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THEMA: Modellbahn Kramm
THEMA: Modellbahn Kramm
Weiß jemand, ob die Webseite von Modellbahn Kramm aus der Luft ist?
Grüße,
Coltrane
Grüße,
Coltrane
ismael [Gast] - 14.04.03 15:32
Hallo!
URL geht bei mir auch nicht. Ist vielleicht nen Serverausfall oder so.
lg
ismael
URL geht bei mir auch nicht. Ist vielleicht nen Serverausfall oder so.
lg
ismael
Coltrane [Gast] - 14.04.03 15:45
Ismael,
Vielen Dank!
Grüße,
Coltrane
Vielen Dank!
Grüße,
Coltrane
Oliver [Gast] - 14.04.03 16:06
Hallo,
geht aber schon seit 2 Tagen so.
Pleite ?
mfg
Oliver
geht aber schon seit 2 Tagen so.
Pleite ?
mfg
Oliver
Thomas Frank [Gast] - 14.04.03 16:20
Na pleite ist Kramm wohl nicht. Habe gerade heute e-mails erhalten bzgl. einer Bestellung. Läuft Alles wie gewünscht.
sandra [Gast] - 14.04.03 16:45
nee, pleite kann net sein, die machen doch laut aussagen im forum einen immensen umsatz.wie oft habe ich schon gelesen: bei kramm bestellt, bei kramm gekauft..
Thomas [Gast] - 14.04.03 20:09
Vielleicht hat Kramm einfach vergessen die Gebühr für die Domain zu bezahlen...
mike [Gast] - 14.04.03 22:32
Vielleicht haben die auch endlich mal eine auf den Sack bekommen weil die Website von denen eigentlich nicht den Bestimmungen für den Verkauf übers Internet entspricht.
Markus Höcker [Gast] - 14.04.03 22:40
Guten Abend
Ich hab bei Modellbahn Kramm noch nix bestellt und da ist ja die Seite wie gerufen für mich! Wie ist denn der Versand bei Kramm???
Lieferzeit?
E-Mail kontakt?
Netter Gruss
Markus
Ich hab bei Modellbahn Kramm noch nix bestellt und da ist ja die Seite wie gerufen für mich! Wie ist denn der Versand bei Kramm???
Lieferzeit?
E-Mail kontakt?
Netter Gruss
Markus
mike [Gast] - 14.04.03 22:49
müller-versand is billiger und bei denen kann man auch mal was zurückgeben wenns nicht gefällt und bekommt anstandslos sein geld wieder, was bei kramm - zumindest in meinem Fall nicht so war. Und genau da ist bei der Website von Kramm der haken. erstens wird man bei bestellung nicht auf die AGB verwiesen, was nach Fernabsatzgesetz eigentlich zwingend vorgeschrieben ist und zum zweiten steht in besagten AGB (so man sie mal gefunden hat) nichts von einem 14tägigen Rückgaberecht, was im Versand und Internethandel ebenfalls zwingend vorgeschrieben ist. Möglicherweise ist das so da die Seite ja mit "com" endet. Da aber der Firmensitz in Deutschland ist wird das wohl so auch nicht rechtens sein. Bei mir gabs zumindest die Kohle für eine defekte Lok nur zurück als ich massiv darauf bestanden habe (drohen mit Anwalt etc). Und genau das lies mich von weiteren Bestellungen bei Kramm absehen. Zumal ja wie gesagt günstigere kulantere Alternativen vorhanden sind.
Gruß
Mike
Gruß
Mike
Markus Höcker [Gast] - 14.04.03 23:09
Hallo Mike
Na das hört sich nicht besonders gut an!
Normal dürfte es doch keine Probleme geben da ja zwei Jahre Garantie gegeben werden aber es scheint auch wieder so ein schwarzes Schaf zu sein wie Hobby Sommer von dem man auch nix gutes hört!
