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THEMA: Reparaturadresse bei Fleischmann?
THEMA: Reparaturadresse bei Fleischmann?
RhönbahNer - 01.07.25 10:01
Hallo,
nach der Verschlimmbesserung meiner 211 im Rahmen einer Garantiereparatur möchte ich diese direkt zu Fleischmann einsenden. Im Impressum finde ich Adressen in Österreich (Bergheim), Deutschland (Nürnberg), Rumänien (Arad) und der Slowakei (Banska Bystrika). Vietnam scheidet wohl aus...
Welche Adresse wäre die richtige, um zeitraubende firmeninterne Weiterleitungen zu vermeiden?
Viele Grüße, Jürgen
nach der Verschlimmbesserung meiner 211 im Rahmen einer Garantiereparatur möchte ich diese direkt zu Fleischmann einsenden. Im Impressum finde ich Adressen in Österreich (Bergheim), Deutschland (Nürnberg), Rumänien (Arad) und der Slowakei (Banska Bystrika). Vietnam scheidet wohl aus...
Welche Adresse wäre die richtige, um zeitraubende firmeninterne Weiterleitungen zu vermeiden?
Viele Grüße, Jürgen
Moin,
Dein Ansprechpartner ist immer der Händler!
Wenn du direkt bei Fleischmann gekauft hast, wirst du ja von dort eine Rechnung mit Ansprechpartner bekommen haben.
Die meisten Hersteller nehmen solche Anfragen nicht an, wenn Gewährleistung beim Händler besteht. (zu Recht)
Viele Grüße, Franzi
Dein Ansprechpartner ist immer der Händler!
Wenn du direkt bei Fleischmann gekauft hast, wirst du ja von dort eine Rechnung mit Ansprechpartner bekommen haben.
Die meisten Hersteller nehmen solche Anfragen nicht an, wenn Gewährleistung beim Händler besteht. (zu Recht)
Viele Grüße, Franzi
Hallo Jürgen,
Roco/Fleischmann nimmt grundsätzlich keine Reparaturen direkt an.
Wenn eine Garantieleistung nicht in Ordnung ist, dann reklamiere das beim Händler. Falls die Lok nicht in einer angemessenen Zeit repariert werden kann bzw. das nicht klappt, steht Dir vom Gesetz her die Wandlung zu, also Austausch oder Geld zurück.
Gegen die wochen- und monatelange interne Herumschickerei gibt es leider keine Abhilfe.
Grüße, Peter W
Roco/Fleischmann nimmt grundsätzlich keine Reparaturen direkt an.
Wenn eine Garantieleistung nicht in Ordnung ist, dann reklamiere das beim Händler. Falls die Lok nicht in einer angemessenen Zeit repariert werden kann bzw. das nicht klappt, steht Dir vom Gesetz her die Wandlung zu, also Austausch oder Geld zurück.
Gegen die wochen- und monatelange interne Herumschickerei gibt es leider keine Abhilfe.
Grüße, Peter W
RhönbahNer - 01.07.25 13:22
Hallo,
dann werde ich ds wohl tun müssen... Es ist meine erste richtig schlechte Erfahrung mit diesem Hersteller - auch wenn ich damit im Vergleich zu anderen Hobbykollegen wahrscheinlich noch recht gut dastehe...
Grüße, Jürgen
dann werde ich ds wohl tun müssen... Es ist meine erste richtig schlechte Erfahrung mit diesem Hersteller - auch wenn ich damit im Vergleich zu anderen Hobbykollegen wahrscheinlich noch recht gut dastehe...
Grüße, Jürgen
MobafaN160 - 01.07.25 17:22
Mano sind die Verbrauchergesetze in Deutschland schlecht bzw schlechter geworden.
Heute redet sich der Hersteller raus, noch vor einigen Jahren gabs immer eine Garantie dabei, dem schickte man das Produkt und der reparierte dann auch, unabhängig davon welcher Händler verkaufte.
