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THEMA: Güterwagen Geschwindigkeiten

THEMA: Güterwagen Geschwindigkeiten
Startbeitrag
enby - 08.02.24 12:25
Moin,
die Kennzeichnung mit Schnellläufer (100 kmh) und SuperSchnellläufer (120 kmh) kenne ich aber in der Ep.III gab es noch genügend Vorkriegswagen die keine 100 kmh laufen dürften. Gab es da "Langsamläufer" und "SuperLangsamläufer" oder eine Geschwindigkeit für alle? Wie waren die Regeln/wie erkenne ich was darf wie schnell?

cheers
Norman.

Moin,
also ein Gr 20 (Ost: Gr 04) durfte bspw. 65 km/h. Würde mich nicht wundern, wenn das für viele 2-Achser galt.
polle
Hallo Norman,
Ich bin kein Wagen-Experte, aber: wie Du schon richtig sagtest - in der Epoche III gab es noch jede Menge Vorkriegs-Gueterwagen, die in, nicht nur gemischten Gueterzuegen unterschiedlichen Laengen (Achszahl und / oder Gesamt-Gewicht) sowohl auf Haupt- als auch Neben Strecken liefen.
Die Geschwindigkeit dieser G-Zuege war, gerade auch in den 1950er Jahren im nicht elektrifiziertem Netz (egal ob West oder Ost) wohl auch von den eingesetzten (Dampf)Loks abhaengig (u a BR 042 "Kriegsloks", 050, 052 "Kriegslok" und 044 und Unterbauarten).
Diese, obwohl z T fuer Geschwindigkeiten bis >80 kmh zugelassen, fuhren oft aufgrund der Strecken- und betrieblichen Verhaeltnisse sowie Erhaltungszustand der Loks kaum schneller als durchschnittlich 50 - 60 kmh.....
Aehnliches duerfte auch fuer die Geschwindigkeiten von G-Zuegen im elektrifiziertem Netz (wieder: egal ob West oder Ost) und den eingesetzten Altbau Elloks (u a E72, 75, 79, 93, 94) zutreffen.
Gruesse
FreddieW
Hallo,

generell galt für Güterwagen eine Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h. Wenn es anders war, war der Wagen entsprechend gekennzeichnet. Bei Wagen mit höherer zugelassener Geschindigkeit über die Nebengattungszeichen "s" und "ss", bei Wagen mit geringerer Höchstgeschwindigkeit stand die zulässige Höchstgeschwindigkeit in der Nähe der Betriebsnummer angeschrieben, bei älteren Wagen waren 65 km/h typisch.

Gruß Engelbert
Hallo,

die Oppeln duften schon in der Epoche II bis zu 100km/h schnell laufen und liefen daher auch oft in Personenzügen mit.

https://www.landeseisenbahn-lippe.de/vehicles/geschlossener-gueterwagen-gkklms/

Grüße
Markus
Moin,

bitte auch beachten was die Wagen baulich können. Mit Gleitlagern war mit Vmax 65/h Schluss. Was schneller laufen sollte hatte Rollenlager und konnte damit atemberaubende 80 km/h laufen, sofern es lauf- u. bremsteichnisch dafür geeignet waren. Mind. eine durchgehende Hauptluftleitung, damit man den ganzen Schiet auch bremsen konnte.
Ohne durchgehende Hauptluftleitung sind sogar nur 50 km/h zulässig.

Ansonsten sucht euch doch einfach die entsprechende EBO aus dem Zeitfenster welches nachgebildet werden soll und lest einmal was da drin steht.🧐

Einfach mal die Regelwerke beachten und mal fix runterbrechen, was da an Regeln drin steht. Dann schaut euch mal eure Fahrzeuge an, was die können, oder auch nicht und dann klärt sich das ganz schnell, was wann wie schnell fahren konnte.


Gruß, Matthias
Hallo Matthias,

gut das du alles  weißt, kann halt nicht jeder wissen.


Gruß
graueisenbahn
Moin,

#6 spar dir deine wiederholten ironisch-sakastischen Statements. Wenn du nichts (nettes) zu sagen hast und obendrein nichts konstruktives beizutragen, dann sag einfach nichts und wenn du hier nur andere (negativ) kommentieren magst, bist du wahrscheinlich verkehrt im Forum.

