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THEMA: Unfall mit LKW auf der Schwarzwaldbahn bei Gutach

THEMA: Unfall mit LKW auf der Schwarzwaldbahn bei Gutach
Startbeitrag
Christia-N - 14.08.19 14:35
Hallo,

https://www.schwarzwaelder-bote.de/inhalt.gutac...3a-63eb84437d28.html

Möge sich jeder seine Gedanken dazu machen...

Gruß
ChristiaN

Hallo ChristiaN,

wollte auf dem BÜ wenden? Also jetzt weiß ich, wer sich hier jedenfalls keine Gedanken gemacht hat ...

Fassungslose Grüße
Wolfgang
Hallo,

Wo hat der LKW Fahrer seinen Führerschein gemacht?!
Wie bekloppt muss man dazu sein!

LKW Fahrer Führerschein abgeben und hoffentlich gehts dem Lokführer gut. Da kann man nur noch den Kopf schütteln, über soviel Dummheit.

Kopfschüttelnde Grüße  Danny
Hi in die Runde,

inzwischen gibt's auch einen aktualisierten Artikel mit mehreren Bildern auf der Seite:
https://www.schwarzwaelder-bote.de/inhalt.gutac...5c-cb8cc593fa0a.html

"zum Glück", soweit man davon reden kann, war's die gute alte V 100, die versuchte, den Weg frei zu machen! Ich mag mir gar nicht ausmalen, was da hätte passieren können, wenn da ein Steuerwagen der Regio reingerauscht wäre!

In den "großen Weiten" Ost- und Südosteuropas gibt es halt mal wenig Schiene und wenn da eine ist, dann kommt da "einmal am Tag" ein Zug vorbei. Der dann meist auch vor jedem Übergang die eh schon nicht so große Geschwindigkeit so weit reduziert, daß er vor jedem Trecker noch zum Halten kommt...

Wenn einer da seinen Schein gemacht hat, weiß er's halt nicht besser. Es wäre Sache des Gesetzgebers, den Mix aus in D zugelassenen LKWs, die mit Billiglöhnern gewisser Länder besetzt werden, zu unterbinden! Aber wer glaubt, daß sich da was ändert, glaubt auch, daß Zitronenfalter Zitronen falten...

meint grüßend
Roland

P.S.: wobei ich in genau diesem Fall natürlich nicht wissen kann, woher der Fahrer stammt, nicht daß es nach voreiligen oder flaschen Schlüssen aussieht. Aber leider sind genau solche Unfälle eben überwiegend auf solche "Kandidaten" zurückzuführen...
Hallo Roland,

die Lok scheint mir aber eine V90 (BR 294) mit Seitengeländer und keine "gute alte V 100" zu sein?!

MfG
Dieter
Hallo Dieter

Die Lok ist die 212 298-4

Grüße aus dem Schwarzwald
Hallo,

solche Unglücke an Bü, nehmen parallel zum LKW-Verkehr, leider immer weiter zu. Daher versucht die Bahn ja alle Bü durch Über-/Unterführungen zu ersetzen. Das geht aber ins Geld und in dem Tempo ist die Bahn in geschätzten 500 Jahren mit ihrem Vorhaben fertig.

Der König der Landstraße hatte hier großes Glück da der Zug nicht allzu schnell unterwegs war und der Lokführer den Zug auf der langen geraden vor dem Bü rechtzeitig erkennen konnte.


Hallo Dieter,

das ist eindeutig eine V100 und keine V90. Gut erkennbar am gerundeten Rahmenmittelstück der Lok. Die V90 hat hier ein eckigen Rahmen.

Die restlichen 212 bei der Bahn AG haben inzwischen auch alle die Seitengeländer erhalten. Die Loks werden oft zum "Blumen gießen" oder für Baudienste eingesetzt.

Grüße
Markus
hi !

Die beiden hätten den LKW wohl nicht mit Samthandschuhen angefasst.

https://www.youtube.com/watch?v=msEXr7N_BRM

Ok ist mein Beitrag nicht so ganz ernst gemeint.

Zu dem LKW Fahrer kann ich nur sagen, so bekloppt kann man doch nicht sein.

Zum Glück ist es zu keinem Personenschaden gekommen.

Gruß Thomas
Zitat - Antwort-Nr.: | Name:

Zu dem LKW Fahrer kann ich nur sagen, so bekloppt kann man doch nicht sein.


