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THEMA: LKW Kategorien
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modellfrey - 28.02.07 15:45
Hallodrio zusammen,
Fräääge an die LKW Spezialisten....Seit einigen Jahren tragen die LKWs an den Führerhäusern Plaketten. Diese sind rund und in den Farben grün / weiß gehalten. Es stehen Buchstaben drauf z.B. ein "L" . Ich bin gerade am LKW supern und wollte mal wissen was das soll...Wusste es einmal aber mein Ultrakurzzeitgedächtnis macht Fortschritte....
LG aus dem frühlingshaften mit blauem Himmel versehen Stuttgart.....Wolfgang
Fräääge an die LKW Spezialisten....Seit einigen Jahren tragen die LKWs an den Führerhäusern Plaketten. Diese sind rund und in den Farben grün / weiß gehalten. Es stehen Buchstaben drauf z.B. ein "L" . Ich bin gerade am LKW supern und wollte mal wissen was das soll...Wusste es einmal aber mein Ultrakurzzeitgedächtnis macht Fortschritte....
LG aus dem frühlingshaften mit blauem Himmel versehen Stuttgart.....Wolfgang
Schnitzelberber - 28.02.07 15:52
Hallo Wolfgang,
Also, Grüne Schilder mit weißen Buchstaben:
G )= Es handelt sich um ein geräuscharmes Fahrzeug. § 49 StVZO Abs. 3.
L= (Gültigkeit nur in Österreich)
Es handelt sich um ein lärmarmes Fahrzeug und unterliegt damit in Österreich nicht dem Nachtfahrverbot auf bestimmten Autobahnen zwischen 22 und 6 Uhr. Schärfer als "G" (z.B. mit Motorgeräuschmessung bei Bergabfahrten; Österreich erkennet "G" nicht an).
S= (Gültigkeit nur in Österreich)
Schadstoffarm nach Euro-II-Norm; hat keine gesetzliche oder bindende Wirkung, Verwendung im grenzüberschreitenden Verkehr.
Regelung nach CEMT = Konferenz der Europäischen Verkehrsminister.
Kopiert bei und noch mehr davon:
http://www.wer-weiss-was.de/theme69/article336937.html
Gruß Christian
Also, Grüne Schilder mit weißen Buchstaben:
G )= Es handelt sich um ein geräuscharmes Fahrzeug. § 49 StVZO Abs. 3.
L= (Gültigkeit nur in Österreich)
Es handelt sich um ein lärmarmes Fahrzeug und unterliegt damit in Österreich nicht dem Nachtfahrverbot auf bestimmten Autobahnen zwischen 22 und 6 Uhr. Schärfer als "G" (z.B. mit Motorgeräuschmessung bei Bergabfahrten; Österreich erkennet "G" nicht an).
S= (Gültigkeit nur in Österreich)
Schadstoffarm nach Euro-II-Norm; hat keine gesetzliche oder bindende Wirkung, Verwendung im grenzüberschreitenden Verkehr.
Regelung nach CEMT = Konferenz der Europäischen Verkehrsminister.
Kopiert bei und noch mehr davon:
http://www.wer-weiss-was.de/theme69/article336937.html
Gruß Christian
modellfrey - 28.02.07 16:00
Danke für die prompte Antwort......super Grüße Wolfi
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