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THEMA: Waggon auf Lok gestapelt

THEMA: Waggon auf Lok gestapelt
Startbeitrag
Björn - 22.04.21 08:51
https://www.ndr.de/fernsehen/sendungen/schleswi...egum,shmag82128.html

Der Lokführer hat relativ viel Glück gehabt.

Wer es noch nicht gelesen.
Gruß Björn

Ich habe bei der Bahn ja schon 'mal von Huckepackverkehr gehört , aber sowas sollte man doch besser lassen. Zum Glück ist dem Lokführer nicht alzuviel passiert.

LG
Thomas
Hallo Björn,
danke für diesen Bericht. Gut dass es der Lokführer bei diesem Unfall nur leicht verleitzt wurde. Ich kenne diese Strecke. Gruß aus dem Taunus
Michael
Hallo

da hatte der Lokführer wohl ein Schutzengel.

Man sieht mal wieder wie stabil der Lokrahmen der Bundesbahn V100 ist. Die Lok könnte rein von der Technik wieder aufgearbeitet werden können. Allerdings wird es ein wirtschaftlicher Totalschaden sein.

Der Unfallhergang sieht mal wieder verdächtig nach Schlamperei bei der Bremsprobe aus. Ich will allerdings niemanden Vorverurteilen.

Grüße
Markus
Moin,

Zitat - Antwort-Nr.: 3 | Name: MarkusR

Der Unfallhergang sieht mal wieder verdächtig nach Schlamperei bei der Bremsprobe aus. Ich will allerdings niemanden Vorverurteilen.

Zu spät, du hast soeben alle beteiligten Bremsbeamten vorverurteilt.🤐

Zitat - Antwort-Nr.: 3 | Name: MarkusR

Allerdings wird es ein wirtschaftlicher Totalschaden sein.

Jetzt lass doch ALS / LSX erstmal ein Angebot erstellen. Mit DB V-100 wieder aufbauen kennen die sich aus und auf so einem Rahmen, sofern er noch ganz oder zuretten ist, nebst Drehgestellen lässt sich auch eine neue 214 sehr gut aufbauen und umso einfacher ist es, wenn einer die Aufbauen vorher schon entfernt hat. Vielleicht lässt sich ja die Maschine bei der Versicherung abschreiben und ein Neuaufbau/Modernisierung ja als Investition bei der Steuer? Ich hoffe auf kreative Köpfe im Sinne der Lok. Nur doof das grad die EVB zwei ihrer DB-V100 verschrottet hat, die hätten sich ja ruhig vorher absprechen können ob Wiebe grad vorab Teile noch brauch.😂


Gruß, Matthias

Edit: Rechtschreibverschlimmbesserung

Gottseidank ist dem Lokführer relativ wenig passiert.
Die Wagen sehen ja aus wie aus der Schachtel, habe die Doku mehrmals angehalten,
die sind (waren) ja wie neu!
Es sieht fast so aus, als ob der erste Einsatz seit HU geichzeitig der letzte war....

Grüße aus Südbaden

Thomas
Gut das der Wagon mit der offenen Seite auf der Lok zum liegen kam....
ich glaube die Achse oder der Boden hätten den Führerstand geplättet....
Aber wie hat der Wagon den überschlag geschafft ???

In Köln sagen wir:
Der Lokführer "Hät de Papst in de Täsch jehat"
                       (hat den Papst in der Tasche gehabt)

Gruß Balduin
Es hat mir keine Ruhe gelassen....
Und bevor jetzt der Sturm losbricht....(Ja, falsche Lok, falsche Wagons)
der erste Wagon muss von hinten angehoben ud dann kopfüber auf die
Lok geschoben worden sein...
Habe ich da einen Gedankenfehler???