Moin Thomas,

im Gegenteil, es geht noch viel bekloppter!
Dazu braucht man sich doch nur die hiesigen Pkw-Fahrer und deren Fehlverhalten an Bahnübergängen ansehen - und die treten dann auch gleich in Horden auf...

Paradebeispiel: Da wird schon angezeigt, dass ein Zug kommt, und die Schranken sind bereits geschlossen... und doch werden sie umfahren (logisch, der Pkw-Fahrer an sich hat es immer eiliger als alle anderen!)

noch eins? okay.
Paradebeispiel 2:
Es staut sich - und trotz BÜ wird aufgeschlossen - anstatt so lange zu warten, dass man auch drüber kommt. (Und die ganz schlauen nutzen die Lücke, die man auf dem BÜ lässt dann prompt zum überholen...)

okay, aller guten Dinge sind 3...
Paradebeispiel 3:
Im Bereich von Bahnübergängen besteht striktes Überholverbot - für die meisten ein absolutes Fremdwort! Im Gegenteil, sie führen sich sogar noch auf, wenn man (als "großer") nicht mit Abstand zum BÜ anhält, damit sie überholen können - dabei gibt es diese frühere Regelung schon lange nicht mehr, da ja ohnehin Überholverbot besteht und sie daher ja nur den Nutzen hätte, genau dieses zu übertreten.
Ach ja, und das Überholverbot gilt auch für Motorradfahrer, auch wenn die es nicht wahr haben wollen...

Und da regt sich allen Ernstes jemand auf, dass mal ein einzelner Lkw-Fahrer die Gefahrenquelle an seinem (vielleicht eeendlich gefundenen) Wendeplatz verkannt hat??
Wo bleibt da die Verhältnismäßigkeit?

fragt sich da
Roger

Hallo Roger !

Bei Deinen Angaben zum Verhalten von PKW Fahrern bin ich voll bei Dir.

Nur dieser LKW Fahrer sollte sich doch dann ernsthaft fragen, ob er den richtigen Beruf hat.

Denn mit einem Sattelzug an einer zweigleisigen Hauptstrecke, ok das kann er vielleicht nicht wissen, ein Wendemanöver zumachen ist in meinen Augen grob fahrlässig und ist mit nichts aber auch wirklich mit nichts zu Endschuldigen.

Meint Thomas
Hi Thomas,

woher bist du dir sicher, dass er den BÜ auch als solchen erkannt hat??

Hast du dich schon mal mit solchem Fahrzeug festgefahren als dir z.B. die Lenkzeit ausging? Das wäre z.B. eine Ausgangssituation, die Pkw-Fahrer nicht kennen und daher absolut nicht einschätzen können! Nur hinterher zerreißen sie sich mit Vorliebe das Maul darüber...

Gruß
Roger
Hallo Roger,

die Einen mit den Anderen zu verrechnen, sehe ich nicht als zielführend.

Meine Beobachtung ist eine allgemeine Nachlässigkeit in der Anwendung und Befolgung von Regeln. Im Straßenverkehr erscheint es mir zuweilen, dass Schilder, etc. nichtmal mehr als »freundlich gemeinte Unverbindlichkeit« gesehen werden, sondern als Zumutung und Einschränkung der individuellen Freiheit. Blinken, rote Ampeln, Abstand halten, erlaubte Geschwindigkeit, etc., alles offenbar Lästigkeiten, mit denen sich viele nicht abmühen möchten.
Und was die »Großen« angeht, die sind doch keinen Deut besser. Es ist beispielsweise extrem unangenehmen, in einem langen einspurigen Baustellenabschnitt mit wechselnd 80 oder 60 km/h von LKW, Bus & Co fies bedrängt zu werden und nur deren Kühlerfratze formatfüllend im Rückspiegel zu sehen.
Es sind selbstverständlich nicht alle über einen Kamm zu scheren, dennoch erlebe ich diesen Trend.

Schöne Grüße, Carsten

Carsten, leider ist es genau so. :(
LG
Marcel
Hallo Carsten,

umgekehrt ist der Trend aber noch wesentlich deutlicher! Und das ganz offensichtlich bei gerade denen, die die wenigste Ahnung (und auch Überblick über das Verkehrsgeschehen) haben... und wie du selber andeutest, Regeln offensichtlich sowieso nicht gelten.
Bedenke, dass der Berufskraftfahrer die Situation der anderen Verkehrsteilnehmer im allgemeinen kennt, umgekehrt ist das aber bei weitem nicht der Fall - und der Fall ist schon rein rechnerisch der häufigere...

