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THEMA: Erfahrung als privater Verkäufer mit ebay-Käuferschutz

THEMA: Erfahrung als privater Verkäufer mit ebay-Käuferschutz
Startbeitrag
Heidi - 19.08.25 15:23
Hallo zusammen,

hat jemand von Euch schon einmal als privater Verkäufer mit dem ebay-Käuferschutz gemacht?

Es geht um folgenden Vorgang:
Am 19.06.2025 habe ich auf ebay eine digitale Lok für über 300€ verkauft. Die Lok habe ich am 21.07.2025 versendet, nach dem das Geld auf meinem privaten Konto eingegangen war. Am 02. August meldete sich bei mir der Käufer, dass er die Ware noch nicht erhalten hatte. Umgehend stellte ich bei der tschechischen Post und bei DHL einen Nachforschungsantrag und teilte dem Käufer dies inkl. der schriftlichen Belege mit. Am 06. August machte der Käufer einen Fall auf. Am 08. August erstattete Ebay dem Käufer den Kaufpreis. Erst jetzt bekam ich die Möglichkeit dem Fall zu widersprechen, was ich auch umgehend tat. Ich übermittelte alle Unterlagen und Versanddokumente und verwies darauf, dass gemäß §447 BGB, bei Privatverkäufen das Risiko für den Versand auf den Käufer übergeht und die anderslautenden ebay-Richtlinien daher Nichtig sind. Bis heute zeigt die Sendungsrückverfolgung, dass die Ware ohne Bewegung im DHL-LogistikCentrum Leipzeig liegt, was ebenfalls den korrekten Versand meinerseits bestätigt.

Nun beharrt ebay darauf, dass ich denen den erstatteten Bertrag rückerstatte. Ich weigere mich harnäckig und verweise darauf, dass ich erst bereit bin eventuell Verpflichtungen erst zu begleichen, wenn durch die Versanddienstleister der Fall final geklärt ist. Laut Česka Posta kann dies 3 Monate dauern (liegt mir und ebay schriftlich vor) und DHL sich ein Zeitlimit von 3 Wochen genehmigt.

In den Antworten von Ebay erhalte ich strändig vorgefertigte Mails, in denen ich zum einen als "Herr" angesprochen werde, obwohl ich mit vollem Namen unterschrieben habe und zum anderen nie wirklich auf meine Einwände eingehen. Sattdessen steht in jeder Antwort, dass man nach gründlicher Prüfung mit den Kollegen alles für korrekt empfunden hat.
Eine solche Prüfung mit den Kollegen dauert bei ebay offensichtlich weniger als 10 Minuten!

Auf mich wirgt das alles ignorant, und so als hätte man an geltende Gesetze kein Interesse.

Mich würden Euere Erfahrungen dazu interessieren.

Viele Grüße aus Südmähren
Heidi

Hallo Heidi,

hatte auch schon den Eindruck, dass bei eBay nur KI antwortet. Wie du schon sagst, Null auf das eigentlich Geschriebene eingegangen. Telefonisch kommt man immer weiter.
Das neue System mit Überweisung auf dein Konto ist da schon vorteilhaft, weil sie so einfach nicht an dein Geld kommen. Von daher würde ich entspannt abwarten. Der Käufer kriegt wahr scheinlich irgendwann die Lok und freut sich, dafür nichts bezahlt zu haben und du hoffentlich dein Geld von der Post zurück.
Das dieser Käuferschutz Betrügern Tür und Tor öffnet ist leider so. Es ist gut, dass es ihn gibt, aber er soll schon vernünftig arbeiten und ordentlich prüfen.

VG
Nico
Hallo Heidi,

sehr unangenehme Geschichte.
Meine Erfahrung mit ebay liegt nur auf Käuferseite. Geholfen hat allerdings stets das Telefonat mit dem Callcenter. Der Rückruf durch ebay klappte innerhalb weniger Minuten. Die Leute dort hören zu und kümmern sich auch. Jedenfalls würde ich dieses Gespräch zunächst suchen.

Andernfalls bleibt nur der Anwalt.
Vermutlich liegt in Tschechien (wie in D) die Beweispflicht auch beim Kläger, welcher Dir ein Fehlverhalten nachweisen muss. Dazu muss Du aber ersteinmal verklagt werden und das ist gegenwärtig sicher noch nicht der Fall. Vielleicht kannst Du Dir zuvor eine rechtliche Einschätzung einholen, also schon mal "vorbauen"? Frage doch mal in einer Kanzlei nach, manchmal ist man dort hilfsbereit und für den Fall der Klageerhebung entsprechend vorinformiert.

Viel Erfolg wünscht Dir
uNdercover

Hallo uNdercover,

Zitat - Antwort-Nr.: 2 | Name: uNdercover

Geholfen hat allerdings stets das Telefonat mit dem Callcenter.


Und wo finde ich die Nummer des Calcenters? Ich habe sie nirgendwo entdeckt.
Vorgebaut habe ich ja bereits, sonst hätte ich nicht den §447 nennen können .

Gruß aus Südmähren
Heidi
Hallo zusammen,

lese ich richtig?
Der Käufer hat die Ware def. nicht erhalten?

Es gibt keinen Beleg, dass die Ware (von wem auch immer / an wen auch immer) ausgehändigt wurde?
Unterschrift; Übergabebeleg?

Ich fürchte, dass das dann klar pro Käufer / Ebay ausgehen wird.

Bitte verbessert mich wenn ich irgendo falsch liegen sollte.

Gruß
WE
Hallo Heidi,

schick mal eine Anfrage über das Kontaktformular an den DHL Kundendienst mit Angabe der Paketnummer. Es kann sein, dass das Paket dann plötzlich weiter geht, sofern es nicht entwendet wurde. Ich hatte vor ein paar Wochen einen merkwürdigen Fall bei einem Einschreibebrief von A nach D, der drehte sich in einem Verteilzentrum am Main im Kreise - nach der Kontaktmail ging es plötzlich weiter. Es sah irgendwie so aus, als ob die Mail gelesen wurde, vielleicht war es auch nur zufällige Koinzidenz. Eine Antwort bekam ich allerdings erst mehrere Tage nachdem der Brief bereits zugestellt worden war - eine völlig unsinnige Blabla Antwort, dass ich den Status unter URL sowienoch abfragen könne, ohne jeglichen Bezug zu meiner Anfrage.

Hinsichtlich ebay habe ich keine Erfahrungen, einige Kollegen im Verein bieten bei willhaben.at an. Nach D zu verwenden ist für uns Österreicher wegen der hohen Paketgebühren sowieso uninteressant geworden, da wird nur rumgemeckert warum die Versandkosten so hoch seien und es nicht gestern schon zugestellt worden sei.

Der geschildete Fall schreit nach anwaltlichem Einschreiten per Rechtsschutzversicherung, eventuell eine polizeiliche Anzeige gegen DHL wegen Veruntreuung bzw. Diebstahl.

Viele Grüße, Peter W.

Im Web habe ich Telefonnummern gefunden, ob sie noch gültig sind?

Deutschland: 033203 – 85 12 11

Sie hat doch sowohl bei DHL als auch bei der tschechischen Post sogar schon offizielle Nachforschungsanträge gestellt. Da wird eine simple Mail ins DHL-Nirvana sicher keinen Fortschhritt bringen.

Ich würde es zunächst einmal aussitzen. Solange Ebay keinen vollstreckbaren Titel erwirken kann, ist das alles inhaltsloses und automatisiertes IT-Geplenkel, das Ebay auch gar nichts kostet und inwischen auch keiner Antwort mehr bedarf.

Zitat - Antwort-Nr.: | Name:

Bitte verbessert mich wenn ich irgendo falsch liegen sollte.

DHL/tschechische Post wäre(n) da ersatzpflichtig, denn der Nachweis einer korrekten Versendung wurde ja erbracht. Und nur von dort kann eine gerichtsverwertbare Aussage kommen, was mit der Sendung letztlich geschehen ist. Das gilt auch für Ebay. Dennoch ist es nicht verboten, dass Ebay versucht, vor einer Klärung ans Geld zu kommen.

Die wirklich schwierigen Fälle sind die mit "war nicht im Paket" (in beide Richtungen), weil das keiner außer Versender und Empfänger prüft / prüfen kann.

