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THEMA: Wie man eine Lok nicht abschleppt

THEMA: Wie man eine Lok nicht abschleppt
Startbeitrag
Christia-N - 15.07.19 07:37
Guten Morgen,

es ist ja schön, wenn Mitarbeiter der Bahn versuchen mitzudenken, und einen selbst verursachten Fehler auch wieder selbst ohne größeren Aufwand beseitigen wollen, aber manchmal sollte man sich doch professionelle Hilfe holen:

https://www.spiegel.de/panorama/westerstede-lok...-auto-a-1277298.html

Schönen Start in die neue Woche

ChristiaN

*lol* Christian,

der war gut!

Gruß
Roger

Ist heute der 1. April?
Fragt sich lachend
Björn
Bei der Rechtschreibung biegen sich die Balken. Ich habe ernsthaft Probleme, so eine Ansammlung von Satzfragmenten zu lesen! Grausam!

Zitat


"Wie es dazu kam? Ist kaum zu glauben.
Denn verantwortlich für das offenkundige Missgeschick war jemand, ..."



Gruß
Klaus
Naja, da habe ich an diversen Stellen dieses Forums schon ganz andere Dinge gelesen...

Die Geschichte erinnert mich an einen Artikel im Lok-Magazin Anfang der 80er-Jahre mit dem Titel "Die standhafte P8". Die Lok sollte zur Verschrottung gebracht werden, wurde aber so unglücklich abgestellt, daß ihr Vorläufer eine Weiche und damit den gesamten Zugverkehr blockierte. Man versuchte, sie mit einem Post-LKW aus dem Weichenbereich zu ziehen - erfolglos. Nachdem sie sich rund einen Tag ihrem Schicksal widersetzte, machte dann eine Köf dem Malheur ein Ende.

Grüße, Jürgen

@Teppichbahner.


Zitat - Antwort-Nr.: | Name:

Grausam!



... als ob das ein kompletter Satz wäre. Im übrigen erkenne ich im Originalartikel keine Ansammlung von Fragmenten. Lediglich beim zweiten Satz sollte man noch ein "Es" oder "Das" ergänzen.

"Wie es dazu kam?" ist eine ganz normale Frage. Womöglich sogar ein Stilmittel, das die Spannung erhöhen soll😂

/Martin

edit: Einmal grausam! reicht
Zitat

... als ob das ein kompletter Satz wäre



Es handelt sich dabei um einen "Ausruf" der auch korrekt mit einem Ausrufezeichen endet. Wenn schon "klug", dann doch bitte ganz

Gruß
Klaus
@Klaus: Schon klar. Mich stört dieser Ausruf (man hätte auch "Das finde ich grausam!" rufen können;) auch nicht.

Und jetzt Schluss mit Recht- und Linkschreibung - hier geht‘s um Modellbahn;)

/Martin
Wenn meine Loks keinen Strom mehr bekommen, dann schiebe ich die sogar von Hand!

Mit dem Pkw kann ich ja mal versuchen: Auto vor's Haus, Kabel quer durch zur Anlage, Lok einspannen, zurück Auto und 30 cm vor.

Manche machen sich echt unnötig viel Arbeit! ;)

Gruß
Olaf
@Martin,

nöö.... um ne falsch geparkte Lok.

Gruß Kai
#8,

Der ist richtig gut, Lacher des Tages.

Gruß
Hans-Werner
Hi !

Da habe ich mal eine Frage an die Tf´s, hat da nicht auch der Lokführer etwas gepennt, denn der sollte doch es doch sehen, dass das Abstellgleis ohne Oberleitung ist wird doch auch durch eine Signaltafel an der Oberleitung angezeigt.
Klar ist es auch abhängig von Geschwindigkeit, getreu dem Motto dummgelaufen.

So wie hier, aber die Lok war noch unterm Draht.   

http://dasschreibtherrpetermann.blogspot.com/2009/01/falsche-richtung.html

Gruß Thomas
Hallo Thomas!

Bei 600 Metern Bremsweg nützt auch ein wacher Lokführer in so einem Fall nichts.

Herzliche Grüße
Elmar
Hallo Elmar,

ich will die Lok sehen, die solo bei Einfahrt in ein Nebengleis auf derartige Bremswege kommt.

Aber im Grundsatz: Hier haben beide gepennt und das werden auch beide auslöffeln müssen (außer, es war eine Zugfahrstraße, dann trifft es den Fdl allein).

Grüße

Johannes
Hallo,

genau so sieht das aus. Wenn das bei einer Rangierfahrt passiert ist, macht sich auch der Tf wegen mangelnder Fahrwegbeobachtung mitschuldig.

Tschüß,

Bernd
Hallo,

warum sollte der Lokführer schuldig oder mitschuldig sein? Wenn er den Stromabnehmer gesenkt hat, hat er gegen keine Vorschrift verstoßen. Es ist nicht verboten, in ein Gleis zu fahren, aus dem die Lok ohne fremde Hilfe nicht wieder herauskommt.

Mfg
André
Hallo,  

die Lok war übrigens 185 534, es war also keine DB Lok.

