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THEMA: 13.12.2024 GSPR Verordnung dringende Petition

THEMA: 13.12.2024 GSPR Verordnung dringende Petition
Startbeitrag
HarburgerLokschuppen - 26.11.24 17:10
Hallo zusammen,
ich melde mich nach ganz langer Zeit Mal hier wieder, um alle zu bitten für eine dringende Petition zu stimmen.
Es geht um eine so genannte GSPR Verordnung die zwar im Moment nur Händler betrifft, bezw. alle die gewerblich handeln. Das Gesetz ist eine absolute Farce und gilt auch für Vintage  / Second Hand Modelle egal welcher Ware Art.
Gibt nur ganz geringe Ausnahmen.
Jeder Händler ist ab dem 13.12.2024 dazu verpflichtet unter jedem Artikel die Kontaktdaten des eigentlichen Hersteller zu nennen. Dies mit Adresse, Tel. und Mail Kontakt.
So einfach wie sich dies anhört ist es aber nicht.
Wenn man also zum Beispiel waren hat wo es den Hersteller nicht mehr gibt, darf man eigentlich die Ware nicht mehr in den Handel geben. Oder man gibt seine Händler Adresse an. Nur dann fungiert man plötzlich als Hersteller?
Chaos ist vorprogrammiert. Da werden von der EU Gesetze erlassen wo man sich fragt wir haben echt keine anderen Probleme? Es werden jetzt noch mehrere Firmen aufhören oder auch Pleite gehen weil Abmahnung Anwälte in den Startlöchern stehen die dann Händler in den Ruin treiben werden.
Alles weitere könnt Ihr zum Teil hier lesen:
https://www.onlinehaendler-news.de/recht/rechts...amp;utm_campaign=ohn

Daher ist es dringend diese Petition zu unterstützen, egal ob gewerblich oder Privat. Es werden genug stimmen benötigt
Hier geht es zur Petition: https://chng.it/kcQ4JXHH9d

Es ist so Dringend das ich es nicht unter OT Geplänkel gelistet habe.

Danke euch allen für das Verständnis.

Liebe Grüße Ingo

Hallo Ingo,
es gibt Ausnahmen:
Zitat - Antwort-Nr.: | Name:

Beispiel 1: Eine Kaffeekanne wird am 12. Dezember 2024 von einem Hersteller mit Niederlassung in China an einen Großhändler A mit Sitz in Tschechien verkauft. Nach anschließenden Weiterverkäufen an Händler B und Händler C bietet Letzterer die Kaffeekanne schließlich am 1. März 2025 in seinem Webshop zum Verkauf an. Da die Kaffeekanne noch vor dem 13. Dezember 2024 erstmalig in der EU verkauft bzw. abgegeben worden ist, müsste Händler C die Pflichtangaben des Art. 19 GPSR nicht in sein Produktangebot aufnehmen, obwohl er die Kaffeekanne erst nach dem 13. Dezember 2024 anbietet.



aus:
https://www.it-recht-kanzlei.de/gpsr-online-ken...gangsbestimmung.html
VG
Günter
Hallo,

im Allgemeinen finde ich es schwierig, auf dem letzten Meter gegen eine Richtlinie Stimmung zu machen, sie seit Mai 2023 veröffentlicht ist. Auch schwierig, dies aus einer Detail-Perspekrive zu tun, ohne den Grundansatz der Richtlinie überhaupt auch nur zu erwähnen.

Dann eine konkrete Nachfrage zum Thema Gebrauchtware nach kurzem Überfliegen der Richtlinie: Hat jemand bereits geprüft, ob Gebrauchtwaren, deren Hersteller nicht mehr existieren (und auch keinen Rechtsnachfolger haben), nicht als Antiquitäten gelten können?

Für Neuware sollte es ja schon irgendwie vorstellbar sein, dass die Hersteller ihre Produkttexte, die sie an die Online-Händler übermitteln, entsprechend mit Informationen zu ergänzen, oder ist das nu wieder zuviel verlangt?

Viele Grüße,

Udo.
Produkte, die bereits vor dem 13. Dezember 2024 auf den EU-Markt gebracht wurden, dürfen weiterhin verkauft werden.