Gruß
Eglod

Hallo,

die Nachforschung dauert sehr lange, weiß ich auch aus Erfahrung. Im gegenständlichen Fall ist das Paket vermutlich nicht mehr am Band, und wurde nicht mehr abgescannt. Ceska Posta ist Vertragspartner und ersatzpflichtig, aber die werden davor erst die Bestätigung von DHL einholen dass das Paket unauffindbar ist. Aktuell ist Urlaubszeit, da dauert alles noch viel länger als normal.

Auf jeden Fall aussitzen, lass die blöden Ebay-KI-Bots ruhig Mails generien!

Grüße, Peter W.
Hallo Heidi.

Ich hoffe, wenn du telefonisch zu eBay Kontakt aufnimmst, dass du da ein gut deutsch sprechenden Kollegin/Kollege an die Strippe bekommst.
Wenn nicht, würge das Gespräch ab und versuche es erneut.
Ich habe auch schon schlechte Erfahrungen mit den eBay Mitarbeiter gemacht. Wenn der/die Kollege/Kollegin dieses nicht versteht, gibt es nur Probleme und dein Thema ist nicht geklärt.
Ich wünsche dir viel Erfolg.

Gruß Klaro
§447 BGB betrifft nur B2Busines Beziehungen. Bei Verkauf an Consumer kommt dieser Paragraph nicht zur Anwendung. Verbrauchsgüterkauf ist also nicht eingeschlossen.

Gruß von Aron
Hallo zusammen.
Folgendes habe ich bei Ebay gefunden
https://pages.ebay.de/rechtsportal/kaeufer_5.html
Wie und warum die dann so verfahren verstehe ich unter den genannten Umständen nicht.
Ich selbst habe als Käufer gute Erfahrungen; einst ist ein Deal geplatzt und ich habe den Betrag zurück erhalten
Gruß
WE
Zitat - Antwort-Nr.: | Name:

§447 BGB betrifft nur B2Busines Beziehungen. Bei Verkauf an Consumer kommt dieser Paragraph nicht zur Anwendung. Verbrauchsgüterkauf ist also nicht eingeschlossen.

??? Ist der allererste Paragraf, auf den sich sogar Ebay selbst für das Geschäft von Privat an Privat bezieht.

Anders beim gewerblichen Verkauf.
Zitat - Antwort-Nr.: | Name:

Wenn Sie als privater Käufer einen Artikel von einem gewerblichen Verkäufer kaufen, liegt ein so genannter Verbrauchsgüterkauf vor. Dabei trägt immer der Verkäufer das Versandrisiko (§ 475 Abs. 2 BGB). Dies gilt gleichermaßen für den Verkauf von neuen und gebrauchten Waren.


Der richtige Link ist aber nicht der zu privaten Käufen sondern der zu privaten Verkäufen:
https://pages.ebay.de/rechtsportal/private_vk_5.html


Gruß
Eglod

Hallo Wutz,

Danke für den Link!
Die Aussage (siehe angefügten Screenshoot) bestätigt genau meine Argumentation!
Dadurch wird klar, dass Ebay selbst gegen ihren eigenen Richtlinie entschieden hat!

Zitat - Antwort-Nr.: | Name: eab-Webseite

Kauf von einem privaten Verkäufer

Nach der allgemeinen Regelung des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) trägt grundsätzlich der Käufer das Risiko des Verlusts und der Beschädigung der Ware auf dem Transportweg (§ 447 Abs.1 BGB).

Geht der Artikel bei einem Kauf von einem privaten Verkäufer verloren oder wird er beschädigt, können Sie den Kaufpreis nicht zurückverlangen. Sie haben auch keinen Anspruch auf eine erneute Lieferung. Der Versand der Ware geschieht also auf Ihr Risiko.

Etwas anderes gilt nur dann, wenn Sie nachweisen können, dass die Ware nicht ordnungsgemäß verpackt und dadurch beschädigt wurde.

Beim Kauf von einem privaten Verkäufer bietet es sich daher gerade bei höherpreisigen Artikeln an, eine versicherte Versandart zu wählen. Prüfen Sie vor dem Kauf, ob der Verkäufer eine solche Versandart anbietet oder fragen sie vor dem Kauf direkt beim Verkäufer nach. Klären Sie mit dem Verkäufer unbedingt, um welche Art des versicherten Versands es sich handeln soll.

Bei teuren Artikeln empfiehlt sich der Abschluss einer gesonderten Transportversicherung, da die normalen Deckungssummen (z.B. 500,00 EUR bei DHL) nicht ausreichen.

Wurde eine bestimmte Versendungsart vereinbart und weicht der Verkäufer von dieser Vereinbarung ohne dringenden Grund ab, steht Ihnen im Schadensfalle unter Umständen ein Schadensersatzanspruch gegen den Verkäufer zu (§ 447 Abs. 2 BGB). Dieser umfasst den gesamten Schaden, der durch die abweichende Versendungsart entstanden ist (z.B. Kosten einer Ersatzbeschaffung).

Unabhängig von der gewählten Versandart stehen Ihnen unter Umständen (Schadensersatz-)Ansprüche gegen das Transportunternehmen zu (§§ 421, 425 HGB), wenn die Ware auf dem Transportweg verloren geht oder beschädigt wird. Dies gilt in der Regel nur dann, wenn dem Transporteur ein Verschulden nachzuweisen ist. Dies wird in der Praxis allerdings häufig nicht möglich sein.

Wenden Sie sich bei weiteren Fragen dazu bitte an einen Anwalt oder eine andere Rechtsberatungsstelle.



Gruß aus Südmähren
Heidi
Moin,

>>> Das dieser Käuferschutz Betrügern Tür und Tor öffnet ist leider so. Es ist gut, dass es ihn gibt, aber er soll schon vernünftig arbeiten und ordentlich prüfen. <<<

>>> … und verwies darauf, dass gemäß §447 BGB, bei Privatverkäufen das Risiko für den Versand auf den Käufer übergeht <<<

Beides mal ja und nein.

Die Suche und Erstattung von verlorenen, hängenden Sendungen kann nur der Absender veranlassen. Dies steht im Vertrag den man mit DHL schließt und letztendlich habe ich dann als Verkäufer diese Bedingungen in meinem eBay-Angebot auch dem Käufer so angeboten. Heidi hat also richtig gehandelt, dass sie sich aktiv an DHL wendet, als der Käufer sie über den Nichterhalt der Ware informiert.

Der Käufer kann sich in diesem Fall gar nicht falsch verhalten. Er muss von eBay vorgegebene Wartezeiten einhalten, bevor er erst ein solches Verfahren eröffnen kann.

Der Fehler ist, dass Heidi hier bei der Zahlung zu gutmütig war. Ware am 19.6. verkauft und Zahlung erst am 21.7. eingegangen. Bei einer solchen Zahlungsdauer sollte man den Verkauf abbrechen, da dadurch sämtliche Fristen im automatisierten eBay-Verfahren durcheinandergeraten und die Sicherheitsmechanismen ausgehebelt werden. Ich gehe mal davon aus, dass der Käufer tatsächlich so spät überwiesen hat. Hätte das Geld nur solange treuhänderisch bei eBay gelegen, hätte Heidi ja ab Eingang bei eBay sofort versenden müssen, sonst würde der Käufer noch weitere Punkte für sein Anliegen gewinnen.

Unterm Strich muss ich als Käufer nicht unbefristet auf den Eingang der Ware warten. Dafür gibt es die von eBay prognostizierten Zeiten am Beispiel realer anderer Sendungen die eBay trackt und die Berücksichtigung der Versandzeiten des Verkäufers. Der Verkauf über eBay erfolgt zwischen Käufer und Verkäufer einvernehmlich zu den Bedingungen von eEbay. Dem hat man durch die Nutzung von eBay zugestimmt. Anders sieht es hier bei 1:160 aus. Da gelten dann die gesetzlichen Regeln.

