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THEMA: Problem eBay Kleinanzeigen

THEMA: Problem eBay Kleinanzeigen
Startbeitrag
Sven-LG - 05.10.21 22:39
Hallo Modellbahn Freunde
Habe etwas bei eBay Kleinanzeigen verkauft und nach erhaltener Überweisung per Päckchen verschickt.
Fas Päckchen kam aber zurück weil angeblich nicht zustellbar. Der kunde sei dort nach Prüfung der Adresse nicht zu ermitteln. Eine erneute Zustellung sei nicht möglich und somit bekomme ich keinen neuen versandcode.
Der Käufer droht jetzt mit Anzeige wenn ich ihm nicht den vollen Betrag inklusive Versand zurück gebe.
Wie verhalte ich mich richtig?
Habe Kontakt zu eBay Kleinanzeigen aufgenommen möchte mich aber nicht so lange warten und hoffe ihr habt vielleicht Erfahrung oder Tipps für mich wie ich mich verhalten muss?!
Viele Grüße Sven aus Lüneburg

Hallo Sven,
hattest du noch andere Interessenten für den Artikel? Dann würde ich erstatten (die Versandkosten "abschreiben") und an den nächsten Interessenten versenden (nach Zahlung). Kostet dich ein paar Euro, ist aber der entspannteste Weg.
Gute Grüße
Rainer
Hallo  Sven,

wenn Vieles dafür spricht, dass die Sache ein Versehen des Transportunternehmens war und der Käufer den Artikel nicht mehr möchte, dann würde ich dem Käufer sämtliche Kosten erstatten.

Den Artikel kannst Du ggf. erneut verkaufen. Vielleicht kannst Du ja die vergeblich ausgelegten Versandkosten aufschlagen


Viel Glück

Kathi

Mich würde mal interessieren ob der Kunde ein Recht hat auch die Versandkosten zurück zu erhalten. Dind summen von wenigen Euro für die Ware. Raufschlagen geht da nicht....
Hallo Sven

Was ich nicht verstehe ist die Begründung.
Wenn das Päckchen nicht zustellbar war wg falscher Adresse und der Käufer sich bei dir meldet, warum klärt man dann nicht erst mal die Adresse? Und auf dem Päckchen ist doch sicher der Vermerk der Post warum nicht zustellbar.

Bleibt der Käufer stur würde ich auch nur den Kaufpreis erstatten. Mit dem Versand hast du ja deine lieferpflicht erfüllt.

Und wg unversichertem Versand, ich nutze daher fast ausschließlich Hermes. Da ist sogar ein Päckchen versichert.

Vg
Brummi
Die Adresse stimmt laut Käufer. Die Post DHL begründet ihr ablehnen damit das die eine Adresspruefung durchgeführt haben und der Kunde dort nicht zu ermitteln ist. Ich bekomme nur einen nervösen Magen wenn mann mir mit Anzeige droht... Päckchen ist ja von mir richtig adressiert worden...
Fakt ist: eBay Kleinanzeigen hat mit deinem Rechtsgeschäft nichts zu tun!!! Das ist nur eine Plattform, das gilt übrigens auch für eBay selbst, auch wenn die gerne zwischen Käufer und Verkäufer Richter spielen, rechtlich ist das fraglich.
Aber zurück, wenn du per Fernabsatz etwas verkaufst, hat der Käufer ein 14 tägiges Widerrufsrecht, es sei denn du hast das explizit ausgeschlossen. Das muss man halt beachten. Das gilt dann auch für den Rückversand, das muss vorher geregelt sein. Wenn du das nicht gemacht hast, ist es ja egal, daß das Packet wieder bei dir ist. Wenn der Käufer jetzt vom Kaufvertrag zurücktreten will, kann er das.
Werner
Und sein Geld für Versand wieder bekommen?
Moin,

der Käufer kann sich ja schon mal was ausdenken auf was er dich anzeigen will, wenn du der Lieferung nachgekommen bist und er vllt ne fehlerhafte Lieferadresse angegeben hat.

Dem sein Knurren ist nur heiße Luft und die Anzeige wird eh wegen mangelndem öffentlichen Interesses verdunsten.

Check erstmal wessen Fehler es ist, warum das Paket nicht zustellbar war.

