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THEMA: Ungültigkeitskreuze bei Signalen

THEMA: Ungültigkeitskreuze bei Signalen
Startbeitrag
Schubi - 06.03.05 13:36
Hallo zusammen.
Ich möchte an einem Lichtsignal ( Ausfahrtsignal) ein Ungültigkeitskreuz anbringen. Gibt es bei der Bahn irgend eine Vorschrift, wo und wie das Kreuz angebracht wird ? Oder hat jemand Bilder davon ? ( Kreuze habe ich schon von ERBERT)

Danke im Voraus und Grüße aus Dortmund.

Schubi

Google sagt, guck hier auf der Seite ziemlich weit unten: http://www.bahnstatistik.de/Signale1.htm .
Johannes
Mann , ist lang her. Aber ich versuchs mal auswendig. Ein Signal ist dann ungültig,
wenn ein weißes Kreuz auf dem Signalschirm oder Signalflügel angebracht ist. Eine besondere Vorschrift für das Anbringen wird es vermutlich so detailliert nicht geben, denn ich habe da schon viele Variationen gesehen. Dabei ist das Kreuz allerdings sozusagen immer liegend angebracht, also nicht, dass es wie ein Pluszeichen wirkt. Dies dürfte dann auch die Abbildung sein, wenn es da Vorschriften gibt. Das Kreuz wird meist mit Draht so fest um den Schirm oder Flügel gebunden, dass es halt bei Wind und Wetter nicht  fortgeweht wird. Bei mehreren Signalschirmen an einem Mast, gilt das Kreuz übrigens nur für den abgedeckten Schirm. Hast Du z.B. Lichtvor- und Lichthauptsignal an einem Mast brauchst Du zwei Kreuze. Die Grundstellung der Hauptsignale ist dabei bei Formsignalen Hp0. Bei Lichtsignalen Hp0 oder diese zeigen überhaupt kein Lichtzeichen. Kannst Du z.B. oft beobachten, wenn ganze Strecken neue Signale erhalten. Die alten Signale stehen noch voll in Betrieb und die neu aufgebauten sind noch nicht angeschlossen. Das muss so sein, da ansonsten bei erloschenen Signalen besondere Vorschriften gelten. Kann ja der Lokführer nicht wissen, ob das Signal ausgefallen ist oder eben noch nicht in Betrieb. Nebenbei: Daher ja die Kennlichtsignale. Vielleicht liest ja ein aktiver Lokführer mit ..... aber es dürfte schon so etwa stimmen. Gruß Bernd
Vielen Dank, hat mir weiter geholfen.
@ Eiche : Genau so will ich es machen, die alten Signale sind noch im Betrieb, aber die neuen sind schon aufgestellt.

Grüße
Schubi
@ Bernd

Im großen und ganzen stimmt das, was Du geschrieben hast. Ungültige Signale können aber auch anderweitig abgedeckt sein z. B. mit einer Plane.
Wenn der Betrieb es erfordert können durchkreuzte Signale trotzdem leuchten, die müssen nicht zwingend dunkel- bzw abgeschaltet sein.

Gruß
Marco
Für EP III und IV:
"Ein ungültiges Signal ist durch ein weißes Kreuz mit schwarzem Rand gekennzeichnet oder es ist verdeckt. Ungültige Signale sind beleuchtet, wenn der Betrieb es erfordert. Bei mehreren Signalschirmen an einem Signalträger bleiben die Signale nicht ausgekreutzer oder nicht verdeckter Signalschirme gültig."

(Zitat aus der Ausführungsbestimmung zur Eisenbahn-Signalordnung vom 15.12.1959, Ausgabe 1974)

... Ich weiß, haben die "Vorredner" eigentlich bereitsgesagt, aber ich wollte gerne mal mit der amtlichen Fassung glänzen

M.
@ Matthias

Die amtliche Fassung ist auch heute noch gültig, Dein Text befindet sich noch immer in der aktuellen DS/DV 301, also auch Ep. V.
Nur, damit die Ep V da auch was von haben.

Gruß
Marco
In der Schweiz sind neue Signale (noch nicht in Betrieb) meist mit einer grauen Plastikfolie (Kehrichtsack) abgedeckt. Das Kreuz wird hingegen nach der Inbetriebnahme der neuen Signale für die alten, nun ausser Betrieb stehenden Signale verwendet. Beide Versionen - Abdecken oder Kreuz - sind gleichwertig.

Felix


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