Wenn ein Kunde eine 300€ Lok nach zwei Monaten anmahnt sollte man das nicht pauschal als Betrugsversuch ansehen, auch ist es nicht ok dem Kunden zu unterstellen, doch noch erhaltene Ware einfach nach erfolgter Rückerstattung zu behalten. Zumindest wäre das eine Straftat nicht nur gegenüber Heidi, sondern auch gegenüber DHL die ja wahrscheinlich bei versichertem Versand den Schaden ersetzen werden, wenn sie das Paket real nicht auffinden können. Blöd ist, dass Heidi unter Umständen in Vorleistung gehen muss und DHL selbst erst später erstattet.  Anders würden aber auch die Verkaufschancen sinken, da wesentlich weniger Leute bereit wären 300 Euro an unbekannte Privatverkäufer im Ausland zu senden. Ist unterm Strich also eine Win-win-Situation, auch wenn es nervig ist.


Ich denke Heidi hat noch Glück, da das Paket laut Sendungsverfolgung ja nachweislich im Bereich von DHL gestrandet ist. Anders sieht es bei den internationalen Verkäufen nach Spanien aus, wo Verkäufer vermehrt berichten, dass die Empfänger leere oder mit anderen Utensilien gefüllte Pakete reklamieren und dem Absender Betrug unterstellen. Daher habe ich Spanien aktuell aus meiner Verkaufsregion ausgeschlossen. Hier hat der Verkäufer nicht selten das Nachsehen und wird Opfer des Betruges.

Beste Grüße und viel Glück
Frank

Nachtrag:
Das Dümmste was Heidi machen kann ist eBay - wie hier empfohlen - den Erstattungsbetrag vorzuenthalten. Zum einen kann eBay das selbst zurückbuchen und wenn das nicht funktioniert oder man dies nicht unterstützt/ behindert hat man sehr schnell selbst ein Inkasso-Verfahren mit allen dadurch bedingten Unannehmlichkeiten (Anzeige/ SCHUFA usw.) am Hals.



Egold,

Zitat - Antwort-Nr.: 13 | Name: Egold

Der richtige Link ist aber nicht der zu privaten Käufen sondern der zu privaten Verkäufen:
https://pages.ebay.de/rechtsportal/private_vk_5.html



Der Link von Wutz sagt doch genau das gleiche aus!

Gruß
Heidi
Hi

Welche Alternativen zum verkaufen hat man zu Ebay?

Hier natürlich für Moba.
Und Sonstiges?

LG ChristiaN
Hallo Heidi,
lies mal den Artikel bis zum Ende.

Wenn Du die Lok unversichert im Päckchen versendet hättest, würden die gesetzlichen Regelungen gelten.

Du hast die Ware aber vermutlich inklusive versicherten Versand durch DHL angeboten zusätzlich war bei Deinem Angebot auch der eBay-Käuferschutz inbegriffen.

Daher kommst Du auch nicht drumherum die Inanspruchnahme der Versicherung zu ermöglichen (was Du ja bereits getan hast). Die Erstattung erhält der Absender und nicht der Empfänger.

Aus diesem Umstand dreht Dir dann der Käuferschutz den Strick. Denn Dir würde ja nach seiner Annahme kein Schaden entstehen. Du verfügst über die Zahlung des Kunden und später auch noch über die Erstattung von DHL. Also fordert eBay nun eine Zahlung für den Kunden zurück. Das Problem ist die Zeitdifferenz, das ist ärgerlich.

Aber mache Dich von der Annahme frei, dass Du nicht für den Versand verantwortlich bist. Du hast dem Kunden mit dem Angebot eine Versicherung zugesagt und auch das Angebot zusätzlich für den Käuferschutz qualifiziert. Der Kunde macht nun einen Service geltend, für den er gezahlt hat - auch wenn uns als Verkäufer das so meistens gar nicht bewusst ist.

Beste Grüße
Frank
Hallo Heidi,

am besten Du googelst "ebay Rückruf  anfordern", denn Du benötigst vermutlich doch einen Ansprechpartner für Tschechien, weil Du doch die dortige Plattform nutzt - oder?
Die Rückrufoption ist ziemlich versteckt, aber hier solltest Du Dir die Zeit nehmen. Du wirst also zurückgerufen, nachdem Du etwas umständlich ersteinmal durch einen kleinen Fragekatalog geführt wirst.
Mehr kann ich Dir nicht raten.

Viel Erfolg
uNdercover

Verbraucherschutz: Bei e-bay noch nicht, aber bei PayPal sehr wohl schon damit zu tun gehabt. Alles prima gelaufen.
eBay Kundenservice Deutschland: Deutschland 033203 – 85 10 21

Habe ich letzten Monat benutzt .....

Kannst Dich aber auch von denen anrufen lassen!

Gruß, Micha
Hallo zusammen,

ich habe jetzt gerade mit Ebay telefoniert. Der Mitarbeiter am Telefon war sehr freundlich und hilfsbereit! Dennoch konnte keine Lösung des Problems erzielt werden!
Der Mitarbeiter hatte mir, nach Sichtung aller Unterlagen, in allen Punkten recht gegeben und 100% zugestimmt. Daraufhin hat er sich noch einmal mit Kollegen abgesprochen, die die zweifelhaften Entscheidungen getroffen haben. Diese beharren jedoch auf ihren Entscheidungen obwohl diese in meinem Fall 100% den ebay-Regeln widersprechen!

Damit ist Ebay für mich tot!

Ich bleibe dabei und lasse es darauf ankommen, dass die einen Titel erwirken. Es kann nur für Ebay noch teurer werden!

Gruß
Heidi
Zitat - Antwort-Nr.: | Name:

Aber mache Dich von der Annahme frei, dass Du nicht für den Versand verantwortlich bist. Du hast dem Kunden mit dem Angebot eine Versicherung zugesagt und auch das Angebot zusätzlich für den Käuferschutz qualifiziert. Der Kunde macht nun einen Service geltend, für den er gezahlt hat - auch wenn uns als Verkäufer das so meistens gar nicht bewusst ist.

Seufz... 1. hat sie den Nachweis der korrekten Versendung erbracht und auch schon an Ebay übermittelt. Wofür soll sie da jetzt noch verantwortlich sein? Und... 2. der Käufer hat doch längst sein Geld. Darum geht es doch gar nicht mehr. Und nach der Rechtslage (aber nicht gemäß Praxis in der Realität) müsste eigentlich der sich nun darum kümmern und um die gebuchte "Versicherung" bei DHL vorstellig werden.

Zitat - Antwort-Nr.: | Name:

Also fordert eBay nun eine Zahlung für den Kunden zurück. Das Problem ist die Zeitdifferenz, das ist ärgerlich.

Aber das Tempo der Rückzahlung an den Kunden ist Ebays "Privatvergnügen" und durch keinerlei Gesetz abgesichert.

Zitat - Antwort-Nr.: | Name:

Diese beharren jedoch auf ihren Entscheidungen obwohl diese in meinem Fall 100% den ebay-Regeln widersprechen!

Das kommt jetzt nicht sooo überraschend, denn es ist ja sicher gängige Praxis, die deswegen aber nicht gesetzeskonform sein muss. Vom Telefonat hast Du keine Aufzeichnungen, was somit - rechtlich gesehen - als nie geführt einzustufen ist...

Zitat - Antwort-Nr.: | Name:


Ich bleibe dabei und lasse es darauf ankommen, dass die einen Titel erwirken.

So würde ich auch tun.

Zitat - Antwort-Nr.: | Name:

Es kann nur für Ebay noch teurer werden!

Das würde ich zwar jetzt nicht unterschreiben, aber die augenscheinliche (allerdings nur diese) Rechtslage ist eher auf Deiner Seite.

Gruß
Eglod

Hallo zusammen,

ich denke auch die Rechtslage ist klar. Mit der Übergabe an das Transportunternehmen geht das Risiko auf den Käufer über. Die Erstattung im Rahmen des Käuferschutzes geht dann zu Lasten von ebay. Natürlich versuchen die, den Kaufpreis vom Verkäufer zurückzuholen. Das sehe ich auch als aussichtslos an, wenn der Versand nachgewiesen werden kann.

Unabhängig davon würde ich das Transportunternehmen schadenersatzpflichtig machen. Die Sendung war ja versichert.

Gruß
Jürgen

Zitat - Antwort-Nr.: | Name:

Natürlich versuchen die, den Kaufpreis vom Verkäufer zurückzuholen.

Das wäre ja auch korrekt, wenn DHL oder die tschechische Post entsprechend erstattet haben/hätten. Aber eben erst dann...

Zitat - Antwort-Nr.: | Name:

Unabhängig davon würde ich das Transportunternehmen schadenersatzpflichtig machen. Die Sendung war ja versichert.