Wenn kein Hersteller auffindbar ist, liegt die Verantwortlichkeit automatisch bei dem Importeur oder Vertreiber des Produkts.

Die GPSR gilt nicht für Produkte, die bereits durch spezifische EU-Vorschriften wie die Biozid-Verordnung (EU) Nr. 528/2012 oder die Spielzeugrichtlinie (2009/48/EG) reguliert sind.

Für Sammlerstücke gelten häufig andere Anforderungen [....] Beispiele für Sammlerstücke können Münzen, Briefmarken, seltene Bücher, Actionfiguren, Vintage-Spielzeug oder Antiquitäten sein.

Wird in einer Produktbeschreibung ausdrücklich darauf hingewiesen, dass das Produkt erst in Stand gesetzt oder repariert werden muss, darf eher nicht davon ausgegangen werden, dass das Produkt den aktuellen Sicherheitsstandards entspricht. Entsprechend fällt es nicht unter die GPSR.

Grüße, Peter W
Moin,

ich verstehe das Problem nicht. Die Verordnung (EU) 2023/988 richtet sich an Hersteller und Inverkehrbringer (Importeure) von Produkten sowie an online-Marktplätze (also zum Beispiel die Bucht) als Inverkehrbringer.

Ein Händler (auch online-Händler) ist grundsätzlich nur betroffen, wenn er Produkte in die EU importiert. Und in diesem Fall ist es nachvollziehbar, dass die Möglichkeit bestehen soll, über den Hersteller oder Importeur einen Rückruf von gefährlichen Gegenständen zu organisieren.

Was hat das mit einem Händler zu tun, der neue oder gebrauchte Waren verkauft, die in der EU produziert wurden oder von anderen zuvor in die EU importiert wurden???

Viele Grüße

Yves

....aber das gilt doch nicht für uns, die Miniatur-Tauscher. Komisch finde ich es, im Nachgang zu agieren. Da hätten die Händler sich viel früher über die Lieferanten und Hersteller stark machen müssen.
Noch eins,....man wird uns immer mehr an der kurzen Leine halten wollen,.....warum,......weil wir zu braf sind uns ein bissel blöd.
Schönen Abend, Lothar
Das GSPR wird auch gut sein, weil es den EU-Markt schützt. Hersteller außerhalb der EU müssen einen Importeur oder Händler benennen, der sich um ihr Geschäft kümmert. Dies wird natürlich dazu führen, dass die Preise für Produkte von außerhalb der EU steigen.

Zitat - Antwort-Nr.: | Name:

Was hat das mit einem Händler zu tun, der neue oder gebrauchte Waren verkauft, die in der EU produziert wurden oder von anderen zuvor in die EU importiert wurden???



Ab dem 14. Dezember müssen Sie außerdem die ROHS-, CE- und andere Zertifikate sowie die Angaben des Herstellers und Importeurs für neue UND gebrauchte Artikel auf Online-Verkaufsseiten (z. B. Ebay) hochladen. Der Händler hat daher zusätzliche Arbeit und muss mehr tun, um Artikel über Verkaufsseiten zu verkaufen. Ausgenommen hiervon sind gebrauchte Waren ((Keine neuen Artikel!), die vor dem 13.12.2024 hergestellt wurden. Hersteller stellen ihre CE-Konformitätserklärungen nicht dem Handel zur Verfügung, weil Sie Artikeln online über Ebay verkaufen möchten! Dann verkaufen Sie einfach über den Laden, das wird in Zukunft die einzige Lösung auch für gebrauchte Artikel sein.

Modelleisenbahnartikel und Zubehör müssen unter anderem über eine CE-Kennzeichnung verfügen. Ausgenommen sind nur Sammlermodelle (antik oder in kleiner Auflage hergestellt) und ab 14 Jahren. Jeder Händler, der auch selbst Artikel herstellt, wird sich damit auseinandersetzen müssen (neben ROHS, VerpackG, Stiftung EAR) und mehrsprachige Anleitungen erstellen müssen.