Lieferzeit und E-Mail kontakt frag mal HeNdrik nach seiner Bestellung.
Ich hab bei modellbahn-licht.de bestellt und zwar die ÖBB Eurofima Wagen von Roco und hatte sehr gute Erfahrung mit dem Händler vorallem war der Preis super 18,95€ pro Wagen ab 50€ keine Versandkosten! wo bei anderen der Preis bei ca. 24€ war. Die Lieferung war auch OK dauerte zwar gute drei Wochen aber licht hatte mir geschrieben das die Wagen ab Werk bestellt sind und es etwas dauert. Sowas finde ich für ok!
Zwecks AGB das wird vor der Bestellung ausdrücklich verlangt zu lesen!!!
Habe es nicht bereut!!!
Netter Gruss
Markus
Na das hört sich nicht besonders gut an!
Normal dürfte es doch keine Probleme geben da ja zwei Jahre Garantie gegeben werden aber es scheint auch wieder so ein schwarzes Schaf zu sein wie Hobby Sommer von dem man auch nix gutes hört!
Lieferzeit und E-Mail kontakt frag mal HeNdrik nach seiner Bestellung.
Ich hab bei modellbahn-licht.de bestellt und zwar die ÖBB Eurofima Wagen von Roco und hatte sehr gute Erfahrung mit dem Händler vorallem war der Preis super 18,95€ pro Wagen ab 50€ keine Versandkosten! wo bei anderen der Preis bei ca. 24€ war. Die Lieferung war auch OK dauerte zwar gute drei Wochen aber licht hatte mir geschrieben das die Wagen ab Werk bestellt sind und es etwas dauert. Sowas finde ich für ok!
Zwecks AGB das wird vor der Bestellung ausdrücklich verlangt zu lesen!!!
Habe es nicht bereut!!!
Netter Gruss
Markus
mike [Gast] - 14.04.03 23:19
tja markus,
mein posting soll keineswegs stimmungsmache gegen kramm sein. aber das ist das einzige erlebnis daß ich bisher mit kramm hatte und wird es auch bleiben. was daraus jeder für sich ableitet ist jedem selber überlassen. für mich zumindest hat sich die fa. kramm vor allem auch nach preisvergleichen mit anderen internetanbietern erledigt. Ich habe nämlich absolut keinen bock auf tagelange emailwechsel und das ganze gezetere. Hobby soll ja schliesslich spass machen - wenn ich mich ärgern will geh ich arbeiten.
Gruß
mike
mein posting soll keineswegs stimmungsmache gegen kramm sein. aber das ist das einzige erlebnis daß ich bisher mit kramm hatte und wird es auch bleiben. was daraus jeder für sich ableitet ist jedem selber überlassen. für mich zumindest hat sich die fa. kramm vor allem auch nach preisvergleichen mit anderen internetanbietern erledigt. Ich habe nämlich absolut keinen bock auf tagelange emailwechsel und das ganze gezetere. Hobby soll ja schliesslich spass machen - wenn ich mich ärgern will geh ich arbeiten.
Gruß
mike
mike [Gast] - 14.04.03 23:26
und noch was
das mit der 2jährigen garantie hat mit dem rückgaberecht nichts zu tun. jeder versandhändler MUß dir 14 Tage uneingeschränktes Rückgaberecht gewähren. Also auch wenn du einwandfreie ware erhalten hast (nicht wo wie in meinem fall, wo die lok kaputt war) musst du sie in diesem Zeitrahmen gehen Geld zurückgeben können. Die Krammleute wollten mir zuerst eine Gutschrift unterjubeln. Aber wie gesagt der wink mit dem anwalt wirkte wunder. Nur frage ich - ist das nötig? ich meine NEIN.