Das ist doch schon gemacht worden...

Gruß
Eglod
Sorry Eglod,
aber Du kannst da so viel seufzen wie Du willst. Das Prozedere des Käuferschutzes (Fristen) ist nun mal festgeschrieben und mit Nutzung von beiden Seiten akzeptiert.

Deiner Meinung nach sollte eBay also warten bis Heidi den Verlust vom Logistiker erstattet bekommt und dann erst das Geld (was ja an Heidi als Absenderin geht) anfordern um es dem Empfänger zu übermitteln?

Nicht Dein Ernst oder? Erstmal wäre der Aufwand unverhältnismäßig, denn Ebay erfährt ja nicht, wann das Geld vom Logistiker bei Heidi eintrifft.

Der Käuferschutz ist auch keine Versicherungsleistung von eBay für den der Konzern haftet. Man tritt lediglich als Treuhänder auf. Man entscheidet also nach bestem Wissen, ob der Kauf korrekt vollzogen wurde, andernfalls transferiert man den Kaufpreis zurück. Ein etwaiger Rechtsstreit findet dann lediglich zwischen Käufer und Verkäufer statt.

Da Heidi einerseits dargelegt hat, dass der Versand versichert erfolgte und auch am Tracking einsehbar ist, dass Heidi zu Ansprüchen gegenüber dem Logistiker berechtigt ist und somit die Versicherungssumme fällig wird, ist doch ein zügiger Abschluss durch eBay logisch.

Hätte hier jemand aus Sicht es Käufers bemängelt, dass er schon seit Wochen auf den Erhalt einer 300 € Lok wartet bzw. auf die Rückzahlung durch den Käuferschutz wäre ihm ja wahrscheinlich auch Verständnis für seine Situation zu Teil geworden.

Wenn ihr wollt, dass eBay haftet oder zumindest selbst in Vorleistung geht, bei einer Dienstleistung die nicht berechnet wird, ist das für mich nur schwer nachvollziehbar.

>>> Und nach der Rechtslage (aber nicht gemäß Praxis in der Realität) müsste eigentlich der sich nun darum kümmern und um die gebuchte "Versicherung" bei DHL vorstellig werden. <<<

Das geht nicht, da der Vertragspartner von DHL und damit auch der Versicherungsnehmer der Absender ist.

Der Empfänger erhält lediglich einen Hinweis, wie er zu verfahren hat, falls die Ware doch noch eintrifft. Also Rückgabe der Ware oder Entschädigung an Heidi und Heidi erstattet dann wieder DHL die ausgezahlte Versicherungssumme zurück.

Beste Grüße
Frank



Hallo.

DHL hat gerade im HUB Leipzig massive Personalprobelme und Rückstaus. Leipzig ist ein riesen DHL Drehkreuz inkl. Luftfrachtzentrum. DHL hat mehrere tausend Mitarbeiter im 1. HJ. 2025 still und leise bundesweit 8.000 Mitarbeiter in dre Logistik entlassen.

Still und leise Personal binnen 6 Monate abgebaut: https://www.wiwo.de/unternehmen/dienstleister/...reicht/30244632.html

Auch bei der Zustellung knallts https://www.paketda.de/news-dhl-stellenabbau-2025.html

DHL arbeitet, durch erfolgreiche Gewinnmaximierung auf dem Papier, im Moment auf der letzten Rille, weil keine Urlaubsvertretungen (Zeitarbeiter) zu bekommen waren und sind. Mein Paketzusteller ist im Betriebsrat. Verdi und Vorstand sind im Clinch deswegen.

Grüße.

Frank

Hallo Jürgen,

>>> Die Erstattung im Rahmen des Käuferschutzes geht dann zu Lasten von ebay. <<<

Nein, das ist der Irrglaube und vielleicht auch so gewollt. eBay ist Treuhänder, verzögert auch gerne mal Auszahlungen an den Verkäufer in dieser Funktion. Man ist aber kein Versicherer. Entweder schmettert Ebay die Forderung des Kunden als unberechtigt ab oder man holt sich IMMER die Rückzahlung vom Verkäufer wieder.

>>>Natürlich versuchen die, den Kaufpreis vom Verkäufer zurückzuholen. Das sehe ich auch als aussichtslos an, wenn der Versand nachgewiesen werden kann.<<<

Die versuchen das nicht, die machen das auf jeden Fall. eBay bleibt da auf keinen Kosten sitzen. Es ist auch nicht entscheidend, ob der Versand nachgewiesen wird, in diesem Fall geht es bei versicherter Ware um den Empfang. Der hat nicht stattgefunden. Daher wird vorausgesetzt, dass wie dem Empfänger zugesichert, sich der Absender wegen der Schadensregulierung mit dem Logistiker auseinandersetzt. Dem Absender trifft zwar keine Schuld, aber in der Annahme von eBay liegt bei diesem nun der Kaufbetrag und der Schadensersatz, also wird die Rückzahlung des Kaufbetrages gefordert unabhängig davon ob der Schaden schon reguliert wurde. Warum? Weil eBay keinen Einblick in die Schadensregulierung zwischen Absender und Logistiker hat und der Aufwand nicht vertretbar ist.

Denkbar wäre höchstens eine pauschale verzögerte Auszahlung des Käuferschutzes, aber auch das würde für Unmut sorgen.

Viele Grüße
Frank

Nachtrag: Man kann Heidi also nur antworten, dass das die gängige Praxis bei eBay ist und rechtlich auch einwandfrei, weil man den Bedingungen zugestimmt hat. Dass das ärgerlich ist und Heidi verständlich sauer, ist für uns alle nachvollziehbar. Aber es hilft auch nichts ihr die Sache schön zu reden. Es gibt nur eine Möglichkeit das Problem zu umgehen. Dem Verkäufer keinen versicherten Versand anbieten oder nur Angebote einstellen, bei denen der Käuferschutz nicht greift. Das reduziert aber nicht selten den Verkaufspreis oder die Chancen auf einen Verkauf an sich.

Hallo Frank,

Zitat - Antwort-Nr.: 27 | Name: Frank W.

Man kann Heidi also nur antworten, dass das die gängige Praxis bei eBay ist und rechtlich auch einwandfrei, weil man den Bedingungen zugestimmt hat.


Das ist so nicht korrekt!

Die gängige Rechtssprechung ist da eine andere. Auch wenn das bei ebay gängig Praxis ist!
Fakt ist, egal ob versichert oder nicht, gilt bei einem privat Verkauf immer, dass mit dem nachgewiesenen Versand das Risiko auf den Käufer übergeht.
Auch wenn man, bei der Anmeldung bei ebay, der Verkäuferschutz-Regelung zustimmt, so heißt dies nicht, dass dies dann gilt. Fakt ist diese Regelung ist nicht im Einklang mit dem Gesetz und daher schlicht Nichtig!
Das ist wie mit dem Rauchverbot in einem Mietvertrag. Der Vermiter kann da schreiben was er wil, er kann aber nichts dagegen tun, wenn Du trotzdem in der Wohnung rauchst. Der Passus ist dann juristisch betrachtet einfach Nichtig!

Was Ebay betrifft, ist für mich klar wie ich vorgehe! Und von meiner Rechtsanwältin weis ich auch schon, dass ebay keine Chance hat einen Titel gegen mich zu erwirken!

Gruß
Heidi
Ohne Dir persönlich irgendetwas zu unterstellen: Welche Motivation sollte denn der gewiefte Ebayer eigentlich noch haben, aus so einer Situation nicht seinen erheblichen Vorteil zu ziehen? Sprich nach Rückerstattung durch DHL diese nicht an Ebay weiterzureichen? Nach dieser rechtlichen Auffassung bestünde dazu ja keine Notwendigkeit, Moral lasse ich hier mal aussen vor.

Übrigens zahlt DHL nach meiner Erfahrung der letzten 3 Monate recht zuverlässig. In der Zeit hatte ich zwei Verluste im Gesamtbetrag von rund € 600.-

VG Martin
Heidi,
der verlinkte Gesetzestext ist nicht relevant. Mal vereinfacht ausgedrückt was vor Gericht zählt:

Kunde hat gezahlt, aber Ware nicht erhalten - 300 €

Verkäufer hat Zahlung empfangen und als Versicherungsnehmer Ansprüche gegenüber dem Logistiker + 600 €

eBay fordert 300 € für den Käufer zurück - alles ist ausgeglichen.