Wenn er eine fehlerhafte Anschrift angegeben hat, bekommt er nur den Warenwert, und da kann er ja versuchen, ob er sein Porto bekommen mag, wenn er Betrug nachweisen kann.

Wenn du die Adresse falsch aufs Paket geschrieben hast, ist das deine Party inkl Rückerstattung des Portos.

Immer locker durch die Hose atmen.

Gruß Andy

P.S.

Vielleicht ist er an der Adresse nicht gemeldet?

Wäre auch nicht dein Problem und Porto bekommt er nicht.

Hallo Werner (#6),

das 14-tägige Widerrufsrecht (geregelt im Bürgerlichen Gesetzbuch) ist hier nur dann anwendbar, wenn Sven-LG als Unternehmer (d.h. in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit) die Ware angeboten hatte.

Es sieht aber hier nach einem Rechtsgeschäft zwischen zwei Privatpersonen aus, daher gibt es kein gesetzliches Widerrufsrecht.

Gruß

Sven
Eingetragen habe ich zumindest was vorgegeben war... Kann natürlich nicht belegen ob keine Meldung oder Zettel an der Klingel bzw Briefkasten vorliegt.... Ich kann mir leider gut vorstellen das die Post da mal wieder nicht sehr gut gearbeitet hat...
Ich bin da vielleicht falsch eingestiegen, hast du privat oder gewerblich verkauft? Das was ich gesagt hatte, gilt natürlich nur für den gewerblichen Verkauf an privat. Wenn ihr gegenseitig ein Privatgeschäft getätigt habt, und keine Rücknahme vereinbart habt, hat der Käufer kein Rücktrittsrecht. Sorry für die Verwirrung.
Werner
Privat...
....und wenn das Versandunternehmen schluderig gehandelt haben sollte, in Bezug der Adressermittlung, ist das auch nicht dein Problem.
Du bist der Lieferung nachgekommen und das Porto kann der Käufer sich vom Unternehmen holen.

Gruß Andy
Kann ja gerne davon zurück treten. Sehe nur nicht ein ihm jetzt den Versand zu erstatten. Habe rs an die angegebene Adresse geschickt. Kann ja nichts dafür das DHL es nicht hinbekommt...
Siehste, da hast du dir die Antwort gegeben.

Verfalle nicht gleich in Panik, wenn jemand mit Anzeige droht.

Er kann ja versuchen die Schulderigkeit der Post nachzuweisen und sein Porto dort holen

Das ist ne Nebelkerze.
Würde die Polizei so eine Anzeige überhaupt aufnehmen?
Annehmen ja....

Er müsste nur Erklären und Bewusen, dass eine Straftat vorliegt....fa kann er sich ja mal was ausdenken.

Dann geht es zum Staatsanwalt und der wird es wegen Geringfügigkeit und mangelndem öffentlichen Interesse abweisen.

Und gut ist die Sache.

Du bekommst keinerlei Schwierigkeiten.

Wenn er meint wegen 5 Euro sich nen Anwalt zu nehmen, übersteigt es den Streitwert bei Weitem und ist nicht tragbar.

Alles nur heiße Luft.

Mach dir keine Birne, du bist ja der Lieferunf5nachgekommen und kannst es belegen.

In so fern kann dir keiner was.

Er muss für 5 Euro Streuwert einen Anwalt bezahlen und bei abweisen der Klage, wie die er auch immer begründen will, auch noch diese Kosten tragen....das wird er sich zwei mal überlegen.

Für 5 Euro noch 60 Euro Anwalt für Brief schreiben und mindestens 70 Euro für den Staatsanwalt......

Und das macht keiner, zumal du alles richtig gemacht hast und deiner Lieferung nachgekommen bist.....ergo...kein Strafsachbestand wegen Unterschlagung oder sonstigen Kram.


Nachtrag:

Da kein Straftatbestand vorliegt, wird sich auf polizeilichem Wege kein Staatsanwalt damit beschäftigen.

Dann stünde ihm noch der zivilrechtliche Weg offen.

Sprich er müsste sich nen Anwalt suchen, der Bock auf solch Zeitverschwendung hat.
Aber der Anwalt würde ihm auch sagen, dass es keinen Sinn macht.