Gruß Balduin

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nix



#7 Balduin

Der Gedanke ist richtig.
Laut Aussage eines Fernsehberichts waren die hinteren Beladen, da wo die Lok aufgetroffen ist, waren die Waggon nicht beladen.
Gut ca. 350t treffen auf ein Hindernis.
Die beladenen Waggon im hinteren Bereich ergeben ebenso einen Widerstand von der Gegenseite.
Es hebelt jetzt bei diesem Vorgang des (Schiebens) die leichteren Waggon nach oben aus
Deine Bilder sind oder zeigen es Exzellent.

https://www.ndr.de/fernsehen/sendungen/schleswi...egum,shmag82128.html

grüße roli 1967

#8 Hallo Andreas,

laut o.g. NDR-Bericht ist der Lokführer 56 Jahre alt. Wie passt das mit der Annahme zusammen, es handle sich um einen Auszubildenden?

Grüße
Uli
Andreas,

sollen wir nun abwarten oder Deine eigenen Spekulationen weiter aufbauen und ergänzen? Wie hättest Du es gern?

wundert sich
Olaf

(einer von den Möchte-gern-Hobby-Eisenbahnern, die erst den Untersuchungsbericht abwarten sollen)
Andreas,
arbeitest du etwa bei der Bildzeitung? Die wissen auch als erstes alles.
Auf solche Vermutungen wie von dir kommentiert lasse ich mich nicht ein.

Gruß
Holger
Quereinsteiger oder Umschüler, geht auch mit 50+ noch, besonders in Berufen in denen Mangel herrscht.
Gruß Björn
Hallo N-Bahner,
bitte nicht schon wieder.....
reicht es nicht, das wg Covid alle Leute unsachlich aufeinander
loshacken??
Der Eine will mutmaßen.....
der Andere will den Bericht abwarten.....

Leben und leben lassen !!!!

Und vor Allem, bitte bleibt freundlich !!

ein besorgter Balduin

Ps.: Hauptsache kein Menschenschaden - Alles Andere kann ersetzt werden !!
Moin,

zum Thema Spekulatius, also so wie allein gezielt schon der 1. Fc hinüber ist, war der Lokführer wahrscheinlich auch noch aus Düsseldorf. 🙈🙊🙉


Gruß, Matthias

PS: Der Unfallbericht und ein wenig Geduld dafür bringen einen weiter. Für Ermittlungen ist die Bundespolizei und das EBA tätig, für die Anklage der Staatsanwalt und  für die Verurteilung ein Gericht. Auch wenn hier die öffentliche Vorverurteilung von einzelnen Personen mal wieder im vollen Gange ist.
Hallo in die Runde,
hier ein ergänzender Filmbericht des NDR vom 22.04.2021:


https://www.ardmediathek.de/video/schleswig-hol...MS00MThlMGIzZjU3MDU/

Gruß Ulli M.
Hallo
Ja auf den Bericht der Bundesstelle für Eisenbahnunfalluntersuchung bin ich auch gespannt.
Ich hab da zwar ne Vermutung wie das passieren konnte aber da halte ich mich mal zurück mit einer Äußerung.

Schönen Gruß aus dem Nahetal
Mathias
Moin,

erstaunlich wie professionell die NEG als EIU mit so einem Vorfall eines anderen EVU umgeht. Nur das beste Personal was vor der Kamera Begriffe wie Fahrersitz statt Führersitz und und Steuereinheit/Steuerpult statt Führerpult verwendet. Hier merkt man gleich den Profi.
Geht doch nix über Fachleute die sich so frei und offen vor Medien an "fremden Fahrzeugen" zum Sachverhalt äußern bzw. in Szene setzen und obendrein wie selbstverständlich einfach mal so grundlos nur zum posieren fremde Fahrzeuge betreten, sowie dort Aufnahmen durch Dritte unbefugte, sprich Medien drauf zulassen, bzw. denen in ihrer Sensationgier noch Hilfestellung leisten, anstatt vom Hausrecht Gebrauch zu machen und die sensationsgeilen Boulevardreporter den Bahnanlagen, sowie von den Fahrzeugen zu verweisen.
Die Bundespolizei welche hier abseits der Unfallstelle auf das abwarten der Ermittlungen verweist, weis dazu im Gegenteil wie es geht.


Gruß, Matthias
Hallo Matthias,

wenn die NEG hier das EIU ist dann hat die NEG auf ihrem Gelände so was wie ein Hausrecht (wie du ja auch schon festgestellt hast). Diese Entscheidung liegt also allein bei der NEG. Warum sollte also einem Fernsehteam der Zugang verweigert werden?