Falls du es nicht mitbekommen hast es ging dem Threadsteller um Geschwindigkeiten von Güterwagen in der Epoche III.🧐 In der Epoche III galten entspreche Regelwerke, welche aber innerhalb der Epoche auch entsprechend noviliert worden (u.a. zufälligerweise auch was Zuggeschwindigkeiten betrifft) und diese sind entsprechend zu beachten, nicht mehr und nicht weniger. In Abhängigkeit dessen ist die bauliche Ausführung des Wagens zu betrachten und dann beides zu kombinieren um auf des Rätsels Lösung zu kommen. Alles kein Heßenwerk, niemand muss das auswendig wissen, aber es hilft zu wissen wo es steht und die Info kann man teilen, sofern man ein hilfsbereiter Mensch ist.


Gruß, Matthias
Hallo Matthias,
ist doch Fastnacht " Hellau" .

Gruß
Bernd
Moin Bernd,

Ich dachte immer das wären zwei Worte. Fast Nacht. Wohl nur ein anderer Begriff für Dämmerung ..

Gruß,

Andy
Moin,

Gibt es zu angeblichen "Regelwerken" irgendwas konkretes? Das es Regeln gab ist wohl jedem klar, aber genau darum geht es ja: Welche?

Bis jetzt ist jeder so schlau wie zu Beginn des Fadens.

Bisher finde ich in den Faden nicht eine einzige verwertbare Information.

Gruß
Klaus
Moin,
Epoche III ist zugegebenermaßen auch arg ungenau. Soll ja 1960 die allgemeine Anhebung auf 80 km/h in der BRD gegeben haben. Land wurde im Übrigen nicht eingegrenzt. DDR weiß ich dazu nichts. Was Matthias zu Gleit- und Rollenlagern und zur HLL schreibt ist auch richtig, ebenso meine Info mit dem Gr 20. Hab Gleiches gefunden.
Aufschriften mit Einschränkungen an meinen Wagen nichts, die sind allerdings auch mind. Zustand späte 60er.
Aber ist ja alles nicht verwertbar.
polle
Moin Klaus,

wenn du aufgepasst hättest gibt es nicht die eine Information. Das Leben ist nicht nur schwarz und weiß.
Je nach Zeitpunkt innerhalb der Epoche III, andere max. Zuggeschwindigkeiten, welche je nach Zugart möglich sind, sofern der Zug über eine durchgehende Bremsleitung verfügt.

1. Feststellung was ist der genaue gesuchte Zeitraum. Einfach Epoche III ist zu schwammig. Hier wäre eine Angabe nötig z.B. suche für das Jahr 1957 ... dann kann man entsprechend damals gültige EBO heraus suchen und dort nachschlagen, bzw. der theoretischen Vmax. der Güterzüge

2. Feststellen ob das Fahrzeug die Vorraussetzungen, gemäß der EBO verfügt, in dem Falle eine durchgehende Bremsleitung. Wenn nicht ist bei Vmax. 50 km/h Schluss.

3. Unabhänig feststellen ob das entsprechende Fahrzeug, nöch über technische Einschränkung verfügt, z.B. Lagerbauarten welche eine Geschwindigkeit von mehr wie z.B. 65 km/h nicht zulassen. Ebenso kann durch entsprechende Anschriften am Fahrzeug eine Vmax. auch angegeben werden. Das wäre dann so ein Weißes Viereck am Wagen z.B. einer Zahl, wie z.B. 50 für Vmax. 50 km/h, am Rahmen z.B. angebracht.

Sollte nichts am Fahrzeug stehen und technischen Gegebenheiten für den Betrieb für Vmax. gemäß für Güterzüge gegeben sein, dann ist das Fahrzeug entsprechend zu verwenden. Und wenn dort je nach Fassung Vmax 65 km/h für Güterzüge drin steh dann gelten dann die Vmax 65 km/h. Wenn dann in späterer Fassung Vmax 80 km/h für Güterzüge drin stehen, dann gelten die, sofern am Fahrzeug nicht entsprechend anderes vermerkt ist und die Betriebsvorschriften nichts anderes sagen, aufgrund z.B. baulicher Ausführung des Wagens.


Beispiel aktuelle EBO §40:
https://www.gesetze-im-internet.de/ebo/__40.html

Für die Epoche III müssen halt je nach genauer zu definierendem Zeitraum entsprechend die Fassungen von 1943, 1957, oder 1967 herangezogen werden. Ergäzend ist die jeweils gültige Fahrdienstvorschrift zu beachten.

