bereich sind ja wie am Gemüsegroßhandel. Es wird ein Startpreis aufgerufen, der dann von Monat zu Monat nach unten korrigiert wird bis letztlich die Ware "weg" ist. Schlage also jeder da zu, wo er meint "noch" was zu kriegen.
Einige Fachhändler machen noch Beratung und werden von denen abgezockt, die dann im Internet billiger bestellen. Fein!
Wenn aber einer auf die Idee käme, die Beratungsleistung zu verkaufen, würde man ihm kaum die Türen einrennen.
Und so bin ich es, der selten 'ne Beratung braucht und immer alles braf sofort, bar oder gar per Vorkasse bezahlt, der die Sachen meist selber repariert, bevor es zu Gewährleistungsansprüchen kommt, der die Zeche letztlich zahlt. Ich zahle für die Kreditkarten und EC-Karten Hansels, ich zahle für die Storno- und Lagerkosten für nicht abgeholte Bestellungen anderer und ich laß mich dann auch noch blöd anmachen, wenn ich mal tatsächlich 'ne Frage oder ein Problem habe. Da sollte es dann aber bitte auch keinen Händler wundern, wenn ich auch auf Preis-Jagt im Netz gehe und eben versuche auch die Kosten nicht zu zahlen, die ich nicht verursache!
Ich wäre wirklich für eine Initiative der Händler, die gute Kunden (nicht Mengenkunden, sondern unkomplizierte mit guter Marge) einmal wieder in den Vordergrund rückt.
Mischkalkulation ist ja schön, aber irgendwann ist ja auch mal gut!
Also Ingo, die Sache sieht ja nicht nur für die Händler blöd aus. Auch die "normalen Kunden" zahlen im Moment einfach nur noch drauf!
Gruß
Micha
Im Reisebüro kostet die Bahnfahrkarte das Gleiche wie am Automaten. Wo kommt den der Preis für die Beratung her? Und wenn dann bei Lidl die Super-Billig-Tickets auftauchen, dann kann der Händler (DBAG-Agentur) auch nur in die Röhre gucken. Aber die Sitzplatzreservierungen laufen dann noch über die Büros. Dankeschön ;) Und die Lotterie nach Fahrkarten macht soweiso keinen Spaß. Ich fahre da nicht mehr mit! Wenn ich 'ne Bahnfahrt machen wollte, könnte ich nicht sagen ob das Ticket 180 Euro oder 19 Euro kostet. Das hat doch nichts mit Markt zu tun. Das ist Verarschung!
Die Produktversteigerungen im Moba Bereich sind ja wie am Gemüsegroßhandel. Es wird ein Startpreis aufgerufen, der dann von Monat zu Monat nach unten korrigiert wird bis letztlich die Ware "weg" ist. Schlage also jeder da zu, wo er meint "noch" was zu kriegen.
Einige Fachhändler machen noch Beratung und werden von denen abgezockt, die dann im Internet billiger bestellen. Fein!
Wenn aber einer auf die Idee käme, die Beratungsleistung zu verkaufen, würde man ihm kaum die Türen einrennen.
Und so bin ich es, der selten 'ne Beratung braucht und immer alles braf sofort, bar oder gar per Vorkasse bezahlt, der die Sachen meist selber repariert, bevor es zu Gewährleistungsansprüchen kommt, der die Zeche letztlich zahlt. Ich zahle für die Kreditkarten und EC-Karten Hansels, ich zahle für die Storno- und Lagerkosten für nicht abgeholte Bestellungen anderer und ich laß mich dann auch noch blöd anmachen, wenn ich mal tatsächlich 'ne Frage oder ein Problem habe. Da sollte es dann aber bitte auch keinen Händler wundern, wenn ich auch auf Preis-Jagt im Netz gehe und eben versuche auch die Kosten nicht zu zahlen, die ich nicht verursache!
Ich wäre wirklich für eine Initiative der Händler, die gute Kunden (nicht Mengenkunden, sondern unkomplizierte mit guter Marge) einmal wieder in den Vordergrund rückt.
Mischkalkulation ist ja schön, aber irgendwann ist ja auch mal gut!