Kleine Hersteller werden die Kosten dafür nicht tragen können und schließen! Dies gehört jedoch zum Risiko eines Unternehmens, und wenn Sie sich über die Regeln informiert hätten, hätten Sie darauf bereits sehr Lange reagieren können. Als Hersteller stellen wir außerdem sicher, dass alle unsere Artikel den korrekten Vorschriften entsprechen, Wenn du es nicht tust, wirst du verschwinden.

Mit einer Petition können Sie diese EU-Entscheidung nicht rückgängig machen!

Ed
Guten Abend,

ich bin sowohl im B zu B Geschäft als auch mit Eichhorn im Direkt Verkauf tätig.
Nicht nur diese regelung, sonder viele andere auch machen einem das Leben schwer und nehmen einem die Lust!

Ich hab`nun ausdrücklich KEINE lust dies alles aufzudröseln (!) es genügt mir so schon.

Den angeblichen Bürokratieabbau etc etc können die sich alle an den Hut.....

Wenn hier einige oder viele das Handtuch schmeissen oder gehen, verstehe ich das voll und ganz.

Wenn hier jemand die Zeit und die Lust hat (die ch ich schon lange nimmer habe) sich in all den Mist einzuarbeiten, dann weiss der die das was ich meine.

Nur weiter so, liebe EU, leibe Verbände, liebe regierung, liebe.....

Gruß
W. Eichhorn
+ Wutz
Hallo,

mich erinnert das immer mehr an Maos Kulturrevolution.

Weil nicht alle Menschen Klavier spielen konnten - eine schreiende Ungerechtigkeit -  brach man damals Pianisten die Finger.

Und weil heute die Gefahr besteht, dass jemand durch Risikobereitschaft, Engagement und harte Arbeit mehr Geld haben könnte als andere, bewirft man nun alles und jeden mit soviel Bürokratie, dass es an Sabotage grenzt.

Viele Grüße
Rico
Moin,

Ich äußer mich ja normalerweise nicht zu sowas, aber die GSPR betrifft uns als freier Importeur schon ordentlich.

Ich sehe da jetzt nicht mehr viel Spielraum auf dem letzten Meter, wenn eigentlich alles in Sack und Tüten ist, hier noch was mit Petitionen zu erreichen, wünsche der Petition aber trotzdem alles Gute.

Am Ende des Tages wird es sich zeigen ob, und was es bringt. Wir sind vorbereitet, wir treten für die meisten wenn nicht sogar alle unsere Produkte als Erstinverkehrbringer auf, alle unsere Produkte sind bei der Stiftung EAR registriert, wir zahlen unsere Abgaben, wir haben für alles die CE Vorgaben durch oder dokumentiert, und etikettieren entsprechend auch alle unsere Produkte mit unserem Namen, CE und der berühmten Elektro Mülltonne.

Tun dies alle Mitbewerber? Ich weiß es nich, Pflicht ist es jedenfalls, ob jetzt eine Pflicht mehr dazu kommt oder nicht.

All das kostet wenn nicht Geld, dann doch Zeit, und ich verstehe daher jeden, der hier das ganze mit einem traurigem Auge sieht.

Grüße

Stephan
Hallo,

mal eine Verständnisfrage an die Wissenden gestellt.

Modellbahner*in kauft "privat" in den USA Kato Produkte (Gleise u. Trafo etc.) online, bei der z.B.: Firma Dapol oder Peco direkt online Zubehör und in Japan online Tomix (Loks, Wagen, Schienen, Trafo und Schaltboxen) nach dem 13.12.2024.

Nehmen wir an, all die o.g. online gekauften Produkte waren bereits vor dem 13.12.2024 im Verkauf und Handel.

Wer ist jetzt bzgl. EU-Verordnung haftbar mit den erforderlichen Informationen?

Dürfen wir Modellbahner*innen jetzt nur mehr bei einem EU-Händler bzw. Importeur einkaufen der uns die Gewissheit gibt nach der neuen EU-Verordnung zu agieren, sollte dieser Modellbahn Sachen aus nicht EU-Ländern in den Verkauf bringen?

Denke hier sind einige Dinge offen bzw. nicht wirklich auf den Punkt gebracht.


Und berechtigter Einwand, eine Pedition 5vor12 zu starten ... meist ist ja der Handel als erster informiert über solche gesetzlichen Änderungen.

