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FKS-Modellbau Gerd Gehrmann

THEMA: Länge Wendezüge

THEMA: Länge Wendezüge
Startbeitrag
MZZ - 27.03.22 17:34
Moin,

Frage an die Profis, gab es eine maximale Länge/Wagenzahl bei Wendezügen zur Zeiten Baureihe 78, Silberlinge, V160, Citybahn?

Oder anders formuliert wieviele Wagen dürfen zwischen Lok und Steuerwagen maximal sein?

Danke für eure Mühen, ich habe keine Antwort zu dieser Frage gefunden.

Grüße Holger

Hallo Holger,

gezählt wird nicht in Anzahl der Wagen, sondern Anzahl der Achsen:

https://www.1zu160.net/scripte/forum/forum_show.php?id=951460#aw39

Gruß

Sven

Hallo,

der Knackpunkt ist doch minimale Bahnsteiglänge auf der befahrenen Strecke.

Grüße, Peter W
Hallo Holger,


klassisch war die Beschränkung auf 8 Wagen incl. Steuerwagen bei geschobenen Zügen.

Aber es gab auch ausnahmen. M. W. bei den Silberlingen mit Klotzbremsen, da durften max. 6 Wagen sein, weil die Stabilität des Wagenkastens nicht mehr zugelassen hat. Hängt u. U. auch von den Wagenbauarten ab.

Dazu eben auch noch die Bahnsteiglängen der Unterwegsbahnhöfen.

Viele Grüße
Christian Strecker
Hallo,

für die Epoche 3/4 ist das wirklich schwer herauszufinden.

Ich meine aber einmal was von 60 Achsen geschoben gelesen zu haben. Das wären dann 15 Vierachser. Aber eine Quelle kann ich auch nicht mehr finden.
Wobei das aber vermutlich für jede Dampf- Und Diesellok, die Wendezugtauglich gewesen ist, schon alleine aufgrund des Gewichtes zuviel gewesen sein dürfte.


Gruß
ChristiaN
Hallo,

ein Reisezug darf in der Regel nicht länger sein als die Bahnsteige, an welchen Halte zum Ein-. und Aussteigen geplant sind, Ein Reisezug darf länger als die Bahnsteige sein, wenn die Sicherheit der Reisenden durch betriebliche Anweisungen gegeben ist.
Bei einem Wendezug mit Steuerwagen an der Spitze darf der geschobenen Teils des Wagenzuges höchstens 60 Achsen stark sein, einschließlich eines gezogenen Zugteiles dürfen im Wagenzug höchstens 80 Achsen sein.
Wie weit diese Regelung jetzt vor 1990 zurück geht, kann ich nicht sagen.

MIt freundlichen Grüßen

Tf150150
Ich bin mir nicht sicher, aber ich meine, ein Bahner erählte mir damals, dass es in den 80ern noch eine Begrenzung für den geschobenen Teil auf 32 Achsen, sprich 8 Wagen mit jeweils 4 Achsen, gab. Praktisch gab es damals nur Wendezüge im Nahverkehr. Das wurde wohl seit Einführung geschobener ICs auf 60 hochgesetzt.

Gruß
Jürgen
Klasse und danke euch,

Das reicht mir völlig als Antwort. Irgendwie hatte ich nur Bilder mit maximal 6 Silberlinge und Steuerwagen gefunden, daher meine Frage.

Grüße Holger
Hallo,

ich zitiere aus EJ Exclusiv 1/2015 "Wendezüge", das als Quelle die DV 971 dere DB angibt:
bei Zügen  aus 2- und 3-achsigen Wagen max. 30 Achsen geschoben, wobei je 3-Achser noch eine Achse hinzukommen durfte,
bei Zügen aus 4-achsigen Wagen max. 32 Achsen, ab 1972 40 Achsen, ab 1997 60 Achsen geschoben.
Gesamtachszahl in jedem Fall maximal 60 Achsen.