Wenn die Lok nicht abgeschlossen ist dann hat sich auch niemand einen unberechtigten Zutritt zur Lok verschafft.

Man(n) kann auch bei der Bahn arbeiten ohne die korrekten Begriffe aus dem Betriebsdienst zu kennen. Auch bei der Bahn gibt es immer mehr Quereinsteiger 😉

Grüße
Markus


Zitat - Antwort-Nr.: 18 | Name:

Nur das beste Personal was vor der Kamera Begriffe wie Fahrersitz statt Führersitz und und Steuereinheit/Steuerpult statt Führerpult verwendet.



Hallo!

Nachdem ich mich momentan beruflich mit Thematik einer Sprache beschäftigen muss, die gendergerecht,  barrierefrei, diskriminierungsfrei, sowie frei von kritischen Begriffen ist:

Der Begriff "Steuerpult" ist korrekt, da der Begriff "Führerpult" nicht mehr verwendet werden soll. Einmal enthält er den "Führer", andererseits ist dieses Wort nicht gendergerecht.  
Dies gilt sinngemäß auch für den "Führersitz", wobei auch der Begriff "Fahrersitz" nicht mehr verwendet werden sollte.

Viele werden sich jetzt darüber aufregen, und fragen was soll das. In Firmen und Behörden wird dies immer häufiger zwingend angeordnet, um Klagen und "Shitstroms" zu vermeiden. Es gibt teilweise sehr strenge Vorgaben hierfür, oft sogar Wortlisten, an die sich die Beschäftigten zu halten haben. Insofern darf man dem Herrn im Film keinen Vorwurf machen, wenn er diese Begriffe so verwendet.

Viele Grüße
BWB

Hallo MarkusR,

wenn ein Fahrzeug nicht verschlossen ist, warum auch immer, bedeutet das aber nicht, daß man sich deswegen Zutritt verschaffen darf/kann.
Die für seinen jeweiligen Bereich typischen Begriffe sollte ein jeder Betriebseisenbahner kennen, egal ob es sich um einen langjährigen Mitarbeiter oder einen Quereinsteiger oder sonst was auch immer handelt.

Mit freundlichen Grüßen

Tf150150
Hallo MarkusR
nun ich sag mal so : willst du das ich irgend einem den Zutritt zu deinem Auto erlaube nur weil es nicht abgeschlossen ist oder sogar die Tür aufsteht? ich denke sicher nicht . Und so ist das auch hier der Eigentümer der Lok hat das recht zu bestimmen wer auf die Lok darf und wer nicht, sonst niemand. Auch wenn die Lok auf dem Gelände von einem dritten steht.

Nur könnte es theoretisch passieren das der Eigentümer der Lok einem Lokführer gestattet die Lok zu betreten aber der Eigentümer des Geländes wo die steht vom Hausrecht gebrauch macht und diesen nicht aufs Gelände lässt.


Wobei ich zu dem gendergerechten Sprachgebrauch meine eigene Meinung habe die allerdings nicht hier her gehört

Schönen Gruß aus dem Nahetal
Mathias( gerade auf Arbeit im Sicherheitsdienst ;) )
@BWB: Wie heißt denn dann der Gegenstand, auf dem der "Steuernde" (daß die Genderisten nicht mal vor der Vergewaltigung des Grundiums zurückschrecken, schockiert eigentlich am meisten) sitzt denn dann im korrekten Neusprech?

Völlig OT: Eine Gesellschaft, die beim Begriff "Führer" sofort Panikattacken hat und in mentale Schockstarre verfällt, hat kulturell und intellektuell "fertig", weil die Fähigkeit zur Differenzierung abhanden gekommen ist. Und wenn Behörden und Firmen, aus Angst vor möglichen Shitstorms und/oder juristischen Auseinandersetzungen in vorauseilendem Gehorsam Sprachhygiene betreiben, läßt das doch sehr tief auf das politische Klima blicken. In welchem Berufsfeld "muß" man sich denn mit einer solchen, hoffentlich rein theoretischen, Sprache beschäftigen?