Oder falsche Preise am Regal im Supermarkt. In vielen Ländern gilt das als Angebot, bei Fehler gilt auch dieser an der Kasse. Hier nicht, dann sind die Supermärkte besonders bemüht die$ zu vermeiden..
Oder die Hotel"vermittler", also "nur Vermittler", keine Verantwortung für dubiose Unterkünfte die dringend entfernt werden müssten. Der Kunde steht mit der Buchung und Kosten ganz alleine im Regen.
Oder oder..
Meine Erfahrung mit diesen Werkstätten von Fleischmann zur Reparatur meines Twincenters. Die eine kannte das TC gar nicht, der andere meinte das müsste längst entsorgt werden, zwei lehnten es ab. UB machte es dann für kleines Geld.
LG ChristiaN
Heute redet sich der Hersteller raus, noch vor einigen Jahren gabs immer eine Garantie dabei, dem schickte man das Produkt und der reparierte dann auch, unabhängig davon welcher Händler verkaufte.
Oder falsche Preise am Regal im Supermarkt. In vielen Ländern gilt das als Angebot, bei Fehler gilt auch dieser an der Kasse. Hier nicht, dann sind die Supermärkte besonders bemüht die$ zu vermeiden..
Oder die Hotel"vermittler", also "nur Vermittler", keine Verantwortung für dubiose Unterkünfte die dringend entfernt werden müssten. Der Kunde steht mit der Buchung und Kosten ganz alleine im Regen.
Oder oder..
Meine Erfahrung mit diesen Werkstätten von Fleischmann zur Reparatur meines Twincenters. Die eine kannte das TC gar nicht, der andere meinte das müsste längst entsorgt werden, zwei lehnten es ab. UB machte es dann für kleines Geld.
LG ChristiaN
Beitrag editiert am 01. 07. 2025 17:28.
Zweisystemlok - 01.07.25 17:34
Zitat - Antwort-Nr.: | Name:
Oder falsche Preise am Regal im Supermarkt. In vielen Ländern gilt das als Angebot, bei Fehler gilt auch dieser an der Kasse. Hier nicht, dann sind die Supermärkte besonders bemüht die$ zu vermeiden..
Das war schon zu Deutsche Mark Zeiten so, das der Preis an der Kasse galt/zählt - Preisauszeichnungen können mal falsch sein, aber im Kassensystem muß gewissenhaft gearbeitet werden (vom Personal her, da stellt man ja auch keine Jugendlichen in den Sommerferien dran)!
Gruß, Micha
Hallo,
Weder bei Arnold, noch Fleischmann oder Roco gab es jemals eine Werksgarantie - auch wenn diese Firmen oft auf Kulanz repariert haben.
Das "Direkteinschicken" scheint ein Spezifikum in Deutschland zu sein, das ist bei uns in Österreich ziemlich unbekannt. Ich habe in meinem Leben bislang genau einmal ein Modell direkt zu Fleischmann nach Nürnberg geschickt, da war ich noch ein Kind und der Händler riet mir dazu, da die Gewährleistung (damals nur 6 Monate) bereits um war. Erstens war es nicht ganz einfach, die Schalterbediensteten der damaligen österreichischen Post- und Telegraphenverwaltung zu überwinden und zweitens hat es auch mehrere Wochen gedauert, ich hatte damals echt schon befürchtet, das Modell wäre weg. Sendungsnummern, Tracking und gratis Retourpakete gab es damals nicht. GFN hat meinen Motorwagen BR 614 aber auf Kulanz repariert und auf eine Rechnung verzichtet, er fährt heute noch.
Aktuell hatte ich ein Problem mit den FD-Next18 von Tams, eine Mailanfrage beim Hersteller ergab, ich solle ihnen die Decoder zuschicken. Stattdessen habe ich eine Reklamation bei Conrad eingeleitet, wo ich sie gekauft habe. Ich bekam ein kostenloses Retourenlabel, es hat weniger als 2 Wochen gedauert, die Decoder wurden problemlos auf eine neuere Version ausgetauscht und kostenfrei zugesandt. So funktioniert Logistik.