Ob Du Deine berechtigten Ansprüche gegen den Logistiker erfolgreich geltend gemacht hast, interessiert weder eBay noch das Gericht. Du hast ja am Beispiel des Trackings deutlich gemacht, dass das Paket nicht zugestellt wurde.

Was meinst Du, wie das Gericht entscheidet, wenn der Klage überhaupt stattgegeben wird?

Viele Grüße
Frank

Zitat - Antwort-Nr.: | Name:

Sie hat doch sowohl bei DHL als auch bei der tschechischen Post sogar schon offizielle Nachforschungsanträge gestellt. Da wird eine simple Mail ins DHL-Nirvana sicher keinen Fortschhritt bringen.



Sehe ich etwas zwiespältig, zumal die Postverfolgung ja erstmal scheinbar belegt, dass das Paket nicht zugestellt wurde.

Im Zweifel freut sich Heidi dann über den Ersatz der Post und über das Geld des Käufers, wenn letzterer mit dem Fall aufmachen zu lange wartet.

Rechtlich ist es ja in der Tat so, dass der Käufer das Risiko trägt. Praktisch hat aber der Verkäufer einen Vertrag mit dem Versandunternehmen. Wenn jetzt noch ein versicherter Versand stattgefunden hat, haftet ja eigentlich die Post. Und der gegenüber hat nur Heidi Ansprüche.

Und schon bist du vor Gericht wieder auf hoher See;)

/Martin

Hallo Frank,

du schreibst "Dem Verkäufer keinen versicherten Versand anbieten oder nur Angebote einstellen, bei denen der Käuferschutz nicht greift".

Wie soll das gehen? Beim Versand wählst du als Verkäufer angebotene Services aus. OK, dort steht entweder "Versicherter Versand: Ja" oder "... Nein". Das hilft dem Verkäufer aber nicht. Erstens kannst du nie nachweisen, dass du etwas abgeschickt hast, weil diese  Versandarten kein Tracking beinhalten. Zweitens kannst du entsprechend nicht nachweisen, dass der Käufer die Ware erhalten hat. Und darauf beruft sich ein Käufer, der tatsächlich oder behauptet die Ware nicht erhalten hat. Was wird ebay machen? Sie werden nicht, wie von dir indirekt angedeutet, sagen "Tja, lieber Käufer, hättest du mal versicherten Versand gewählt", sondern werden gnadenlos erstatten.

Diesen Fall hatte ich mal. Der Käufer war zu dämlich, seine Adresse korrekt anzugeben in seinen Kundendaten. Folglich kam meine (unversicherte) Sendung nicht an. Er machte sofort einen Fall auf. Ich war mein Geld los. Zwei, drei Wochen später kam die Sendung zu mir als unzustellbar zurück - wenigstens hatte ich die Ware wieder.

Wie Heidis Fall nun zeigt, ist man also so oder so als Verkäufer angeschissen, weil wohl das einzige, was hilft ist: Sendung ist nachweislich zugestellt.

Insgesamt glaube ich auch, dass Heidi ebay "auszahlen" sollte und wohl oder übel die Regulierung von DHL abwarten muss.

Übrigens noch ein Fall aus der Praxis: Ich hatte mal eine Lok erworben, die nicht ankam. Das Geld bekam ich von ebay wieder. Der Verkäufer reklamierte bei DHL. Die schickten mir ein Schreiben, in dem ich den Wert der Ware bestätigen sollte. Was hatte der "gute" Mann angegeben? Etwa den doppelten Wert für etwas, was ich gar nicht erworben hatte. Ich beantwortete wahrheitsgemäß das DHL-Schreiben, dass nicht das Angegebene, sondern etwas anderes, nebst dessen Wertangabe, enthalten war.

Einige Zeit später kam die Sendung doch. Nun meldete sich der Verkäufer (dem DHL wohl mitgeteilt hatte, dass die Sendung doch da war und nichts reguliert wurde) und wollte - berechtigt - das Geld. Ich habe ihm das natürlich direkt überwiesen, hätte aber am liebsten 10% einbehalten und sonstwem gegeben, denn damals verlangte ebay noch Gebühren, die er nun - als Lohn für seinen Betrugsversuch - gespart hatte ...

Viele Grüße
Frank
Moin,
muss man DHL nicht nachweisen, dass das Paket auch nach deren Maßstäben verpackt war? Ich denke, dass die mauern mit Zahlung so gut es geht, wie Hermes, egal welchen Mikrogrund die sich suchen und durchboxen.
polle
@ Lio,
ja das siehst Du richtig. Es ist in der Regel der  Käuferschutz aktiv. Dennoch weist Ebay als Warnung ja darauf hin, wann dieser nicht greift. Somit hat man Ebay als Treuhänder mit Einstellen des Angebots eingesetzt und damit einige Rechte abgetreten, da sonst der Treuhänder gar nicht wie ein solcher handeln könnte. Der Treuhänder ist beauftragt dem Käufer zu garantieren, dass er bei unverschuldeten Nichterhalt der Ware sein Geld zurückerhält. Ein Treuhänder ist jedoch kein Versicherer, der das Risiko also den Schaden trägt. Ich kann Ebay also nicht erfolgreich verklagen, weil ich Ebay mit etwas beauftrage was meine Rechte mindert und zu dessen Durchführung ich Ebay verpflichtet habe.

@Pollemar
die  Verpackungsrichtlinien sind zum Glück nur bei Beschädigungen relevant. Aber die sind tatsächlich nicht ohne und kaum eine Sendung erfüllt diese Vorgaben, wenn es sich z.B um optische Geräte handelt. Werden Modellbahnartikel in der Originalverpackung gesendet, in einem Versandkarton mit genügend Abstand zwischen den beiden Schachteln und einer Polsterung dazwischen die sich nicht wie Knüllpapier zusammendrückt, sondern die Produktverpackung an ihrem Platz auf Abstand zur Versandverpackung hält ist man schon sehr gut aufgestellt. Das mit der Fallhöhe möchte ich trotzdem nicht ausprobieren.

Beste Grüße
Frank
Guten Morgen,

ich fürchte der "Witz" ist der:
Die Bucht macht es (manchmal) dem Käufer recht = hauptsache der hält dasM...

Ich habe dereinst bei EB zahlreiche Fachliteratur en Bloc erworben; ein unterer 3. Stell Betrag, also nicht v Pappe.
Der Zusteller hat (gibt keine andere Erklärung) zugestellt und jemand hat (angeblich) mit Eichhorn signiert.

Für die DHL erledigt; auch für alle anderen: Verk. + EB
Nur dass ich hier nix bekommen hatte UND DAS können alle Kollegen hier bestätigen; an dem Tag ist NICHT gekommen und keiner hat mit Eichhorn signiert.

Das war allen schnurz nur mir nicht.
Da ich den Zusteller (auf englisch...... ein Georgier) von meinem problem geschildert hatte tauchte das Paket wie durch zauber kurz darauf wieder auf.
Es wurde in die D Dtr. 11 antatt in die Z Str 11 geliefert. Der Wareneingang dort hat unbesehen signiert mit was auch immer und erst nach tagen nach dem Öffnen bemerkt, dass das für neimanden in der Firma bestimmt sein kann
DANN dem Zusteller wieder in die Hand gedrückt mit (blablbalba)

Mein Glück!
Aber anderenfalls wäre das für mich schlecht ausgegangen!

Gruß
Wutz
Hallo Frank,

es gelten, zumindest in Deutschland, immer noch Gesetze, über die sich auch ebay nicht hinwegsetzten kann. Ebay selbst verweist auf § 447 Abs. 1 BGB. Danach geht das Risiko nach der Übergabe an das Transportunternehmen an den Käufer über. Ebay hebelt das mit dem Käuferschutz aus und entscheidet in den meisten Fällen für den Käufer, wie sie schreiben. Sie werden auch eine Lösung mit Verkäufer finden, wie sie schreiben.

Nur bedeutet dies automatisch, dass sie sich das Geld vom Verkäufer zurückholen können? Ich denke nicht. Solche Fälle werden nicht selten vor Gericht landen.

