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THEMA: Schnelle Hilfe wg Diebstahls

THEMA: Schnelle Hilfe wg Diebstahls
Startbeitrag
Cox [Gast] - 28.04.03 19:06
Hallo,
Freunden ist der Keller mit einer grossen Märklin- Bahn ausgeräumt worden. Kein Problem, die Typenbezeichnungen sind vorhanden und die Bahn war versichert.

Nur, wie kann man anhand der Bezeichnungen den Wiederbeschaffungswert ermitteln. Habt Ihr da einen Link?

Es brennt ziemlich, für Eure Tips wäre ich sehr dankbar.

Danke schön im Voraus
Cox

Bei noch erhältlichen Artikeln dürfte es wohl der Ladenpreis sein, bei nicht mehr erhältlichen würde ich mal ebay beobachten und auch (echte) Auktionen - evtl. kann man noch Ergebnislisten bekommen - oder auch Börsennotierungen. Besser immer mehrere zu gleichen Artikeln, um zu günstiugen Angaben vorzubeugen!
So etwas wie der "Gelbe Katalog" für Wiking-Modelle ist mir für Märklin leider nicht bekannt
Hallo,

versuche es doch mal mit Koll Katalogen oder Koll´s.

Die haben Märklin ohne Ende mit aktuellen Preisen.

Da ist alles drin, was die jemals hergestellt haben.

mfg


Oliver
Hallo Cox,
der Koll´s Preiskatalog ist das Mass aller Dinge bei Murkslin!
Gruss Kurt
Danke für die schnellen Antworten, ich habs weitergegeben.
An den Koll wird er wohl bis übermorgen nicht mehr rankommen. Ich habe ihm empfohlen, in neuen Katalogen einen Durchschnittspreis zu würfeln und 70% anzugeben.

Er kann ja die Nummern beilegen. Wer ihm nicht traut, soll sie selbst ermitteln.

Nochmals danke
Cox
Hallo Cox,
warum nur 70% ? Wenn Dein Freund eine Neuwertversicherung hat(ist bei Hausratvers. meißt immer so), kann der den Neupreis/Wiederbeschaffungswert verlangen, auch wenn dieser höher liegt.Bin Vers.-Vertreter.

Pascha
Freunde, der Koll kann bei M* nur Durchschnittspreis angeben. Im allgemeinen muß man auch das Preisniveau am Standort berücksichtigen. In Süddeutschland liegen die Sammler-und Börsenpreise bis zu 15% über dem Koll, in Norddeutschland bis zu 10% darunter. So hat es mir jedenfalls ein M*-Sammler im Eisenbahnclub erklärt.
MfG
Herbert
@Cox
Vielleicht kann ein guter Händler um die Ecke mit seiner Datenbank (der hat ja da die aktuellen Neupreise!) helfen.
Der hat doch auch Interesse daran bei der Wiederaufrüstung nach der Schadensregulierung ins Geschäft zu kommen.

Servus  albi
Man solte auch in der Versicherungs Police nachsehen ob die Modellbahn überhaupt mit einbegrifen ist.
Wir mussten das damals extra machen.
Weil es eigentlich nicht unter den hausraht fällt.
Mußte meine Anlage auch extra mit im Vertrag aufführen lassen, da sie außerhalb meiner Wh. im Keller ist.

Gruß Jürgen
Dies ist von Versicherung zu Versicherung unterschiedlich,
bei meiner ist Sie mit drin. Ich muß allerdings jedes noch so kleines Modellbahnteil bei der Versicherung melden.
Bekomme dann aber auch den Wiederbeschaffungswert bezahlt.

Nur hilft dies Cox jetzt nicht weiter.

Good drive
Thommy
Hallo Cox,
Koll wird Deinen Freunden wenig helfen, es sei denn, die Kataloge führen auch Neupreise auf. Denn ersetzt wird der Wiederbeschaffungswert, nicht der Sammlerwert (der höher oder niedriger sein kann). Der Wiederbeschaffungswert kann auch geschätzt werden (vergleichbare Fahrzeuge, etwa V200/Ludmilla oder 42/52 ...).
Gruß
Hans-Georg


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