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FKS-Modellbau Gerd Gehrmann

THEMA: ARNOLD Simplex-Kupplung

THEMA: ARNOLD Simplex-Kupplung
Startbeitrag
eiche [Gast] - 11.08.03 22:03
Nur weil es mich interessiert:
Hat ARNOLD ein Patent oder sonst was auf diese (Ent-) Kupplung?
Ist dies zeitlich unbegrenzt oder läuft irgendwann aus (und jeder darf es dann benutzen)?
Vielleicht kennt sich ja einer damit aus: Danke und Gruß
Bernd

Soll wieder bei Arnold erscheinen.
Hallo Bernd,
ob Arnold ein Patent darauf hat weiss ich nicht.
Aber das Patentrecht ist so vorgesehen, daß es zeitlich begrenzt ist. Den genauen Zeitraum müsste ich jetzt nachschlagen, liegt aber bei einem Patent irgendwo in der Region um 20 oder 30 Jahre. Bei einem Gebrauchsmuster ist die Zeit etwas kürzer. Ein Patent kann verlängert werden, es gibt aber eine zeitliche Obergrenze für den Patentschutz. Wenn ein Patent ausgelaufen ist, darf es prinzipiell jeder nachbauen.
Gruß
Dieter
Ein Patent läuft maximal 20 Jahre. _Nur_ für Arzneimittel kann 5 Jahre verlängert werden. Marken- bzw. Gebrauchsmusterschutz läuft max. 10 Jahre.
Vor mir habe ich das Arnold-Gleisanlagenbuch Bd. 1 Technik von 1978. Darin ist die Funktionsweise von Simplex erklärt. Wenn also jemals ein Gebrauchsmuster,- Marcken oder Patentschutz vorhanden war, so ist er abgelaufen.

ng
ahag
Wo soll die Simplex-Kupplung erscheinen?Dann blos nicht unter der Regie von Lima,bitte nicht!!Ich sag nur Gleissegmente Lieferzeit irgendwann 2004,dies bei einen Anruf bei Lima.Momentan sind bei Lima alle in Ihren wohlverdienten Sommerurlaub,da denkt bestimmt keiner an so etwas wie eine Simplex-Kupplung.
Peter ich gebe Dir Recht.Die haben bei Lima momentan andere Probleme.Die müssen erst einmal einen Neuen finden,der dieses Chaos alla Prandi wieder in Ordnung bringt und das dauert.Man denke nur an den Umzug.Die sollen das Patent an einen Mafia-Boss verkaufen und schon ist wieder Geld in der maroden Kasse.An diesem Chaos ist natürlich noch die alte Firmenleitung von Arnold schuld oder??????
Wenn ich Euch nun alle recht verstehe, kann man die Simplex-Konstruktion dann jetzt problemlos nachbauen ohne (in diesem Fall italienischen) Ärger bekommen zu müssen. Gruß Bernd
Hallo Bernd,
Du kannst beim Deutschen Patentamt in München recherchieren, wie es mit diesem Patent steht. Vielleicht sind die sogar im Internet vertreten.
Gruß
Dieter
Hallo, Bernd,

für den privaten Gebrauch kannst Du Simplexkupplungen nachmachen oder nachgemachte Simplexkupplungs-Loks in Bahnbetriebsumlauf bringen, ohne mit einer Strafe von 5 Jahren Hamsterfutter oder mehr bestraft zu werden. Wenn Du das kommerziell machen möchtest, dann ist die Frage: ist auf die Kupplung als solche oder auf das Verfahren ein Patent. Allg. gilt im Modellbereich: 7 Merkmale ändern, dann ist es ein eigenes Modell (z.B. 7 Nieten). Das gilt aber nicht für allg. Verfahren, meine ich. Bei den Simplexkupplungen ist ja nur die Funktion und die Schnekce gleich, die Simplexfeder ist von lok zu Lok unterschiedlich (als erfahrener Simplex-Kupplungsfeder-Bieger weiß ich das ). Es ist aber ein einfaches mechanisches Verfahren, das nach dem Wippe/Krafthebel-Mechanismus funktioniert, und ich meine, auf so banale, simple Verfahren kann man eher kein Patent anmelden.

Grüße, RW


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