Also Ingo, die Sache sieht ja nicht nur für die Händler blöd aus. Auch die "normalen Kunden" zahlen im Moment einfach nur noch drauf!
Gruß
Micha
Doch Markus,
genauso scheint es mir manchmal zu sein. Der Hersteller ist so gnädig und liefert dem Händler seine Produkte und schreibt gleich noch vor, wie dieser die dann verkaufen soll - ist sicher nicht bei allen so aber bei einigen ist das schon extrem ...
LG wobu
genauso scheint es mir manchmal zu sein. Der Hersteller ist so gnädig und liefert dem Händler seine Produkte und schreibt gleich noch vor, wie dieser die dann verkaufen soll - ist sicher nicht bei allen so aber bei einigen ist das schon extrem ...
LG wobu
Hallo Micha,
na wenn Du ein Fahrkarte im Kundenzentrum (oder wie das grad heißt, also bei einem Verkäufer der Bahn) kaufst, statt am Automaten, dann kommen 5 Euro Beratungsgebühr dazu, auch wenn Du gar keinen Rat brauchst, genau den Zug kennst und nur keine Geldkarte für den Automaten hast!
Und in der MoBa-Branche erzieht man doch auch den Kunden erfolgreich dazu, nicht gleich von der ersten Auslieferung zu kaufen.
1. wird dann bestimmt etwas nachbesserungswürdiges auftreten,
2. gibts ja blad die Verramschungsaktion!
LG wobu
na wenn Du ein Fahrkarte im Kundenzentrum (oder wie das grad heißt, also bei einem Verkäufer der Bahn) kaufst, statt am Automaten, dann kommen 5 Euro Beratungsgebühr dazu, auch wenn Du gar keinen Rat brauchst, genau den Zug kennst und nur keine Geldkarte für den Automaten hast!
Und in der MoBa-Branche erzieht man doch auch den Kunden erfolgreich dazu, nicht gleich von der ersten Auslieferung zu kaufen.
1. wird dann bestimmt etwas nachbesserungswürdiges auftreten,
2. gibts ja blad die Verramschungsaktion!
LG wobu
@Ingo,
ich gehe mal fest davon aus das du ein Händler bist der Ahnung von seinem Geschäft hat und auch weiß was seine Kunden wünschen und was nicht. Aus diesem Grund musst Du ja auch nicht alle 70.000 Artikel auf Lager haben.
Nur musst Du deinen Kunden über den Onlineshop wirklich jeden Artikel anbieten?
wenn Du diese Frage mit Ja beantworten willst, musst Du auch mit Nichtannahmen der Bestellten Artikel leben können.
Ich habe in meinem Onlineshop etliche Artikel rausgenommen die nur sehr schlecht gehen und ich bei einer Rücksendung auf längere Zeit auf diesen Artikeln sitzen bleibe.
Ps.: Du stehst für mich hier in diesem Beitrag stellvertreten für alle Moba/Onlinehändler.
Gruß Alex
ich gehe mal fest davon aus das du ein Händler bist der Ahnung von seinem Geschäft hat und auch weiß was seine Kunden wünschen und was nicht. Aus diesem Grund musst Du ja auch nicht alle 70.000 Artikel auf Lager haben.
Nur musst Du deinen Kunden über den Onlineshop wirklich jeden Artikel anbieten?
wenn Du diese Frage mit Ja beantworten willst, musst Du auch mit Nichtannahmen der Bestellten Artikel leben können.
Ich habe in meinem Onlineshop etliche Artikel rausgenommen die nur sehr schlecht gehen und ich bei einer Rücksendung auf längere Zeit auf diesen Artikeln sitzen bleibe.
Ps.: Du stehst für mich hier in diesem Beitrag stellvertreten für alle Moba/Onlinehändler.
Gruß Alex
justStefan84 - 15.02.11 13:48
Hallo Ingo,
du musst aber auch verstehen, dass wenn ich mir bei meinem bis dahin Haus und Hof Lieferanten eine Lok (eine Weltrekord Taurus) und 2 Weichen (GFN) bestelle (persönlich im Laden) und ich dann 3 Monate nichts mehr höre, ich mir einen anderen Laden suche (die Weichen habe ich beim ersten Besuch bekommen, bei den Taurus Loks muss ich mir erst überlegen, welche ich von den angeblich nicht mehr lieferbaren Modellen ich mir nehme).