Gruß
Mike
das mit der 2jährigen garantie hat mit dem rückgaberecht nichts zu tun. jeder versandhändler MUß dir 14 Tage uneingeschränktes Rückgaberecht gewähren. Also auch wenn du einwandfreie ware erhalten hast (nicht wo wie in meinem fall, wo die lok kaputt war) musst du sie in diesem Zeitrahmen gehen Geld zurückgeben können. Die Krammleute wollten mir zuerst eine Gutschrift unterjubeln. Aber wie gesagt der wink mit dem anwalt wirkte wunder. Nur frage ich - ist das nötig? ich meine NEIN.
Gruß
Mike
Markus Höcker [Gast] - 14.04.03 23:26
@Mike
das war ja auch nicht böse gemeint von mir. Ich wollte halt auch nur sagen das es andere Anbieter gibt wo der Service echt TOP ist!!! wollte auch keine grosse Werbung machen sondern nur einen Tipp geben das es auch Händle übers Internet gibt die Top Preise und auch Lieferservice haben den mann bei den meisten vergeblich sucht.
Ich hab halt mit Licht sehr gute Erfahrungen und wollte dies auch mal hier im Forum sagen!
Mit der der Arbeit hast Du volkommen recht, da geh ich acu nur zum Ärgern hin denn Modellbahn ist für mich mein ein und alles ( ausgenommen meine Frau und meine beiden Söhne )
Gruss
Markus
das war ja auch nicht böse gemeint von mir. Ich wollte halt auch nur sagen das es andere Anbieter gibt wo der Service echt TOP ist!!! wollte auch keine grosse Werbung machen sondern nur einen Tipp geben das es auch Händle übers Internet gibt die Top Preise und auch Lieferservice haben den mann bei den meisten vergeblich sucht.
Ich hab halt mit Licht sehr gute Erfahrungen und wollte dies auch mal hier im Forum sagen!
Mit der der Arbeit hast Du volkommen recht, da geh ich acu nur zum Ärgern hin denn Modellbahn ist für mich mein ein und alles ( ausgenommen meine Frau und meine beiden Söhne )
Gruss
Markus
mike [Gast] - 14.04.03 23:37
@markus
ich hab das auch keines wegs so aufgefasst, daß du das böse gemeint haben könntest. Und was die werbung für internethändler betrifft mit denen man gute erfahrungen gemacht hat - warum denn nicht? letztenendes profitieren doch alle die hier mitlesen davon wenn sie sich unliebsame überraschungen sparen können oder so wie in deinem fall auch positive erfahrungen machen können. Ich für meinen Teil mache gerne werbung für die Fa Müller-Versand in Karlsruhe. super preise und schnelle lieferung und vor allem auch entgegenkommend wenns mal anders kommt als man denkt. Ich z b habe im Nov das neue Rheingoldset bestellt und im dez wäre es dann zur auslieferung gekommen. da hab ich es aber schon zu weihnachten bekommen und brauchte somit das andere bestellte nicht mehr. rein rechtlich hätte ich das bestellte aber bezahlen müssen und dann innerhalb von 14 tagen wieder zurückgeben können. Hätte aber nur arbeit und kosten verursacht. Auf anfrage haben die bei müller dann die bestellung einfach storniert und sowas nenne ich kundenorientiertes unkompliziertes verhalten. obs bei kramm auch so gelaufen wäre ??
gruß
Mike
ich hab das auch keines wegs so aufgefasst, daß du das böse gemeint haben könntest. Und was die werbung für internethändler betrifft mit denen man gute erfahrungen gemacht hat - warum denn nicht? letztenendes profitieren doch alle die hier mitlesen davon wenn sie sich unliebsame überraschungen sparen können oder so wie in deinem fall auch positive erfahrungen machen können. Ich für meinen Teil mache gerne werbung für die Fa Müller-Versand in Karlsruhe. super preise und schnelle lieferung und vor allem auch entgegenkommend wenns mal anders kommt als man denkt. Ich z b habe im Nov das neue Rheingoldset bestellt und im dez wäre es dann zur auslieferung gekommen. da hab ich es aber schon zu weihnachten bekommen und brauchte somit das andere bestellte nicht mehr. rein rechtlich hätte ich das bestellte aber bezahlen müssen und dann innerhalb von 14 tagen wieder zurückgeben können. Hätte aber nur arbeit und kosten verursacht. Auf anfrage haben die bei müller dann die bestellung einfach storniert und sowas nenne ich kundenorientiertes unkompliziertes verhalten. obs bei kramm auch so gelaufen wäre ??