Grüße, Peter W.
Zitat - Antwort-Nr.: | Name:
Heute redet sich der Hersteller raus, noch vor einigen Jahren gabs immer eine Garantie dabei,
Weder bei Arnold, noch Fleischmann oder Roco gab es jemals eine Werksgarantie - auch wenn diese Firmen oft auf Kulanz repariert haben.
Das "Direkteinschicken" scheint ein Spezifikum in Deutschland zu sein, das ist bei uns in Österreich ziemlich unbekannt. Ich habe in meinem Leben bislang genau einmal ein Modell direkt zu Fleischmann nach Nürnberg geschickt, da war ich noch ein Kind und der Händler riet mir dazu, da die Gewährleistung (damals nur 6 Monate) bereits um war. Erstens war es nicht ganz einfach, die Schalterbediensteten der damaligen österreichischen Post- und Telegraphenverwaltung zu überwinden und zweitens hat es auch mehrere Wochen gedauert, ich hatte damals echt schon befürchtet, das Modell wäre weg. Sendungsnummern, Tracking und gratis Retourpakete gab es damals nicht. GFN hat meinen Motorwagen BR 614 aber auf Kulanz repariert und auf eine Rechnung verzichtet, er fährt heute noch.
Aktuell hatte ich ein Problem mit den FD-Next18 von Tams, eine Mailanfrage beim Hersteller ergab, ich solle ihnen die Decoder zuschicken. Stattdessen habe ich eine Reklamation bei Conrad eingeleitet, wo ich sie gekauft habe. Ich bekam ein kostenloses Retourenlabel, es hat weniger als 2 Wochen gedauert, die Decoder wurden problemlos auf eine neuere Version ausgetauscht und kostenfrei zugesandt. So funktioniert Logistik.
Grüße, Peter W.
Hallo zusammen,
wenns um Garantie geht, dann bleibt nichts anderes über als zurück zum Händler. Der schickt dann den Artikel zum Hersteller (und evtl. dann weiter zum Servicepartner) oder zu dessen Servicepartner zurück. Hier wird dann über Garantieleistung entschieden oder nicht, aber nur wenn es über den Händler läuft.
Wenn man selbst direkt zum Hersteller oder zum Reparaturbetrieb einschickt, dann kann durchaus die Garantieentscheidung nicht getroffen werden = die Reparatur wird für den Kunden kostenpflichtig.
So sind die Strukturen wenn es um solche Angelegenheiten geht. Kann sein, daß der Händler auf eigene Faust einen Ersatzartikel schickt, kommt aber auf dessen Vereinbarungen mit dem Lieferanten an. Als Endkunde hat man darauf keinen Einfluß, zumindest beim ersten und zweiten Durchlauf.
Viele Grüße
Christian Strecker
wenns um Garantie geht, dann bleibt nichts anderes über als zurück zum Händler. Der schickt dann den Artikel zum Hersteller (und evtl. dann weiter zum Servicepartner) oder zu dessen Servicepartner zurück. Hier wird dann über Garantieleistung entschieden oder nicht, aber nur wenn es über den Händler läuft.
Wenn man selbst direkt zum Hersteller oder zum Reparaturbetrieb einschickt, dann kann durchaus die Garantieentscheidung nicht getroffen werden = die Reparatur wird für den Kunden kostenpflichtig.
So sind die Strukturen wenn es um solche Angelegenheiten geht. Kann sein, daß der Händler auf eigene Faust einen Ersatzartikel schickt, kommt aber auf dessen Vereinbarungen mit dem Lieferanten an. Als Endkunde hat man darauf keinen Einfluß, zumindest beim ersten und zweiten Durchlauf.