Alles gut
Danke für die Info. War halt leider die Krönung eines miesen Tags und hat zumindest dafür gesorgt, dass ich nicht schlafen konnte...
Mich würde mal interessieren, ob sich die ganze Aufregung und Diskussion hier überhaupt lohnen

Wie hoch sind denn der Warenwert und die Versandkosten?

Gruß Andreas
Zitat - Antwort-Nr.: 5 | Name: Sven-LG

Die Adresse stimmt laut Käufer.


War die Adresse tatsächlich richtig UND vollständig?
Die Post lässt z.B. schon mal Sendungen nach den geltenden Bestimmungen zurückgehen wenn die Türnummer fehlt. Und das selbst wenn der Name an der Gegensprechanlage stünde.

LG Didi
Bleib einfach entspannt. Eine Anzeige erstattet man in der Regel beim Vorliegen einer Straftat. Die sehe ich hier nicht. Dazu gehört auch Vorsatz. Darüber hinaus muss der Erstatter einer Anzeige auch im Klaren darüber sein, dass er sich u.U. selbst strafbar macht wenn er andere zu Unrecht beschuldigt. Was wirft er Dir denn konkret vor?

Wir befinden uns hier aber im Vertragsrecht, da könnte er höchstens auf Herausgabe oder Rückabwicklung klagen. Wer greift schon gleich zu solchen Mitteln? Das lässt sich auch so klären.

Ich weiß jetzt nicht über welche Summe hier geschrieben wird. Mit solchen Käufern wollte ich nichts zu tun haben. Ich würde ihm den Kaufpreis zurückerstatten. Bezüglich der Transportkosten kommt es darauf an, wer das verschuldet hat. Liegt der Fehler beim Empfänger kann er eigentlich keinen Erstattungsanspruch geltend machen. War es DHL müssten die dafür aufkommen. Die Frage ist nur, lohnt sich der Ärger. Das hängt sicherlich von der Summe ab.

Gruß
Jürgen
Mal abgesehen vom hier geschriebenen, hast du das Päckchen doch hoffentlich geöffnet und den Inhalt kontrolliert?

Bei sowas muss man immer mit Betrug rechnen. Mir ging es über Ebay so, dass der Empfänger bei Ebay einen Fall eröffnet hat, weil er angeblich das Paket nicht erhalten habe. Da hat Ebay nicht lange gefackelt und Ihm das Geld zurück überwiesen und den Fall geschlossen. 2 Tage später bekam ich die Info vom Transporteur, das Paket sei zugestellt worden. Ein anschließender Wiederruf bei Ebay verpuffte ins Nirwana.
Ware weg, Geld weg.

Also, immer schön misstrauisch bleiben.

Gruß Ralph
Moinsens

Du schreibst, du bekommst keinen neuen Versandcode. Wie ist das zu verstehen?

Wenn lt Käufer die Adresse richtig ist, neuer Adressaufkleber auf das Päckchen und ab damit. Wie soll denn die Post feststellen können, daß es sich um die gleiche Sendung handelt. Aber diesmal vllt als Paket, dann hast du eine Sendungsnummer.

Ansonsten wie schon geschrieben ganz entspannt bleiben. Du hast verschickt und auf dem Paket ist ja vermerkt, warum nicht zugestellt wurde. Da ist der Empfänger in Erklärungsnot.

Vg
Brummi
Adresse 1 zu 1 wie angegeben...
Summe total lächerlich.
4€ Ware, 4.5€ versand....
Deshalb ärgert mich die Reaktion auch so...
Habe der DHL den Vorgang geschildert. Mann kann dann von der Hotline einen versandcode bekommen mit dem man das Päckchen ohne Kosten erneut zustellen kann. Das wird aber in diesem Fall von der DHL ausgeschlossen weil eine Prüfung angeblich ergeben hat das der Kunde dort nicht zu ermitteln ist....
So viel Ärger wegen nichts....
Droht mir zumindest bis heute Abend rechtliche Schritte einzuleiten....
Zitat - Antwort-Nr.: | Name:

Summe total lächerlich.
4€ Ware, 4.5€ versand.