J
Sowas erhöht die Nutzlänge des Gleises!
Hallo Zimmer_81,


wenn die Gleichstellungsbeauftragte (muss per Gesetz eine Frau sein) bei Dir vorstellig wird, dann fang ja nicht an, mit ihr über dieses Thema zu diskutieren, Du hast immer verloren, selbst dann wenn Du die Wortherleitung bis zurück in das Altmittelhochdeutsche oder gar zu den alten Römern nachweisen kannst. Mach was die gute Dame will oder mach einen Gegenvorschlag im ultimative Genderdeutsch der x- oder y-Schreibeweise und Du hast Deinen Frieden.

Die derzeit gültige, korrekte Schreibweise für "der Steuernde" ist "die steuernde Person".

Das ganze Thema ist stark im Fluß, weil inzwischen auch die Personalpronomen in Frage gestellt werden.

So, jetzt aber zurück zum eigentliche Thema:
Macht niemanden einen Vorwurf oder unterstellt ihm, er sei nicht vorm Fach, weil er in öffentlichen Medien nicht die altbekannten Fachbegriffe verwendet. Gerade in den Medien muss man inzwischen höllisch aufpassen und verwendet deswegen oft bewußt andere Begriffe.


Grüße
BWB
Zitat - Antwort-Nr.: 22 | Name: Matty

nun ich sag mal so : willst du das ich irgend einem den Zutritt zu deinem Auto erlaube nur weil es nicht abgeschlossen ist oder sogar die Tür aufsteht?



Hallo Matty,

wenn Du dein Auto nicht abschließest und dich hinterher bei der Polizei beschwerst das jemand in deinen Auto war bekommst Du von der Polizei als erstes mal ein Verwarnungsgeld von 15€. Ich zitiere mal den deutschen Bußgeldkatalog:

Sicherung des Fahrzeugs gegen unbefugte Nutzung gemäß § 14 StVO

Dies ist ein Tatbestand, der vielen Autofahrern nicht geläufig ist. Laut aktuellem Verkehrsrecht ist die Sicherung von Fahrzeugen gegen ungefugte Nutzung Pflicht für jeden Fahrer. Dafür muss das Fahrzeug nach dem Verlassen immer abgeschlossen werden, sonst droht laut § 14 StVO ein Bußgeld von 15 €. Darüber hinaus erlischt oftmals der Versicherungsschutz gegen einen Diebstahl, falls das Auto nicht abgeschlossen war.

https://www.bussgeldkatalog.net/strassenverkehrsordnung/14-stvo/


Eine Triebfahrzeug hat ebenfalls ein Schloss und ein Schlüssel. Wenn ich das Triebfahrzeug nicht abschließe dann muss ich damit rechnen das sich jemand den Zutritt verschafft.

Grüße
Markus
Hallo Markus und andere,

die Verpflichtung zur Sicherung eines Fahrzeugs ist mir bewusst. Das gilt aber doch wohl (beim Auto wie bei der Lok) nur für das "normale Parken", nicht aber bei einem Unfall. Wenn die Feuerwehr aus einem beschädigten Fahrzeug Insassen bergen und medizinisch versorgen muss, wird man wohl keinen Fahrzeugführer zur Sicherung verpflichten. Im Gegenteil wird sogar empfohlen, dass Insassen, die selbständig (also nicht oder gering verletzt) einen Unfallort (beschädigtes Fahrzeug) oder eine Gefahrenstelle (z.B. in der Nähe eines Brandes) zur Eigensicherung verlassen (flüchten), den Schlüssel stecken und die Tür unverschlossen lassen, damit Einsatzkräfte das Fahrzeug (evtl unbeschädigt an einem Brandort) in Sicherheit bringen können (natürlich erst nach den Personenrettungen).

Die Bilder des Eisenbahnunfalls sehen spektakulär aus, ich bedanke mich beim Schutzengel des Lokführers. Wenn irgendwann in Monaten der offizielle Unfallbericht herauskommt, erscheint der wohl so klein in der hintersten Ecke einer Zeitung (wenn überhaupt), dass wir (oder die überregionale Presse) das kaum erfahren werden.

Unfallfreie Fahrt auf allen Verkehrsmitteln wünscht
Wolfgang


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