Gruß
Chris

@1822

Technisch hatte auch schon vorher sehr wahrscheinlich keines der Tomix Produkte aus Japan was du bestellst ein CE Zeichen, geschweige denn eine Betriebsanleitung in einer der EU Landessprachen. Wenn du einen Übereifrigen Kollegen beim Zoll hast, lehnt er die Einfuhr schlicht ab. Hat nichts mit der GSPR zu tun, das war schlicht vorher schon Grauzone.

Stephan
Moin nochmal,

ich habe an dieser Stelle durchaus Verständnis dafür, dass insbesondere KSH sich die Haare raufen, weil erneut zusätzlicher Aufwand entsteht. Andererseits sehe ich auch ein Problem, wenn immer wieder schwarze Schafe Produkte auf den Markt werfen, die bei ihrer Nutzung so gefährlich sind, dass schwere Gesundheitsschäden vorprogrammiert sind. Bei unserem Hobby ist dies zumindest im Bereich Elektrotechnik ein Thema, weil wir immer mindestens ein Gerät haben, was an 230 Volt angeschlossen ist. Deshalb ist eine Klassifikation von sicheren und unsicheren Geräten sinnvoll und notwendig. Bei Artikeln wie Griffstangen oder Pufferbohlen wäre das natürlich Quatsch.

Ich habe zumindest teilweise die Verordnung und die Abwägungsgründe gelesen und bin auf folgende Passage gestoßen:
(41) Damit Wirtschaftsakteure, bei denen es sich um kleine und mittlere Unternehmen (KMU), einschließlich Kleinstunternehmen, handelt, in der Lage sind, die durch diese Verordnung auferlegten neuen Pflichten zu bewältigen, sollte die Kommission ihnen praktische Leitlinien und eine maßgeschneiderte Beratung zur Verfügung stellen, zum Beispiel einen direkten Kanal, über den Sachverständige bei Fragen kontaktiert werden können, wobei zu berücksichtigen ist, dass Vereinfachungen erforderlich sind und der Verwaltungsaufwand begrenzt werden muss.

Natürlich kenne ich als Nichtunternehmer oder -hersteller die Ausführungsbestimmungen nicht. Der Aufwand wird auch - zurecht kritisiert - erneut in die Höhe getrieben. Aber andererseits bin ich am Ende auch froh, wenn ich hoffentlich in Zukunft weniger Angst haben muss, dass mir irgendwann die Bude abfackelt oder ich einen Elektroschock bekomme, der mir vielleicht das Leben kostet. Geiz ist leider geil, und er macht nicht vor meiner Haustür halt.

Also ein zweischneidiges Schwert, dessen Wirkung ich nicht beurteilen kann. Schade, wenn die Guten aufgeben und die Bösen versuchen, die neuen Regelungen zu umgehen. Aber nichts zu tun ist aus meiner Sicht auch keine Alternative.

Viele Grüße

Yves
@J-Scale

Korrekt, mein Tomix Trafo und andere Produkte (Schienen, Weichen etc.) wurden online in Japan gekauft heuer und - kein CE-Zeichen. Keine der beigelegten Beschreibungen in EU-Sprachen.

Da Nachschub erforderlich ist, eben die Nachfrage.

D.h. zukünftige Tomix Produkte, um bei dem Beispiel bleiben zu wollen, müssen demnach ab 13.12.2024 ein CE-Zeichen haben und sämtliche Bedienungsanleitungen in EU-Sprachen beigelegt sein ... so sie im Geschäft bleiben wollen in Europa.

Wie checkt das dann ein Verkäufer, Händler als Importeur in Europa?
Nimmt er dann die Waren in dem Fall aus dem Programm weil kein CE und Bedienungsanleitung in 27 Sprachen?

Denke nicht, dass dies die Japanischen, Chinesischen u.a. Asiatischen Online-Verkäufer unberührt lässt, und hier dem entsprechen werden.
Schau ma mal.