Dafür machst Du hier so ein Fass auf?
Warenwert erstatten und gut is...
Abhaken, vergessen und anderen Käufer glücklich machen. Das ist viel Wind um nichts. Die Sache mit der *Anzeige* ist sowieso Quatsch. Weder Warenwert noch Versandkosten geben dazu Berechtigung. Der Anwalt lacht sich schlapp und winkt ab. Ist alles nur Bangemacherei. Auch "leere Drohung" genannt.

Gruß aus Nordertown

PS: macht sich hier schon wieder die Corona Langeweile breit?
Lass ihn drohen und warte ab was passiert.

Hallo Sven,

erstmal ganz ruhig bleiben. Du hast bis dato dir nichts zu schulden kommen lassen.

Fakt ist, der Käufer ist mir dir einen Vertrag eingegangen. Wenn die Sendung nicht zustellbar ist, ist dies das Problem des Kunden und nicht deines, oder jenes von DHL. Entsprechend wäre der Kunde anzuschreiben, dass er bitte eine gültige und zustellbare Versandadresse dir nennt und erneut für die anfallenden Portokosten aufkommt. Wird ihm sicher nicht schmecken, aber so schaut die nüchterne Realität aus.

Wenn der Käufer gleich den Kauf rückgängig machen will, was er ja so einfach nicht machen kann in dem Fall, ist dies merkwürdig, denn du hast deinen Teil des Kaufvertrages ja erfüllt bzw. versucht zu erfüllen. Für ggf. die ungültige Versandanschrift bzw. Nichtzustellbarkeit kannst du nichts. Hier muss der Käufer sich darum kümmern, dass er die Sendung annehmen kann und dir eine gültige Anschrift nennen, an die auch zugestellt werden kann. Dementsprechend ist der Mehraufwand auch auf seinen Mist gewachsen.

Wichtig ist nur, dass du den Vorgang gut dokumentierst. Lass seine Drohungen einfach ins leere laufen und kommuniziere ausschließlich in Schriftform und sachlich mit ihm, damit es festgehalten ist und er keine unnötigen Angriffspunkte findet in die er sich reinsteigern kann.
Schreib Ihn an, dass er dir eine gültige Versandanschrift, an die zugestellt werden kann mitteilen soll. Setze Ihm eine klare Frist dafür. Mind. 14 Tage, besser 3-4 Wochen, wo er dir entweder eine ordentliche Adresse mitteilt oder sich die Ware bei dir direkt abholen kann. Sollte er darauf nicht reagieren mahne ihn mit gleicher Fristsetzung wieder an und weise ihn drauf hin dass er wenn er der Frist nicht nachkommt, ggf. für anfallende Lagerkosten aufkommt.
Ansonsten grundsätzlich antworte nie zu schnell und schlaf ruhig mal drüber. Lass dir ruhig mal 1-2 Tage für eine Antwort Zeit. Keine übereilte Hast und Reaktionen, dies birkt nur das Risiko für Fehler.
Der Kaufvertrag ist weiterhin ja gültig und der Käufer kann da nicht so einfach zurücktreten, wenn der Verkäufer sich nichts zu schulden hat kommen lassen.

Die Androhung rechtlicher Schritte ist eine Standardfloskel. I.d.R.  wird z.B. bei einem Warenwert unter €150 kein normaler Mensch so dumm sein, seine Rechtschutzversicherung zu behelligen, weil dies meist der Selbstbehalt ist und zudem weil man bei zuvielen unsinnigen Streitigkeiten ganz schnell aus der Rechtschutz fliegt. Sollte er sich doch einen Anwalt nehmen, ist dies nur von Vorteil für dich, dann musst du nämlich nicht mit dem Käufer reden, sondern kannst dies ruhig und sachlich mit dem Anwalt und kannst das Paket in Absprache ggf. dann zur Kanzlei schicken, die sicher über eine gültige Adresse verfügt.