gruß
Mike
Kai Lahmann [Gast] - 15.04.03 00:09
du hast immer 14 Tage unbegründetes Rückgaberecht (gilt aber als höfflich, es zu begründen) - das muss man auch nicht in die AGBs schreiben. Wenn du es wirklich willst, kann man 99% aller Websites wegen irgendwas dichtmachen, das ist Kinderkram. In der Tat darf es eigentlich keinen Weg geben an den AGBs vorbeizukommen (nichtmal ein Link neben dem man einen Haken setzen muss reicht...!)
Interessant wird es also erst, wenn wirklich mal was zu beanstanden ist. Dabei ist die Frage, ob die eine Gutschrift *vorgeschlagen* haben oder die Rückzahlung abgelehnt haben..?
Interessant wird es also erst, wenn wirklich mal was zu beanstanden ist. Dabei ist die Frage, ob die eine Gutschrift *vorgeschlagen* haben oder die Rückzahlung abgelehnt haben..?
Cox [Gast] - 15.04.03 08:41
Ich habe erst einmal bei Kramm bestellt. Alles läuft korrekt. Auftragsbestätigung wird gemailt.
Gruss
Cox
Gruss
Cox
StephaN Muthig [Gast] - 15.04.03 09:17
Die Webseite ist wieder online! Sieht überarbeitet aus!
Gruß
StephaN Muthig
Gruß
StephaN Muthig
Sepp [Gast] - 15.04.03 09:38
guten Morgen,
wer kann mir die Adresse der Kramm-Homepage zur Verfuegung stellen? Bin offensichtlich der Einzige, der diese nicht kennt...
Sepp
wer kann mir die Adresse der Kramm-Homepage zur Verfuegung stellen? Bin offensichtlich der Einzige, der diese nicht kennt...
Sepp
Hans-Georg [Gast] - 15.04.03 09:44
U.St [Gast] - 15.04.03 10:06
Ich habe gerade mal ein paar Preisvergleiche gemacht. Zumindest bei MTX und GFN Artikeln ist Modellbahn Kramm zu teuer. (Verglichen habe ich mit Lokshop.de) Wenn man dann noch den evtl. Ärger mit der Rückgabe hinzurechnet .....
Gruß
Ulrich
Gruß
Ulrich
Edward [Gast] - 15.04.03 10:22
Ich kenne nur deren Ladengeschäft in Hilden. Die haben zwar ein breites Angebot in einem großen ordentlichen Geschäft, aber subjektiv kam es mir immer zu teuer vor, besonders bei gebrauchten Artikeln. Die Freundlichkeit des Personals ist zwar besser als beim Menzel, aber so richtig überschwänglich ist das auch nicht .png)
Dafür gibt es immer mal wieder Restposten zu brauchbaren Preisen.
Zum Service kann ich nix sagen, da ich den noch nie in Anspruch genommen habe.
Edward
Dafür gibt es immer mal wieder Restposten zu brauchbaren Preisen.
Zum Service kann ich nix sagen, da ich den noch nie in Anspruch genommen habe.
Edward
Sepp [Gast] - 15.04.03 11:05
@Hans Georg: danke fuer die Adresse!
Kennt jemand die Firma Reimann (www.reimann.de) ?
Sepp
Kennt jemand die Firma Reimann (www.reimann.de) ?