Gruß Engelbert
Hallo,

unabhängig von den Angaben in den DV: Die 32 Achsen waren bei der Deutschen Bundesbahn aktuell als geschobene Silberlinge mit 140 km/h das Maximum bei Wendezügen waren. Mit der Einführung der IR/IC-Steuerwagen waren dann im Fernverkehr 60 Achsen und 200 km/h als Wendezug möglich (als Ausnahme durfte der Metropolitan mit 220km/h geschoben werden). Für die Silberlinge galt die Beschränkung (bauartbedingt) auf 32 Achsen aber weiterhin und das bis zur Ausmusterung.
Welche Regelung für die geschobenen Doppelstockwagen gilt wäre vielleicht noch Interessant. 60 Achsen als geschobenen Zug habe ich hier noch keine gesehen. Rein von der DV wäre es möglich aber hier gibt es vielleicht auch bauartbedingte Ausnahmen.

Grüße
Markus
Euch auch noch mal danke, ich denke jetzt habe ich eindeutige Vorgaben.

Grüße Holger
Hallo Engelbert,

ok, danke. Dann stammt die Begrenzung auf 32 geschobene Achsen aus noch früheren Zeiten. Vermutlich begrenzten die Bahnsteiglängen den Einsatz von Zügen mit neu Vierachsern. Hier gab es nur Züge mit acht Silberlingen.

Das Schieben ist ja auch nicht ganz unproblematisch. Die Querbeschleunigungen der Wagenkästen dürfen nicht zu hoch sein und die Puffer müssen ausreichend dimensioniert sein.

Welche Kräfte beim Schieben wirken konnte man auf der Steilstrecke Boppard - Buchholz sehen. Von einer 218 geschoben wurden nur zwei n-Wagen. Es gab einen überdurschnittlichen Verschleiß an den Spurkränzen. Nach längerem Testen und Experimentieren entschied man sich dann, die Züge bergwärts zu ziehen. Talwärts darf man inzwischen auch mit Steuerwagen voraus fahren, sofern auch die Zusatzbremse von dort bedient werden kann.

Siemens hatte auch bezüglich des Railjets vor dem Schieben auf der Semmering-Nordrampe gewarnt.

Auf einer Modellbahn wird eher nur kürzere Züge schieben können. Es sei denn, es handelt sich um ebene und gerade Strecken.

Gruß
Jürgen

Zitat - Antwort-Nr.: 11 | Name: jvs1402

Siemens hatte auch bezüglich des Railjets vor dem Schieben auf der Semmering-Nordrampe gewarnt.



Hallo,

die ÖBB haben mit ihre Meinung zum Einsatz von Steuerwagen im Fernverkehr im laufe der Jahre eh komplett geändert. Als die DB mit ihren IC- und IR-Steuerwagen im grenzüberschreitenden Verkehr ab 1997 nach Österreich wollte, forderte die ÖBB das die Züge trotz Steuerwagen nur gezogen werden dürften. Als Begründung wurde eine mangelnde Entgleisungssicherheit genannt. Und heute? Die Railjets der ÖBB laufen geschoben im kompletten DACH-Netz

Grüße
Markus
#11 Jürgen und alle,

Hallo zusammen,

da liegt Du verkehrt. Es kommt letztendlich nur auf die Gleislage an. Wir fahren auf unserer Modulanlage IR mit 9 Wagen, den ICE 14 teilig auch geschoben, den VT601 10teilig usw.
Wenn die Gleislage und die Modulübergänge passen ist dies alles kein Problem.

Gruß

SCH
(Schorsch)
#1 Holger und alle

Hallo zusammen,

ein klein wenig OF Topic und doch interessant zu diesem Thema ist die Homepage "Das 1958-Projekt". Ich denke die meisten von Euch kennen die Seite. Trotzdem noch einmal der Link:

https://db58.de/2021/06/21/herrsching-muenchen-hbf-und-retour/

https://db58.de/category/zuege/wendezuge/

Grüße

SCH

(Schorsch)
Hallo Schorsch,

wie auch beim Vorbild, spielen neben den Querbeschleunigungen auch die Radien eine Rolle. Die physikalischen Grenzen gelten beim Vorbild aber auch im Modell. Wenn es bei euch so reibungslos funktioniert liegt ihr noch unter den Grenzwerten.