Da hier die Einlieferung bestätigt und eine Versicherung abgeschlossen wurde, muss hier der Paketdienst den Schaden ersetzen. Dann lässt sich auch der Kaufpreis an den Käufer erstattet. Dann bekommt der Käufer den Preis zurück und Heidi den Schaden erstattet.

Also ist hier nicht ebay sondern der Paketdienst derjenige, der zahlen muss.

Gruß
Jürgen
Hallo Polle,
(auch) DHL nimmt doch sowieso nur Pakete an, die ihren Richtlinien auf mehreren Ebenen entsprechen.
Auch wenn das in Heidi’s Fall ja nicht wirklich das Problem zu sein scheint. Dort hat der Dienstleister seinen, schon bezahlten und angenommen, Transportauftrag/-vertrag einfach noch nicht erfüllt.
Und vorsichtig möchte ich darauf hinweisen, daß das Paket nachweislich bis nach Leipzig gelangt ist. Ob es in der Zwischenzeit nun eventuell in einer Tasche (oder in einer Ecke) gelandet ist, ist etwas anderes. Die Situation ist etwas tricky. Heidi hat ja nichts falsch gemacht.
bg MichAEL
Zitat - Antwort-Nr.: 29 | Name: Birdman

Welche Motivation sollte denn der gewiefte Ebayer eigentlich noch haben, aus so einer Situation nicht seinen erheblichen Vorteil zu ziehen? Sprich nach Rückerstattung durch DHL diese nicht an Ebay weiterzureichen? Nach dieser rechtlichen Auffassung bestünde dazu ja keine Notwendigkeit


Oder auch:
Welche Motivation sollte ein Käufer haben nach bereits erfolgter Erstattung wenn dann die Ware verspätet doch noch eintrifft den erstatteten Betrag rückzuüberweisen?
Irgendwie scheint das System der Erstattung bzw. Treuhandschaft seitens eBay ziemliche Schwachstellen zu haben...

LG Didi
Moin,
im Prinzip müsste sich ebay völlig raushalten, wie es früher mal quasi C2C war. Seit dem neuen Gelumpe hab ich nichts mehr verkauft. Rechtslage ist privat halt Holschuld wie oben ausführlich erläutert, was ebay aushebelt.

Allerdings bin ich bei Hermes als Vk schon mal auf den Kosten sitzengeblieben, trotz dass das Paket aussah, als wäre einer mitm Panzer drüber gefahren. Da haben dann OVPs und dicke Polsterung auch nix mehr geholfen. Keinen ct hab ich gesehen. Dafür 6 Negative Bewertungen erspart. Erfahrungswerte aus der Firma mit DHL sind nicht gerade besser, Versicherung faktisch nicht vorhanden, hundertfacher Streit.
polle
Moin,

Ich habe mal eine Lok aus Bielefeld nach Bielefeld verkauft. Der Käufer behandelt auf Versand per DHL. Habe ich gemacht. Das Paket ging verloren.

Ich habe dann die Sendungsverfolgung gestartet und es war schnell klar bei DHL dass die Sendung verloren gegangen ist.

Ich habe dann den Kaufpreis erstattet. Das ist Teil des Risikos das man bei eBay eingeht als Verkäufer.

Die Sendung wurde dann als verloren eingestuft und ich habe den Warenwert von der Versicherung von DHL erstattet bekommen. Hat zwei Monate gedauert.

Ach und den Flirt Triebzug den ich verkauft hatte habe ich dann ein jahr später zurück bekommen. Das Paket wurde gefunden und an mich zurück überstellt.

🙂
Moinsen,

ich würde auch die Füße stillhalten, denn es hängt von DHL ab, ob der Kunde die Lok doch noch erhält (und dann nichts bezahlt hat) oder Heidi den Verlust ersetzt bekommt.

Wenn der erstere Fall eintritt, dann wäre Heidi in Vorleistung gegangen und würde ewig ihrem Geld hinterherlaufen. Wenn ebay meint, einen Käuferschutz so zu konstruieren, dass der Zahlungsausgleich vor Klärung des Versandwegs erfolgt, dann dürfen sie auch den entsprechenden Bearbeitungsaufwand tragen.

Am Ende sollten die 300€ wieder bei ebay sein, fragt sich halt von wem, aber das entscheidet der DHL-Nachforschungsantrag.

Just my 2 cents
Mike
Hallo Didi,

Bei mir ist das tatsächlich so passiert. Das war nicht Verkauf über ebay sonder in einem Forum.

Das Ding blieb stecken im Paketstationsanbieter-System. Der Kunde wollte das Geld von mir zurückhaben. Ich habe nachgedacht und kam darauf: der hat mir überwiesen, er hat mir vertraut, dass ich liefere was ich verspreche,  jetzt werde ich ihm vertrauen und sende das Geld zurück, zumal ich den Versender bat, das Paket an mich zurückzusenden wenn er es findet.

Paket wurde gefunden und an den Kunden ausgeliefert. Er hat mir das Geld noch einmal überwiesen.

LG,
Gabor
Ist man überhaupt Kunde bei DHL, wenn man über eine ausländische Post versendet?

Welche Möglichkeiten gibt es?
1. Das Paket bleibt verschollen, der Absender wird entschädigt. Kein Verlust
2. Das Paket kommt zurück. Kein Verlust für den Absender.
3. Das Paket wird ausgeliefert. Der Absender erhält die einbehaltene Zahlung. Kein Verlust.

Daraus ergibt sich doch, dass man den Betrag jetzt nicht einfach behalten kann, denn im Fall 2. hätte man Ware und Geld.

Jürgen H.


Zitat - Antwort-Nr.: | Name:

Ist man überhaupt Kunde bei DHL, wenn man über eine ausländische Post versendet?


De jure nein, da man selbst nicht bestimmen kannst wer der Vertragspartner in D ist, also an wen das Paket zum Weitertransport übergeben wird. In den meisten Fällen ist es DHL, muss aber nicht sein.
In AT habe ich ja eine ähnliche Situation wie Heidi in CZ. Ich liefere mein Paket bei der Ö-Post ein, die übergeben es an einen anderen Carrier im Zielland. Ansprechpartner ist für mich nur die Ö-Post, mit denen habe ich ja einen Vertrag abgeschlossen, der die Versicherungsleistung inkludiert. Die lokalen Postdienstleister haben ihre "Kontaktpersonen" in den anderen Ländern und verkehren intern per Mail. Nachforschungsaufträge muss immer der Versender einleiten,

Leider ist die Entschädigung oft limitiert, Die DP/DHL ist Weltmeister im Wegdiskutieren. Hatte ich auch schon, da hat mir die ÖPAG auf Kulanz einen Teilbetrag für eine (fiktive) Reparatur der (angeblich) transportbeschädigten Lok gezahlt,

Grüße, Peter W.
Moinsens

Kann es sein, daß hier Käuferschutz und Versicherung fälschlicherweise gleichgestellt sind.

Der Ebay Käuferschutz dient dazu beide Seiten vor dem Gegenüber zu schützen. Ich kaufe und zahle. Das Geld wird bei Ebay "geparkt" bis ich Ebay den Empfang und den ordentlichen Zustand der Ware bestätige. Dann leitet Ebay die Kaufsumme an den Verkäufer weiter.

Die Versicherung die bei Hermes, DHL und anderen in den Versandkosten enthalten ist oder dazu gebucht werden kann soll Schäden und Verlust beim Transport abdecken. Päckchen sind bei DHL nicht und bei Hermes nur bis 50 Euro versichert.  Pakete bei DHL und Hermes sind automatisch mit 500 Euro versichert und man hat eine Sendungsnummer. Damit ist der Versender/Verkäufer automatisch aus der Haftung raus, denn er hat diese mit dem Transportauftrag an das entsprechende Unternehmen weiter gegeben.

Schadens- oder Verlustmeldungen kann anfangs auch nur der Versender einreichen. Nachzulesen in den AGB der Versender. Und solange eine Sendung nicht aufgetaucht ist würde ich auch keine Rückzahlung leisten. Letztendlich ist der Transporteur in der Pflicht ein Fehlverhalten zu belegen.

Wenn die Versicherung letztendlich zahlt erhält das Geld der Käufer, der Verkäufer hat ja seines schon, und beide sind mit einem blauen Auge davon gekommen. Die Versicherung zahlt auch nur an den Verkäufer, denn der ist Vertragspartner des Transportunternehmens.