Gruß
Chris
Hallo zusammen,
Danke für so eine Rege Teilnahme.
Hier gibt es einige Dinge die ich ja genau so sehe. Aber es gibt so viele verschiedene Varianten wo das Gesetz mehr als Chaotisch ist. Nehmen wir mal an ich möchte als Händler bei ebay ein Konvolut verschiedene Waggons verkaufen. Das wird nach dem 13.12.2024 nicht mehr möglich da man nur noch ein Hersteller hinterlegen kann. Die Auktion würde ebay dann entfernen.
Hier mal dazu etwas Info:
https://www.onlinehaendler-news.de/recht/rechts...amp;utm_campaign=ohn

Es sind auch schon Fragen aufgetaucht im Portal wo kleine Unternehmer die z.B mit Second Hand Kleidung handeln wo aber das Hersteller Etikett fehlt. Da wird gesagt dann darf man die Kleidung nicht mehr in den Handel bringen. Das zum Thema Nachhaltigkeit und Waren Vernichtung.
Oder:
Ein KFZ Betrieb schlachtet ein Auto aus und verkauft Ersatzteile. Hier wurde die Frage gestellt das ein Auto ja von mehreren zulieferfirmen Hergestellt wird muss der Hersteller z.b der Stoßdämpfer angegeben werden.

Wie soll das möglich sein?
Man sieht schon in der Praxis ist das Gesetzt ein Monster was überhaupt nicht durchdacht ist und gehört so nicht in die Welt. Auch dieser Termin 13.12.? Wer denkt sich so einen  Datum vor dem Fest aus?

Ich denke ernsthaft daran nun endlich den Betrieb einzustellen.
Das macht alles keinen Spaß mehr.
Aber unserer Wirtschaft geht es ja so gut.
Als wenn wir echt keine anderen Probleme haben.
Immer mehr Bürokratie und Vorgaben und Verpflichtungen.
Für mich gehört dieses Gesetz für Gebrauchtwaren zu 100% abgeschafft die schon längst im Handel sind.
Für alle neu eingeführten ist das noch machbar auch wenn es einen Haufen Arbeit bedeutet.

Gruß
Ingo

Hi in die Runde,

über eines sollte man sich doch mal im Klaren sein: solche Verordnungen sind weder als Schutz für den EU-Bürger oder gar eine dahinsiechende Umwelt gedacht! Dahinter steckt knallharte Lobby-Politik, nicht zuletzt der "Schutz" eines Marktes durch "Hintertürchen"!
Auch nach Inkrafttreten solcher "Schutzmaßnahmen" werden werden Hersteller aus China oder anderen "auffälligen" Staaten Mittel und Wege finden, ihren "Schrott" weiterhin in Europa auf dem Markt zu werfen! Es wird nur teuerer werden, weil man ein paar Stellen zusätzlich "schmieren" muß, vielleicht auch ein paar große Lagerhallen in Südosteuropa als Zwischenlager anmieten/bauen. Und dann wird die selbe Billigware eben aus Rumänien oder Bulgarien kommen, nur mit besser gefaktem CE-Label versehen und, wenn erst mal an irgendeinem "gutbezahlten" Zöllner dort vorbei die Ware in Europa ist, kann kein Mensch mehr Wege und Verbreitung effektiv verfolgen, weil zusätzlich der große Umschlag über Luftweg und Häfen wegfällt! Aus Rumänien geht sowas dann auch mit Schiff, Bahn und LKW "innerhalb Europas" und quasi dem Zollzugriff entzogen! Und da ist Modellbahn ja letztlich nur eine ganz kleine Nische, die für solche "Umwege" sicher nicht erwähnenswert ist! Der Dumme ist dann eben letztendlich wieder der, der in ehrlicher Absicht seine Ware vielleicht gerne in Japan ordert; oft nicht zuletzt deshalb, weil eben das inländische/europäische Vergleichs-"Angebot" keines ist. Sei es preislich, sei es technisch, egal... - denn der wird letztlich eine lange Nase machen, wenn entweder der Händler in Fernost eine Lieferung ausschließt. Oder irgendein übereifriger Schreibtischtäter beim Zoll ob einer fehlenden CE-Kennzeichnung den Untergang des Abendlandes vermutet!
Wenn man sonst schon in Brüssel und Straßburg nichts auf die Reihe kriegt, wirklich Wichtiges nicht zuletzt "dank" einiger stets renitender "Mitgliedsstaaten", die in der Eu eigentlich gar nichts zu suchen hätten, nicht auf die Reihe bekommt, muß man halt wenigstens ein paar andere, Bürger, drangsalieren, die sich eh' nicht wehren können und keine Lobby haben...