Im Modell kommen bei einigen Steuerwagen, insbesondere von MTX, die hohen Rollwiderstände dazu. Schieb mal einen Silberling-Hasenkasten, da schiebt sich alles nach außen.

Gruß
Jürgen
Hallo Jürgen,

wenn man auf R1/R2 verzichtet, Fahrzeuge mit intakter Kulissenmechanik und guten Rolleigenschaften einsetzt, dann sind auch lange Wendezüge auf der Modellbahn kein Problem. Mein Fleischmann IR hatte als Wendezug 8 Wagen, mein Fleischmann IC 13 Wagen. Beide Steuerwagen waren Fahrzeuge von Fleischmann und sie rollten (trotz Schleifer in den Drehgestellen) gut. Das diverse Steuerwagenkonstruktionen von Minitrix so gut rollen wie ein Sack voller Nüsse ist durchaus bekannt

Grüße
Markus
(der nur Steuerwagen von Fleischmann im Bestand hat)
Hallo in die Runde,

ich kann mich erinnern, dass die SBB einst Stabilitäts-Probleme mit Wendezügen hatte.

Denn die Anfahr-Schubkraft der Re 4/4 ist in gewissen Geschwindigkeitsbereichen derart hoch, dass Leichtbauwagen (ähnlich Silberlingen) Gefahr liefen, aus der Kurve gedrückt zu werden.

M.E. hat man daher damals die Anfahrkaft der Loks im Schubbetrieb entsprechend reduziert.

Bzgl. Silberlingen habe ich persönlich aus der Kindheit u.a. im Messeverkehr max. ZEHN Wagen im Schubbetrieb in Erinnerung: Kann es ggf. sein, dass die max. Anzahl irgendwann auf acht Wagen reduziert wurde oder irre ich?

Beste Grüße, Norrskenet
(EDIT: ... der heute - dem prächtigen Wetter zu verdankendem "spontan verlängertem Umsteigen" zufolge - auf dem Altenbekener Viadukt von allen Seiten fast ausschließlich elektronisch austarierte ZugSchubZüge fotografieren durfte, gemeinhin auch Triebwagen genannt)

Moin,
für Halberstädter war die Grenze sicher über 32 Achsen, zumindest in Epoche 6.
Fußballsonderzug geschoben 12 Wagen usus. Die 143 dahinter hatte so ihre Sorgen damit.
Mario
Moin zusammen,

ich kann mich nur an Silberlingzüge mit acht Wagen erinnern. Und wie gesagt, einer Bahner nannte mir damals die Grenze von 32 Achsen.

Markus #16, das hatte ich bereits weiter oben geschrieben. Bei geringen Radien und leichtlaufenden Wagen kann man natürlich längere Züge fahren. Es gibt aber auch noch Wagen, deren Kupplungen mit den Drehgestellen verbunden sind. Da sieht es wieder anders aus.

Also, das Schieben ist nicht trivial, weder beim Vorbild als noch im Modell. Nur 60 Achsen wird vermutlich niemand auf seiner Anlage schieben können.

Auf meiner Anlage schiebe ich keine ICs und IRs. Auf meiner Steilstrecke fahre ich einen Wendezug mit 218 und zwei n-Wagen, nach dem Vorbild der Hunsrückbahn. Anstonsten habe ich noch drei Wendezüge. zwei mit drei Dostos und einen mit 3 n-Wagen. Solche Züge fuhren hier zuletzt auf der RB 75 von Wiesbaden nach Darmstadt und weiter nach Aschaffenburg. Da habe ich kein schlechtes Gewissen, das ist vorbildgerecht. Weniger kann oft mehr sein.

Aber ich denke, Holgers ursprüngliche Frage nach der Anzahl Silberlinge / City-Bahn haben wir beantwortet. Da bei Wendezügen mit der einer 65 bzw. 78 häufig 3-Achser zum Einsatz kamen, hatte auch Engelbert #8 eine Antwort geliefert.