Daß DHL, Hermes und Konsorten solche Dinge gerne hinauszögern liegt auf der Hand. Man hofft, insbesondere wenn es um kleinere Beträge geht, daß man aufgibt. Und diese Hoffnung sollte man nicht nähren. Auch wenn es lästig ist, dran bleiben und immer wieder reklamieren.

Gruß
Richard
Zitat - Antwort-Nr.: | Name:

Schadens- oder Verlustmeldungen kann anfangs auch nur der Versender einreichen. Nachzulesen in den AGB der Versender.


Falsch, nachzulesen in den AGB des Transporteurs. Hier kommt allerdings auch noch der grenzüberschreitende Versand dazu.
Ansprechpartner wird daher das tschechische Versandunternehmen sein.
Hallo Richard,

Zitat - Antwort-Nr.: 45 | Name: brummi

Der Ebay Käuferschutz dient dazu beide Seiten vor dem Gegenüber zu schützen. Ich kaufe und zahle. Das Geld wird bei Ebay "geparkt" bis ich Ebay den Empfang und den ordentlichen Zustand der Ware bestätige. Dann leitet Ebay die Kaufsumme an den Verkäufer weiter.


Das stimmt so nicht!
Der Ablauf ist, dass der Käufer den Kaufbetrag an ebay zahlt, soweit stimmt Deine Angabe. Das Geld muss auf der Bank von Ebay verbucht und dann an den Verkäufer ausgezahlt werden. Je ach Einstellung der Zahlungsbedingungen hat man einen Tag nach Geldeingang bei Ebay das Geld auf dem Konto des Verkäufers. Ich handhabe es so, dass ich erst dann Ware versende, wenn ich die Bestätigung meiner Bank habe (Geht bei uns in Tschechien automatisch auf das Handy).
Das bedeutet, dass der Kaufbetrab bei mir ist, bevor ich versende. Wie meine Bewertungen bei ebay zeigen, versende ich in der Regel am gleichen Tag des Geldeinganges auf meinem Konto (nicht dem Ebay-Konto). D.H. ich habe das Geld bereits Tage bevor der Käufer die Ware hat! Ebay hat darauf keinen direkten Einfluß!

Gruß
Heidi
>>> Ich handhabe es so, dass ich erst dann Ware versende, wenn ich die Bestätigung meiner Bank habe (Geht bei uns in Tschechien automatisch auf das Handy). <<<

Hallo Heidi,
dann hast Du bisher einfach Glück gehabt.

Unabhängig von Deinen Einstellungen (Sofort Auszahlung nach Prüfung durch eBay oder in größeren Abständen), kann eBay die Zahlung auch einbehalten, bis die Ware beim Empfänger eingetroffen ist. Gründe können sein steigende Verkaufsaktivität oder im Wert deutlich höhere Ware als zuvor verkauft wurde - unabhängig von Deiner Bewertung als Verkäufer.

Wenn Du dann trotzdem nicht versendest, obwohl der Kunde gezahlt hat und eBay das Geld treuhänderisch bis zum Eingang der Ware verwaltet oder verzögert auszahlt, verstößt Du gegen die eBay-Richtlinien und der Käufer kann gegen Dich vorgehen.

Du kannst Dir die Welt machen, wie sie Dir gefällt. Aber im allgemeinen gibt es Regeln, die man auch befolgen sollte, wenn man ihnen zugestimmt hat. Eine Empfehlung an andere User hier das nachzumachen, sollte es nicht sein.

Beste Grüße
Frank
Hallo,

ich habe neulich pünktlich nach einer Bestellung im Internet ein Paket vom Postboten bekommen, das ewig (und heute noch nach 4 Wochen) gemäß der Sendungsverfolgung angeblich noch im Verteilzentrum liegt. Manchmal scheint der Scanvorgang bei dhl nicht richtig zu funktionieren. Ich bin froh, dass ich meine Ware habe.

LG ACE


#32, das stimmt so nicht. Wenn man unversicherten Versand anbietet und die Briefmarke über Ebay zu einem geringfügig höheren Preis als bei der Post kauft, dann nimmt Ebay einen erfolgten Versand an, sobald der Verkäufer den Artikel als versendet markiert hat. So steht es zumindest in deren Klausel, wenn man sie aufmerksam liest. Insofern scheint mir das tatsächlich der sicherste Weg zu sein, Widrigkeiten aus dem Weg zu gehen.

Gruß
Falco
Hallo Frank,

Zitat - Antwort-Nr.: 48 | Name: Frank W.

dann hast Du bisher einfach Glück gehabt.


Verstehe ich nicht! Ich hatte mich vor 3 Jahren als private Verkäuferin angemeldet. Während meiner ersten Transaktionen war es wie von Dir beschrieben. Nach dem ich die erstn 20 poitiven Bewertungen hatte, konnte ich die Zahlungsmodalitäten um stellen, aus "täglich" seit dem ist das Geld immer nach 24 Stunden auf meinem Konto. Erst dann versende ich die Ware. Damit liege ich innerhalb der Regeln von Ebay, die besagen, dass man binnen 3 Werktage nach erhalt der Zahlung versenden muss.
Wo ist da ein Problem, so dass ich "nur" Glückgehabt habe?

Gruß
Heidi
@Heidi,
ich mach es bei ebay genauso wie Du, erst wenn das Geld auf dem Konto ist wird die Ware versendet.

@Frank,
was kann der Käufer gegen mich denn machen?
Er kann einen Fall wegen eines nicht erhaltenen Artikel aufmachen, mehr nicht!

Sollte mich darauf hin ebay sperren währe es mir auch egal.
Denn auf einer Plattform die mir Geld vorenthält würde ich auch nichts mehr verkaufen.

Gruß Alex

Tja

Die Frage bleibt.
Wo kann man ansonsten was anbieten wenn man Ebay nicht mag?

LG ChristiaN
Hallo n-bahnfreunde, Hallo Christian,

Natürlich kann man Modellbahn hier bei 1zu160 auch verkaufen.

Ich handele bei beiden so; immer Versichert und kein Verkauf ins Ausland.
Biete dazu Hermes und DHL an, so kann der Käufer auswählen was beim ihm vor Ort am besten funktioniert.
Versand erfolgt wenn eBay meldet das der Käufer gezahlt hat, bzw hier bei 1zu160 ich den Betrag erhalten habe.
Somit reduziere ich das Risiko auf ein Minimum.
Bei Sendungsverlusten helfe ich so wie es mir Möglich ist, doch eine eventuelle Rückzahlung findet erst nach Ersattung durch das Versandunternehmen statt.
Habe zur Zeit einen Fall wo per Sendungsverfolgung zugestellt (18.07) angezeigt wurde. Jedoch der Käufer es nicht erhalten hat. Habe Suchverfolgung (21.07) und Verlustmeldung (24.07) gemacht. Ergebnis, nicht mehr Auffindbar und Zusage einer Erstattung 12.08). Warte noch auf eine Ersattung des Betrages.
Dies alles zieht sich nun schon mehrere Wochen hin. Ich habe den Kd. angerufen und nicht einen Online Fragebogen ausgefüllt. Der Kontakt war in Ordnung. Zahlung soll jetzt innerhalb einer Woche kommen.

Ein Restrisiko bleibt immer, doch wie es Heidi macht finde ich in Ordnung.

Gruß n-bahnhermann
@ Heidi,
das ist auch ok so, weil es bei Dir zufällig passt. Deine Einstellung wie Du von eBay freigegebene Beträge überwiesen bekommen willst, hat mit alledem aber rein gar nichts zu tun. Wenn Du häufiger handelst oder mit längeren Pausen dazwischen oder wie auch immer die Mechanismen von eBay Abweichungen von Deinem bisherigen Verhalten erkennen, kann eBay die Auszahlung unabhängig von Deinen Eistellungen - die ja erst ab deren Freigabe wirken - verzögern oder bis zur erfolgten Zustellung einbehalten.

Wenn Du dann nur auf Dein Bankkonto schaust, wo nichts ankommt, wirst Du ja auch nicht versenden. obwohl der Käufer ja bereits ordnungsgemäß gezahlt hat. Kritisch ist es, wenn eBay die Freigabe verzögert - also zum Beispiel zwei Wochen bis zur Freigabe wartet und erst dann die von Dir hinterlegt sofortige Auszahlung aktiv wird. Denn innerhalb dieser zwei Wochen läuft bereits die Wartefrist für den Kunden um einen Fall zu eröffnen weiter.