meint grüßend
Roland

der sich so manches mal denkt, für einige dieser "Abgeordneten" in der EU wäre sicher Mond oder Mars der geeignete Arbeitsplatz... - da könnten sie dann den Marsmännchen erklären, warum Gurken nur gerade wachsen dürfen...
Zitat - Antwort-Nr.: 10 | Name: 1822

Nehmen wir an, all die o.g. online gekauften Produkte waren bereits vor dem 13.12.2024 im Verkauf und Handel.



Dabei geht es nicht um das Herstellungsdatum außerhalb der EU, sondern um das Datum, an dem es in die EU importiert wird. Von diesem Moment an müssen die Artikel über CE, die Angaben eines EU-Vertreters (diese werden jedoch nicht auf den von Ihnen selbst importierte Artikeln stehen, da er dann nichts daran verdient) und ein Deutsche Anleitung verfügen. Der Zoll muss dies prüfen.

Ed
Moin,
wieso deutsche Anleitung? Hieße dann auch polnische, dänische, italienische, griechische usw? Eine englische sollte genügen.
polle
Hallo,
Sammlerstücke sind doch ausgenommen, soweit so gekennzeichnet. Bestimmte Sachen fallen aber sicherlich darunter, wie Trafos, Bastelmaterialien usw.

LG
Gabor
"D.h. zukünftige Tomix Produkte, um bei dem Beispiel bleiben zu wollen, müssen demnach ab 13.12.2024 ein CE-Zeichen haben und sämtliche Bedienungsanleitungen in EU-Sprachen beigelegt sein ... so sie im Geschäft bleiben wollen in Europa."

Müssen sie jetzt schon, sonst ist die Einfuhr eigentlich nicht gestattet. GSPR ist jetzt nur ein Schritt mehr, jetzt muss der Händler auch nach Außen (zum Kunden) klar benennen wer die Verantwortung trägt. Übrigens reicht EINE der EU Amtssprachen. Das es jetzt in der GSPR ausdrücklich "Deutsch" wohl heißt, ist auch mir neu.

"Denke nicht, dass dies die Japanischen, Chinesischen u.a. Asiatischen Online-Verkäufer unberührt lässt, und hier dem entsprechen werden."

Ehrlicherweise denke ich, das wird sie null interessieren, sie werden verschicken und wenns dem Kunden der Zoll einkassiert wird Schultern gezuckt.

Grüße

Stephan
Als Beispiel für Lieferungen in Länder, in denen Deutsch gesprochen wird, ist selbstverständlich ein deutsche Anleitung gedacht. Sie dürfen die Sprache nicht selbst wählen, es soll in der Sprache des Lieferlandes sein.

Zitat - Antwort-Nr.: | Name:

Sammlerstücke sind doch ausgenommen, soweit so gekennzeichnet. Bestimmte Sachen fallen aber sicherlich darunter, wie Trafos, Bastelmaterialien usw.


Trafos nicht oder diese sollen Antik sein. Alles mit Stecker muss immer ein CE-kennzeichen haben.

Allerdings haben Lieferanten mit der DSPR (wie oben  bereits erwähnt) auch eine Rechtsgrundlage, um gegen Konkurrenten vorzugehen, die sich nicht an die Regeln halten.

Es wird Beispiele für gebrauchte Artikel geben (Wie Ingo bereits gemeldet hat), die unter anderem nicht mehr bei eBay eingestellt werden können. Die EU hat KEIN Interesse daran, Ausnahmen für Artikel zu machen, an denen die EU-Mitgliedstaaten kaum etwas verdienen.

Mit neuen Artikeln, die in der EU hergestellt oder über einen Importeur / Händler verkauft werden, können Sie mehr verdienen als mit der Mehrwertsteuer, wenn Sie sie selbst importieren. (Zb Steuern, Arbeit, Lohnsteuern, Abgaben)

Ed


Zitat - Antwort-Nr.: | Name:


Ehrlicherweise denke ich, das wird sie null interessieren, sie werden verschicken und wenns dem Kunden der Zoll einkassiert wird Schultern gezuckt.