Schaut euch mal die Beiträge von Der Silberling auf seinem YT-Kanal zu diesem Thema an. Sehr interessant.

https://www.youtube.com/watch?v=F6ry8YaVcTA&t=2436s

Das lässt keine Fragen mehr offen.

Gruß
Jürgen
Nochmal an alle vielen Dank, ich habe einiges dazu gelernt.

@Schorsch

Super Hinweis, kannte ich nicht.

Grüße an Euch
... und schau Dir unbedingt die Videos von Jörg Haase an (Der Silberling). Da erfährst Du alles Wisenswerte.
Hallo,
Hoi,
ist hier etwas oT, aber die DR hat sich ja immer eng an die Bestimmungen der DB angelehnt. Aus dem Modelleisenbahner 12/1964 sei zitiert:

"Der Wendezugbetrieb wird nur bei Reisezügen ange-wendet. Für Wendezüge, bei denen sich die Lokomotive am Schluß des Zuges befindet, ist die Höchstgeschwin-digkeit für Hauptbahnen auf 90 km. h und für Neben-bahnen auf 50 km "h und 60 km/h restgelegt worden. Bei Benutzung eines Gepäckwagens als Befehlswagen vor einer Doppelstockeinheit darf die Geschwindigkeit auf Hauptbahnen 75 km h nicht übersteigen. Bei Wendezügen ist eine Höchststärke von 32 Achsen vorgeschrieben. In Ausnahmefällen dürfen jedoch mit Genehmigung der Oberdispatcherleitung zusätzlich bis zu drei gewöhnliche Wagen, höchstens aber zehn Achsen, an den Schluß des Zuges angehUngt werden, unabhängig davon, ob der Zug geschoben oder gezogen wird. Bei geschobenen Zügen laufen demnach die zu-sätzlich beigegebenen Wagen hinter der Lokomotive, die Lok läuft im lnnern des Zugverbandes. In diesem Falle darf die Zahl von 32 Achsen nicht überschritten werden. Bei geschobenen Zügen ist weilerhin zu be-achten, daß die Verwendung von zwei und mehr Dop-pelstockeinheiten verboten ist."

Struwelpeter
Moin,
hier mal ein Gegenbeweis zur späteren Handhabe von 2 Dostoeinheiten als Wendezug bei der DR.
https://petervelthoen.nl/ddr-1978/aphv-242-rost...3-9-1978-bijgewerkt/
Mario
Hallo,
etwas zum Thema "Doppel-Wendezüge" oder sagt man "Sandwich mit Lok"?
https://www.stummiforum.de/t128026f35-Passende-...wagen-gesucht-1.html
VG
Ralf
Hallo,
zu Marios Beitrag:
Ja, die von mir zitierte Regelung hat man später aufgehoben bzw. schrittweise aufgeweicht, insofern ist das kein Widerspruch. Als Zwischenstufe wurde das Tfz zwischen zwei Doppelstockeinheiten gesetzt, was beim Dampflokeinsatz nicht sinnvoll gewesen wäre. Auch so dürfte das beim Betanken bzw. anderen Arbeiten nicht ganz einfach gewesen sein.
Evtl. wurde die zweite Einheit aber nur in der Stosszeit angehängt.
Struwelpeter
Moin,
2 Einheiten waren meines Wissenstands nach usus, anfangs (evtl. auch später, hatte auch in cremeblau diese Kombination mal auf Foto gesehen) wirklich mit 118 ZWISCHEN beiden DBvqe.
Es wurde in Stoßzeiten/Sondereinsatz hingegen sogar mit 3 Einheiten gefahren, wenn ich das noch richtig im Hinterkopf hab. Wären dann 39 Achsen. Bahnsteiglängen sollten mit dann mit etwa 220 m gerade so gereicht haben.
Wobei es da bestimmt auch wieder ne Sonderregelung gegeben haben könnte, in Löbau standen auch Wagen 12-14 vom D-Zug im Schotter, aus Polen kommend.
Mario
Hallo miteinander,

