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THEMA: unbenutzt ist nicht NEU!!!

THEMA: unbenutzt ist nicht NEU!!!
Startbeitrag
ChristianL - 26.04.07 11:07
Das Oberlandesgericht Oldenburg (i.O.) hat eine wichtige Klarstellung vorgenommen, die für alle EBay freaks von großem Interesse sein dürfte. hier die Pressemitteilung

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Das Oberlandesgericht (OLG) Oldenburg hat eine Entscheidung zu den Käuferrechten beim Neuwagenkauf getroffen (Beschluss vom 8. Januar 2007 - 15 U 71/06). Der Entscheidung lag die Klage einer Frau zugrunde, die bei einem Osnabrücker Autohaus einen Pkw als Neufahrzeug gekauft hatte. Mit ihrer Klage auf Rückzahlung des Kaufpreises (gegen Rückgabe des Autos) hatte sie in beiden Instanzen Erfolg.

Der Kaufvertrag (Preis: ca. 24.300 Euro) war im August 2003 geschlossen worden. Als Tag der ersten Zulassung wurde im Fahrzeugschein der 6. August 2003 eingetragen. Bei einer späteren Inspektion erfuhr die Käuferin, dass das Baujahr nicht mit dem Jahr der Erstzulassung übereinstimmte. Weitere Nachforschungen ergaben, dass der Pkw bereits am 26. September 2001 gebaut und die Produktion der Baureihe kurz darauf eingestellt worden war. Deshalb erklärte die Käuferin den Rücktritt vom Kaufvertrag und forderte das beklagte Autohaus zur Rückabwicklung auf. Nachdem diese Forderung der Käuferin abgelehnt worden war, klagte sie mit Erfolg beim Landgericht Osnabrück. Das Autohaus wurde zur Zahlung von fast 18.000 Euro Zug um Zug gegen Rückgabe des Fahrzeugs verurteilt. Ein Betrag von rund 6.300 Euro war vom ursprünglichen Kaufpreis abzuziehen, weil die Klägerin mit dem Auto inzwischen über 38.000 Kilometer zurückgelegt hatte.
Der 15. Zivilsenat des OLG Oldenburg hat sich dem erstinstanzlichen Urteil angeschlossen. Das Landgericht sei zutreffend davon ausgegangen, dass die Neuwageneigenschaft von den Vertragsparteien als Beschaffenheit der Kaufsache vereinbart wurde. Diese Beschaffenheit habe der ausgelieferte Wagen nicht aufgewiesen. Eine Standzeit von fast 23 Monaten zwischen Herstellung und Kauf führe auch bei einem nicht benutzten Fahrzeug zu einem gewissen Alterungsprozess sowie nach der Verkehrsanschauung zu einer Werteinbuße, sodass ein solcher Pkw kein Neufahrzeug mehr darstelle. Dass der hier verkaufte Fahrzeugtyp seit September 2001 nicht mehr hergestellt wird, wäre nur dann von Bedeutung, wenn dies der Klägerin bei Vertragsabschluss bekannt gewesen wäre. Dann läge eine vom Regelfall eines Neuwagenkaufs abweichende Beschaffenheitsvereinbarung vor. Das hat die beklagte Firma allerdings nicht beweisen können.
Die Verurteilung ist rechtskräftig. Die Beklagte hat ihre Berufung zurückgenommen, nachdem sie vom Senat durch Beschluss vom 8. Januar 2007 auf dessen Sichtweise hingewiesen worden war.

Die dazugehörige Entscheidung können Sie hier online abrufen.

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Wer das Urteil nachlesen will, kann es hier machen

http://app.olg-ol.niedersachsen.de/cms/presse/p...=anzeigen&bid=30

Es grüßt

Christian

Beitrag editiert am 26. 04. 2007 11:08.

Pauschalisieren kann man das nicht, mein Mobahändler hätte demnach nicht viel Neuware da, da viele Sachen schon länger als zwei Jahre liegen.

Stefan T.
bei modelleisenbahnen dürfte der fall wohl anders liegen. solange die ware beim händler liegt ist sie als neu zu bewerten. habe ich gekauft und den laden verlassen ist sie als neuwertig, unbenutzt bzw unbespielt einzustufen. diese bezeichnungen haben sich aber in den letzten jahren am markt (börsen etc.) eingebürgert und wohl auch durchgesetzt und der kunde weiß, was er zu erwarten hat.
Ihr könnt es  halten wie Ihr wollt. Falls Ihr juristische Fachleute seid , könnt Ihr es vielleicht auch begründen. .Es war und ist noch nie anders gewesen und die erneue Klarstellung des Gerichtes ist hilfreich. Wenn Ware 2 Jahre beim Händler liegt, ehe sie verkauft wird (Ladenhüter???) ist sie ungebraucht aber nicht neu. Deshalb muß sie ja nicht schlecht sein. Ich kaufe auch solche Sachen, will nur wissen, was ich kaufe. Es könnten in der Zwischenzeit technische Änderungen eingetreten sein; und seien es nur irgendwelche elektrischen Bauteile.

Grüße Christian
Hi Brummi,

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neuwertig, unbenutzt bzw unbespielt einzustufen. diese bezeichnungen haben sich aber in den letzten jahren am markt (börsen etc.) eingebürgert und wohl auch durchgesetzt und
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Was bedeutet "neuwertig" ?

Dies bedeutet: der Artikel befindet sich in absolut einwandfreiem Zustand, in keinster Weise sind Gebrauchsspuren wie z.B. Kratzer, verwischte Beschriftungen  o.ä. zu sehen, alle Funktionen sind einwandfrei. Eine Ovp ist ebenfalls vorhanden und befindet sich auch in entsprechendem Zustand. Eine Probefahrt des neuwertigen Artikels kann generell vorausgesetzt werden und bewegt sich in einem vertretbarem Rahmen.
Aber: ein neuwertiger Artikel aus laufender, vom Produktionsdatum aber alter Artikel kann nicht als echte Neuware verkauft werden! Somit ist der Käufer darauf hinzuweisen.
Beispiel: Kfz wird noch produziert, steht aber schon zwei Jahre im Lager .....

Was bedeutet "neu" ?
Artikel in dem Zustand wie sie im Laden gekauft werden (ggf. in Folie geschweißt, versiegelt...) nachweisbar noch nie gebraucht, keinerlei Testfahrten und aus der aktuellsten Produktion! Garantiedokumente sind vorhanden.

Was bedeutet "gebraucht" ?
Artikel war in Gebrauch, Schäden sind selbst durch den Verkäufer manchmal nicht immer ersichtlich. Gewisse Gebrauchsspuren sind vorhanden. Eine Ovp liegt nicht immer bei.

Was bedeutet "bespielt" ?
Mit einer Ovp ist nicht zu rechnen. Gebrauchsspuren sind unvermeidlich. Fehlfunktionen sind wahrscheinlich.

Was bedeutet "Bastlerware" ?
Wer es denn braucht, O.K..
Ansonsten viel Idealismus !

Auf jeden Fall liegt die Sachlage im MoBa-Bereich nicht viel anders als im Kfz-Bereich.
Nur, es hat wohl noch keiner darüber nachgedacht ......

Gruß,
Günter
Hallo Günter,

Du hast die "Vitrinenmodelle" vergessen, diese Aussage sagt nämlich gar nichts aus.
Das hat ein Freund von mir erlebt. Bei seinem H0 ebay-Vitrinen Modell fehlt aber seit Jahren eine Vorderfront an der Vitrine, und bevor das gute Stück da rein kam war es wohl auf einer Teppichbahn Unterwegs  

Gruß Detlef


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