Sepp
ralfio [Gast] - 15.04.03 11:15
Hallo,
ich bestelle regelmäßig bei Reimann und kann durchweg nur über gute Erfahrungen berichten, auch Rückgabe/Umtausch funktionieren problemlos. Nachteil ist allerdings die Mindestbestellmenge von 75,-, dafür allerdings Versandkostenfrei. Die Lieferung erfolgt Anfangs nur gegen Vorkasse, Z.Zt. mache ich meine Bestellungen mit Bankeinzug, da habe ich die Ware in der Regel am nächsten Tag.
Grüße von der schwäbischen Alb
Ralf
ich bestelle regelmäßig bei Reimann und kann durchweg nur über gute Erfahrungen berichten, auch Rückgabe/Umtausch funktionieren problemlos. Nachteil ist allerdings die Mindestbestellmenge von 75,-, dafür allerdings Versandkostenfrei. Die Lieferung erfolgt Anfangs nur gegen Vorkasse, Z.Zt. mache ich meine Bestellungen mit Bankeinzug, da habe ich die Ware in der Regel am nächsten Tag.
Grüße von der schwäbischen Alb
Ralf
U.St [Gast] - 15.04.03 11:31
Ich habe einmal bei Reimann bestellt und hat auch toll geklappt. Hat finde ich vor allem günstige Faller Bausätze.
Ulrich
Ulrich
Ennatz [Gast] - 15.04.03 16:33
Was müllerversand im Süden(badenwüttenberg u.s.w.)ist,ist für uns inNRW halt Kramm.Es sind nartürlich einige Sachen hier u.da teurer,aber ich glaube das ist vieleicht auch anders wo genau so.Ich bestelle siet 15Jahren beiSchödel,da ist auch nicht immer alles billig.Na ja,warteimmer noch auf meine Arn.-oberltg.mfg-ennatz
mike [Gast] - 15.04.03 21:00
@kai
die haben keine gutschrift "vorgeschlagen" sondern anfangs die rückzahlung verweigert. erst mehrmaliges auffordern und eine ziemlich lange email an den chef persönlich hat die fa kramm leztenendes zum einlenken bewogen. der ganz akt hat sich über einen monat hingezogen und das ist meiner meinung nach eben nicht empfehlenswert. wenn du mit kramm bessere erfahrungen gemacht hast, dann freu dich drüber. aber im zweifelsfall solltest du halt mal was bestellen und dann versuchen gegen geld wieder zurückzugeben. eine rechtschutzversicherung hast du ja hoffentlich. und die behauptung daß man 99% aller websites wegen irgendwas dichtmachen könne ist genauso haltlos wie die, daß gesetzliche bestimmungen nicht in den AGB stehen müssen. Das 14tägige rückgaberecht muß in den AGB drinstehen neben einigen anderen gesetzlichen bestimmungen auch. und bei kramm ist es eben so, daß nach wie vor nichtmal auf die AGB verwiesen wird selbst wenn man was bestellt und das ist ein sachverhalt, der, wenn sich einer daran aufhängen würde für die fa. kramm schwierigkeiten bedeuten würde. was du mit den 99% meinst ist mir von daher schleierhaft, da auf den ganzen anderen websites die ich zum bestellen von was auch immer bisher benutzt habe eigentlich soweit alles in butter war. aber du wirst schon wissen von was du schreibst.