tja, "Usus" hängt wohl immer von Zeit und Ort ab. Der o.g. Artikel bezieht sich auf Wendezüge der Strecke Dresden - Schöna. Diese wurden von einer BR 65.10 geführt, dann eine DB 13 ohne Steuerabteil und einen Packwagen mit Steuerabteil, dafür ohne Dachkanzel. Erst später kam dann eine zweite DB13 mit Steuerabteil hinzu. Ob die auch erst mit Dampf geführt wurden oder gleich mit einer V 180, kann ich nicht sagen. Zu dem "Sandwich" kam es erst später, die V180/118 ist durch Fotos belegt, es sollen aber auch zwei V100/110 im Einsatz gewesen sein.
Es ist durchaus denkbar, das man in den Ballungsgebieten, z.B. Leuna/Buna, da schneller zu anderen Methoden gegriffenn hat. Aber damals waren die Informationsquellen deutlich spärlicher, kann man sich heute kaum noch vorstellen.

Struwelpeter
Eine Info meinerseits... Bei der DR gab es auf der Strecke zwischen Greifswald und dem damaligen KKW Nord-Bahnhof Lubmin eine Sandwichgarnitur mit 2 Doppelstockgliederzügen und in der Mitte eine V100 Ost. Foto-Link: https://www.fotocommunity.de/photo/doppelter-wendezug-86018/37851634

Aus Erzählungen und privaten Fotografien gab es auch längere Varianten welche wie folgt aufgebaut waren: Doppelstockgliederzug mit Steuerabteil - V100 Ost - Doppelstockgliederzug ohne Steuerabteil - V100 Ost - Doppelstockgliederzug mit Steuerabteil. Ursprünglich startete diese Art dann in Stralsund in den Morgenstunden, pendelte dann in den HVZ zwischen Greifswald und Lubmin und fuhr Abends wieder zurück nach Stralsund.

Gruß Tokachi
Hallo,

demnächst wird ein DB Unternehmen ja sehr lange Wendezüge fahren:

Hier zähle ich 48 Achsen:
https://www.gotransit.com/en/about-us/what-is-go

Auf der Modellbahn ist bei mir der Minitrix (inzw. veräußert) und Fleischmann ICE 1 mit 13 Mittelwagen und ICs mit 10 Wagen das längste. Fährt problemlos wenn die Gleislage stimmt, Radius ab 249mm.

Viele Grüße,

Simon

@MZZ

Hallo Holger,

solange die Bahn nochzwei- und vierachsige Wagen eingesetzt hatte, waren die Wendezuüge entsprechend dem Platzbedarf sicher länger. Inzwischen sind durch die Doppelstock-Einheiten kürzere Züge ausreichend. Da reichen manchmal schon eine Lok und zwei Dosto's auf einzelnen Strecken aus.
Du hast also die freie Auswahl. Kommt halt darauf an

a) welche Gleislängen Dir in Deinen Bahnhöfen zur Verfügung stehen, oder
b) ob Du mit Vierachsern der Epoche III, oder mit Doppelstockeinheiten der Epochen VI und V

fahren willst. Ansonsten richten sich bei der Bahn die Länge der Züge nach diesen Fakten:

Die Länge des kürzesten Überholgleises auf einer bestimmten Strecke.
(sonst können Züge nicht kreuzen oder überholen)

Die zulässige Achslast dieser Strecke
(Das hängt mit dem geologischen Untergrund und dem Gleisbau zusammen)

Die Steigungsrate ( Steigung in Promille. Da können in der Ebene mehr Lasten gezogen werden)

Zuletzt noch die Auslastung, also der Bedarf. (Da spielen auch Tageszeiten eine Rolle)

Bestimmte spezielle Vorschriften, wonach ein Zug nur soundso viele Wagen haben darf, sind mir unbekannt.

Mancher Modellbahner fährt halt darauf ab, dass seine Züge mindestens 80 vierachsige Wagen haben müssen, der Andere liebt es, ne 01 mit zwei C3 Personenwagen fahren zu sehen.

Jeder wie er will und mag.