Und gerade wo du den Sicherheitsabstand ansprichst:
Die wenigsten Autofahrer die sich diesbezüglich aufführen respektieren den Sicherheitsabstand der anderen! Ich meine hier insbesondere beim Überholvorgang. Ich "freue" mich schon darauf, dass nicht abschaltbare Abstandsassistenten bei den "Großen" Pflicht werden. Das wird die Überholer reihenweise die Führerscheine kosten!! Vorteil davon ist zweifelsfrei, dass diese Idioten somit systematisch aus dem Straßenverkehr verschwinden.
Warum? Ganz einfach: Mit regelwidrigen Einscheren löst der Überholer beim überholten eine Vollbremsung aus. Der alten Dame im Bus fällt dabei z.B. "das Gebiss raus", damit haben wir einen PU. Der Überholer begeht mangels Kenntnis dessen zwangsläufig Unfallflucht - und das kostet ihn bei Personenschäden nun mal zwingend den Führerschein...
Aber woher soll er es auch wissen? Als er "vor 40 Jahren" seinen FS gemacht hatte, gab es diese Situation ja auch nicht (und viele andere auch nicht). Leider sind Nachschulungen nicht verpflichtend für alle - und daher kommen die haarsträubenden Defizite bei der großen Mehrheit der Verkehrsteilnehmer.
Um so mehr ärgert es mich, dass es immer genau diese sind, die sich über eine Panne oder einen Fehler eines einzelnen Verkehrsteilnehmers das Maul so zerreißen.

Als Busfahrer kenne ich das nur zur Genüge in Form von Kommentaren meiner Fahrgäste...
Gezielte Rückfragen offenbaren dann deren Sachkenntnis - meist zur Belustigung der anderen Fahrgäste (bei denen dann auch wiederum die eine oder andere Kinnlade runterfällt...)

Gruß
Roger

NT, der Vollständigkeit halber:
Der beim Überholvorgang zu respektierende Mindest-Sicherheitsabstand beträgt bei Kfz über 7,5t auf der Autobahn 50 m, und zwar UNABHÄNGIG von dessen Geschwindigkeit.

Hi Roger !

woher bist du dir sicher, dass er den BÜ auch als solchen erkannt hat??

Naja an dem Andreaskreuz und den Schranken evt.

Ich kann ja verstehen, wenn man seine Kollegen in Schutz nimmt, aber auch Du musst doch zugeben, dass in diesem Fall, der LKW Fahrer aus welchen Gründen auch immer, sich nicht an Richtlinien die auch für Ihn gelten, gehalten hat.

Das ist in etwa so, wenn ich als Elektriker, eine Steckdose ( 230 V ) abbaue, die unisolierten Adern frei lasse, die Sicherung einschalte und zur Pause gehe.

Gruß Thomas
Moinsens,

Dem ersten Teil von Carstens Kommentar in #11 kann ich nur zustimmen.

Aber auch Roger hat nicht ganz Unrecht.

Vor allem aber müsste an neuralgischen Punkten verstärkt kontrolliert werden. Gerade Baustellen sind ein Paradebeispiel.

Macht doch mal den Selbstversuch. Baustelle, Geschwindigkeitsbegrenzung 80 km/h und Uberholverbot für PKW mit Anhänger, kleintransporter, Busse. Fahrt auf der rechten Spur mit Tachoanzeige 90. Und nun zählt mal die Fahrzeuge die an euch mit teilweise erheblichem Mehr an Tempo vorbei fahren.

Brummi
Zitat - Antwort-Nr.: 8 | Name: Roger

Im Bereich von Bahnübergängen besteht striktes Überholverbot - für die meisten ein absolutes Fremdwort! Im Gegenteil, sie führen sich sogar noch auf, wenn man (als "großer") nicht mit Abstand zum BÜ anhält, damit sie überholen können - dabei gibt es diese frühere Regelung schon lange nicht mehr, da ja ohnehin Überholverbot besteht und sie daher ja nur den Nutzen hätte, genau dieses zu übertreten.


Hallo Roger,

soviel ich weiß gilt Vorbeifahren an einem stehenden Fahrzeug nicht als Überholen - z.B. wäre das Vorbeifahren bei einem BÜ in die Lücke vor einem Platz lassenden stehenden LKW oder Bus nicht durch das Überholverbot betroffen.
Zitat

Ach ja, und das Überholverbot gilt auch für Motorradfahrer, auch wenn die es nicht wahr haben wollen...