Viele Grüße
Christian Strecker
MobafaN160 - 03.07.25 11:48
Hi
Das bestätigt ja wie schlecht der Verbraucher geschützt ist, egal wie lange das schon so ist. Eben Zeit dies zu ändern.
Welcher Preis im Computer gespeichert kennt den Verbraucher doch nicht, sondern dass was er auf dem Etikett sieht. Das man sowas auch noch verteidigt verstehe ich nicht. Weil die Märkte von den Fehlern profitieren. Man wird getäuscht, wer erinnert sich noch an den Preis im Regal und schaut an der Kasse ob jeder Preis stimmt?? Und das ein Hersteller nicht gerade steht für die von ihm hergestellten Produkten?
Für jeden überfahrenen Frosch gehen gleich tausende auf die Strasse, aber für bessere Gesetze nicht.
LG ChristiaN
Das bestätigt ja wie schlecht der Verbraucher geschützt ist, egal wie lange das schon so ist. Eben Zeit dies zu ändern.
Welcher Preis im Computer gespeichert kennt den Verbraucher doch nicht, sondern dass was er auf dem Etikett sieht. Das man sowas auch noch verteidigt verstehe ich nicht. Weil die Märkte von den Fehlern profitieren. Man wird getäuscht, wer erinnert sich noch an den Preis im Regal und schaut an der Kasse ob jeder Preis stimmt?? Und das ein Hersteller nicht gerade steht für die von ihm hergestellten Produkten?
Für jeden überfahrenen Frosch gehen gleich tausende auf die Strasse, aber für bessere Gesetze nicht.
LG ChristiaN
Zitat - Antwort-Nr.: | Name:
Für jeden überfahrenen Frosch gehen gleich tausende auf die Strasse, aber für bessere Gesetze nicht.
Doch, die Gesetze gibt es auch für uns Modellbahner, man muss sie eben nur nutzen: Ein nicht funktionierendes Modell geht zurück, wenn es dafür keinen Ersatz gibt, kommt das Geld zurück.
Wer dafür wie und auf welchem Weg Ersatz leistet ist mir als Verbraucher völlig egal.
Einfache Sache. (Und gesetzlich geregelt)
Grüße an alle Randy
Norrskenet - 03.07.25 12:53
Moin,
... und es gibt sogar Zeitfristen für Reparaturen / Nachbesserungen - sonst folgt das Kunden-RECHT auf Wandlung auf den Gleisfuß.
Btw. sollte man - gesetzliche - Gewährleistung und - freiwillige - Garantie nicht immer wieder (wie i.ü. auch Leihe vs. Miete) verwechseln.
Schließlich hält der Zug (zumindest im Regelfall) auch nicht an der Ampel ...
Beste Grüße, Norrskenet
... und es gibt sogar Zeitfristen für Reparaturen / Nachbesserungen - sonst folgt das Kunden-RECHT auf Wandlung auf den Gleisfuß.
Btw. sollte man - gesetzliche - Gewährleistung und - freiwillige - Garantie nicht immer wieder (wie i.ü. auch Leihe vs. Miete) verwechseln.
Schließlich hält der Zug (zumindest im Regelfall) auch nicht an der Ampel ...
Beste Grüße, Norrskenet
Ich glaube ich muss hierbei keine Quelle angeben denn das Gesetz ist das Gesetz .....
Für Deutschland ist geregelt bei
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) § 439 Nacherfüllung
(1) Der Käufer kann als Nacherfüllung nach seiner Wahl die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen.
(2) Der Verkäufer hat die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen.
(3) Hat der Käufer die mangelhafte Sache gemäß ihrer Art und ihrem Verwendungszweck in eine andere Sache eingebaut oder an eine andere Sache angebracht, bevor der Mangel offenbar wurde, ist der Verkäufer im Rahmen der Nacherfüllung verpflichtet, dem Käufer die erforderlichen Aufwendungen für das Entfernen der mangelhaften und den Einbau oder das Anbringen der nachgebesserten oder gelieferten mangelfreien Sache zu ersetzen.