gruß
mike
die haben keine gutschrift "vorgeschlagen" sondern anfangs die rückzahlung verweigert. erst mehrmaliges auffordern und eine ziemlich lange email an den chef persönlich hat die fa kramm leztenendes zum einlenken bewogen. der ganz akt hat sich über einen monat hingezogen und das ist meiner meinung nach eben nicht empfehlenswert. wenn du mit kramm bessere erfahrungen gemacht hast, dann freu dich drüber. aber im zweifelsfall solltest du halt mal was bestellen und dann versuchen gegen geld wieder zurückzugeben. eine rechtschutzversicherung hast du ja hoffentlich. und die behauptung daß man 99% aller websites wegen irgendwas dichtmachen könne ist genauso haltlos wie die, daß gesetzliche bestimmungen nicht in den AGB stehen müssen. Das 14tägige rückgaberecht muß in den AGB drinstehen neben einigen anderen gesetzlichen bestimmungen auch. und bei kramm ist es eben so, daß nach wie vor nichtmal auf die AGB verwiesen wird selbst wenn man was bestellt und das ist ein sachverhalt, der, wenn sich einer daran aufhängen würde für die fa. kramm schwierigkeiten bedeuten würde. was du mit den 99% meinst ist mir von daher schleierhaft, da auf den ganzen anderen websites die ich zum bestellen von was auch immer bisher benutzt habe eigentlich soweit alles in butter war. aber du wirst schon wissen von was du schreibst.
gruß
mike
wobu [Gast] - 15.04.03 21:54
Ich sag es lieber vorweg, der folgende Satz ist ironisch gemeint! Der Versandhändler muß seine Kunden nicht auf das 14-tägige Rückgaberecht hinweisen, dann hat der Kunde allerdings 4 Wochen (oder waren es doch 6?) lang sein Rückgaberecht - ohne Angaben von Gründen (er, der Kunde, muß es eben nur wissen). Im Gesetz ist weiterhin formuliert, das bei Artikelpreis bis 40 Euro der Kunde das Rückporto trägt (tragen kann).
Thomas [Gast] - 15.04.03 22:00
In Deutschland ist es so, dass a) eine gesetzliche Regelung nicht durch AGB's ausgesetzt werden kann, und b) falls in den AGB' z.B. nichts zu Rückgaberecht o.ä. erwähnt wird, automatisch die gesetzliche Regelung gilt.
H-W [Gast] - 15.04.03 22:00
@ Mike,
wenn mir so wie Dir bei Kramm,bei einem Händler widerfahren wäre, hätte ich genau so wie Du reagiert. Diese so mies handelnden Händler sollten sich einmal fragen, wie so sie überhaupt in Kundenbeziehung sind. So wurde früher der "Blödel Kunde" abgefertigt. Diese Zeiten sollten eigentlich so langsam vorbei sein. Wer das noch nicht erkannt hat, den könnte vielleicht das echte Leben strafen. So ähnlich hat sich ja mal ein bekannter Politiker geäußert.Und schwupp die wupp war die DDR dahin.
Zum Glück gibt es ja noch genug Händler hier, ich kann dann doch als " König Kunde" eine Auswahl treffen.
H-W
wenn mir so wie Dir bei Kramm,bei einem Händler widerfahren wäre, hätte ich genau so wie Du reagiert. Diese so mies handelnden Händler sollten sich einmal fragen, wie so sie überhaupt in Kundenbeziehung sind. So wurde früher der "Blödel Kunde" abgefertigt. Diese Zeiten sollten eigentlich so langsam vorbei sein. Wer das noch nicht erkannt hat, den könnte vielleicht das echte Leben strafen. So ähnlich hat sich ja mal ein bekannter Politiker geäußert.Und schwupp die wupp war die DDR dahin.
Zum Glück gibt es ja noch genug Händler hier, ich kann dann doch als " König Kunde" eine Auswahl treffen.
H-W
Kai Lahmann [Gast] - 16.04.03 01:37
wo da oben Lokshop kam: die brauchen für das Liefern von LAGERWARE (!!!) rund 2 Monate - da kann ich dankend verzichten!
Coltrane [Gast] - 16.04.03 08:15
Was nur eine Frage so alles herausholt!
Edward [Gast] - 16.04.03 10:17
Der Händler kann aber bei Rückgabe - je nach Zustand und Preis - eine "Gebühr" für das Handling und die Abnutzung verlangen.