Grüße
Markus
Hallo André,

unter der Annahme, daß das Abstellen im stromlosen Abschnitt nicht vorgesehen/geplant war, und es sich um eine Rangierfahrt handelte, hätte er den Fahrweg beobachten müssen und dann, wenn er bemerkt, daß der Fahrweg unrichtig eingestellt ist, anhalten müssen. Sofern die Vorbeifahrt am El 6 nicht geplant war, hätte das Haltgebot beachtet werden müssen. Es mag zwar nicht de jure verboten sein, eine Ellok in ein Gleis ohne Fahrleitung rollen zu lassen, ob der damit verbundenen Gefahren (Stromabnehmer senkt sich nicht wie geplant, oder wird zu spät gesenkt, oder bleibt im Senkvorgang doch noch in einer Abspannung hängen) ist es allerdings auf örtlich zulässige Ausnahmen beschränkt. Unabhängig davon ist es unpraktisch, und dürfte somit wohl kaum der ursprünglichen Intention der Beteiligten entsprochen haben (zumindest läßt die anschließende Rettungsaktion keinen anderen Schluß zu).

Grüße

J
Hallo Johannes!

Ich wohne in der Nähe von Westerstede und habe den Bahnhof schon häufig als Fahrgast passiert. Dieser Bahnhof fungiert vor allem als Begegnungsbahnhof auf der eingleisigen Strecke Leer - Oldenburg; in der Regel begegnen sich dort Personenzüge mit Güterzügen (zum Emder Hafen und zum VW-Werk). Für Rangierverkehr gibt es dort keinen Grund.

Daher ist es nicht unwahrscheinlich, daß es sich um eine Zugfahrt (Lz-Fahrt) gehandelt hat. Der Zwischenfall ist übrigens bei Nacht passiert, so daß der Lokführer möglicherweise gar nicht erkennen konnte, daß er in ein fahrleitungsloses Gleis geleitet wurde.

Herzliche Grüße
Elmar
Hallo Elmar,

wenn es eine Zugfahrt war (auf Hauptsignal), bekommt der Fahrdienstleiter die Suppe eingeschenkt. Eine Rangierfahrt könnte beispielsweise auch das Umsetzen nach zuvor erfolgter Einfahrt auf Hauptsignal sein.

Beim Rangieren ist die Geschwindigkeit (insbesondere bei Nacht und sonstigem unsichtigem Wetter) so zu regeln, daß
* vor Fahrzeugen
* Gefahrstellen
* halt gebietenden Signalen und
* an der beabsichtigten Stelle
sicher gehalten werden kann.

Der Beginn fahrleitungsloser Abschnitte ist - zumindest auf dem Netz der DB AG - mit Signal El 6 (Halt für Fahrzeuge mit gehobenen Stromabnehmern) gekennzeichnet. Bei Dunkelheit bleuchtet oder rückstrahlend ausgeführt. Falls es eine Rangierfahrt war, ist der Tf daher immer "mit dabei".

Viele Grüße


Johannes
Hallo,

genau so sieht das aus. Dieser Fall ist ja ein Witz, es ist ja nichts passiert.
Wie sieht es denn aber mit der Schuld aus wenn man das El 6 nicht sieht weil es zugeschneit ist und es auch bei einsetzender Dämmerrung schneit wie der Teufel. Dann ist wohl der Tf immer noch der Mops, aber was soll er denn machen bei einer Rangierfahrt? Seine Gleise vorher ablaufen?
Hatte ich mal in Neckarelz. Der Mannheimer wollte umsetzen, sah das zugeschneite El 6 nicht, traf ein Querseil, die Fahrleitung kam etwas runter. Dann kam ich mit dem leeren Kohlezug und riss sie vollends ab, der Bf war dann einige Stunden etwas stromlos. Fiel dann aber später auch nicht mehr auf, da in dieser Nacht das Schneechaos begann.
Tschüß,

Bernd
Hallo Bernd,

da bleibt dann noch die Pflicht zur Fahrwegbeobachtung. Wobei solch widrige Umstände bestimmt wohlwollend berücksichtig würden.

Das Abschreiten der zu befahrenden Gleise - zum Feststellen der Befahrbarkeit, z.B. - bei selten benutzten Ladestellen oder zur Suche nach ggf. unter Schneemassen versteckten Hemmschuhen kann durchaus angebracht sein.

Grüße

Johannes
Gibts fuer sowas nicht eigentlich auch die Bahnhofskunde? Gerade wo Westerstede jetzt nicht unbedingt Frankfurt oder Stuttgart ist.

Gruss,
  Daniel
Hallo!

Eine interessante Frage wäre auch noch, ob der Fahrdienstleiter wußte, daß da eine E-Lok in seinen Bahnhof kommt. Auf der Strecke sind nämlich zahlreiche Güterzüge von Privatbahnen mit Dieselloks unterwegs. Melden sich die Fahrdienstleiter von Bahnhof zu Bahnhof weiter, wie der Zug bespannt ist?

Herzliche Grüße
Elmar
Hallo Elmar,

die Bespannung eines Zuges ist für den Fahrdienstleiter im Fahrplan ersichtlich, bei Sonderzügen wird die Bespannung mit der Einlegung bekanntgegeben.

Abweichungen von der Bespannung müssen der Betriebsleitung gemeldet und von dieser genehmigt werden, diese trifft dann die notwendigen Anordnungen und verständigt die beteiligten Betriebsstellen. (In praxi ist der Wechsel von planmäßig E auf V unkritisch, andersherum wird der Zug dann allerdings unter der Plannummer ausgelegt und erhält einen neuen Fahrplan, da V-Tfz oft auch nicht hinreichend leistungsfähig sind, um die Fahrzeiten des mit elektrischen Triebfahrzeugen berechneten Fahrplans einzuhalten.

@Daniel: Die Frage nach der Ortskenntnis habe ich mir in diesem Zusammenhang auch schon gestellt.

Viele Grüße


Johannes


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