Motorradfahrer dürfen bei genügend Platz sogar rechts von einer stehenden Kolonne vor einer Kreuzung oder BÜ nach vorne fahren - zumindest in AT.

LG Didi
Servus Richard,

den Selbstversuch mache ich regelmäßig, erst kürzlich auf der A24 Richtung Berlin. Es gibt unter anderen drei Abschnitte von ca. 10-12 km Baustelle, mit den besagten 80 und manchmal 60 km/h (bei Einschnürungen, Brücken, Baustellenausfahrten o.ä.). Ich finde es absolut entspannend, gerade auf diesen inzwischen üblichen langen Baustellenabschnitten den Tempomat auf »gut 80« einzustellen und es rollen zu lassen. Könnten die meisten anderen ja auch machen, die Technik ist weit verbreitet. Leider stattdessen Pressing ohne Ende, mit beliebigen Fahrzeugklassen.

Och, über Tempo-30-Zonen hier in Berlin ließen sich auch Geschichten erzählen. Apropos Berlin und Witz, man könnte meinen, dort wird kollektiv versucht den Zeitverlust beim BER reinzuholen

Also, um nicht nur das große Wehklagen über den Individualverkehr und seine halbgaren Teilnehmer verlautbaren zu lassen, wiederhole ich gerne den alten Vorschlag: Güter gehören auf die Bahn! Und ergänze, dass auch viel mehr Menschen Bahn fahren sollten

Schöne Grüße, Carsten
Hi Didi,

wenn das kein Überholen ist, dann ist es Drängeln - und somit Nötigung!

Und... die Lücke gibt es ja nicht mehr - siehe oben. Folglich gibt es auch irgend welche "Regeln" dazu nicht mehr!
Und der kaum noch existente Kutscher, der Abstand zur Bahnlinie hält, nur damit seine Pferde nicht scheuen, wird gegen die Überholung kaum etwas haben - bzw. ohnehin vorbei winken. (Dennoch gilt es eine evtl. durchgezogene Linie zu beachten!)

Und das besagte österreichische "Motorradrecht" gibt es in D nicht! Lediglich Radfahrer dürfen rechts an der stehenden Kolonne vorbei, WENN da für ihn UND den seitlichen Sicherheitsabstand genug Platz ist.


Hallo Richard,

völlig richtig - und jederzeit reproduzierbar.
Nur ein Problem hast du vergessen: Mach den Bonzenkistenpiloten mal klar, dass ihre Kisten für die linke Spur im Baustellenbereich meist zu breit sind und diese Spur damit für sie gesperrt ist...
Die kennen das Verbotsschild einfach nicht... (und ihre Fahrzeugabmessungen wohl auch nicht...)

Noch schwieriger wird es wohl denen klar zu machen, dass sie bereits mit einem Fuß im Grab stehen wenn sie sich dann an den "Großen" mühselig vorbeidrücken. Eine Bodenwelle rechts reicht bekanntlich...

Gruß
Roger
Zitat - Antwort-Nr.: 18 | Name: Roger


wenn das kein Überholen ist, dann ist es Drängeln - und somit Nötigung!


Das Vorbeifahren (= nicht überholen) an einem stehenden Fahrzeug soll eine Nötigung sein?
Das halte ich für eine gewagte, wenn nicht absurde Behauptung...

LG
Didi
Nicht das Vorbeifahren, sondern damit die vordere Position zu "erschleichen"!
Außerdem ist da noch ein Unterschied zwischen einem stehenden (stoppender Verkehr) und einem abgestellten Fahrzeug (ruhender Verkehr) zu beachten...

Gruß
Roger
Deine Argumentation wird immer obskurer: wieso ist es ein "Erschleichen" wenn ein freundlicher Fahrer z.B. eines Schwerfahrzeugs oder landwirtschaftlichen Fahrzeugs hinter einer stehenden Kollonne bei einer EK vor sich eine Lücke lässt? Von genau diesem Fall schreibe ich ja!

Ja, auch Vorbeifahren kann unter gewissen Umständen nicht erlaubt sein - etwa an Schulbussen mit eingeschalteter Warnblinkanlage, an wartenden Fahrzeugen vor Zebrastreifen und noch ein paar ander Fälle; die oben beschriebene Situation gehört jedoch nicht dazu.

LG Didi
Lies nochmal genauer, was ich geschrieben habe, Didi!