(4) Der Verkäufer kann die vom Käufer gewählte Art der Nacherfüllung unbeschadet des § 275 Abs. 2 und 3 verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist. Dabei sind insbesondere der Wert der Sache in mangelfreiem Zustand, die Bedeutung des Mangels und die Frage zu berücksichtigen, ob auf die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Käufer zurückgegriffen werden könnte. Der Anspruch des Käufers beschränkt sich in diesem Fall auf die andere Art der Nacherfüllung; das Recht des Verkäufers, auch diese unter den Voraussetzungen des Satzes 1 zu verweigern, bleibt unberührt.
(5) Der Käufer hat dem Verkäufer die Sache zum Zweck der Nacherfüllung zur Verfügung zu stellen.
(6) Liefert der Verkäufer zum Zwecke der Nacherfüllung eine mangelfreie Sache, so kann er vom Käufer Rückgewähr der mangelhaften Sache nach Maßgabe der §§ 346 bis 348 verlangen. Der Verkäufer hat die ersetzte Sache auf seine Kosten zurückzunehmen.
Ich lese nichts von Hersteller und so.
Ausführung so und nicht anders. Punkt.
Gruß Sven
Für Deutschland ist geregelt bei
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) § 439 Nacherfüllung
(1) Der Käufer kann als Nacherfüllung nach seiner Wahl die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen.
(2) Der Verkäufer hat die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen.
(3) Hat der Käufer die mangelhafte Sache gemäß ihrer Art und ihrem Verwendungszweck in eine andere Sache eingebaut oder an eine andere Sache angebracht, bevor der Mangel offenbar wurde, ist der Verkäufer im Rahmen der Nacherfüllung verpflichtet, dem Käufer die erforderlichen Aufwendungen für das Entfernen der mangelhaften und den Einbau oder das Anbringen der nachgebesserten oder gelieferten mangelfreien Sache zu ersetzen.
(4) Der Verkäufer kann die vom Käufer gewählte Art der Nacherfüllung unbeschadet des § 275 Abs. 2 und 3 verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist. Dabei sind insbesondere der Wert der Sache in mangelfreiem Zustand, die Bedeutung des Mangels und die Frage zu berücksichtigen, ob auf die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Käufer zurückgegriffen werden könnte. Der Anspruch des Käufers beschränkt sich in diesem Fall auf die andere Art der Nacherfüllung; das Recht des Verkäufers, auch diese unter den Voraussetzungen des Satzes 1 zu verweigern, bleibt unberührt.
(5) Der Käufer hat dem Verkäufer die Sache zum Zweck der Nacherfüllung zur Verfügung zu stellen.
(6) Liefert der Verkäufer zum Zwecke der Nacherfüllung eine mangelfreie Sache, so kann er vom Käufer Rückgewähr der mangelhaften Sache nach Maßgabe der §§ 346 bis 348 verlangen. Der Verkäufer hat die ersetzte Sache auf seine Kosten zurückzunehmen.
Ich lese nichts von Hersteller und so.
Ausführung so und nicht anders. Punkt.
Gruß Sven
spur.n.bahner - 03.07.25 16:50
Hallo zusammen,
bevor es hier wieder zur Schlacht juristischer Aussagen ausartet, war die Ausgangsfrage die, wer bei Mängeln Ansprechpartner ist. Diese Frage hätte mit einer Antwortet beantwortet werden können. Es ist der Händler und das wurde auch so in mehreren Beiträgen beantwortet.
Ich glaube, niemand hat infrage gestellt, DASS es sich um einen Mangel handelt, dessen Beseitigung gesetztlich gereglt ist.