Hallo,

das glaube ich nicht. Sobald das deren Einnahmen angreift, haben die sich bislang immer sehr schnell und effizient umorganisiert.

VG
Nico
Zitat - Antwort-Nr.: | Name:

Ein KFZ Betrieb schlachtet ein Auto aus und verkauft Ersatzteile. Hier wurde die Frage gestellt das ein Auto ja von mehreren zulieferfirmen Hergestellt wird muss der Hersteller z.b der Stoßdämpfer angegeben werden.



Die wichtigen Bauteile in einem Fahrzeug sind übrigens beschriftet und tragen Herstellerkennzeichen und Seriennummern. Wenn man die Beschriftung nicht mehr lesen kann oder diese fehlt, sollte man die Teile sowieso nicht kaufen weil da ein Sicherheitsrisiko besteht, in eigenem Interesse. Oft passen Noname Teile nicht oder schnell kaputt, das kann man sich bei den einschlägigen YT-Kanälen ansehen. Darum geht es, nicht um unser Modellbahnhobby zu vermiesen.

Grüße, Peter W.
Peter,

es geht immer nur um unsere Sicherheit, wie jetzt bei den Amalgam Plomben. Die gibt es erst seit 1500 Jahren aber jetzt werden sie Gottseidank - wiederhole: Gottseidank - endlich verboten. Man stelle sich vor, das würde nicht verboten. Schauerlich.

Als nächstes noch die Metallklammern aus den Teebeuteln und die Welt wird wieder gut.

Andras

PS.: Dankenswerter Weise möchte des EU Parlament das Rauchen jetzt auch im Freien verbieten. Halten wir ihnen die Daumen. Wahrlich Großes stößt immer auf Widerstand.
Hallo,

Zitat

es geht immer nur um unsere Sicherheit, wie jetzt bei den Amalgam Plomben. Die gibt es erst seit 1500 Jahren aber jetzt werden sie Gottseidank - wiederhole: Gottseidank - endlich verboten. Man stelle sich vor, das würde nicht verboten. Schauerlich.


Mal ein Beispiel aus einer anderen Ecke, die mich persönlich betrifft.

Orgelpfeifen bestehen aus einer Legierung aus Zinn und Blei. Die Zusammensetzung hat dabei direkten Einfluss auf den Klang, je weicher das Material, umso weicher klingt auch die Orgel. Und das Metall lässt sich quasi ohne Kraft formen, was für die Intonation - also die Feinanpassung des Klangs - äußerst wichtig ist.

Nun wissen wir ja alle, dass seit Jahren schon Blei in elektrischen Geräten verboten ist. Da der Wind für die Orgeln heutzutage von einem Motor erzeugt wird, zählen Orgeln also als elektrische Geräte. Und in elektrischen Geräten ist Blei verboten. Aktuell gibt es da eine regelmäßig verlängerte Ausnahmegenehmigung, aber es gab schon Stimmen, die meinten, man hätte da jetzt genug Übergangsphase gehabt.

Viele Grüße
Rico
Falsch, hinter jeder Verordnung stehen Menschen.
Wie man in diesem Forum gut nachlesen kann, sind es die Forderungen der Menschen nach Sicherheit und Verbraucherschutz.

Ingo kann in Zukunft von gebrauchten Loks einen Haftreifen halb herunter hängen lassen und von Wagen eine Kupplung abklipsen.
Schon ist das Teil reparaturbedürftig und fällt nicht mehr unter das GSPR. ( Nach meinem derzeitigen Verständnis)

Und nicht vergessen: Ab 1.1. keine alten Socken mehr in die Mülltonne werfen.


Jürgen H.
Hallo,

Wenn ich mir den globalen Handel, den Import von minderwertigsten Artikeln aus Fernost und die aggressive Werbung von "Einkaufen wie die Millardäre" ansehe, dann erscheint mir dringender Handlungsbedarf. Besonders auch letztgenannter "Shop" lässt den unbedarften Erwerber dieser Artikel automatisch zum Importeuer wider Willen werden.
Insofern verstehe ich die Verordnung und das findet meinen positiven Anklang.
Das Modellbahnen davon betroffen sein können, ist möglicherweise ein unangenehmer Nebeneffekt.
Aber ich bin mir sicher, dass diese Verordnung dem technischen und rechtlichen Schutz vieler Menschen dienen wird. Vermutlich auch jenen, deren Haltung durch populistische, politisch motivierte Infiltration grundsätzlich ablehnend gegenüber jedweden Entscheidungsprozessen ist. Siehe Zitat oben.