Daher gilt, die Versandzeit startet nicht mit dem Eingang der Zahlung auf dem Bankkonto, sondern auf Deinem eBay-Treuhandkonto.

@ Alex,
man kann vieles einfach so machen, Du schreibst in diesem Thread wie man es dem Verkäufer angenehm macht, zu Lasten des Käufers. In einem anderen Thread kann man dann den Spieß umdrehen. Ist für mich nicht Sinn der Sache, denn das hier ist ja kein Forum für eBay-Veräufer und die meisten User befinden sich abwechselnd in beiden Rollen. Also sollte man sich doch eher daran orientieren was die Regeln für ein faires Miteinander sind. Die ist mir doch egal Menthalität von der Gegenseite durfte ich sowohl als Kunde als auch Verkäufer bereits erleben und ich kann Dir versichern, dass ich mich mit meinen Maßnahmen nicht auf das beschränkt habe, was eBay so anbietet.

Viele Grüße
Frank
Zitat - Antwort-Nr.: | Name:


Damit liege ich innerhalb der Regeln von Ebay, die besagen, dass man binnen 3 Werktage nach erhalt der Zahlung versenden muss.



Hallo Heidi,

das ist keine feste Regel. Das kann man bei seinen Angeboten selber einstellen. Wenn man 1 Tag Bearbeitungszeit angibt muss man sich dran halten und kriegt einen Mangel, wenn man erst am zweiten Tag die Sendungsnummer hinterlegt und dort nicht sichtbar ist, dass du es doch schon am ersten Tag versandt hast. Du kannst aber auch mehrere Tage hinterlegen und dann kann sich keiner beschweren, dass es länger dauert. Man akzeptiert ja beim Kauf die Lieferzeit.

VG
Nico

@Frank,
in meinen Ebay angeboten steht Versand 2-3 Tage nach Zahlungseingang.
Zahlungseingang für mich ist wenn das Geld in meiner Verfügungsgewalt ist und nicht in Ebays.
Ich würde es darauf ankommen lassen.

Gruß Alex
Hallo,

also von mir sind in den letzten drei Jahren 5 (!) DHL Pakete verloren gegangen, die ich versendet habe. Eine der Sendungen kam nach Wochen doch noch an.

In allen Fällen hat DHL den Schaden erstattet. Es war zwar zeitraubend und hat etwas Nerven gekostet, aber letztendlich wurde alles geklärt. Im Fall des nachträglich angekommenen Paketes wurde dann alles rückabgewickelt.
Teilweise waren die Käufer geduldig und haben die drei Wochen gewartet, aber andere haben einen Fall geöffnet und dann erstattet eBay zügig bzw. muss man reagieren.
EBay war auch bei mir stets freundlich und hat telefonisch geholfen.
Problem ist die lange Wartezeit bei Reklamationen seitens DHL. Ich würde eBay da nicht verurteilen, denn als Käufer ist der Schutz Gold wert.

Grüße
Christian
Guten Morgen,

bei der vermeindl. hohen Verlustrate ist es wie mit allen stst. Werten (die uns um die Ohren gehauen werden von A + Z + Co ......)
Ich würde mich bei der Angabe FÜNF sehr für die Bezugsgrößen interessieren:
3 Jahre - OK; Aber wieviele von wievielen waren es denn?
Versendest Du 1,10,100 p s mit DHL?
Interessant wäre auch wie Du versendest (Computerlabel / Handschriftlich etc)
Interessant wäre auch wie es bei den selbst erhaltenen Sendungen läuft.

Ich selbst habe mit der DHL bis auf wenige Ausnahmen (Aushilfs-Zusteller = Zensur) sehr gute Erfahrungen gemacht.
Im Versenden, wie auch Erhalten.

Gruß
Wutz

PS: Schlechte Erfahrungen habe ich bei den letzten DREI Sendungen von Am...... in max 3 KW
Da wurde bei JEDER angegeben, dass ein Hausbewohner es etgegen genommen hätte
Bei ALLEN DREI Sendungen war das schlicht die Unwahrheit, denn es war zu den angeg Zeiten NIEMAND im Haus.
ALLE Sendungen wurden fehlzugestellt:
- Anderer Name + Hausnummer UND SOGAR einfach in den Hausflur eines anderen Wohnhauses geworfen
- zT nie angekommen
Hallo Wutz,

ich versende nicht viele Pakete, nur Private Sachen im normalen Umfang, schätzungsweise vielleicht 30-40 im Jahr, genau weiß ich es nicht.
Bei der gleichzeitigen Abgabe von sieben Sendungen verschwanden die ersten drei auf einen Schlag im Frühjahr 2023. Die anderen beiden waren dann im Laufe der Zeit, ist auch schon etwas her, also korrigiere ich auf den Verlauf von zwei Jahren, nicht drei!
Fünf Pakete sind extrem viel in Bezug auf das Volumen! Wie geschrieben, eine tauchte nach vielen Wochen auf, DHL forderte dann den Schadenersatz berechtigter Weise zurück, der Käufer musste den bereits erstatteten Artikel dann natürlich wieder bezahlen, war schon ein großer Aufwand.

Ich bestreite aber nicht, dass DHL auch für mich meist die erste Wahl ist.

Gruß Christian

Als Empfänger meine ich mich an eine Sendung zu erinnern, die nicht kam in mehreren Jahren.
Hallo,

das ist schon ein hoher % Satz find` auch ich.

Einen "verschwinder" konnte ich mir selbst erklären, das aber weder der DHL noch dem Zusteller stichfest beweisen.
Es lag aber auf der Hand, dass ER es vergeigt hatte.
Ansonsten ist DHL der Einäugige unter den Blinden

WE
Hallo

ich bin seit 2001 bei EBay angemeldet mit 1885 Bewertungen im Laufe der Jahre kann ich, so glaube ich ein ganz gutes Urteil über das Funktionieren von E Bay abgeben.

1.) Zu 97,5% hatte ich nie Ärger mit Kaúfern oder Verkäufern bei EBay
2.) Ich habe bei E-Bay sowohl Modellbahnen von Spur G - N Weltweit eingekauft, und damit meine ich von Japan bis Hawaii, Australien etc gekauft , als auch Autoteile, etc. selbst aus Tansania oder Südafrika oder Súdamerika. Es hat immer funktioniert.
3.) Ausnahme Deutschland, hier habe ich den meisten Ärger gehabt, egal mit welchen Produkten. Sobald man ohne Nachweis verschickt hat, angeblich nicht gelieferte Waren, irgendwelche Gewährleistungen die dann mit Hilfe von Rechtsschutzversicherungen "eingeklagt" werden, oder Schreiben von irgendwelchen RA die Klauseln aushebeln wollen, etc.
4.) Ich selbst musste den Käuferschutz nur einmal in den USA in Anspruch nehmen, nachdem man mir eine gefälschte Uhr unterjubeln wollte, und ja es funktionierte einwandfrei, auch wenn der Verkäufer einen Eiertanz aufgeführt hat .....
5.) Ich habe sogar über Ebay eine Uhr die mir gestohlen wurde wiedergefunden, und mir diese mit Hilfe von Polizei und Staatsanwaltschaft, sowie der Zusammenarbeit mit Ebay wieder besorgt.

Also kann ich diese Probleme die hier angesprochen im Grossen und Ganzen nur widersprechen, der ein oder andere schreibt hier ja ganz fröhlich, dass er nicht nach Spanien oder sonst wohin liefern will. Auch hier völliger populistischer Käse, die Spanische Post liefert eigentlich generell alles aus, die grösseren Probleme tauchen bei Hermes oder GLS auf. Hat also nichts mit dem Land zu tun, sondern mit dem Botendienst.

Daher würde ich allen raten, man kann bei Ebay, Catawiki etc. bedenkenlos weltweit handeln, aber man muss sich eben auch auf die anderen Mentalitäten einlassen, und was in Deutschland dann angeblich perfekt ist, muss in "perfecto estado" in Argentinien nicht unbedingt das selbe heissen

In diesem Sinne

LG

Patrick


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