Ich kenne so einen Fall, wo jemand einen riesigen Plasmabildschirm für eine Lanparty "gekauft" hat und nach dem Wochenede wieder zurück geschickt hat. Er hat nicht den vollen Kaufpreis erstattet bekommen, sondern es wurde die marktübliche Miete abgezogen. Das ist mittlerweile in der Rechtsprechung auch so verankert.
Vergleichbar wäre der Fall des Kaufs einer sehr teuren Lok (z.B. Fine Art), die man auf einer Publikumsmesse im Dauereinsatz fahren lässt und dann nach einer Woche wiederum zurückgibt. Da könnten auch durchaus 10% vom Kaufpreis einbehalten werden.
Grüße
Edward
Ich kenne so einen Fall, wo jemand einen riesigen Plasmabildschirm für eine Lanparty "gekauft" hat und nach dem Wochenede wieder zurück geschickt hat. Er hat nicht den vollen Kaufpreis erstattet bekommen, sondern es wurde die marktübliche Miete abgezogen. Das ist mittlerweile in der Rechtsprechung auch so verankert.
Vergleichbar wäre der Fall des Kaufs einer sehr teuren Lok (z.B. Fine Art), die man auf einer Publikumsmesse im Dauereinsatz fahren lässt und dann nach einer Woche wiederum zurückgibt. Da könnten auch durchaus 10% vom Kaufpreis einbehalten werden.
Grüße
Edward
HeNdrik [Gast] - 16.04.03 11:33
Scheint Mode geworden zu sein, bei Schweickhardt geht der Shop nicht und beim Müllerversand-Karlsruhe wird auch alles überarbeitet.
HeNdrik
HeNdrik
mike [Gast] - 16.04.03 12:18
@edward
daß benutzte ware unter das 14tägige rückgaberecht fällt ist mir neu. vielmehr steht normalerweise in den AGB ausdrücklich, daß nur unbenutzte und originalverpackte ware zurückgegeben werden kann. klingt ja auch irgendwie logisch, denn der händler will ja die sachen anderweitig wieder verkaufen und wer würde schon was gebrauchtes zum neupreis kaufen - du etwa?
Gruß
mike
daß benutzte ware unter das 14tägige rückgaberecht fällt ist mir neu. vielmehr steht normalerweise in den AGB ausdrücklich, daß nur unbenutzte und originalverpackte ware zurückgegeben werden kann. klingt ja auch irgendwie logisch, denn der händler will ja die sachen anderweitig wieder verkaufen und wer würde schon was gebrauchtes zum neupreis kaufen - du etwa?
Gruß
mike
Hans-Georg [Gast] - 16.04.03 19:12
Etwas zu kaufen in der Absicht, es nach vorgesehener Benutzung wieder zurückzugeben, verstößt gegen etliche Paragraphen und Grundsätze in BGB und StGB. Mag sein, dass sich manche Leute dabei recht schlau vorkommen. In meinen Augen sind das Betrüger.
holreini [Gast] - 16.04.03 19:16
... sah neulich eine Sendung, daß sogar Brautkleider nach Benutzung unter Hinweis auf das Umtauschrecht wieder zurückgegeben werden, und manche Kaufhäuser aus Kulanz und wg. des guten Rufes da sogar mitspielen, aber nicht bei verräucherten und verschwitzten Anzügen. .png)
Gruß Holger
Gruß Holger
holreini [Gast] - 16.04.03 19:25
Hallo mike,
das Händler nicht gern Geld herausrücken und selbst beim Umtausch gern mauern, habe ich bei Menzel in Düsseldorf erlebt. Der hatte mir im Laden Schrottwagen, ich glaube von Con-Cor, verkauft. Da lösten sich unten an fast allen Wagen die als Schürzen angedeuteten lackierten Beschwerungsgewichte. Ich wieder nach Düsseldorf. Da meinte der Menzel doch, ich solle die Gewichte wieder ankleben. Ich mußte schon ziemlich massiv werden, um zumindest einen Umtausch zu einem anderen Produkt zu erreichen. - Wahrscheinlich war der erstmal glücklich, daß er mir seinen Ladenhüter hatte andrehen können.