Zitat - Antwort-Nr.: | Name:

auch Vorbeifahren kann unter gewissen Umständen nicht erlaubt sein - etwa an Schulbussen mit eingeschalteter Warnblinkanlage


… und auch das ist (in D) mal wieder ganz klar FALSCH!
Bei stehenden Bussen mit Warnblinker darf, wenn keine Mittelbefestigung vorhanden ist, in BEIDEN Fahrtrichtungen mit höchstens Schrittgeschwindigkeit passiert werden. Mit Mittelbefestigung gilt das nur in Fahrtrichtung des Busses.
Solange der Bus sich mit Warnblinker allerdings (noch) bewegt, besteht absolutes Überholverbot - und man handelt sich beim Überholen, so man erwischt wird, neben einem satten Bußgeld sogar noch einen Punkt ein!!
(1 Punkt nach neuer Regelung = 12,5% Fahruntauglichkeit, der ist nicht mehr tilgbar!)

Gruß
Roger
Zitat - Antwort-Nr.: 18 | Name: Roger

dass ihre Kisten für die linke Spur im Baustellenbereich meist zu breit sind und diese Spur damit für sie gesperrt ist...  
Die kennen das Verbotsschild einfach nicht... (und ihre Fahrzeugabmessungen wohl auch nicht...)


Was auch daran liegt dass in den Fahrzeugpapieren die Breite ohne Anbauteile (z. B. Seitenspiegel) eingetragen ist.*)
Die Verkehrsschilder beziehen sich aber auf die tatsächliche Fahrzeugbreite inclusive der Anbauten.
Dieser Umstand ist vielen nicht bewusst.

*) Eine Konzession  der Politik an die Autolobby, die innerhalb einer Modellreihe bei unterschiedlicher Ausstattung den zusätzlichen Aufwand scheute.

Viele Grüße ÷ Udo
Hi Udo,

das ist bei Nutzfahrzeugen so - aber m.W. nicht beim Pkw! Da ist die Breite über Spiegel (bzw. über alles) angegeben.

Gruß
Roger
Hallo Roger,
da vertust du dich.
Bei meinem Pkw macht der Unterschied knapp 20 cm zwischen tatsächlicher und eingetragener Breite aus.
Hier mal ein Auszug aus einem Artikel des ADAC zum Thema Baustellenspuren und Fahrzeugbreite:
Zitat

Tatsächliche Autobreite steht nicht in den Papieren
Wer wissen will, wie breit sein Fahrzeug wirklich ist, dem hilft der Blick in die Fahrzeugpapiere nur bedingt weiter. Denn hier steht lediglich der Wert ohne Außenspiegel. Autofahrer sollten sich aber über die tatsächliche Breite ihres Fahrzeugs informieren und ggf. selbst nachmessen.


Quelle: https://www.adac.de/verkehr/verkehrsvorschrift...en-in-der-baustelle/

Viele Grüße ÷ Udo
Hallo,

das heißt, ganz findige können dann ihren SUV mit eingeklappten Spiegeln durch die linke Spur der Baustelle bewegen? Die Breite ist ja dann verringert.

Nicht ganz ernstgemeinte Grüße
Gregor
Hallo Roger,

hast du noch nie Fehler  im Straßenverkehr gemacht?Du musst der perfekte Fahrer sein.

LG
Bernd
Hallo,
Zitat - Antwort-Nr.: 26 | Name: Gregor

ganz findige können dann ihren SUV mit eingeklappten Spiegeln durch die linke Spur der Baustelle bewegen?


Nicht nur SUVs, auch normale Pkw
Z. B. selbst der Golf ist für die 2meterspur 27 cm zu breit, siehe https://www.autobild.de/bilder/bilder-fahrzeug...1803521.html#bild116

Viele Grüße ÷ Udo

Edit: kleiner Denkfehler am Morgen
27 cm ist natürlich die Differenz zwischen eingetragener und tatsächlicher Breite! Der Golf ist da 'nur' 5 cm zu breit für die 2 m Spur.

Danke an @29, Dietrich für den Hinweis.

Hallo Udo

Zitat - Antwort-Nr.: | Name:

selbst der Golf ist für die 2meterspur 27 cm zu breit, siehe https://www.autobild.de/bilder/bilder-fahrzeug...1803521.html#bild116

Ich weiß nicht, was du aus dem Bild heraus liest. Ich sehe nur "Breite: 2048 Millimeter". Das heißt für mich knapp 5 cm zu breit.