Grüßle

Opa22


Hallo Opa22,

natürlich gibt es Beschränkungen bei geschobenen Zügen. Das bezieht sich aber auf die Anzahl der Achsen. Es dürfen max. 60 Achsen geschoben werden.

Gruß
Jürgen
>Bestimmte spezielle Vorschriften, wonach ein Zug nur soundso viele Wagen haben darf, sind mir unbekannt.<

@jvs1402

so schrieb ich. Danke für die Info, diese Vorschrift kannte ich nicht.

Frage an Dich: ich damit alles was ich schrieb hinfällig?

Grüßle

Opa22
Opa22,

nein, das ist nicht unbedingt hinfällig, ist aber eher allgemeingültüg. Das hat mit geschobenen Wendezügen nicht unbedingt etwas zu tun. Das gilt generell.

Gruß
Jürgen
Hallo Opa22,

eine kleine Korrektur,

Zitat - Antwort-Nr.: | Name:

Die zulässige Achslast dieser Strecke



Die begrenzt nicht die Länge der Züge auf einer Strecke, sondern begrenzt nur das Gewicht des einzelnen Fahrzeugs.

Längenbezug hat die "Meterlast", allerdings begrenzt diese auch nicht den Gesamtzug, sondern wie der Name schon sagt, die Last pro Meter. Das ist v.a. für Brücken relevant.

Die Regelung "Bei einem Wendezug mit Steuerwagen an der Spitze darf der geschobene Teil
des Wagenzuges höchstens 60 Achsen stark sein. Einschließlich eines gezogenen
Zugteils dürfen im Wagenzug höchstens 80 Achsen sein." ist aus der für alle EVU gültigen Fahrdienstvorschrift in die "archivierten Regeln" (konkret 408.0711) verschoben. D.h. ein EVU kann die Regeln anwenden, kann aber auch eigene Regeln aufstellen. Vereinfacht gesagt, wenn ein EVU mit 20 geschobenen Wagen AEG §4 erfüllen kann, kann es dies in sein internes Regelwerk aufnehmen und so fahren.

Viele Grüße,

Simon
Hallo Opa22,

auch dieses stimmt so nicht ganz.
Zitat - Antwort-Nr.: | Name:

Die Länge des kürzesten Überholgleises auf einer bestimmten Strecke.
(sonst können Züge nicht kreuzen oder überholen)


Die Länge eines Zuges wird im Fahrplan bekanntgegeben, diese kann je nach dem für jeden Zug unterschiedlich sein. Bei Planleistungen und Sonderleistungen auf dieser Strecke richtet sie sich in der Regel an den vorhandenen Gleislängen der Gleise in den Bahnhöfen, z.B. Bahnhof an einer eingleisigen Strecke mit drei Gleisen, Gleis 1 und 2 sind Bahnsteiggleise, Gleis 3 ohne Bahnsteig. Gleis 1 hat eine Nutzlänge von 500m, Gleis 2 Nutzlänge von 450, Gleis 3 Nutzlänge von 550m. Wenn die sich begnegnenden Züge innerhalb dieser Zuglängen sind, ist eine Zugkreuzung kein Problem. Ein Sonderzug oder durch Umleiter kann ein Zug auch länger sein, auch das ist in der Regel kein Problem. Der längere Zug wird am Einfahrsignal gestoppt während der begegnende Zug in den Bahnhof Einfährt am Asig hält, dann bekommt der am Esig stehende Zug Einfahrt und Ausfahrt gestellt und schon hat man eine Kreuzung in einem Bahnhof wo die Nutzbare Gleislänge kürzer ist als die vorhandene Zuglänge. Uberholung klappt so nicht. In den meisten Fällen wird man einen Zug der länger als die Nutzlänge der Gleise ist, versuchen so schnell es geht über ohne Halt über die Strecke zu schicken.