Und wer juristisch ein wenig geschult ist, weiß auch, dass es, zumindest in Deutschland keine gesetzlich geregelten Fristen gibt. Die Juristen sprechen davon, dass die Mangelbeseitigung in einer angemessenen Frist zu erfolgen hat. Anerkannt ist eine Reparaturdauer von einer Woche bis zu einem Monat. Die Frist hängt aber auch von Faktoren ab, wie:
- die Anzahl von Mängeln
- deren Komplexität,
- die Beschaffbarkeit benötigter Ersatzteile am Markt
- die zur Behebung notwendige Expertise,
Wird die Frist überschritten, muss der Verkäufer darlegen, warum die Reparatur aufgrund von mangelbezogenen Kriterien (s.0.) nicht fristgerechtausgeführt werden kann.
Dauert es einem Käufer zu lange, greifen die sogenannte sekundären Mängelrechte, sprich der Rücktritt vom Kaufvertrag.
Nun kann sich jeder überlegen, was das für Modellbahnartikel bedeutet und was er machen will.
Da ich mir diesen Zirkus ersparen möchte, habe ich zunächst zwei sehr gute Stammhändler. Beide reparieren sehr schnell selbst oder tauschen um, sofern die Modelle noch am Lager sind. Dies nehme ich in ca. 5% der Mängel in Anspruch.
Bei den restlichen 95% der Mängel lege ich selbst Hand an, auch wenn es nicht der gesetzlich vorgesehene Weg ist. Darunter befand sich übrigens auch eine neue FLM BR 211. Im Ergebnis wurden alle Mängel beseitigt. Falls es durch den Händler geschah, binnen weniger Tage.
So, und das alles hilft vermutlich meinem Namensvetter nicht weiter
. Also, es war die Nachtigall und nicht die Lerche äh der Händler und nicht der Hersteller.
Gruß
Jürgen
Gruß
Jürgen
bevor es hier wieder zur Schlacht juristischer Aussagen ausartet, war die Ausgangsfrage die, wer bei Mängeln Ansprechpartner ist. Diese Frage hätte mit einer Antwortet beantwortet werden können. Es ist der Händler und das wurde auch so in mehreren Beiträgen beantwortet.
Ich glaube, niemand hat infrage gestellt, DASS es sich um einen Mangel handelt, dessen Beseitigung gesetztlich gereglt ist.
Und wer juristisch ein wenig geschult ist, weiß auch, dass es, zumindest in Deutschland keine gesetzlich geregelten Fristen gibt. Die Juristen sprechen davon, dass die Mangelbeseitigung in einer angemessenen Frist zu erfolgen hat. Anerkannt ist eine Reparaturdauer von einer Woche bis zu einem Monat. Die Frist hängt aber auch von Faktoren ab, wie:
- die Anzahl von Mängeln
- deren Komplexität,
- die Beschaffbarkeit benötigter Ersatzteile am Markt
- die zur Behebung notwendige Expertise,
Wird die Frist überschritten, muss der Verkäufer darlegen, warum die Reparatur aufgrund von mangelbezogenen Kriterien (s.0.) nicht fristgerechtausgeführt werden kann.
Dauert es einem Käufer zu lange, greifen die sogenannte sekundären Mängelrechte, sprich der Rücktritt vom Kaufvertrag.
Nun kann sich jeder überlegen, was das für Modellbahnartikel bedeutet und was er machen will.
Da ich mir diesen Zirkus ersparen möchte, habe ich zunächst zwei sehr gute Stammhändler. Beide reparieren sehr schnell selbst oder tauschen um, sofern die Modelle noch am Lager sind. Dies nehme ich in ca. 5% der Mängel in Anspruch.
Bei den restlichen 95% der Mängel lege ich selbst Hand an, auch wenn es nicht der gesetzlich vorgesehene Weg ist. Darunter befand sich übrigens auch eine neue FLM BR 211. Im Ergebnis wurden alle Mängel beseitigt. Falls es durch den Händler geschah, binnen weniger Tage.
So, und das alles hilft vermutlich meinem Namensvetter nicht weiter
Gruß
Jürgen
Gruß
Jürgen
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