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THEMA: Mehrwertsteuersenkung mit Pauschalrabatt gewähren

THEMA: Mehrwertsteuersenkung mit Pauschalrabatt gewähren
Startbeitrag
Northy - 01.07.20 15:51
Diese Information ist für Händler. Sollte jemand aus diesem Kreis eine Frage bezüglich dieses Themenkomplexes haben, dann bitte per PN an mich.

Die unbürokratische Lösung, ich zitiere:

"Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) hat das Ziel, dass die Senkung durch den Handel möglichst kostengünstig und unbürokratisch an die Kundinnen und Kunden weitergegeben werden kann. Maßstab hierfür ist die Preisangabenverordnung (PAngV), für die das BMWi innerhalb der Bundesregierung federführend ist. Danach können die Händler und Anbieter von Dienstleistungen für die vorübergehende Senkung der Mehrwertsteuer von der bestehenden Ausnahmemöglichkeit des § 9 Absatz 2 PAngV Gebrauch machen und pauschale Rabatte an der Kasse gewähren, ohne die Preisauszeichnung zum Beispiel sämtlicher Regale in der Nacht zum 1. Juli 2020 ändern zu müssen.
Hierüber hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie mit einem Schreiben die für den Vollzug der Preisangabenverordnung zuständigen Preisbehörden der Länder informiert."

In der Umsetzung: 1 - 116/119 ergibt 2,521% Rabatt vom Bruttoverkaufspreis,
respektive 1 - 105/107 ergibt 1,87%.

Vorsicht:

Wird versehentlich der falsche Mehrwertsteuersatz (z.B. 19%) in der Rechnung ausgewiesen, schuldet er diesen Satz auch dem Finanzamt. Wird im Gegenzug ein zu niedergier Satz ausgewiesen, errechnet das Finanzamt aus dem Bruttobetrag die abzuführenden 19% Mehrwertsteuer. Das bedeutet der Händler hat die Differenz auf der Minusseite. Wie die Preise im Ladengeschäft ausgewiesen sind ist unerheblich, es zählt wie immer nur die Rechnung. Ich erinnere in diesem Zusammenhang an die Bonpflicht/Kassenbelegausgabepflicht seit dem 01.01.2020)
Es ist wichtig den Mehrwertsteuerrabattsatz unter der Nennung des  § 9 Absatz 2 PAngV klar und deutlich auszuweisen, so dass auch dem Finanzbeamten verdeutlicht wird, es handelt sich nicht um einen normalen Rabatt. Ansonsten werden immer aus dem Bruttobetrag 19% MwSt. gegenüber dem Finanzamt fällig.

So nun erfolgreiches "Handeln".

Nur der guten Ordnungshalber, dies ist keine juristische Beratung noch übernehme ich gleich welche Art und Weise eine wie auch immer geartete Haftung.

Gruß Rolf

Vielen Dank für die Info!

LG Didi


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