Man muss als Händler halt auch etwas verkaufen wollen (bei meinem neuen Händler hab ich auch zum ersten mal seit meinem Wiedereinstieg Prozente bekommen - bei meinem alten Händler darf ich 1:1 den Ladenpreis zahlen).
Ich möchte jetzt nicht behaupten, dass du einer dieser Händler bist, nur eben halt darauf hinweisen, dass es auch andere Händler gibt. So wie es auch andere Kunden gibt. Man darf halt nie alle Händler bzw. alle Kunden in ein und den selben Topf werfen und allgemeine aussagen treffen.
Lg Stefan
du musst aber auch verstehen, dass wenn ich mir bei meinem bis dahin Haus und Hof Lieferanten eine Lok (eine Weltrekord Taurus) und 2 Weichen (GFN) bestelle (persönlich im Laden) und ich dann 3 Monate nichts mehr höre, ich mir einen anderen Laden suche (die Weichen habe ich beim ersten Besuch bekommen, bei den Taurus Loks muss ich mir erst überlegen, welche ich von den angeblich nicht mehr lieferbaren Modellen ich mir nehme).
Man muss als Händler halt auch etwas verkaufen wollen (bei meinem neuen Händler hab ich auch zum ersten mal seit meinem Wiedereinstieg Prozente bekommen - bei meinem alten Händler darf ich 1:1 den Ladenpreis zahlen).
Ich möchte jetzt nicht behaupten, dass du einer dieser Händler bist, nur eben halt darauf hinweisen, dass es auch andere Händler gibt. So wie es auch andere Kunden gibt. Man darf halt nie alle Händler bzw. alle Kunden in ein und den selben Topf werfen und allgemeine aussagen treffen.
Lg Stefan
Hallo Ingo
es geht doch aber um Vorbestellungen. Zumindest habe ich das so vom Threadersteller gelesen.
Wenn ich also eine Lok für 150 Euro kaufe, die bereits ausgeliefert ist, dann handelt es sich ja nicht um eine Vorbestellung. Diesen Preis MUSS mir der Verkäufer dann auch zusichern.
Wenn ich eine Vorbestellung tätige, bei der ein Preis von (nehmen wir auch mal an) 150 Euro angegeben ist, gehe ich davon aus, dass dieser Preis seitens des Händlers mit dem Hersteller "abgesprochen" ist. Steigt der Preis jetzt seitens des Herstellers, sodass der Händler die Artikel nicht mehr für nur 150 Euro verkaufen kann sondern z.B. 200 Euro verlangen müsste, um keinen Verlust zu machen, ist es doch das gute Recht des Händlers, vom Vertrag mit dem Hersteller zurückzutreten. Oder sehe ich da etwas falsch? Ich weiß jetzt nicht, wie es bei der Modellbahn ist, aber ich kenne diese Vorgehensweise aus einem anderen Produktbereich. Sobald der Hersteller einen zugesicherten Preis um nur einen Cent übersteigt, MUSS ich als Händler nicht mehr abnehmen. Schließlich gibt es ja auch Verträge zwischen Händler und Hersteller.
Wenn jetzt der Händler also die Lok trotzdem nimmt und diese dann für 200 Euro nicht mehr an den Endkunden weiterverkaufen kann, ist es doch nicht das Problem des Endkunden, oder?
Wie gesagt... ich weiß nicht, wie es in der Modellbahnbranche ist... wenn ich falsch liege, dann bitte ich um Aufklärung.
Mein Fazit:
normale Bestellung von Lagerware = angegebener Preis wird bezahlt
Vorbestellung mit Angabe von Preisen = angegebener Preis wird bezahlt
Vorbestellung (Reservierung) ohne Angabe von Preisen = Ware muss nicht abgenommen werden
Und wie ist das, wenn z.B. ein Liefertermin (nehmen wir mal an, das Jahr 2011) angegeben ist, aber erst im Jahre 2012 geliefert werden kann? Hier kann ich doch auch vom "Vertrag" zurücktreten... oder?
Viele Grüße
Tomi
Zitat
es geht um Bestellungen die ausgeliefert sind und dann nach Rechnungsstellung storniert werden.