Zitat - Antwort-Nr.: | Name:

Die Steigungsrate ( Steigung in Promille. Da können in der Ebene mehr Lasten gezogen werden)


Das stimmt in der Ebene ist die Zuglast eine höhere als wenn Steigungen befahren werden müssen. Bei Erstellen eines Fahrplanes ist die zulässige Anhängelast des Zuges für den gesamten Laufweg angegeben. Sollte die Last auf einem Streckenabschnitt geringer sein als die planmäßige Last, kann man entweder vom Zuganfangsbahnhof oder ab einem Bahnhof vor diesem Streckenabschnitt ein zweites Triebfahrzeug hinzunehmen und als Doppeltraktion fahren, oder an einem Bahnhof wird eine Schublok an den Schluß des Zuges zugestellt, damit dieser Zug gekuppelt oder ungekuppelt den Steigungsabschnitt befahren kann.

Zitat - Antwort-Nr.: | Name:

Zuletzt noch die Auslastung, also der Bedarf. (Da spielen auch Tageszeiten eine Rolle)



Bei einen über einen längeren Zeitraum geplanten Güterzug bestellt der Besteller einen Zug mit .....m Zuglänge und mit .....t Wagenzuglast. Diese Angaben sind im Fahrplan bekanntgegeben, sollte der Zug diese Auslastung nicht erreichen, fährt er halt mit weniger Angängelast und Zulänge. Sollten diese Angaben Überschritten werden, braucht man eine Genehmigung von DB-Netz. Wird die Genehmigung erteilt fährt der Zug mit den vorhanden Fahrzeugen, wird sie nicht erteilt, muß abgelastet werden, bis die angegebene Zuglänge und Anhängelast erreicht ist.

Zuglängen werden in der Regel in Meter angegeben. Beim Wendezug darf der geschobene Zugteil höchstens 60 Achsen stark sein. Einschließlich einen gezogenen Zugteils dürfen höchsten 80 Achsen im Wendezug sein. Bei Wagenzug eine Leerreise- oder Autoreisezuges höchstens 100 Achsen, ein Wagenzug anderer Reisezüge höchstens 80 Achsen stark.
Ein Zug darf in der Regel höchstens 250 Auchsen stark sein. In einer Beförderungsanordnung oder Fahrplananordnung dürfen bis zu 252 Achsen zugelassen sein. Ein Zug darf höchstens 740m lang sein. Ausnahme Züge auf der Relation Hamburg-Maschen nach Padborg da sind bis 850m zugelassen.

Mit freundlichen Grüßen

Tf150150
Na schön.

Jetzt habt Ihr es mir aber gegeben! Es ist immer wieder staunenswert, was alles so kommt, wenn mal jemand etwas "ganz allgemeines" zu sagen wagt.

Tröstet Euch, ich kann damit ganz gut leben. Es gibt so viele stille Mitleser, denen ich vielleicht mit meinen weniger wissenschaftlichen Aussagen, ein wenig weiter helfen konnte.

Servus zusammen


Opa22

Moin Opa22,

das waren jetzt lediglich die Punkte, die in der Realität gelten, für diejenigen, die realistische Züge einsetzen wollen.

Aber Du hast einen entscheidenden Satz am Ende geschrieben:

Zitat - Antwort-Nr.: | Name:

Jeder wie er will und mag.



Auf einer Modellbahn ist alles erlaubt, wenn es Spaß macht. Es gibt viele Dinge, die von einigen nicht so eng gesehen werden.

Gruß
Jürgen
Hallo Opa22,

das hat mit gegeben überhaupt nichts zu tun, einfach nur die Realität wiedergegeben. Woher hast Du deine wissenschaftlichen Aussagen, wenn ich fragen darf?
Wie jvs1402 schon geschrieben hat, auf der Modellbahn ist alles erlaubt was einem selbst gefällt.

Mit freundlichen Grüßen

Tf150150
Hi,

ich habe auch mal eine witzige Zugbildung im Web gefunden.
Ein Sandwich …

Hasenkasten, 2 Silberlinge, v100, Haus-zu-Haus und noch 3 Weitere geschlossene 2 Achs Güterwagons.
Ist ein knapper Meter in N.

Ich hoffe die Verlinkung ist OK …
https://www.dhuenntalbahn.de/v100-wendezuege/

Sven


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