Die eine Antwort mit genau einer Vmax.-Angabe für alles gibt es nicht. Ihr kennt das Sicher auch alle von Auto nur weil da z.B. Vmax. 186 km/h in der Zulassung stehen, sagt die Straßenverkehrsordnung und so komische Schilder an der Straße unter entsprechenden Umständen wie viel Vmax. damit dann jeweils in welchem Fall zulässig sind.


Gruß, Matthias

PS: Und bei Lesen der EBO / Fahrdienstvorschrift bitte obendrein auch noch die Unterschiede für Haupt- u. Nebenbahnen beachten. Aber dass schafft ihr schon.😉

Edit: Letzter Absatz ergänzt

Hallo Leute,

ich denke, wer schon so eine schöne Anlage zuhause hat, reicht allgemein 60-80 km/h  fahren zu lassen, das Auge will ja genießen.

Kleine Loks wie die BR89 fährt eh sowieso max. 45 km/h …. von daher können die Waggon auch nur bis 45 km/h bewegt werden. Das ist Augenschmaus pur….

Grüße

Henning


Zitat - Antwort-Nr.: 13 | Name: Henky

ich denke, wer schon so eine schöne Anlage zuhause hat, reicht allgemein 60-80 km/h  fahren zu lassen, das Auge will ja genießen.



Hallo Henky,

es soll durchaus auch Modellbahner geben welche Anlagen mi Hauptstreckenmotiven haben und hier Personenzüge mit 200km/h oder Güterzüge mit 120km/h fahren wollen.
In der Epoche III waren bei der DB die schnellsten fahrplanmäßigen Züge 160km/h schnell. Für Güterzüge galt bei der DB zuerst 65km/h, später dann 80km/h. In den sechziger Jahren hatte die DB noch 400.000 Güterwagen im Bestand.
Vereinzelt gab es schon schnellere Güterwagen mit  besseren Lagern, Bremsen und vor allem an den nachgerüsteten Heizleitungen welche dann im Personenverkehr mit fuhren. Diese Güterwagen erkannte man an der Beschriftung da sie sich optisch fast nicht von den langsameren Wagen unterschieden

Grüße
Markus
Moin Markus,

schau mal bzgl. der Epoche III mal in die jeweiligs gültige EBO, 160 km/h nur zum Schluss hin, zu Beginn 130 km/h, zwischendrin dann 140 km/h und später dann 160 km/h. Und immer dran denken zu der Zeit bei über 140 km/h nur mit Beimannpreiserlein auf der Lok.😁


Gruß, Matthias

PS: 26.06.65 bis 03.10.65 MM-MA bzgl. IVA und die damit extra Ausnahmen brauch nicht erwähnt werden.😉
Hallo

anbei ein Auszug aus dem Lehrbuch 1967 4. Auflage zur Zugbildung mit den maximalen Geschwindigkeiten der Züge.

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Moin,
Zitat - Antwort-Nr.: 10 | Name:

Gibt es.......irgendwas konkretes?


Ja, doch, wir sollen die EBO lesen.  
Zumindest hat Matthias einige Stichpunkte gegeben.  Sooo genau will man es auch nicht handhaben.

cheers
Norman.
Moin,

also wenn man es nicht so genau handhaben will, dann kann man Pi mal Daumen so Vmax. 65 km/h für die Hauptbahn und 50 km/h für die Nebenbahn ansetzen, sofern man z.B. einen Orientierungswert für die Geschwindigkeit brauch und das jeweilige Zugpferd überhaupt auf die Geschwindigkeit bringen konnte. Aber hier kann man sich ja immer an der Zuglasttafel orientieren. Ach mist, wieder neue Faktoren, schiet Realität.🤦‍♂️


Gruß, Matthias

PS: Oder war die gesuchte Zahl die 42?🤔
Matthias,
interessant zu wissen wie viele Leute das verstanden haben.  

Norman
Guten morgen
Mein Tipp, V/max 60 km/h.
Weil Du davon ausgehen kannst, das in jedem Zug zu der Zeit mindestens ein Wagen eingereiht war, der nicht mehr konnte.
Und Güterzüge mit V/max 60 km/h gab es in Österreich auch noch in den 70ern auf Hauptbahnen.
Lg Peter
Hallo Norman,
....du kennst ja vielleicht die Geschiche mit dem 32er Fleischmanntender.
Wäre die hie servierte Gleitlagertheorie richtig, so hätte die 01 mit ihrem angehängten  "40t Lademenge- Güterwagen" keine 80 geschweige 120 fahren dürfen.....🤔

Du wolltest aber ja erkennen, woran man auf Anhieb sieht, welche Geschwindigkeiten an Güterwagen ohne S oder SS zulässig sind, ...  wenn ich den Eingangspost  richtig verstehe.