Wenn ich also eine Lok für 150 Euro kaufe, die bereits ausgeliefert ist, dann handelt es sich ja nicht um eine Vorbestellung. Diesen Preis MUSS mir der Verkäufer dann auch zusichern.
Wenn ich eine Vorbestellung tätige, bei der ein Preis von (nehmen wir auch mal an) 150 Euro angegeben ist, gehe ich davon aus, dass dieser Preis seitens des Händlers mit dem Hersteller "abgesprochen" ist. Steigt der Preis jetzt seitens des Herstellers, sodass der Händler die Artikel nicht mehr für nur 150 Euro verkaufen kann sondern z.B. 200 Euro verlangen müsste, um keinen Verlust zu machen, ist es doch das gute Recht des Händlers, vom Vertrag mit dem Hersteller zurückzutreten. Oder sehe ich da etwas falsch? Ich weiß jetzt nicht, wie es bei der Modellbahn ist, aber ich kenne diese Vorgehensweise aus einem anderen Produktbereich. Sobald der Hersteller einen zugesicherten Preis um nur einen Cent übersteigt, MUSS ich als Händler nicht mehr abnehmen. Schließlich gibt es ja auch Verträge zwischen Händler und Hersteller.
Wenn jetzt der Händler also die Lok trotzdem nimmt und diese dann für 200 Euro nicht mehr an den Endkunden weiterverkaufen kann, ist es doch nicht das Problem des Endkunden, oder?
Wie gesagt... ich weiß nicht, wie es in der Modellbahnbranche ist... wenn ich falsch liege, dann bitte ich um Aufklärung.
Mein Fazit:
normale Bestellung von Lagerware = angegebener Preis wird bezahlt
Vorbestellung mit Angabe von Preisen = angegebener Preis wird bezahlt
Vorbestellung (Reservierung) ohne Angabe von Preisen = Ware muss nicht abgenommen werden
Und wie ist das, wenn z.B. ein Liefertermin (nehmen wir mal an, das Jahr 2011) angegeben ist, aber erst im Jahre 2012 geliefert werden kann? Hier kann ich doch auch vom "Vertrag" zurücktreten... oder?
Viele Grüße
Tomi
Ich versuche gerade herauszufinden, was mich die Neuheiten 2011 kosten werden. Ist Euch auch aufgefallen, daß es kaum noch Unterschiede bei den Vorbestellpreisen zwischen den Händlern gibt - und zwar weitestgehend unabhängig vom Hersteller?
Gruß
Eglod
Gruß
Eglod
Hab ich schon länger beobachtet. Vielleicht sind die *unverbindlichen* Preisempfehlungen nur noch im gewissen Umfang unverbindlich ;)
Ich habe jetzt bis zu 6 "günstige" Anbieter online durchgeknattert. Fast bis auf den Cent identische Preise bei vielen Artikeln. Nicht nur für Fleischmann. Ein Schelm, wer arges dabei denkt...
Gruß
Eglod
Gruß
Eglod
Seid Ihr schon mal auf die Idee gekommen, dass es noch ein Vertrauensverhältnis zwischen Kunde und Händler geben könnte? Statt den letzten 5 Euro nachzujagen könnte man ja mal vereinbaren, dass man bei einem Händler immer günstig einkauft. Das spart viel Zeit, hält günstige Händler am Leben und bringt allen weniger Aufwand und Ärger. Ein solcher Händler wird Dich nie als Kunden verlieren wollen, weil Du als Grundstock sozusagen eine Bank in seiner Kalkulation bist. Also wird er Dich nie übers Ohr hauen - egal was mit den Preisen passiert. Dafür wird er ein offenes Ohr bei Reklamationen und Sonderwünschen haben. Übers Jahr betrachtet zahlst Du dann vielleicht vordergründig 50 Euro mehr. Und erhältst die Artikel vielleicht fallweise mal drei Tage später als der erste Thread hier im Forum. Und?
Gruß Bernd
Gruß Bernd
Zitat
Also wird er Dich nie übers Ohr hauen
Gruß
Tomi (der mit schwarzen Schafen auch so seine Erfahrungen gemacht hat)
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