Die Petition ist m.E. ein Sturm im Wasserglas und wird vermutlich auch nichts bewirken.
Ganz sicher bin ich mir, dass auch weiterhin ein reger Modellbahnhandel möglich ist.

Das meint
uNdercover




Moin zusammen,
nochmals herzlichen Dank für eure Gedanken und Ausführungen zu dem Thema.
Ich bin ehrlich, bei mir ist diese Verordnung etwas an mir vorbei gerauscht. Auch bedingt vielleicht durch den Stress mit dem Umzug des Geschäfts. Ich wusste nur nicht welche Auswirkungen es hat.
Für mich war es erst einmal klar das dies für die ganzen Neuwaren betrifft.
Und natürlich bin ich kein Feind von gewissen Sicherheiten, gerade im Elektro Bereich.
Für viele ist es einfach eine Farce, das es für Gebrauchtwaren gilt die schon seit Jahrzehnten im Handel rum schwirren.
Es sind ja nur ganz geringe Dinge ausgenommen.

@27
Jürgen da hast Du nicht ganz unrecht. So bald die Ware klar als Bastlerware deklariert wird ist diese von der Verordnung ausgenommen. Nur es muss klar und deutlich deklariert sein. Die Kauferlöse wird aber dann wohl dem entsprechend ausfallen bis das Mal so die Runde bei allen Verbrauchern macht.

Mit vielen die ich Rede sind bestürzt über dies Verordnung für auch Gebrauchtwaren. Vor allen Dingen wenn es den Hersteller nicht mehr gibt oder man diesen an Hand von der Ware nicht ausfindig machen kann darf man eigentlich die Ware wenn Sie noch so 1A Zustand ist nicht in den Handel bringen. Was soll so ein Mist?
Es gibt so viele alte Sammlerware. Es bleibt spannend was sich da noch für Probleme ergeben oder ob es doch nachgebessert werden muss.
Nur eines ist klar, die Abmahnungsanwälte stehen in den Startlöchern und das kann böse teuer werden.

Gruß

Ingo
Zitat - Antwort-Nr.: | Name:

Abmahnungsanwälte stehen in den Startlöchern


Das ist ein Problem das rechtlich bekämpft werden sollte. Das kann nicht an der Wahlurne gelöst werden.

Werden wahrscheinlich dann viele Händler ihre Gebrauchtware inkognito als Privatperson verkaufen um das zu umgehen. Damit würde man die Anzahl der Scheinprivaten, die ohnehin schon extrem hoch ist, noch weiter nach oben treiben.
A.T. (nicht E.T. oder AT-AT)
Zitat - Antwort-Nr.: | Name:

Werden wahrscheinlich dann viele Händler ihre Gebrauchtware inkognito als Privatperson verkaufen um das zu umgehen. Damit würde man die Anzahl der Scheinprivaten, die ohnehin schon extrem hoch ist, noch weiter nach oben treiben.



Diese erhalten ein Abmahnung. Anwälte verdienen damit sehr viel Geld! Ich kenne jemanden, der dadurch sein Geschäft bereits verloren hat!

Lese auch dazu Zb https://www.abmahnung.de/abmahnung-wegen-privatverkauf-ebay/
oder
https://www.anwalt.de/rechtstipps/wettbewerbsve...-koennen-216822.html

Ed

Hallo,
Zitat - Antwort-Nr.: | Name:

Für viele ist es einfach eine Farce, das es für Gebrauchtwaren gilt die schon seit Jahrzehnten im Handel rum schwirren.
Es sind ja nur ganz geringe Dinge ausgenommen.


wenn ich das richtig verstehe (siehe #1)
dann ist der Zeitpunkt des Inverkehrbringens ausschlaggebend!?
VG
Günter


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