Im Faden um einen vermeintlichen Bremswagen auf der Muldentalbahn wurde sehr gut herausgearbeitet welche Rolle die Lasten, Bremszehntel, stillgelegte Bremsen
Streckenzustand, Leistungsfähigkeit des Tfz und letztlich be- und gestellte Trasse und letztlich der Bremzettel im Buchfahrplan  spielen.

99% aller angeboten Wagen werden als "unbeladen" ausgeliefert, was man am "Gesicht" der Blattfedern erkennen kann. Leer 🙂 Voll😫. ....und je nach Bremsstellung vielleicht 60 oder 80.....

Insofern würde ich für Güterzüge pauschal einen Mischer auf Hauptstrecken in Epoche III auf 60 setzen und Ganzzüge auf 80,.... wobei die Wagenbauart dann annähernd gleich sein sollte und frühestens ab Epoche IIb gebaut (incl Rekonstrukktionen und,Umbauten) sein müsste.

Tja und dann zählen noch die Streckenverhältnisse nach der Faustregel "Hoch wie runter immer die gleiche Geschwindigkeit" und,"R1 geht garnicht" 🤣

Gruß Sven
Moin Sven,

Bestandteile von Lokomotiven sind keine Güterwagen und erhalten eine ganze andere intensivere Überwachung und vorallem Pflege durch das Lokpersonal. Das kannst du nicht vergleichen und die Vorschriften betrachten dies zurecht auch nicht pauschal.


Gruß, Matthias

PS: Mit deiner Theorie, anderen Theorien zu unterstellen wäre ich vorsichtig, vorallem erst recht wenn man selbst nichts genaues weiss.🤭
Hallo Matthias,
...gerne können wir am Detail weitere Informationen erarbeiten, das hilft ja allen weiter 😏👍

Nunja im Maschinenbau kenne ich mich ausbildungsbedingt ein wenig aus und so ist es dem Gleitlager zunächst egal wie oft es kontrolliert wird, denn da zählen andere Fakten und das wären mindestens die verwendeten Materialien mit ihren Eigenschaften.
Ich meine ja nur, dass man nicht pauschal sagen Kann: Gleitlager 60!

Unsere Mobahersteller sehen das übrigens auch recht locker und da kann man nicht zwingend am Lagerdeckel festmachen welche Lager das oder speziell dieses Vorbild nun hatte und welche Geschwindigkeiten denkbar wären.
Schon bei den Varianten hängt es da gewaltig und am Beweis, denn genau genommen ist es ja auch vielen egal...sieheFaden mit der 53er die mit einem ICE mitzuhalten hat.

Aber wer mag, soll schon Anhaltspunkte zum Vorbild herstellen dürfen.

Anbei der Gleitlagerdeckel am Postwagen oder einem Klappdeckelwagen. Gesicherte Rollenlager am Olympischen Pferdewagen und wahlweise Deckel am alten Dreiachser.

Gruß Sven

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Moin Sven,

du kannst zwar technisch Recht haben, trotzdem gibt es bei der Eisenbahn eigene Vorschriften und wenn die pauschal festgelegt haben bei Güterwagen mit Gleitlagern Vmax. 65 km/h Schluss ist, dann ist das halt so. Die werden ihre Gründe dafür gehabt haben und beruhten ja u.a. auch auf Erfahrungen aus der Praxis.

Schau mal so eine Lok z.B. wird ja spätestens bei beim tägliche Vorbereitungs- und Abschlussdienst kontrolliert durch das Personal, da schaust dir dann auch alle Lager bzw. Schmierstellen an und fettest auch nach, während ein Güterwagen nicht so intensiv überwacht wird, da wird halt höchstens nur am Lager mal fix von Außen max. auf Verfäbrungen geachtet bzw. abgeplatzte Farbe, wenn es zu heiß wurde, oder gar glühte bzw. brannte. Klar wird mal grob bei der Zugvorbereitung so einiges untersucht, aber halt nicht beim weiten so genau im Detail und intensiv. Im Zweifelsfall geschieht dass aber erst intensiv bei der nächsten Hauptuntersuchung bei Wagen.

Was Modellbahnhersteller machen ist doch erstmal schietegal, die machen auch E41 mit Sound von einer 151, 44er mit Zweizylindersound, oder Eisenschweine mit Indusi.😉


Gruß, Matthias


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