:-? Dietrich
Zitat - Antwort-Nr.: 27 | Name: graueisenbahn


Hallo Roger,

hast du noch nie Fehler  im Straßenverkehr gemacht?Du musst der perfekte Fahrer sein.



Hallo,

den Eindruck hat man fast. Aber alle anderen auf der Straße machen Fehler und sind die Buhmänner. Egal ob ein Busfahrer mit seinem Flix-Bus an einer zu tiefen Unterführung hängen bleiben und den (zum Glück leeren) Bus total zerstört oder ob ein LKW auf einem Bahnübergang unnötige Manöver ausführt, die Berufskraftfahrer werden, egal welchen Mist sie auch produzieren, von stets von unserem Roger in Schutz genommen. Merke: Alle Menschen machen Fehler, nur nicht die Berufskraftfahrer auf unseren Straßen

Grüße
Markus
Hallo,

ja, den Eindruck könnte man gewinnen wenn man von manchen hier so liest:
Darauf beharren nur keinen Meter zu verschenken, dem anderen keinen noch so kleinen Vorteil gönnen, und die Idioten sind grundsätzlich immer die andern. Unfälle sind dann eigentlich auch kein Wunder mehr.

LG Didi
Leute, Leute

Also Nüchtern bedrachtet, war es besoffen schöner.....

Ich kenne niemanden der nicht irgendwann einmal ein Verkehrsschild mißachtet hat, ob Absichtlich sei einmal dahingestellt.

Fakt ist das sich dieser Unfall auf der Basis der Fehleinschätzung des LKW Fahrers stattgefunden hat.

Die Aussage das der Fahrer Wenden wollte, kann man auslegen wie man möchte.
Ich versuche mir gerade vorzustellen wie man ein 16 Meter Fahrzeug Zwischen 2 Schranken wendet.
Klapp aber nicht so ganz, also muß er versucht haben Rückwärts in eine Strasse/Feldweg zu fahren.
Sollte sich zu diesem Zeitpunkt die Schranken geschlossen haben, dann hätte der Fahrer genügend Zeit gehabt sein Fahrzeug aus der Gefahrenzone zu bringen, in dem er die Schranke beim Rückwärtsfahren abgerissen hätte. Sollbruchstelle haben diese Ja.

Da er dieses nicht tat, aus welchem Grund auch immer. Stress, Panik, etc. Ist er auf alle Fälle der Verursacher.

Aber alle Fahrer deswegen zu verurteilen finde ich persönlich unfair.

Gruß Jörg
Hallo zusammen,

Wie immer bei solchen Vorfällen driftet die Diskussion wieder in Richtung Pauschlveurteilung gepaart mit Spekulation und Halbwissen.

Natürlich war dieser Unfall ganz klar auf die Dummheit des LKW Fahrers zu schieben. Aber deswegen gleich einen ganzen Berufsstand zu verunglimpfen ist nicht nur unfair sondern auch arrogant.

Ich will keinesfalls behaupten, daß wir Profis immer alles richtig machen. Aber man sollte sich auch mal überlegen, wie oft wir Unfälle verhindert haben. Nicht weil wir die besseren Fahrer sind, aber durch die meist größere Erfahrung, die Routine und nicht zuletzt die erhöhte Sitzposition lässt uns so manche kritische Situation früher erkennen und entsprechend reagieren.
Und ganz sicher gibt es in unserer Zunft auch sogenannte Supertrucker die die Masse ihres Arbeitsgerätes aggressiv einsetzen.

Aber etwas mehr Rücksichtnahme und Verständnis dafür, daß 40 Tonnen nun mal nicht so schnell beschleunigen wie ein GTI, daß der LKW etwas mehr Platz nbraucht, und wir nicht zum Vergnügen fahren könnte für beide Seiten das Leben leichter machen.

Brummi
Zitat - Antwort-Nr.: 33 | Name: brummi

Natürlich war dieser Unfall ganz klar auf die Dummheit des LKW Fahrers zu schieben. Aber deswegen gleich einen ganzen Berufsstand zu verunglimpfen ist nicht nur unfair sondern auch arrogant.



Nur hat das keiner getan, Roger hat hier voellig anlassfrei und themenfern die PKW-Fahrer verunglimpft.

Gruss
  Peter
Hallo,

auch ich kann in den bisherigen Kommentaren keine pauschale Beurteilung von LKW-Bus oder sonstigen Kraftfahrern erkennen.

mf Grüßen
Werner V.


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