Gruß Holger
das Händler nicht gern Geld herausrücken und selbst beim Umtausch gern mauern, habe ich bei Menzel in Düsseldorf erlebt. Der hatte mir im Laden Schrottwagen, ich glaube von Con-Cor, verkauft. Da lösten sich unten an fast allen Wagen die als Schürzen angedeuteten lackierten Beschwerungsgewichte. Ich wieder nach Düsseldorf. Da meinte der Menzel doch, ich solle die Gewichte wieder ankleben. Ich mußte schon ziemlich massiv werden, um zumindest einen Umtausch zu einem anderen Produkt zu erreichen. - Wahrscheinlich war der erstmal glücklich, daß er mir seinen Ladenhüter hatte andrehen können.
Gruß Holger
mike [Gast] - 16.04.03 21:05
hi holreini,
wenn du was im laden kaufst ist das was ganz anderes. Eine generelles rückgaberecht gegen kaufpreis hast du im laden nicht das ist sache des händlers wie er das regelt. ein umtausch ist in den meisten fällen kein problem oder auch rückgabe gegen gutschein oder dergleichen. Verkäufe übers internet oder den versandhandel allgemein fallen unter das sog. fernabsatzgesetz und nur da ist die regelung mit dem 14tägigen rückgaberecht gegen kaufpreisrückerstattung festgeschrieben.
gruß
mike
wenn du was im laden kaufst ist das was ganz anderes. Eine generelles rückgaberecht gegen kaufpreis hast du im laden nicht das ist sache des händlers wie er das regelt. ein umtausch ist in den meisten fällen kein problem oder auch rückgabe gegen gutschein oder dergleichen. Verkäufe übers internet oder den versandhandel allgemein fallen unter das sog. fernabsatzgesetz und nur da ist die regelung mit dem 14tägigen rückgaberecht gegen kaufpreisrückerstattung festgeschrieben.
gruß
mike
Hans-Georg [Gast] - 16.04.03 21:12
Wenn eine gekaufte Sache einen Mangel hat, der beim Kauf nicht erkennbar war oder bewusst (=arglistig) verschwiegen wurde, hat der Verkäufer das Recht, den Mangel zu beheben. Gelingt dies in einer angemessenen und gesetzten Frist (typisch 14 Tage) nicht, so hat der Käufer Anspruch auf Minderung (des Kaufpreises) oder Wandelung (Rückgabe/Rückerstattung). Nachzulesen im BGB, § 459 ff. Dies ist keine Rechtsauskunft.
mike [Gast] - 16.04.03 21:19
das ist schon klar, aber nur bei käufen über den versandhandel und das internet hast du auch ein rückgaberecht von 14 tagen für absolut mangelfreie ware. eindeutig geregelt über besagtes fernabsatzgesetzt und das greift wie gesagt bei käufen im ladengeschäft nicht.
gruß
mike
gruß
mike
HeNdrik [Gast] - 16.04.03 22:09
@Hans-Georg: Welche Fassung des BGB hast DU denn da? Seit dem 1.1.02 ist das BGB völlig umgekrempelt worden. So sind dort jetzt auch die Regelungen der AGB zu finden und nicht mehr als AGBG in einem eigenem Teil. Die Gewährleistung ist nicht mehr unter §§456ff zu finden! Da ich die aktuelle Fassung nicht habe (bin ja kein Jurist) kann ich aber auch nicht sagen wie der neue § heisst.
HeNdrik
HeNdrik
Hans-Georg [Gast] - 16.04.03 22:37
Ich auch nicht. Ich hab das vor ca. 20 Jahren gelernt. Und so alt sind auch meine BGBs.
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