Ich hab auch mal mit so einem Spezialisten über Ebay-Kleinanzeigen aus dem Raum Burghausen zu tun gehabt, der meinte er können treiben was er wollte und irgendwelche Mängel erfinden. Der rief dann auch am Handy an und wurde beleidigend, bis ich dann nur kurz ihm mitgeteilt hab, dass er sich bitte zukünftig nur schriftlich an mich wenden kann. Dann meinte der Spaßvogel er schickt die "mangelfreie" Ware einfach zurück und könnte dann vom Kaufvertrag zurücktreten und ich hätte die Kaufsumme (um die 100€) zurück zu überweisen. Dann lag das Paket halt ein paar Wochen bei mir im Flur bis Post von seinem Anwalt kam. Da hab ich dann einfach in einer ruhigen Minute angerufen und dem Anwalt den Sachverhalt erläutert und angeboten dass sein Mandant, sich das Paket abholen kann, oder er mir nochmal Geld für das Porto schickt und ich es rücksende. Und siehe da, zwei Tage später war das Geld für das Porto da und das Paket ging wieder zurück und ich hab nie wieder was gehört und den Scherzkeks dann auch auf Ebay-Kleinanzeigen geblockt.


Gruß, Matthias

PS: Kopf hoch und vorallem viel Geduld.
Moin,

hier wird ganz schön viel gefährliches Halbwissen verbreitet...

Natürlich kann der Verkäufer Strafanzeige und Strafantrag stellen, auch ohne Anwalt. Das geht dann an die Staatsanwaltschaft und die verweist dann auf den Privatklageweg, weil kein öffentliches Interesse besteht.

Dann bleibt nur die zivilrechtliche Klage. Dafür braucht man dann doch einen Anwalt und man muss erstmal Gled in die Hand nehmen, um einen Gerichtskostenvorschuss zu hinterlegen. Da kommen dann die meisten zur Besinnung!

Ansonsten stellt sich die Frage, ob du dich weiter rumärgern willst oder einfach deine Ruhe haben willst. Bei 4,50 € wäre mir meine Ruhe einfach wichtiger.

Viele Grüße

Yves
Nichts anderes steht überall...nix Halbwissen.

Und warum Ruhe um solch Vögel noch zu bestätigen und ihm die 4,50 Euro in den Hals blasen.

Erkläre mir mal bitte die haltbare Grundlage der eventuellen Anzeige?

Auch hat keiner hier behauptet, dass man einen Anwalt braucht um einen Strafantrag stellen zu können.

Und auch schrieb ich, und andere, dass es abgewiesen wird aufgrund oben genannter Dinge.


Also wo ist jetzt da ein i jährlicher Mehrwert?
Mahlzeit,

@ #30:
das mit dem Halbwissen stimmt schon - was eben auch den Beitrag betrifft, . . . nämlich:
bei Amtsgericht besteht in Zivilsachen  k e i n  Anwaltszwang!!

Klugscheißend grüßt
Rainer
Leute,

es ist alles gesagt.
Der Thread nimmt inzwischen Popcorn-Qualität an.

...aber wer mag schon Popcorn zum Frühstück? 🤪
@32

.....richtig...jeder kann sich auf der Party selbst vertreten.

@ Sven


Halte die Form ein, so wie Mitropa es anriet.

Sachverhalt dokumentieren....alles schriftlich.

Du hast keinen Fehler gemacht!

Der Käufer soll erstmal eine valide Adresse vorweisen
Klar...Popcorn sind gesunde Cerealien, oder wie nennt sich das heutzutage?


Mais...es ist einfach nur Mais

Hallo Sven

Zitat - Antwort-Nr.: | Name:

Das wird aber in diesem Fall von der DHL ausgeschlossen weil eine Prüfung angeblich ergeben hat das der Kunde dort nicht zu ermitteln ist....



Da würde mich doch mal interessieren wie DHL das ermittelt hat.
Das solle sie dir mal vorlegen.

ist aber schon sehr bedenklich das der Käufer so auch die Barrikade geht. Eigentlich sollten bei so einem Problem beide versuchen den Fehler zu finden und dann eine Lösung finden.

Ich hatte auch mal so ein Fall, hier über die Kleinanzeigen ein paar Artikel gekauft und mit der Anschrift des DHL Shops an diese schicken lassen. Der nicht gerade hell erleuchtete Zusteller hat das dann zurück gehen lassen weil bei der Adresse die Straße fehlen würde, die aber nach DHL vorgaben gar nicht mit darauf gehört. Der Verkäufer hatte damals dann auch  von DHL einen Aufkleber zugeschickt bekommen.

Gruß Detlef


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